Honda Rebell 250 Umbau!?

Honda Motorrad CMX 250 Rebell

Hei Leute, ich will mir nun eine Honda CMX 250 Rebel umbauen, da wegen Krankheit es immer weniger zum Fahren geht! Aber aufgeben will ich dieses wunderbare Hobby auch nicht.
Ich habe mir eine 1985 Rebel USA mit keine 30tkm, in einen relativ guten Zustand zugelegt.
Jetzt will ich so ne Art Cafe-Racer/Scrambler bauen.
Habe schon massig an Infos eingeholt, doch bei der Bereifung, besonders hinten gibt es die meisten Probleme, sicher mit Serienbereifung oder -felgen 140/90-15 kein Problem, doch ich will Enduro- oder Stollenreifen!!

Ich habe jetzt eine 1980 Felge der Honda 250 gesehen!

Honda XL 250 L S Felge hinten 18 x 2.15 Honda
Interne Art.Nr. / internal part nr.: 1000036222
Artikelzustand / condition: gebraucht
Hersteller / manufacturer: Honda
Erstzulassung / first registration: 12.08.1980

Meine Frage nun, muss ich umspeichen, oder passt Achse,Trommelbremse und Kettenrad so drauf?
Reifentechnisch wäre 120/90-18 möglich, dies ist alles schon geklärt!

Jetzt, will oder brauch ich die Info, umspeichen ja oder nein???

Gruß Tom the Beast

29 Antworten

Moin Moin !

Zitat:

Du kannst dir nicht bei den Zulassungskriterien raussuchen was für dich am besten ist....! USA hin oder her. Radabdeckung nach EU oder STVZO... Wenn es ein deutsches Modell ist, zählt hier die STVZO.

Das ist falsch ! So ist es richtig :

Weil es kein Modell mit EG-BE ist , zählt die StVZO. Diese lässt es jedoch zu, dass komplette Baugruppen den Zulassungsbestimmungen der EG entsprechen.

Das bedeutet z.B. für die Beleuchtung , das diese entweder komplett der StVZO entspricht oder komplett nach EG-Richlinien zusammengestellt ist. Was also nicht geht , Blinker nach StVZO , Standlicht nach EG.

Zitat:

Aber EU-Recht geht über Landesrecht!

Möchte mal wissen , woher dieser Blödsinn stammt... Vor allem , das mit diesem Auspruch immer irgendwelche völlig unsinnigen Behauptungen aufgestellt werden.

MfG Volker

Schau mal:

https://img0.leboncoin.fr/.../...0eaf26fa99a412087868f986698ab39c0.jpg

Vielleicht gibt Dir das eine Idee.

Ich habe geschrieben, das es nicht mein erster Umbau ist!
Also, warten wir es ab. Bereifung, nehmen wir nur M&S Bereifung!!!
Wie soll ich es bewerkstelligen, mit 18 Zoll geht es ;-)

Ich weiß jetzt nicht ob er das PDF-Dokument mit überträgt,
da kannst einiges nachlesen, und selbst mit ADAC verhandel ich zwecks einem anderen Problem (Auto)!!
Also ich weiß was ich mache!!!
Und dann, ich bin kein Nach-Bauer, eigene Ideen umsetzen!!
Noch eine Möglichkeit der Lösung, 07er Kennzeichen!!!

Also stellt mich nicht für blöd hin, Tom

G
§§ 30, 61 StVZO
§§ 30, 61 StVZO
Fußrasten können
gegen Zubehörteile
getauscht werden.
Lenker, Hebel und
Griffe können gegen
Zubehörteile
getauscht werden.
Der Rahmen muss
sich im originalen
Auslieferungszustand befinden!
- kein Schweißen
- kein Bohren
- kein Verformen
- Schweißnähte dürfen nicht so poliert
werden, dass Material abgetragen wird
- alle Veränderungen (z.B. Kürzung des
Rahmenhecks usw.) müssen “eingetragen”
werden
- die Anzahl muss der Sitzplatzzahl
entsprechen (2 pro Sitz)
- sie müssen klappbar sein
- es sollte immer ein Gutachten oder eine
Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)
beiliegen ( in dieser muss das Motorrad
aufgeführt sein! Außerdem sind dort die
evtl. Auflagen, Anbauvorschriften und ggf.
ein Hinweis auf eine “Eintragungspflicht”
aufgeführt.)
Lenker/Hebel/Griffe
- alle Zubehörlenker müssen geprüfte Teile
sein und werden in Verbindung mit einem
Teilegutachten oder einer ABE geliefert.
- sie müssen evtl. “eingetragen” werden (siehe
Gutachten oder ABE).
.TÜV HANSE GmbH TÜV SÜD Gruppe
§§ 30, 19 StVZO // 93/14 EWG
Rad/Reifen §§ 30, 36 StVZO // 97/24 EWG
Bremsen
- Bremsleitungen, z.B. “Stahlflex” -mit oder ohne
Kunststoffmantel- sind meistens
“eintragungsfrei”, sind aber gem. Einbauvorschrift in der Betriebserlaubnis zu verbauen.
- Bremsleitungen dürfen nicht verdreht werden,
müssen scheuerfrei verlegt und dicht sein.
- Bremsscheiben, z.B. Wave-Scheiben, haben
immer ein Gutachten oder eine ABE und
müssen für das entsprechende Motorrad
bestimmt sein.
- Bremsbeläge müssen eine nationale (KBA-Nr.)
oder eine internationale (EG- oder ECEKennzeichnung) Zulassung besitzen.
- Bremsen-(Original)-Ersatzteile (Originalform,
genehmigter Nachbau) müssen nicht
“eingetragen werden.
- auf die richtige Laufrichtung achten!
- auf den richtigen Reifentyp und -hersteller
achten! (ggf. Herstellerfreigabe via Internet
herunterladen und evt. abstempeln lassen)
- bei Tauschfelgen (z.B. PVM, Marchesini usw.)
die Zuordnung zum Motorradtyp prüfen und
ggf. begutachten lassen!
Immer auf die richtige
Größe, Zuordnung
und Bezeichnung
achten! (Angaben s.
Fahrzeugschein oder
Zulassungsbescheinigung Teil 1)
Bremsenteile sind
bauartgeprüfte Teile.
Sie können gegen
Zubehörteile
getauscht werden.
§ 61StVZO // 93/31 EWG
Ohne geht´s nicht!
Seiten-/Hauptständer
.TÜV HANSE GmbH TÜV SÜD Gruppe
Spiegel 97/24 EWG
- ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer
muss vorhanden sein
- ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer
darf nicht möglich sein
- der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert
werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder
eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer
oder eine nachgewiesen haltbare Feder
(10000 Zyklen)
Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ)
ab:
vor EZ 01.01.1990 1 links
ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links
ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2
Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen
versehen ist, stimmt auch die geforderte
Größe von 69 cm2und er ist somit zugelassen.
- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über
Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine
bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage
sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich
aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung,
kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler”
oder “Schlussleuchten”.
Auf das Prüfzeichen
kommt es an!
Radabdeckung § 30, 36a StVZO
Radabdeckung
ja oder nein ??
.TÜV HANSE GmbH TÜV SÜD Gruppe
§§ 19, 30, 49 StVZO // 97/24 EWG
§§ 49a - 54 StVZO // 93/92 EWG
akzeptiert. Das heißt: Die Betriebserlaubnis
ist erloschen (§19 Abs.2 StVZO: ...wenn sich
das Geräuschverhalten verschlechtert. ...)
Kennzeichnung: - alle Zubehöranlagen für die
Straße tragen ein Genehmigungszeichen
(KBA-Nr. oder EG- bzw. ECE-Zeichen). Der
DB-Eater muss sich im Topf befinden!
Nachweispflicht: Für die Austauschanlage
muss keine Karte oder ein anderes Dokument
mitgeführt werden!
Anbau: Da der Topf oder die Anlage für das
jeweilige Motorrad hergestellt wurde, muss er
ohne “Umbauarbeiten” angebaut sein.
Keine Veränderungen!
Lautstärke: Wird ein Zubehörtopf im Laufe der
Zeit deutlich lauter, so ist der Halter und nicht
der Hersteller in der Pflicht!
Ggf. Muss der Topf erneuert werden.
Eine Geräusch-Vergleichsmessung mit den in
der Zulassung angegebenen Werten ist beim
TÜV HANSE nach Terminabsprache selbstverständlich möglich!
Aussagen wie:
werden von der
Polizei i.d.R. nicht
“Der hat sich eben
gelöst”
“Die Halteschraube
ist abgefallen”
“Der hat auf einmal
so geklappert!”
DB-Maker
verboten DB-Eater
Auspuff-/
Ansauganlage
Lichttechnik
Die “rein - raus”-
Technik.
Sehen und gesehen
werden.
Aber richtig...
(Nur mit Prüfzeichen)
.TÜV HANSE GmbH TÜV SÜD Gruppe
Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte,
nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis
1500 mm
Abblendlicht:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite nach EG: bei 2 Scheinwerfer
maximaler Abstand zueinander 200 mm,
symmetrisch zur Fz-Längsmitte
- in der Breite nach StVZO: maximal 200 mm
zum Fernscheinwerfer, symmetrisch zur
Fz-Längsmitte
- in der Höhe: 500 - 1200 mm, nach StVZO vor
EZ 1.1.88 bis 1000 mm
Fernlicht:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1 oder 2
- in der Breite bei 2 Scheinwerfer maximaler
Abstand der leuchtenden Flächen zueinander
200 mm
- in der Höhe: keine besondere Vorschrift
- blaue Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben,
nach StVZO auch Anzeige durch Schalterstellung zulässig
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):
- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm
nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben,
optisch oder akustisch oder beides, nach
StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m.
zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Fortsetzung Lichttechnik
.TÜV HANSE GmbH TÜV SÜD Gruppe
Warnblinkanlage:
- nach EG: unzulässig an Kleinkrafträdern, zulässig an Krafträdern
nach StVZO: zulässig auch an Kleinkrafträdern
- besonderer Schalter zur synchronen Funktion
aller Blinker
- Einschaltkontrollleuchte vorgeschrieben, nach
StVZO mit rotem Licht
Nebelscheinwerfer:
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- in der Breite:
nach EG bei 2: symmetrisch zur Fz-Längsmitte
nach StVZO: max. 250 mm von der Fz-Längsmitte, auch auf Sturzbügel erlaubt
- in der Höhe: max. wie Abblendlicht
- Schaltung mit Begrenzungs-, Abblend-, Fernlicht
- Einschaltkontrollleuchte zulässig
Bremsleuchten:
- vorgeschrieben, nach StVZO erst ab EZ 1.1.88
- Anzahl: 1, nach EG auch 2 zulässig
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: Unterkante (UK) min. 250 mm
(nach StVZO min.350 mm), Oberkante (OK)
max. 1500 mm
Schlußleuchten:
- vorgeschrieben
- Anzahl: 1oder 2
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500
mm
Rückstrahler hinten:
- vorgeschrieben, nicht dreieckig
- Anzahl: 1oder 2
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 900
mm
Fortsetzung Lichttechnik
Kennzeichenbeleuchtung:
- hinten vorgeschrieben
.TÜV HANSE GmbH TÜV SÜD Gruppe
Weitere zulässige
Leuchten nach EWG:
- Nebelschlußleuchte
- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003
- seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler
- reflektierende, weiße Reifenflanken
- Parkleuchten
- Rückfahrscheinwerfer

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Du weisst was du machst???

Du willst reifen nachschneiden die auf der strasse gefahren werden sollen....!!

In einen 250 Chopper mit 15 Zoll-Felge ein schmales Enduro Hi-rad mit 18 Zoll- Felge einbauen, welches mit dem 120/90 einen 16 cm grösseren Durchmesser hat...wow. Auf so was muss man erst mal kommen. Wie willst Du die Schwinge verlängern? Und wozu soll das gut sein? Aber jedenfalls scheinst Du ja zu wissen, was Du willst 😛.
Good Luck! 🙂

Moin Moin !

Zitat:

Noch eine Möglichkeit der Lösung, 07er Kennzeichen!!!

Das kannst du völlig vergessen !

MfG Volker

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 12. März 2017 um 23:29:15 Uhr:


In einen 250 Chopper mit 15 Zoll-Felge ein schmales Enduro Hi-rad mit 18 Zoll- Felge einbauen, welches mit dem 120/90 einen 16 cm grösseren Durchmesser hat...wow. Auf so was muss man erst mal kommen. Wie willst Du die Schwinge verlängern? Und wozu soll das gut sein? Aber jedenfalls scheinst Du ja zu wissen, was Du willst 😛.
Good Luck! 🙂

So du Künstler:
Reifen original hat Durchmesser 59cm, gemessen! Reifen 110/80-18 hat gemessen 63,5cm!
Differenz 4,5cm - Folglich ist der Zuwachs von 2.25cm, Bei mir passt er mit Luft rein!!!!! Ich habe beides da, habe beides gemessen, ich glaub es habert an deine Rechenkenntnisse oder so!
Gruß Tom

Jedenfalls hapert es bei mir nicht beim Lesen. Lies mal deinen Eingangspost.
Es ging um einen 120/90. Und der hat 68 cm.

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. März 2017 um 10:37:11 Uhr:


Moin Moin !

Zitat:

@schreyhalz schrieb am 13. März 2017 um 10:37:11 Uhr:



Zitat:

Noch eine Möglichkeit der Lösung, 07er Kennzeichen!!!

Das kannst du völlig vergessen !

MfG Volker

Ok, ich hatte schon 2x insgesamt 8 Jahre 07er Kennzeichen!!!
Also warum vergessen, Alles was vor 30 Jahren mit dem Fahrzeug gemacht wurde, ist auch mit 07er Kennzeichen zugelassen! nicht nur original Zustand!
Dazu reichen Bilder als Beweisführung! Würden wir jetzt Harley nehmen Hillclimbing Mitte der 20er Jahre
-_- -_- -_- -_- -_-

Zitat:

@Papstpower schrieb am 12. März 2017 um 19:22:48 Uhr:


Du weisst was du machst???

Du willst reifen nachschneiden die auf der strasse gefahren werden sollen....!!

Papstpower,
was nicht Alles verboten oder erlaubt ist, wer hällt sich dran?
Schlauchloser Reifen am Moped Neu, Nagel rein gefahren, wird zu 95% geflickt - ist verboten!
Fahr ich mit der Kiste 200km/h würde selbst ich es nicht machen, aber beim Chopper???
Rebell offen, meine ist gedrosselt V-Max 106km/h! Offen 125km/h?
DB-Eater raus? Verboten, Helm wie ist oder war es, Ski-Helm auf der Straße!
Und dann was sagen wenn ich evtl es in Betracht gezogen hätte nen Reifen nach zu schneiden?
Haben sie vor 30 Jahr an Lkw´s schon gemacht, da aber wegen der Tiefe, ich würde es machen wegen Profil, das ist nochmal ein unterschied! Jeder zweite Harley gehört der Stembel abgekratzt!

Und zum Schrauben usw, Ich habe ein Polo Steilheck als LKW zugelassen! Ich fahre nen Jeep Grand Cherokee als 2 Sitzer LKW!! Motorrad eine Volusia mit 150er Vorderrad! Hatte Handschaltung fürs Bike, nur da wäre ein Eintrag in den Führerschein gemacht worden! Streitereien mit Recht und Unrecht, wegen Reifenfreigabe, Gesetz ist geschrieben, aber machen noch Abnahme nach StVO! Alles was mich betrifft, darum kümmere ich mich, auch noch für Freunde, aber der Rest soll sich selbst darum kümmern! Darum werde ich aufhören in irgend welche Foren zu schreiben!
Ihr belügt euch doch teilweise selbst, und merkt es nicht! Auspufftest z.B. von 8 Anlagen, hat eine nen Leistungszuwachs, aber wenn du jemanden frägst oh geht viel besser! Was hilft es da Ratschläge, Ideen, Vorschläge zu machen!!!!
Gruss Tom

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 13. März 2017 um 16:10:09 Uhr:


Jedenfalls hapert es bei mir nicht beim Lesen. Lies mal deinen Eingangspost.
Es ging um einen 120/90. Und der hat 68 cm.

Am 11.03. habe ich geschrieben, das es ein 110 wird!
Gruß Tom

Zitat:

@TomTheEagle schrieb am 13. März 2017 um 16:42:10 Uhr:


Darum werde ich aufhören in irgend welche Foren zu schreiben!

Danke! Den Schrott den Du da von Dir gibst ist unerträglich. Glaubst du, du bist der einzige der ein Custome-Bike fährt? Wenn Du natürlich illegal unterwegs sein willst, dann geht alles. Bist halt extra hart.

Ich frage mich nur warum Du um Rat fragst wenn Du eh alles besser weißt.

Ich verstehe auch nicht was Du von uns erwartest. Einfach nur ein Publikum finden?
Dann schreib doch einen Blog. Eine 250er ist allein vom Hubraum mittlerweile selten und die Rebell mehr ein Mädchen-Mopped. Daraus einen Hardcore Chopper zu machen ist im Prinzip ein Projekt, das Respekt verdient.

Aber einen 18 Zoll Teerschneider hinten, das ist ein bisschen zu abartig. Einen 110er habe ich hinten auf der SR 125. Stell sie mal rein, wenn sie fertig ist. Bis jetzt sind wir nicht überzeugt, dass das was wird.
Lassen uns aber gern überraschen...🙂

Moin Moin !

Zitat:

Ok, ich hatte schon 2x insgesamt 8 Jahre 07er Kennzeichen!!!

Also warum vergessen, Alles was vor 30 Jahren mit dem Fahrzeug gemacht wurde, ist auch mit 07er Kennzeichen zugelassen! nicht nur original Zustand!

Dazu reichen Bilder als Beweisführung!

Aha , du kannst also anhand von Bildern nachweisen , dass deine Umbauten schon vor 30 Jahren gemacht wurden ?

MfG Volker

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