HU 6 Jahre überzogen
Hallo allerseits,
habe eine Motorrad, welches ich seit 6 Jahren nicht mehr benutzt habe aus verschiedenen Gründen und in 6/2005 wäre die nächste HU fällig gewesen. Es ist die ganze Zeit angemeldet und versichert (kein Saisonkz.), also zahle auch die üblichen KFZ-Steuern.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich insgesamt 4 x die Prüfgebühr (nach)zahlen muß. Zudem ändert sich in 2012 die Regelung mit der Rückdatierung.
Wenn ich dieses Frühjahr z.B. im März zur HU fahre, wie teuer wird das für mich nach der alten Regelung und nach der neuen Regelung für volle 2 Jahre TÜV? Wer weiß was genaues oder hat das auch schon gehabt?
Eine Vollabnahme wäre auch - soweit ich weiß - möglich, aber vielleicht komme ich da ja rum. Fragt sich hier, was günstiger ist.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von konsulistic
In NRW war es zumindest bis vor kurzem so.
Ich hatte im Auftrag einen Anhänger zu TÜV gebracht, welcher mehrere Jahre rumstand.
Da wurden unverschämterweise 2 HU's kassiert und es gab auch 2 Berichte.
In diesem Fall war die HU definitiv noch keine 2 Jahre abgelaufen. Dann ist das zutreffend. Wenn die HU jedoch länger als 2 Jahre überschritten ist, darf das nicht sein. Ist ja widersinnig.
Den Rückdatierungsschwachsinn haben übrigens nicht alle Bundesländer mitgemacht. Mein Tüvver macht das auch nicht. Der nennt das selbst einen Schwachsinn.
Wenn Du aber genau im 24. Monat drüber bist, ist das tatsächlich zuweilen so.
Man kann den Spieß auch rumdrehen: Dazu gibts eine hübsche Geschichte: Der sammler fährt mit seinem Auto zum TÜV und bittet, eine HU zu machen. "AU auch ?" "Nein, nur HU". Bei meinem Auto handelte es sich um einen aufgemotzten Porsche 944 SII, der gut 270 km/h schnell war.
Erstaunt hielt mir der Herr Ingenieur dann entgegen, dass der Wagen ja erst in 14 Monaten zur HU müsse.
"Das mag sein" habe ich ihm geantwortet. "Aber für (damals) 32 Euro nimmt eine Porsche Werkstatt die Kiste nicht einmal auf die Hebebühne. Und für dieses Geld prüfen Sie mein Fahrzeug mit modernstem Gerät auf Herz und Nieren. Fahrwerk, Beleuchtung, Bremsen, das volle Programm. Billiger bekomme ich das nirgends."
Er musste mir Recht geben. So hatte er das noch nie gesehen.
81 Antworten
Es gibt/gab TÜV-Prüfstellen, welche auch einen neuen Fahrzeugschein ausstellen konnten. Aber: Das ist schon 'ne Weile her und wohl auch nicht (mehr) überall gegeben.
Bezüglich automatischer Meldungen mit Blockwartmethoden -> das wäre mir neu.
Grüße, Martin
Wie Du schon richtig gesagt hast -und ich habe das eben nur auf die HU bezogen- gibt es durchaus TÜV - Ingenieure (und nur beim TÜV, nicht bei Dekra, GTÜ und Co), die von Behörden mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden können. Da gibt es wohl umfangreiche Regelungen über den Status des a.a.S. und Prüfers. Zweifellos können die auch Fahrzeugscheine ausstellen, warum auch nicht. Die Zulassungsstelle kann ohnehin nur absegnen, was der Profi abgenommen hat. Dann kann sie ihnen auch den Behördenstempel übertragen.
Aber mit diesem Thema, welche Ängste man haben muss, wenn man mit einer Karre, bei der die Anmeldefrist zur HU (um das mal korrekt wiederzugeben) ewig abgelaufen ist, hat das nichts zu tun. Hier kann ich nur zum x-ten Male klipp und klar sagen: Termin vereinbaren, hinfahren abnehmen lassen, es passiert einem gar nichts Repressives.
Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht und einen guten Bekannten angerufen, der als a.a.S. und Prüfer, Dipl. Ing und sonstwas eine große TÜV-Prüfstelle beim TÜV Süd leitet. Der Mann ist mein Ansprechpartner auch in schwierigen Fragen, wie BE bei englischen Papieren etc. was schon so manchem hier im Forum viel geholfen hat.
Ich hab ihm die Räuberpistole von beaster77 zum Besten gegeben und der Mann wusste nicht, ob er lachen, oder sich über solche grundlosen Vorurteile ärgern soll.
Weder hat ein TÜV - Mitarbeiter die Pflicht noch das Recht, sich zum Sheriff Buford T. Justice zu machen, noch die geringste Lust dazu. Abgesehen davon ist die von mir geschilderte Vorgehensweise korrekt und legal, da gibt es nix dran zu rütteln.
Ich will meine Zeit nicht länger mit diesem Thema verschwenden, wenn alle Nas lang ein Neuer auftaucht, der nach dem Motto "Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit" irgendeine noch so abenteuerliche Story zum Besten gibt. Ich hab dem TE eine Empfehlung per PN geschrieben und hoffe, dass er sich nochmal meldet, wie das jetzt ausgegangen ist. Klar ist auch, dass die Vorgehensweise sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann und es auch macht, im Saarland z.B. gab es diese bescheuerte Rückdatierung nie und auch der von mir genannte Ingenieur hat das nicht gemacht, weil er es für einen ausgemachten Schwachsinn und reine Geldmacherei hielt.
- Eintragungen bei der Dekra mit der Bemerkung das ganze in die Papiere eintragen zu lassen.
- Ab zur Zulassungsstelle neuen Schein aushändigen lassen.
- 2 Jahre später zum TÜV wegen erneuter Eintragung die die Dekra nicht machen kann und siehe da:
Nach der Eingabe der Fahrgestellnummer erscheint mein Auto mit Daten vom Vorbesitzer und allen Eintragungen die der TÜV noch nie zuvor gesehen hat.
Quatsch? wie manns nimmt.
Zur Güte: Am besten wir lassen den TE einfach mit seinem Moped zum TÜV fahren und dann warten wir mal ne Woche was passiert. Kriegt er keinen Bescheid dann lasse ich hier gerne den "Quatsch" gelten
Zitat:
Original geschrieben von Beaster77
Nach der Eingabe der Fahrgestellnummer erscheint mein Auto mit Daten vom Vorbesitzer und allen Eintragungen die der TÜV noch nie zuvor gesehen hat.
Das ist kein Quatsch. Willkommen in der vernetzten Welt, Beaster. Die greifen alle (Polizei, Dekra, TÜV, Zulassungsstellen) auf den zentralen Datenbestand des KBA zu. Hat z.B. zur Folge, dass das Gutachten zur Erlangung der BE nach 18 Monaten abgeschafft wurde. Vereinfacht bestimmte Verfahren und erlaubt es mir z.B. bei einer Kontrolle eines Fahrzeugs über ein Datenterminal festzustellen, ob eine bestimmte Reifengröße für dieses Fahrzeug zulässig ist, obwohl sie nicht in den mitgeführten papieren aufgeführt ist. Ist keine Seltenheit, selbst bei fabrikneuen Fahrzeugen. Der Fahrer hat mit der ZulBesch I nur einen müden Abklatsch dabei, damit kann man nichts mehr prüfen. Über die Fahrgestellnummer sehr wohl.
Unsinn ist die Sache mit dem Bußgeldbescheid aus zwei Gründen:
1. Der Mann geht freiwillig zur HU und hat sich angemeldet. Das ist legal. Ganz anders sieht das aus, wenn er mit der Kiste spazieren fährt und von der Rennleitung erwischt wird. Dann wird das teuer, sehr teuer. Lies einfach mal § 29 StVZO und die Bußgeldbestimmungen (69a StVZO)
2. Kein Tüvver zeigt irgendwas bei einer Behörde an. Er wird im Zweifelsfall die Polizei rufen, wenn Du Dich mit einem verkehrsunsicheren Fahrzeug vom Acker machen willst, obwohl er Dir gesagt hat, dass das Fahrzeug verkehrsuntüchtig ist.
Ähnliche Themen
Gute Erklärung, da ziehe ich den Imaginären Hut vor. Dann nehme ich diesbezüglich alles zurück.
Allerdings wurmt mich die Nummer mittlerweile so, auch in Verbindung mit der eigenen Erfahrung, dass ich morgen mal beim TÜV vorbei fahre und mich schlau mache wie wer was wann zu machen hat.
Also: Morgen gibts die große Auflösung
Am Rande bemerkt hat die ganze TÜV-Datenflut auch einen positiven Aspekt für Käufer/Besitzer:
Wenn 2011 der KM-Stand 12'345 war und 2013 dann plötzlich 9'111 fällt es irgendwie auf... 😉
Grüße, Martin
Wieso gibt es den die Menschen die mit hoheitlichen Aufgaben betraut werden nur beim TÜV wenn ich mal fragen darf, ich meine ich bin ja doof, aber die HU an sich gilt schon als übertragene hoheitliche Aufgabe die mittlerweile von wer weiß wie vielen Prüfstellen gemacht werden darf, so jedenfalls meine Wissenslage aus den Gesetzestexten mit denen ich mich von Berufswegen her schon befassen darf, allerdings mehr in Bezug auf die AU / AUK.
Und wenn gemeint ist das die Eintragungen, Prüfungen für Materialzulassungen und Gutachten (Lichttechnik beispielsweise) und der gleichen gemeint ist mit hoheitlicher Aufgabe kann man meine ich auch nur im Westen sagen das es der Ing. vom TÜV allein ist, in den neuen Bundesländern übernimmt diese Aufgabe die Dekra und der TÜV ist eine reine Prüfstelle für HU´s und was dazu gehört.
Jede Behörde darf nur die Daten erheben und verarbeiten, die sie zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigt (Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder).
Da es nicht Aufgabe der Prüfstellen ist, Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten, dürfen sie die dafür erforderlichen Daten auch nicht erheben und weiterleiten.
Gruß k2
Zitat:
Original geschrieben von kandidatnr2
Jede Behörde darf nur die Daten erheben und verarbeiten, die sie zur Erledigung ihrer Aufgaben benötigt (Datenschutzgesetze des Bundes und der Länder).
Darauf würde ich (niemals beim Tüv) nur bei kleinen privaten etwa Küs oder einem zur Werkstatt komendem Dekra-fuzzie vertrauen.
Und wäre mein Moped-Tüv so lange überzogen würde ich aus Sicherheitsgründen sogar mit einem Kurzzeitkennzeichen zum Dekra/Küs ect. fahren, dieses erst auf derem Gelände (am besten vor den Augen des Prüfers abnehmen)
Erst damit kann mir dann wirklich keiner mehr ans Bein pinkeln.
Und ja im strengeren Bayern haben Beamte bei vermeindlichen "Straftaten" sogar eine Anzeigepflicht und so mancher legt diese auch mal grosszügiger aus je nach Ego, Laune oder Symphatie.
(davon könnte ich ein Liedchen singen)
lG Frank
Zitat:
Original geschrieben von Ruebe-ruebe
Und ja im strengeren Bayern haben Beamte bei vermeindlichen "Straftaten" sogar eine Anzeigepflicht
Die Strafverfolgungspflicht nach § 163 StPO gilt nicht nur in Bayern, sondern bundesweit. Sie gilt nur für Polizeibeamte und nur für Straftaten.
TÜV-Mitarbeiter sind nicht einmal Beamte, am Wenigsten Polizeibeamte. Und die Überschreitung der Anmeldepflicht zur HU ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 29 i.V.m. § 69a StVZO i.V.m. § 24 StVG und keine Straftat.
Um ganz sicher zu gehen, habe ich jetzt auch noch mit dem Leiter der hiesigen Bußgeldstelle telefoniert und muss mich wie folgt korrigieren: Durch die Novelle der StVZO ist der Begriff der "Anmeldepflicht" entfallen. Das bedeutet, dass ein ordnungswidriger Zustand schon dann vorliegt, wenn das Datum der fälligen HU überschritten wurde. Die Fahrt zum TÜV ist daher nicht so safe, wie ich das behauptet hatte.
Anzeigen vom TÜV seien ihm jedoch vollkommen unbekannt. Zitat "Das hat der TÜV noch nie gemacht".
Das deckt sich mit der Aussage des Prüfstellenleiters.
Bußtarife für Krafträder in Hessen und vermutlich auch bundesweit:
Bis zwei Monate überzogen: lau! - Mängelanzeige allenfalls!!
zwei bis vier Monate: 15,-
vier bis acht Monate: 25,-
über acht Monate: 40,-, also maximal!
gruß
somewise
oder habe ich einen alten Katalog, Sammler?? (Sept. 2009)
Die schlechte Nachricht: Du hast einen alten Katalog.
Die Gute: Es hat sich daran nichts geändert: Aktuell:
"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Abgasuntersuchung:
Als Halter die Frist für die Abgasuntersuchung überschritten um
mehr als zwei bis zu acht Monate 15,- EUR
mehr als acht Monate 40,- EUR, 1 Punkt"
Ich halte die Tarife für außerordentlich "human"!!!
Für so human, dass man die ein oder andere Überziehung durchaus riskieren kann!
Von teuer, sogar sehr teuer, kann daher eigentlich keine Rede sein, oder??
Und mit dem Begriff "Anmeldetermin" kann man auch noch "arbeiten"!!
gruß
somewise
Wenn man also "erwischt" wird, hat man bei 6 Jahren mindestens zweimal die HU verpasst. Macht also 2x2= 4 Punkte, da die ersten noch nicht gelöscht sind ??? Oder wird nur die letzte Tat geahndet? Hab da keine Ahnung. Die dritte HU könnte ja auch noch überzogen sein ... rein rechnerisch könnten so 6 Punkte zusammen kommen? Wenn man also das Teil 20 Jahre stehen lässt, ist man den Führerschein los ... 😁 Neee, kann nicht sein ...