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hohes Restwertangebot nach Unfall => privater Fake-Verkauf = Versicherungsbetrug?

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 12:21

Hallo zusammen,

vor 1 Monat hatte ich einen Unfall und bin mit dem Schaden zum Anwalt/Gutachter.

Resultat:

Reperaturkosten: 10k

Wiederbeschaffungswert: 5k

Restwert lt. Gutachten und Restwertbörse: 1,5k

durch gegnerische Haftpflicht Versicherung nachträglich organisiertes Restwert-Angebot: 3k

Eigentlich wollte ich das Auto noch fahren und mir in Ruhe einen neuen besorgen.

Durch das sehr hohe Restwertangebot von 3k würde sich meine Auszahlung auf 2k reduzieren.

Bis dato hatte ich mit 3,5k gerechnet (5k minus 1,5k).

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt handelt es sich bei dem Angebot über die gegnerische Versicherung um ein Gefälligkeitsangebot des Händlers. Die Versicherung hofft, dass ich das Auto behalte und sie mir 1,5k weniger zahlen müssen und hat mit Sicherheit einen Deal mit dem Händler der das hohe Angebot gemacht hat.

Folgende 2 Optionen:

1) Auto innerhalb von 2 Wochen an den Händler für 3k verkaufen und 2k von der Versicherung auszahlen lassen und eine gewisse Zeit ohne Auto klar kommen

2) Privaten Kaufvertrag mit einem Freund "faken" und zurückdatieren vor das Angebotsdatum des Händlers, der nachträglich 3k bietet. Das Auto würde ich aber weiterfahren und würde es auch nicht ummelden. In diesem Fall müsste die Versicherung den Restwert laut Gutachten ansetzen und mir 3,5k auszahlen.

Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall? Option 2 wäre Versicherungsbetrug, das ist mir bewusst. Ist aber die inoffizielle Empfehlung meines Anwalts. Prüft die Versicherung sowas? Wohl ist mir da nicht bei, aber ich möchte mich auch nicht durch ein "Gefälligkeitsangebot" von denen unter Druck setzen lassen.

 

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127 Antworten

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 6. Dezember 2021 um 22:49:41 Uhr:

Welche Rechte hat der Versicherer dass zu überprüfen?

Der Versicherer hat gar keine Rechte. Er ist Zahlungsschuldner. Und Schuldner haben bekanntlich nur Pflichten und keine Rechte.

Wenn der Versicherer hier einen höheren Restwert in die Regulierung einbringen will, muss er beweisen, dass dieser Restwert auch realisiert worden ist. Solange der Geschädigte sein Fahrzeug behält, ist gar kein Restwert realisiert worden und damit darf nur der regional ermittelte RW aus dem GA in Anrechnung gebracht werden.

Es ist immer wieder erschreckend, wie viele Menschen die Aufgaben einer Versicherung nicht richtig einordnen können. Sie glauben ernsthaft, Versicherungen sind so eine Art Institution, die über Recht und Gesetz steht...

noch mal etwas zur Verkehrssicherheit

Wenn:

- die Heckklappe deformiert ist

- das Heckblech deformiert ist

- der Kofferraumboden aufgefaltet ist

dann kann man davon ausgehen, das das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist.

Es ist hier davon auszugehen, dass eine sichere Abdichtung am Fahrzeugheck nicht mehr gegeben ist.

Durch die Luftspalte können durch den Strömungsabriss am Fahrezugheck Abgase in den Innenraum gelangen, das ist alles andere als lustig und auch keine Bagetelle.

Nur mal so.....

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 7. Dezember 2021 um 08:55:14 Uhr:

... können durch den Strömungsabriss am Fahrezugheck Abgase in den Innenraum gelangen ...

Das hätte ich im Leben nicht aufm Schirm gehabt.

An sonstwas denkste bei der Frage nach betriebs / verklehrssicher als Laie, aber daran ...

Ist ein Lenzeffekt durch die Entlüftungsströmung im Auto und den Druckverhältnissen aufgrund der Luftverwirbelungen hinter dem Fahrzeug.

Zitat:

@Pfuschwerk schrieb am 7. Dezember 2021 um 09:54:19 Uhr:

Zitat:

@Dellenzaehler schrieb am 7. Dezember 2021 um 08:55:14 Uhr:

... können durch den Strömungsabriss am Fahrezugheck Abgase in den Innenraum gelangen ...

Das hätte ich im Leben nicht aufm Schirm gehabt.

An sonstwas denkste bei der Frage nach betriebs / verklehrssicher als Laie, aber daran ...

Die Erfahrung sollte eigentlich jeder, der mit geöffneten Heckklappe / Kofferraumklappe schon einmal gefahren ist, gemacht haben.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. Dezember 2021 um 11:57:42 Uhr:

Ist ein Lenzeffekt ...

Technisch ist mir das klar.

Der "Lenzeffekt" macht die Jolle wieder leer nachdem wir sie erst umgedreht und dann aufgerichtet haben. :)

Ich hätte nur niemals in Verbindung mit einem Heckschaden und der Frage nach Verkehrs- und Betriebssicherheit dran geacht.

Themenstarteram 7. Dezember 2021 um 17:57

Habe zwar bisher keine Abgase im Auto bemerken können, ist mir aber zu ungewiss mit Baby an Bord.

Danke für den Hinweis.

Und ob meine neue Stoßstange das Auto wieder rechtlich verkehrstauglich macht scheint ja zweifelhaft zu sein.

Im Falle eines weiteren Unfalls würde es wohl riesen Ärger/Kosten geben.

Denke ich werde das Auto einfach an den Händler von der Versicherung verkaufen und den Rest von der Versicherung auszahlen lassen.

Komme auch ein paar Monate ohne Auto aus.

Überlege mir den Dacia Jogger zu bestellen, der würde schon gegen März lieferbar sein.

Danke für die ganzen Tipps. Beim nächsten mal wird es wohl ein anderer Anwalt/Gutachter ;-)

@realizer330

Habe zwar bisher keine Abgase im Auto bemerken können, ist mir aber zu ungewiss mit Baby an Bord.

Danke für den Hinweis.

Eine gute Entscheidung. Schadstoffe im Abgas kannst du auch nicht riechen.

Der Tot kommt Geruchlos...

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