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HU 3 Monate überzogen - Bußgeldbescheid trotz Mängelbericht

Themenstarteram 13. Oktober 2015 um 15:44

Hallo Zusammen,

ich hoffe, dass ist das richtige Forum; konnte nach bisheriger Suche leider auch keine konkrete Antwort auf meine Frage finden. Folgende Situation:

Im März 2015 war die HU für mein Auto fällig. Das Auto stand in der Zeit eigentlich nur in der Werkstatt. Anfang Juni bin ich dann damit zur Dekra und hab wegen erheblicher Mängel einen Prüfbericht bekommen.

Am 14.06, nach dem Besuch bei der Dekra, wurde das Auto dann von der Polizei am Staraßenrand gesehen und kurz darauf trudelte auch der Bußgeldbescheid ein.

Dem habe ich mit Verweis auf §29 Abs. 7 StVZO und Zusendung des Prüfberichts widersprochen.

Heute kam eine Antwort mit dem Hinweis, dass keine entlastenden Umstände seitens der Behörde festgestellt werden konnten.

Der Vorwurf lautet "Sie unterließen es, ihr Kfz zu fälligen HU vorzustellen."

Ich kann nun den Widerspruch zurückziehen, andernfalls geht der Vorgang zur Staatsanwaltschaft bzw zum Amtsgericht.

Ich bin nun etwas verunsichert, was meine Chancen angeht, dass das Verfahren eingestellt wird.

Hat da jemand Ahnung von bzw. ähnliche Erfahrungen gesammelt?

LG Daniel

Beste Antwort im Thema

Seit März keine TÜV, wieso sollte da ein Verfahren eingestellt werden?

Ich sehe wie bestimmt viele andere hier keine Chance.

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Zitat:

@Jupp78 schrieb am 14. Oktober 2015 um 22:06:02 Uhr:

Nein, ich kenne ihn nicht persönlich, aber ich denke, er hat das durchaus bewusst getan.

hilfsweise hättest Du auch seine Aussagen lesen können und Dir solch blöde Unterstellungen vielleicht einfach geschenkt:

Zitat:

Im März 2015 war die HU für mein Auto fällig. Das Auto stand in der Zeit eigentlich nur in der Werkstatt. Anfang Juni bin ich dann damit zur Dekra und hab wegen erheblicher Mängel einen Prüfbericht bekommen.

am 15. Oktober 2015 um 11:02

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Oktober 2015 um 11:04:35 Uhr:

hilfsweise hättest Du auch seine Aussagen lesen können und Dir solch blöde Unterstellungen vielleicht einfach geschenkt

Ich habe die gelesen und bleibe bei meiner Unterstellung.

Er wird sein Auto halbwegs gekannt haben und min. ein sehr dummes Bauchgefühl gehabt haben, dass das mit dem Vorführen seines Autos nicht mit einer frischen Plakette endet, sondern mit einem Mängelbericht.

Was dann in einem drum drücken bzw. herausziehen endete.

Nicht immer gleich sowas unterstellen - wie schon geschrieben, man kann sowas auch mal, wie ich, vergessen. Ich hatte damals halt Glück, dass mein Fall von einem Menschen bearbeitet wurde.

Zuerst diese lächerliche Frage. Und dann die ganze Diskussion für ein völlig berechtigtes Verwarngeld in Höhe von lächerlichen 15 Euro. Das ist das V&S Forum wie es leibt und lebt.

Er hat die Regelung hierzu wohl schlichtweg falsch Interpretiert.

Finde ich nicht schlimm... wohl aber dumme Sprüche.

Ein Forum lebt nun mal auch von solchen Beiträgen...

am 15. Oktober 2015 um 17:14

Zitat:

@freibergerfreund schrieb am 15. Oktober 2015 um 14:05:37 Uhr:

Nicht immer gleich sowas unterstellen - wie schon geschrieben, man kann sowas auch mal, wie ich, vergessen. Ich hatte damals halt Glück, dass mein Fall von einem Menschen bearbeitet wurde.

Tue ich nicht immer. In deinem Fall tue ich es nicht, in seinem schon.

Innerhalb einer Woche sein Fahrzeug verkehrssicher machen, da hat z.B. der TE nicht im geringsten dran gedacht. Auch da wurden Fristen ausgereizt bis zum geht nicht mehr. Nur dass er an der Stelle falsch lag.

Und spätestens an der Stelle reagiert jemand, der vorher versehentlich agiert hat.

Zitat:

@tartra schrieb am 14. Oktober 2015 um 16:40:29 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 14. Oktober 2015 um 14:52:03 Uhr:

In dem Bereich haben die Ordnungsbehörden noch einen Spielraum und können es bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Aber sie müssen es nicht und das ist auch gut so.

Insbesondere der TE dürfte nur über eine Verwarnung zu erziehen sein.

Kennst du den TE?:rolleyes:

Am besten noch 100 Peitschenhiebe, wie in UAE oder wie?

Also Giftspritzen sind hier immer unterwegs.:eek:

Hier geht es um eine 2 jährige HU, sowas kennt 90 % der Welt gar nicht in dieser extremen Form und leben tun die auch, jaja Am deutschen Wesen wird die Welt genesen.:D:D

Hier fragt aber einer nach deutschen Recht und dass ist nun mal so. In der Zwischenzeit wird in immer mehr europäischen Länder eine sogenannte HU eingeführt, die sogar in Deutschland anerkannt wird, wenn sie nach einer bestimmten EU-Richtlinien durchgeführt wurde.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 15. Oktober 2015 um 11:04:35 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 14. Oktober 2015 um 22:06:02 Uhr:

Nein, ich kenne ihn nicht persönlich, aber ich denke, er hat das durchaus bewusst getan.

hilfsweise hättest Du auch seine Aussagen lesen können und Dir solch blöde Unterstellungen vielleicht einfach geschenkt:

Zitat:

Im März 2015 war die HU für mein Auto fällig. Das Auto stand in der Zeit eigentlich nur in der Werkstatt. Anfang Juni bin ich dann damit zur Dekra und hab wegen erheblicher Mängel einen Prüfbericht bekommen.

Man hat sein Fahrzeug ständig in einem sicheren Zustand zu halten. Es ist traurig, dass erst immer wieder ein Überwachungsverein die vorhandenen Mängel feststellen muss.

Viele fahren erst mal mit den Fahrzeug zum Überwachungsverein, " mal sehen welche Fehler er alle findet " danach werden diese dann abgestellt. Bekannte Fehler, die zufällig nicht gefunden worden, werden auch nicht abgestellt.

Solche Menschen müssen wir nicht im öffentlichen Straßenverkehr haben.

Solange nichts passiert blasen sich hier einige auch und verurteilen die sogenannten Moralapostel, aber wenn genau denen solch einer einen Schaden zufügt dann sind sie nicht mehr zu bremen.

Wenn sich jeder an die Regeln (Gesetze) hält wird es bedeutend weniger Unfälle geben. Aber leider gibt es auch Menschen, denen daran scheinbar überhaupt nichts liegt, die gehen über Leichen und jede Regel und blasen sich hier noch auf, weil sie erwischt wurden und eine Owig zu zahlen haben.

Die Überschreitung der HU mag noch eines der kleinsten Übel sein, aber gern würde ich mal den einen oder anderen einladen ein paar Wochen mit mir Dienst zu tun. Kotztüten wären mitzubringen.

@ Jupp

ist schon gut so, wie du die Sache siehst

Du meine Güte. Er schreibt, dass er nicht zur HU konnte, weil das Auto in der Werkstatt stand. Welchen Grund gibt es, dem TE zu unterstellen, er wäre bewusst nicht hingefahren um Zeit zu schinden oder Reparaturkosten zu sparen?

Ist schon ziemlich unerträglich, wie sich die Moralisten hier zu ihren Urteilen aufschwingen.

naja...welches Auto seht 3 Monate in der Werkstatt? Da muss schon echt viel im Argen liegen ;)

Es gibt ja immer noch die Möglichkeit, wenn gar nichts mehr geht (und so liest dich das Thema hier leider):

Abmelden und verschrotten....aber nein, es wird weiter gefahren bis zum Schluß...RIP

Gruß Wensi

da Du ja immer so superschlau hier tust erkläre mir mal bitte den Umstand die HU drei Monate zu überziehen mit dem Argument der Wagen hat in einer Werkstatt gestanden, wenn es so war kann es sein das ich nicht mitbekommen habe das in Werkstätten keine HU mehr durchgeführt wird.

Gruß

am 16. Oktober 2015 um 9:04

Und welche Werkstatt macht keine HU?

Wie gesagt, man muss sicher nicht so tun, als ob der TE hier ein Kapitalverbrechen begangen hat, aber an seine Unschuld zu glauben, ist genauso fern ab jeder Realität.

15€ sind an der Stelle absolut angemessen.

Zitat:

@derbeste44 schrieb am 15. Oktober 2015 um 23:02:24 Uhr:

 

Viele fahren erst mal mit den Fahrzeug zum Überwachungsverein, " mal sehen welche Fehler er alle findet " danach werden diese dann abgestellt. Bekannte Fehler, die zufällig nicht gefunden worden, werden auch nicht abgestellt.

Ich halte dieses verhalten für legitim und kostensenkend! Die groben Schnitzer übersieht kein Prüfingenieur absichtlich und die Kleinigkeiten wie Wischgummi, sollten so gravierend auch nicht sein. Wenn die Sicht nachlässt, so ist dies doch der erste Punkt, wo nach man schaut.

Bei der heut zu Tage verbauten Elektronik, sollte es doch machbar sein, wenn ein Leuchtmittel übern Jordan geht, einen Counter zu starten und noch X Startversuche zu ermöglichen. Dann wird es schlagartig besser in Sachen "abgefallenes Glühobst".

Ich halte mein Fahrzeug auch ohne Tüv u. Co. in Schuss, weil auf der Bahn es doch nicht so lustig ist, mit den Schuhsohlen bremsen zu müssen, an die Verschleißgrenzen taste ich mich dennoch heran.

 

Gruß

 

Zitat:

@wensi1974 schrieb am 16. Oktober 2015 um 10:56:18 Uhr:

naja...welches Auto seht 3 Monate in der Werkstatt? Da muss schon echt viel im Argen liegen ;)

Sicherlich ein VW mit Diesel.:p

Also ich würde ganz spontan sagen wenn ein Auto mehrere Monate in der Werkstatt steht kann der Autobesitzer die Rechnung nicht bezahlen und sein Auto auslösen. :D

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