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hohes Restwertangebot nach Unfall => privater Fake-Verkauf = Versicherungsbetrug?

Themenstarteram 3. Dezember 2021 um 12:21

Hallo zusammen,

vor 1 Monat hatte ich einen Unfall und bin mit dem Schaden zum Anwalt/Gutachter.

Resultat:

Reperaturkosten: 10k

Wiederbeschaffungswert: 5k

Restwert lt. Gutachten und Restwertbörse: 1,5k

durch gegnerische Haftpflicht Versicherung nachträglich organisiertes Restwert-Angebot: 3k

Eigentlich wollte ich das Auto noch fahren und mir in Ruhe einen neuen besorgen.

Durch das sehr hohe Restwertangebot von 3k würde sich meine Auszahlung auf 2k reduzieren.

Bis dato hatte ich mit 3,5k gerechnet (5k minus 1,5k).

Nach Rücksprache mit meinem Anwalt handelt es sich bei dem Angebot über die gegnerische Versicherung um ein Gefälligkeitsangebot des Händlers. Die Versicherung hofft, dass ich das Auto behalte und sie mir 1,5k weniger zahlen müssen und hat mit Sicherheit einen Deal mit dem Händler der das hohe Angebot gemacht hat.

Folgende 2 Optionen:

1) Auto innerhalb von 2 Wochen an den Händler für 3k verkaufen und 2k von der Versicherung auszahlen lassen und eine gewisse Zeit ohne Auto klar kommen

2) Privaten Kaufvertrag mit einem Freund "faken" und zurückdatieren vor das Angebotsdatum des Händlers, der nachträglich 3k bietet. Das Auto würde ich aber weiterfahren und würde es auch nicht ummelden. In diesem Fall müsste die Versicherung den Restwert laut Gutachten ansetzen und mir 3,5k auszahlen.

Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall? Option 2 wäre Versicherungsbetrug, das ist mir bewusst. Ist aber die inoffizielle Empfehlung meines Anwalts. Prüft die Versicherung sowas? Wohl ist mir da nicht bei, aber ich möchte mich auch nicht durch ein "Gefälligkeitsangebot" von denen unter Druck setzen lassen.

 

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127 Antworten

Was ist das Problem?

Ist der Gutachter ein öffentlich bestellter und vereidigter? Wenn der Anwalt keiner für Verkehrsrecht ist, nimm Dir so einen.

Meines Wissens hat die Versicherung überhaupt keine Handhabe ein eigenes Restwert Angebot ins Spiel zu bringen, wenn Du das Auto behalten und weiterfahren willst.

Also auf die 3500.- bestehen und den Anwalt wechseln wenn der weiter so rumeiert.

Zitat:

@Pauliese schrieb am 6. Dezember 2021 um 21:55:37 Uhr:

Was ist das Problem?

Ist der Gutachter ein öffentlich bestellter und vereidigter? Wenn der Anwalt keiner für Verkehrsrecht ist, nimm Dir so einen.

Meines Wissens hat die Versicherung überhaupt keine Handhabe ein eigenes Restwert Angebot ins Spiel zu bringen, wenn Du das Auto behalten und weiterfahren willst.

Also auf die 3500.- bestehen und den Anwalt wechseln wenn der weiter so rumeiert.

Wer zahlt denn die zusätzlichen Kosten für den Anwaltswechsel?

Wieviel teurer wird es denn dadurch?

Zitat:

@realizer330 schrieb am 6. Dezember 2021 um 21:05:43 Uhr:

Geht mit hauptsächlich darum, noch für 6-12 Monate ein Auto zu haben, bis ein neuer da ist.

Dein Auto muss fahrbereit und verkehrssicher sein. Mehr an Reparaturen brauchts nicht.

Rechtsschutz versichert? Wahrscheinlich nicht, oder?

Frag doch mal den evtl.neuen Anwalt, wie sowas abläuft. Wenn der vom Fach ist wird er das wissen, auch was es kosten kann.

Zitat:

@rrwraith schrieb am 6. Dezember 2021 um 22:03:24 Uhr:

Zitat:

@realizer330 schrieb am 6. Dezember 2021 um 21:05:43 Uhr:

Geht mit hauptsächlich darum, noch für 6-12 Monate ein Auto zu haben, bis ein neuer da ist.

Dein Auto muss fahrbereit und verkehrssicher sein. Mehr an Reparaturen brauchts nicht.

Wie muss denn der Nachweis aussehen, dass dies der Fall ist?

Zitat:

@Pauliese schrieb am 6. Dezember 2021 um 22:04:52 Uhr:

Rechtsschutz versichert? Wahrscheinlich nicht, oder?

Frag doch mal den evtl.neuen Anwalt, wie sowas abläuft. Wenn der vom Fach ist wird er das wissen, auch was es kosten kann.

Ich dachte, dass du das weißt, da du ja zum Wechsel geraten hast. Oder habe ich da etwas verwechselt?

Auch wenn der andere Rechtsanwalt nicht vom Fach ist, kann er die Gebühren berechnen.

Zitat:

@KaulKalkhoffe schrieb am 6. Dezember 2021 um 22:12:47 Uhr:

Wie muss denn der Nachweis aussehen, dass dies der Fall ist?

Wie bei jedem anderen Fahrzeug, das auf den Straßen unterwegs ist, auch...

Er muss es ja in diesem Fall der gegnerischen Versicherung nachweisen.

Muss dass sein Sachverständiger bestätigen, dass er die notwendigen Reparaturen dafür vorgenommen hat?

Oder kann er den Nachweis auch selber bringen?

Er muss der Versicherung gar nichts nachweisen.

Er braucht nur zu erklären, dass er das Fahrzeug weiter nutzt, und dies dann auch tun.

Dass das Fahrzeug verkehrssicher ist, liegt in seiner Verantwortung, wie bei jedem anderen Autofahrer auch.

Welche Rechte hat der Versicherer dass zu überprüfen?

In dem Fall hier ist es ja so, dass es sich um 10.000 Euro Schaden am Fahrzeug handelt.

Das heißt also, es wird vermutlich nicht so ohne weiteres sofort wieder verkehrsicher sein.

Darf der Versicherer prüfen, ob der Geschädigte das Fahrzeug tatsächlich auch wieder soweit repariert hat, dass es auch tatsächlich verkehrssicher ist?

Sonst könnte ja jeder hergehen und behaupten, er fährt das Fahrzeug weiter, obwohl es gar nicht stimmt.

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