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HU 6 Jahre überzogen

Themenstarteram 12. Januar 2012 um 13:58

Hallo allerseits,

habe eine Motorrad, welches ich seit 6 Jahren nicht mehr benutzt habe aus verschiedenen Gründen und in 6/2005 wäre die nächste HU fällig gewesen. Es ist die ganze Zeit angemeldet und versichert (kein Saisonkz.), also zahle auch die üblichen KFZ-Steuern.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich insgesamt 4 x die Prüfgebühr (nach)zahlen muß. Zudem ändert sich in 2012 die Regelung mit der Rückdatierung.

Wenn ich dieses Frühjahr z.B. im März zur HU fahre, wie teuer wird das für mich nach der alten Regelung und nach der neuen Regelung für volle 2 Jahre TÜV? Wer weiß was genaues oder hat das auch schon gehabt?

Eine Vollabnahme wäre auch - soweit ich weiß - möglich, aber vielleicht komme ich da ja rum. Fragt sich hier, was günstiger ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

In NRW war es zumindest bis vor kurzem so.

Ich hatte im Auftrag einen Anhänger zu TÜV gebracht, welcher mehrere Jahre rumstand.

Da wurden unverschämterweise 2 HU's kassiert und es gab auch 2 Berichte.

In diesem Fall war die HU definitiv noch keine 2 Jahre abgelaufen. Dann ist das zutreffend. Wenn die HU jedoch länger als 2 Jahre überschritten ist, darf das nicht sein. Ist ja widersinnig.

Den Rückdatierungsschwachsinn haben übrigens nicht alle Bundesländer mitgemacht. Mein Tüvver macht das auch nicht. Der nennt das selbst einen Schwachsinn.

Wenn Du aber genau im 24. Monat drüber bist, ist das tatsächlich zuweilen so.

Man kann den Spieß auch rumdrehen: Dazu gibts eine hübsche Geschichte: Der sammler fährt mit seinem Auto zum TÜV und bittet, eine HU zu machen. "AU auch ?" "Nein, nur HU". Bei meinem Auto handelte es sich um einen aufgemotzten Porsche 944 SII, der gut 270 km/h schnell war.

Erstaunt hielt mir der Herr Ingenieur dann entgegen, dass der Wagen ja erst in 14 Monaten zur HU müsse.

"Das mag sein" habe ich ihm geantwortet. "Aber für (damals) 32 Euro nimmt eine Porsche Werkstatt die Kiste nicht einmal auf die Hebebühne. Und für dieses Geld prüfen Sie mein Fahrzeug mit modernstem Gerät auf Herz und Nieren. Fahrwerk, Beleuchtung, Bremsen, das volle Programm. Billiger bekomme ich das nirgends."

Er musste mir Recht geben. So hatte er das noch nie gesehen.

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am 18. Januar 2012 um 19:38

So Jungs,

da hier ja nach Halbwissen und viel Unsinn (auch von mir) es mehr und mehr zur Märchenstunde übergeht, gibt es jetzt mal "Beaster`s Aufklärungsstunde". Folgendes ist die aktuelle Sachlage und da mir heute sowohl TÜV als auch Dekra Beamte die gleiche Story erzählt haben, halte ich selbige für Glaubwürdig.

- Ab 2 Monate gibts Strafe, nach 8 Monaten maximum. Soweit stimmt das also. Strafe fällig, wenn dich die Ordnungshüter auf der Straße damit erwischen. Beim Verkehrsamt wirds heikel, hier liegt es im "Ermessungsraum des Beamten" ein Verfahren einzuleiten. Meldest du also ein Fahrzeug mit mehr als 2 Monate über Tüv ab, kann nichts passieren, dann hast du Glück, oder du bekommst ein Amtsschreiben. Dann wird das so gehandhabt, als wenn man dich im Straßenvekehr erwischt hätte.

- Fahrt zum TÜV oder DEKRA auch mit abgelaufenem TÜV erlaubt, man muss es nur den Ordnungshütern glaubwürdig rüber bringen. Wer auf Nummer Sicher gehen will nimmt den Transporter.

- Die Prüfung ist eine ganz normale Prüfung und kostet auch nichts Extra!!!!

- Weder TÜV noch DEKRA erstellen im entsprechendem Fall eine Anzeige, rufen die Bullen oder nehmen jemanden in Beugehaft.

Ab jetzt wirds wichtig:

- Datum wird zurück Datiert! Heißt: Bist du 18 Monate drüber gibt es nur für 6 Monate die Plakete.

Und ab jetzt Interessant:

- Hat man eine Prüfung Übersprungen, sprich der Tüv liegt länger als 24 Monate zurück, bekommt man bei erfolgreicher Untersuchung genau für EINEN MONAT Tüv!

- Im entsprechenden folge Monat muss das Fahrzeug erneut vorgeführt werden, incl erneutet Gebühr, dann erhält man die regulären 24 Monate!

- Die DEKRA bietet entsprechend den "Doppel TÜV" an, hier wird die entsprechende Untersuchung vollzogen, es gibt 24 Monate Tüv, dafür bezahlt man dierekt die doppelte Gebühr! Diesen Service bietet der Tüv nicht an.

Für den TE und alle anderen gilt daher:

Moped fertig machen, Vorführen und die doppelte Tüv-Gebühr einplanen. Fertig

Danke Beaster77, der grüne Daumen ist gedrückt! :)

Kleine Korrektur bezügl. der HU meines Anhängers:

Hierbei handelte es sich nicht um die GTÜ (Asche auf mein Haupt), sondern um KÜS!!!

Zitat:

- Die DEKRA bietet entsprechend den "Doppel TÜV" an, hier wird die entsprechende Untersuchung vollzogen, es gibt 24 Monate Tüv, dafür bezahlt man dierekt die doppelte Gebühr! Diesen Service bietet der Tüv nicht an.

Genau so wurde es in meinem weiter vorne beschriebenen Fall vom TÜV auch gehandhabt. ;)

am 18. Januar 2012 um 21:22

Die Rechtsgrundlage würde mich interessieren.

am 19. Januar 2012 um 7:28

Interesanter Bericht:

Rückdatierung des Tüv´s

Dies könnte zum 1. April 2012 der Fall sein, da der Gesetzgeber plant, die Rückdatierung bundesweit entfallen zu lassen.

...

Für mich ist und bleibt die größte Problematik immer noch bei der eigentlichen "Tüv-vorfahrt" ansich.

Und ja ich würde mir (wie letztes Jahr zur überführung meiner jetzigen xv) wieder ein Kurzzeitkennzeichen besorgen ;)

 

lG Frank

Kleine Ergänzung/Korrektur:

Zitat:

Original geschrieben von Beaster77

[...] Ab jetzt wirds wichtig:

- Datum wird zurück Datiert! Heißt: Bist du 18 Monate drüber gibt es nur für 6 Monate die Plakete. [...]

Dies jedoch noch nie im Saarland und in Hessen seit knapp 2 Jahren nicht mehr. TÜV Bayern (letztes Jahr im August): »Mehr als 12 Monate überzogen und es (das Motorrad) bekommst neue Plakette für 24 Monate. Kommst du mit 11 Monaten drüber, wird zurückdatiert«.

Grüße, Martin

am 19. Januar 2012 um 21:37

Wieso Plant? Geplant wird bei uns Jahre im voraus, die Änderung zur HU Verordnung tritt im April in Kraft, er plant also nicht, es ist so.

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