HU 6 Jahre überzogen

Hallo allerseits,

habe eine Motorrad, welches ich seit 6 Jahren nicht mehr benutzt habe aus verschiedenen Gründen und in 6/2005 wäre die nächste HU fällig gewesen. Es ist die ganze Zeit angemeldet und versichert (kein Saisonkz.), also zahle auch die üblichen KFZ-Steuern.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich insgesamt 4 x die Prüfgebühr (nach)zahlen muß. Zudem ändert sich in 2012 die Regelung mit der Rückdatierung.
Wenn ich dieses Frühjahr z.B. im März zur HU fahre, wie teuer wird das für mich nach der alten Regelung und nach der neuen Regelung für volle 2 Jahre TÜV? Wer weiß was genaues oder hat das auch schon gehabt?
Eine Vollabnahme wäre auch - soweit ich weiß - möglich, aber vielleicht komme ich da ja rum. Fragt sich hier, was günstiger ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic


In NRW war es zumindest bis vor kurzem so.
Ich hatte im Auftrag einen Anhänger zu TÜV gebracht, welcher mehrere Jahre rumstand.
Da wurden unverschämterweise 2 HU's kassiert und es gab auch 2 Berichte.

In diesem Fall war die HU definitiv noch keine 2 Jahre abgelaufen. Dann ist das zutreffend. Wenn die HU jedoch länger als 2 Jahre überschritten ist, darf das nicht sein. Ist ja widersinnig.

Den Rückdatierungsschwachsinn haben übrigens nicht alle Bundesländer mitgemacht. Mein Tüvver macht das auch nicht. Der nennt das selbst einen Schwachsinn.

Wenn Du aber genau im 24. Monat drüber bist, ist das tatsächlich zuweilen so.

Man kann den Spieß auch rumdrehen: Dazu gibts eine hübsche Geschichte: Der sammler fährt mit seinem Auto zum TÜV und bittet, eine HU zu machen. "AU auch ?" "Nein, nur HU". Bei meinem Auto handelte es sich um einen aufgemotzten Porsche 944 SII, der gut 270 km/h schnell war.

Erstaunt hielt mir der Herr Ingenieur dann entgegen, dass der Wagen ja erst in 14 Monaten zur HU müsse.

"Das mag sein" habe ich ihm geantwortet. "Aber für (damals) 32 Euro nimmt eine Porsche Werkstatt die Kiste nicht einmal auf die Hebebühne. Und für dieses Geld prüfen Sie mein Fahrzeug mit modernstem Gerät auf Herz und Nieren. Fahrwerk, Beleuchtung, Bremsen, das volle Programm. Billiger bekomme ich das nirgends."

Er musste mir Recht geben. So hatte er das noch nie gesehen.

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Bihumi, wer hat Dich denn ex-humi-ert.
Der hätte doch wenigstens den Monohumi unten lassen können.
Aber gleich Bi......???
Moritat, weiß Gott, aber ne schwere.......!

Ja, der 10,4 ist es aber schon seit 2006 ...

Die Geschichte von Bihumi erinnert mich irgendwie an die frühere Bundeswehr und den z.T. vorherrschenden Dummf... dort.

Zum anderen kann ich mir, sollte sie nur ansatzweise der Wahrheit entsprechen, ebenfalls nur vorstellen, das Bihumi dort bereits bekannt war und/oder man mit ihm einfach ein Hühnchen rupfen wollte.

Wahr ist jedoch auf jeden Fall das, was mir im September 2011 mit dem von einem Nachbarn gekauften, noch angemeldeten Westfalia-Anhänger hier in NRW passierte:

Seit Juli 2009 war die HU abgelaufenen, ich also direkt zur GTÜ und mal sehen, was die so zu meckern haben.

Die Reifen waren zu viel alt und zu rissig, was ich mir fast dachte. Passende Diagonal-Ersatzreifen sind heutzutage so teuer, das es fast genausogünstig war, stattdessen auf die vorhandenen Felgen Radial-Reifen aufziehen zu lassen und von der GTÜ eintragen zu lassen.

Von einer dreifachen Prüfgebühr für 07/2009, 07/2011 und 07 bzw. 09/2013 war bei diesem ersten Termin überhaupt keine Rede - Papiere lagen sämtlich vor!

Tja, leider hatte ich den Anhänger nicht abgemeldet, da ich in der irren Annahme war, so kannst Du wenigstens zur HU-Prüfung und Nachprüfung ohne Probleme, was "im Normalfall" die dreifache HU-Prüfgebühr nach sich gezogen hätte, s.u.

Jetzt hatte ich noch Glück im Unglück - was die Willkür dieser GTÜ-Ing. beweist:

Bei der 1. Prüfung frug ich nach den Kosten für die Abnahme der geänderten Reifen, man nannte mir einen geringeren als den Betrag, den man dann bei der Nachprüfung zunächst abknöpfen wollte. So ging man, nach Intervention meinerseits, dann hin und stellte mir für einen Monat die HU aus, also bis 10/2011. Sofort im Anschluß druckte man einen neuen HU-Bericht mit Ablauf 09/2013 aus.

Dafür kam man mir dann verabredungsgemäß bei der "Berichtugung der Fz-Dokumente n. §13 FZV / Datenblatt" entgegen.
Ergebnis: 2x 27,- und 1x 16,-. Die Papiere liegen vor mir.

Ziehe ich den Ärger, die Arbeit und die Kosten zusammen, wäre es vernünftiger (und nicht viel teurer) gewesen, ich hätte mir bei TOOM o.ä. einen neuen Anhänger gekauft! So habe ich einen Westfalia mit Plane und Spriegel und (entwertetem) Pappbrief, der 5 Jahre jünger ist als ich.
Sowas nennt man dann wohl Erfahrung... 😰🙄🙂

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Ja, der 10,4 ist es aber schon seit 2006 ...

k2, wennde nich mehr jeden taaach mit dem zeugs zu tun hast......

ich müsste auch ersma nachlesen!!

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mik222!!
is that true? is that a true story????

Zitat:

Original geschrieben von somewise



Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Ja, der 10,4 ist es aber schon seit 2006 ...
k2, wennde nich mehr jeden taaach mit dem zeugs zu tun hast......
ich müsste auch ersma nachlesen!!

... ich auch - und mein Sachgebiet ist ein gaaaaanz anderes ... 😁

Zitat:

Original geschrieben von somewise


mik222!!
is that true? is that a true story????

Stimmt leider 100 %ig!!

Deshalb mein Hinweis: Papiere liegen vor mir.

Läßt sich natürlich auch 1 : 1 auf z.B. Motorräder hier in NRW ummünzen!

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Ja, der 10,4 ist es aber schon seit 2006 ...

Dass die FZV 2006 kam, wissen sicherlich die Meisten, es gab ja einschneidende Änderungen im Verkehrsrecht. Nur welche Bestimmung derselben diese Fahrt zur HU legalisiert, das galt es erst herauszufinden...

Schreibt sich dann übrigens § 10 (4) 😉

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler



Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Ja, der 10,4 ist es aber schon seit 2006 ...
Dass die FZV 2006 kam, wissen sicherlich die Meisten, es gab ja einschneidende Änderungen im Verkehrsrecht. Nur welche Bestimmung derselben diese Fahrt zur HU legalisiert, das galt es erst herauszufinden...
Schreibt sich dann übrigens § 10 (4) 😉

Genau!! Oder 10/IV, gesprochen: Der Zehnvier.

Zitat:

Anzeigen vom TÜV seien ihm jedoch vollkommen unbekannt. Zitat "Das hat der TÜV noch nie gemacht".
Das deckt sich mit der Aussage des Prüfstellenleiters.

Sorry,

aber mich hat das (im endeffekt) 1979 den FS gekostet (für 1Jahr), und ja der freundliche Tüv-Mitarbeiter (München Eichstädterstr.) ging mit den Kfz-Papieren in die damals angrenzende Schalterhalle der Zulassungsstelle und nach dessen Rückkehr und Prüfung und der neuen Plakette bekam ich 3 Wochen später die Anzeigeneingangsbestätigung der Sta Mü.

Ach ja, hatte ich erst letztes Jahr, es ist kein Problem ein Kfz mit dazu neu ausgestellten Kurzzeitkennzeichen vorzuführen ect.
früher übliche Rote Kenzeichen erteilt die Behörde einem Privatmann nicht mehr.

lG Frank

Hmpf...

Ja.

Noch was Witziges: Dass die Fahrt zur HU erlaubt ist, so der Bußgeld-Mann, habe er ja nie bestritten. Das ändere allerdings nichts an der Tatsache, dass die OWi mit dem TÜV seit 6 Jahren andauere und daher zu verfolgen sei.

Wie der arme Bürger den ordnungswidrigen Zustand legal beseitigen kann ist dem egal. Am Besten wohl das Motorrad im Garten vergraben. 🙄

Ich bin soeben vom Glauben abgefallen. Die Story von Bihumi ist erschreckend realistisch.
Dann muss man sich nur noch den Abschnitt 6 geben, das Fahrzeugregister:

http://www.gesetze-im-internet.de/.../BJNR013900011.html?...

Mir ist die Lust vergangen. Da wende ich mich doch lieber angenehmeren Dingen zu. Mir ist heute eine 95er ZZ-R 600 zugeflattert. Bildschön... Nummer 8 lebt...

Ja, aber auch da steht nicht drin, dass der TÜV (oder die Prüfstelle) irgendwas dorthin zu melden hat.

Natürlich nicht. Ich habe ja auch von Anfang an behauptet, dass der TÜV nix an eine Bußgeldstelle oder die Polizei meldet, im Gegenteil. Das Fahrzeugregister wird beim KBA geführt.

Zitat:

Original geschrieben von Bihumi



Es ist nur zu Ihrem Besten. Sollten Sie irgendwie Widerstand leisten, werde ich Sie vorübergehend festnehmen. Ich habe gewisse Befugnisse"
Während der Sicherungsverfahrung im TÜV- Gebäude erklärte mir der TÜVver, welches Vorgehen richtig gewesen wäre.

Hallo

Hahahaha, vom TÜV Prüfer verhaftet, Sicherungsverwahrung im TÜV Gebäude!!! Ich mach gleich nen Haufen😁😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Bihumi


Das hier scheint ein Märchenfaden zum Thema "TÜV" zu sein. Nur sehr wenige haben hier ein Interesse an Realität. Viel lieber wird hier dem Klang der Stammtisch- Moritat gelauscht. 😉

Märchen! Ja, daran dachte ich auch, als ich Deine Story gelesen habe! 🙄

Das ist wirklich eine tolle Geschichte. Such Dir einen Verleger - Kishon hat mit seinen Veröffentlichungen auch viel Geld verdient.

Gruß Michael

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