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HU 6 Jahre überzogen

Themenstarteram 12. Januar 2012 um 13:58

Hallo allerseits,

habe eine Motorrad, welches ich seit 6 Jahren nicht mehr benutzt habe aus verschiedenen Gründen und in 6/2005 wäre die nächste HU fällig gewesen. Es ist die ganze Zeit angemeldet und versichert (kein Saisonkz.), also zahle auch die üblichen KFZ-Steuern.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß ich insgesamt 4 x die Prüfgebühr (nach)zahlen muß. Zudem ändert sich in 2012 die Regelung mit der Rückdatierung.

Wenn ich dieses Frühjahr z.B. im März zur HU fahre, wie teuer wird das für mich nach der alten Regelung und nach der neuen Regelung für volle 2 Jahre TÜV? Wer weiß was genaues oder hat das auch schon gehabt?

Eine Vollabnahme wäre auch - soweit ich weiß - möglich, aber vielleicht komme ich da ja rum. Fragt sich hier, was günstiger ist.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

In NRW war es zumindest bis vor kurzem so.

Ich hatte im Auftrag einen Anhänger zu TÜV gebracht, welcher mehrere Jahre rumstand.

Da wurden unverschämterweise 2 HU's kassiert und es gab auch 2 Berichte.

In diesem Fall war die HU definitiv noch keine 2 Jahre abgelaufen. Dann ist das zutreffend. Wenn die HU jedoch länger als 2 Jahre überschritten ist, darf das nicht sein. Ist ja widersinnig.

Den Rückdatierungsschwachsinn haben übrigens nicht alle Bundesländer mitgemacht. Mein Tüvver macht das auch nicht. Der nennt das selbst einen Schwachsinn.

Wenn Du aber genau im 24. Monat drüber bist, ist das tatsächlich zuweilen so.

Man kann den Spieß auch rumdrehen: Dazu gibts eine hübsche Geschichte: Der sammler fährt mit seinem Auto zum TÜV und bittet, eine HU zu machen. "AU auch ?" "Nein, nur HU". Bei meinem Auto handelte es sich um einen aufgemotzten Porsche 944 SII, der gut 270 km/h schnell war.

Erstaunt hielt mir der Herr Ingenieur dann entgegen, dass der Wagen ja erst in 14 Monaten zur HU müsse.

"Das mag sein" habe ich ihm geantwortet. "Aber für (damals) 32 Euro nimmt eine Porsche Werkstatt die Kiste nicht einmal auf die Hebebühne. Und für dieses Geld prüfen Sie mein Fahrzeug mit modernstem Gerät auf Herz und Nieren. Fahrwerk, Beleuchtung, Bremsen, das volle Programm. Billiger bekomme ich das nirgends."

Er musste mir Recht geben. So hatte er das noch nie gesehen.

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81 Antworten
Themenstarteram 13. Januar 2012 um 10:10

@Fischmann: Abmelden lohnt sich wg. hohen SF-Klassen nicht wirklich. Steuern halten sich auch in Grenzen: Zusammen Vespa und 750-er: 12,- EUR/Monat

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Nochmal zum Mitschreiben:

Keine Rückdatierung, keine Nachzahlung. Ganz einfache HU. Bei meinen alten Hobels, die ich oft aus irgendeiner Scheune hole, kommt das häufiger vor. Auch zugelassene, bei denen die HU längst abgelaufen ist.

Und man riskiert kein Bußgeld und muss das mopped auch nicht auf dem Hänger zum TÜV fahren. Was man vorher machen muss, habe ich geschrieben: Vorher beim TÜV anmelden. Sprich: Dort anrufen und für dieses Farzeug einen Termin vereinbaren. Dann ist man auf der sicheren Seite, denn die Fahrt zur HU ist zulässig.

Keine Nachzahlung? Keine Rückdatierung?

Wohnst Du evtl. in Hessen? Dort soll es diese Rückdatierungsregelung schon länger nicht mehr geben. Ich wohne in NRW.

Ich weiß, da ich auch noch ein Vespa (die gute alte aus Blech) fahre, das ich 4/2010 zum TÜV gefahren bin und ich nur für ein Jahr die Plakette bekam, da ich auch hier "nur" ein Jahr drüber war. ;-) Wie gesagt, wenig Zeit gehabt zum Fahren...

Aber das war halt nur ein Jahr und dadurch lag die Überziehung innerhalb eines HU-Zyklus.

Aber... wär' natürlich supi, ohne Rückdat. und ohne Nachzahlung. :-)

In NRW war es zumindest bis vor kurzem so.

Ich hatte mal im Auftrag einen Anhänger zu TÜV gebracht, welcher mehrere Jahre rumstand.

Da wurden unverschämterweise 2 HU's kassiert und es gab auch 2 Berichte.

Wenn der Prüfer richtig mies ist, dann findet er bei der 2. HU Mängel und kann nochmal kassieren.:eek:

Ist alles nur Abzocke, welche ab dem 01.04. entfallen soll.

@TE

Einfach mal beim TÜV anrufen und fragen , wie das gehandhabt wird. ;)

Hallo

Eine Rückdatierung entfällt 2012, das weiß ich. Allerdings habe ich auch gehört das,wenn der TÜV Termin deutlich überzogen wurde ein Aufschlag fällig wird.

Zitat:

Original geschrieben von konsulistic

In NRW war es zumindest bis vor kurzem so.

Ich hatte im Auftrag einen Anhänger zu TÜV gebracht, welcher mehrere Jahre rumstand.

Da wurden unverschämterweise 2 HU's kassiert und es gab auch 2 Berichte.

In diesem Fall war die HU definitiv noch keine 2 Jahre abgelaufen. Dann ist das zutreffend. Wenn die HU jedoch länger als 2 Jahre überschritten ist, darf das nicht sein. Ist ja widersinnig.

Den Rückdatierungsschwachsinn haben übrigens nicht alle Bundesländer mitgemacht. Mein Tüvver macht das auch nicht. Der nennt das selbst einen Schwachsinn.

Wenn Du aber genau im 24. Monat drüber bist, ist das tatsächlich zuweilen so.

Man kann den Spieß auch rumdrehen: Dazu gibts eine hübsche Geschichte: Der sammler fährt mit seinem Auto zum TÜV und bittet, eine HU zu machen. "AU auch ?" "Nein, nur HU". Bei meinem Auto handelte es sich um einen aufgemotzten Porsche 944 SII, der gut 270 km/h schnell war.

Erstaunt hielt mir der Herr Ingenieur dann entgegen, dass der Wagen ja erst in 14 Monaten zur HU müsse.

"Das mag sein" habe ich ihm geantwortet. "Aber für (damals) 32 Euro nimmt eine Porsche Werkstatt die Kiste nicht einmal auf die Hebebühne. Und für dieses Geld prüfen Sie mein Fahrzeug mit modernstem Gerät auf Herz und Nieren. Fahrwerk, Beleuchtung, Bremsen, das volle Programm. Billiger bekomme ich das nirgends."

Er musste mir Recht geben. So hatte er das noch nie gesehen.

Und:

Kein TÜV-, GTÜ-, Dekraprüfer ist verpflichtet, bei noch so lange überzogener HU eine "Anzeige" zu erstatten!!!

Macht er auch nicht mehr, seit die Konkurrenz groß geworden ist!!

am 13. Januar 2012 um 15:49

Ab April wird es wenn man überzieht bis zu zwei Monaten mit einem erhobenen Zeigefinger geahndet, ab zwei Monaten wird dann eine HU+ fällig die dann 20% mehr kostet die im Prinzip eine Gebühr für die begangene Ordnungswidrigkeit darstellt.

So zumindest mein Kenntnisstand nach durchlesen der ich glaube 42. Änderung der HU Verordnung. Aber ich habe sie auch nur überflogen.

Hallo Forum!

 

Ich würde mal vorab OHNE Fahrzeug beim TÜV vorfahren und fragen.

Die TÜVler wollen einem ja sicher nicht aus Prinzip etwas anhängen, sondern sind eher an der Verkehrssicherheit interessiert (sollten sie zumindest sein).

Vielleicht haben die einen Tip - soetwas kommt sicher hin und wieder vor.

Ansonsten auch einmal zur Konkurrenz schauen (DEKRA).

 

Alles Gute!

Ramses297.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297

Ich würde mal vorab OHNE Fahrzeug beim TÜV vorfahren und fragen.

Tolle Idee, nur:

Der Sinn erschließt sich mir nicht. Reine Zeitverschwendung. Man muss einen Termin haben, natürlich bevor man mit dem Bike auf die Straße geht. Telefonisch vereinbart und nachprüfbar, falls man auf der Fahrt zum TÜV von der Rennleitung gestoppt wird. Dann ist die Sache nämlich in Ordnung.

Der TÜV ist keine Behörde und hat keine hoheitlichen Befugnisse. Warum will das nur keiner begreifen ? :confused::(:mad:

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

[...] Der TÜV ist keine Behörde und hat keine hoheitlichen Befugnisse. Warum will das nur keiner begreifen ? :confused::(:mad:

Weil sie sonst nicht mehr so schön meckern könnten...

Grüße, Martin

Hallo moppedsammler!

 

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297

Ich würde mal vorab OHNE Fahrzeug beim TÜV vorfahren und fragen.

Tolle Idee, nur:

Der Sinn erschließt sich mir nicht. Reine Zeitverschwendung. Man muss einen Termin haben, natürlich bevor man mit dem Bike auf die Straße geht. Telefonisch vereinbart und nachprüfbar, falls man auf der Fahrt zum TÜV von der Rennleitung gestoppt wird. Dann ist die Sache nämlich in Ordnung.

Der TÜV ist keine Behörde und hat keine hoheitlichen Befugnisse. Warum will das nur keiner begreifen ? :confused::(:mad:

Bei unserem TÜV hängen überall Schilder, man möge sie ansprechen, um die/eine Lösung für Umbauten etc. pp. zu finden.

Vielleicht habe ich das aber auch falsch interpretiert.

MIT Fahrzeug braucht man dann vielleicht auch einen Termin.

 

Alles Gute!

Ramses297.

Es geht darum, wie der TÜV reagiert, wenn man mit einer Kiste ankommt, bei der die Anmeldefrist zur nächsten HU seit Jahren abgelaufen ist.

Die Antwort: Gar nicht. Die machen eine stinknormale HU und (EZ ab 1.1.89) AU und man hat zwei Jahre Ruhe. Kosten: keine zusätzlichen. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.

Es geht weiter darum, was passiert, wenn man auf der Fahrt zur Prüfstelle von der Rennleitung angehalten wird.

Die Antwort: Auch nichts. Vorausgesetzt, man kann nachweisen, dass man vor Antritt dieser Fahrt einen Termin mit der Prüfstelle gemacht hat und sich auf dem kürzesten Weg zu diesem Termin befindet. Das weiß ich, weil die rechtlichen Bestimmungen zu meinem Handwerkszeug gehören.

 

Zitat:

Original geschrieben von X_FISH

Zitat:

Original geschrieben von moppedsammler

[...] Der TÜV ist keine Behörde und hat keine hoheitlichen Befugnisse. Warum will das nur keiner begreifen ? :confused::(:mad:

Weil sie sonst nicht mehr so schön meckern könnten...

Grüße, Martin

... wobei Du sogar Recht hast und ich meine Aussage einschränken muss. Die haben teilweise hoheitliche, behördlich übertragene Befugnisse. z.B. als amtlich anerkannte Prüfer und Sachverständige für den Kfz - verkehr. Fahrzeug- und Fahrprüfungen. Aber mit einer HU und Anzeigen/Bußgeldern eben nicht.

am 16. Januar 2012 um 14:59

Klingt ja alles ganz schön von dir, und dass die keine Befugnis haben stimmt auch...zum teil. Nur leider hast du vergessen, dass wir nicht mehr im "Schreibmaschienenalter" leben. Der Kittelfutzi nimmt deinen Fahrzeugschein, tippt ein zwei Daten in seinen Computer und weiß danach alles über Eintragungen, Vorbesitzer und!!!!! wann du hättest zum TÜV gemusst, wahrscheinlich sogar die Farbe deiner Unterhose. Zum Verhängnis wird dir, dass die Dinger mit dem Straßenverkehrsamt vernetzt sind. Die haben die gleichen Daten und in dem Moment wo er deine Daten für die Untersuchung aufruft bekommt das Straßenverkehrsamt bescheid. Und von diesem netten Amt bekommst du dann die Post, (denn die haben die Befugnis) und wollen wissen was du denn die letzten Jahre gemacht hast! Da hilft es dir auch nicht, dass die DEKRA wegen Konkurenzdruck ein Auge zudrücken würde.

 

am 16. Januar 2012 um 15:37

Das ist Quatsch.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2

Das ist Quatsch.

und zwar ausgemachter. so einen Unsinn habe ich noch nie gehört, geschweige denn gelesen.

Aus welchem Science-Fiction Krimi hast du denn das abgeschrieben, beaster77 ?

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