Hoher Standlichtausfall
Hallo, habe folgenden Dauerschaden alle 3 Monate brennen die Standlicht Halogenlampen (Habe Xenon Licht) durch. Einzig die ersten Osram Birnen mit dem "L" Index hielten 13 Monate (ca. 48000km). Mittlerweile habe ich schon die 4 Glühbirne (je 2xli/re) eingebaut. Mein Händler meint es liegt an der starken (Serien) Lichtmaschine bei der 1,9 TDI 115 PS Version.
Einzige Abhilfe wäre ein Widerstandskabel das trotz Garantie nicht unbedingt von Audi bezahlt wird. Ich kann mir nicht vorstellen das ich damit allein bin.
LG Pirat
54 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pirat66
Ach ja auch diesen Beitrag möchte ich zum Teil beenden hab jetzt LED-Lampen gefunden die in den Sockel passen und einziger Haken war die Wiederstände Parallel reinzuhängen (50 Ohm da die Ledlampe 1W erfordert und die restlichen 4W durch den Widerstand aufgebracht werden müssen) 12 Nominal Spannung erfordern erfordern rechnerische 36 Ohm und 14,8 Volt gemessen ergeben 54,76 Ohm. Daher kann ich nur sagen 50 Ohm waren Goldrichtig denn ohne diesen meckert das FIS und die Lampe fängt an zu blinken (FIS dürfte einen Regel/Messimpuls haben).
Auf jeden Fall funkt nun die HD-Lampe und sieht echt ur scharf aus.
Ach ja empfehle den Wiederstand ordentlich wärmedämmend einzupacken da Hitzeentwicklung sicherlich nicht zu unterschätzen (Messwerte schwer durchzuführen da ur umständlicher Messaufbau jedoch lt. Datenblatt könnten Temperaturen bis 230-320°C und mehr erreicht werden je nach Last bzw. Widerstandsabhängig) ist. Ich hab schon mal einen Beitrag gesehen wo es Probs gibt. Ich weiss nur dass bei der Xenonlampe bei der Spule auch mal sicher mehr als 60°C erreicht (warme Finger bekommt man leicht) werden.
Was die STVO angeht gibt es meiner persönlichen Meinung keine klare Ordnung daher bewegt man sich sicher in einem Graubereich aber besser ein Licht als kein Licht denk ich mir und vor allem wenn es weder Blendet noch sonst irgendwelche Probleme bereitet. Da gibt es schlimmeres.LG
Pirat66
Na dann lies doch mal in der StV
zO 😁
StVO wirst du auch nichts finden.
Ich gebe dir einen Tip.
§ 49@ Pirat66:
Verrätst du uns von welchem Hersteller du die LED’s gekauft hast? Nach der Pleite mit den Hypercolor-LED’s tendiere ich mittlerweile zu Benzinfabrik. Dort müssen die Widerstände allerdings auch separat eingebaut werden.
Bilder von deinen "ur scharfen" LED’s wären auch mal ganz interessant. 😉
VG Markus
Zitat:
Original geschrieben von Ulvhedin
Na dann lies doch mal in der StVzO 😁Zitat:
Original geschrieben von Pirat66
Ach ja auch diesen Beitrag möchte ich zum Teil beenden hab jetzt LED-Lampen gefunden die in den Sockel passen und einziger Haken war die Wiederstände Parallel reinzuhängen (50 Ohm da die Ledlampe 1W erfordert und die restlichen 4W durch den Widerstand aufgebracht werden müssen) 12 Nominal Spannung erfordern erfordern rechnerische 36 Ohm und 14,8 Volt gemessen ergeben 54,76 Ohm. Daher kann ich nur sagen 50 Ohm waren Goldrichtig denn ohne diesen meckert das FIS und die Lampe fängt an zu blinken (FIS dürfte einen Regel/Messimpuls haben).
Auf jeden Fall funkt nun die HD-Lampe und sieht echt ur scharf aus.
Ach ja empfehle den Wiederstand ordentlich wärmedämmend einzupacken da Hitzeentwicklung sicherlich nicht zu unterschätzen (Messwerte schwer durchzuführen da ur umständlicher Messaufbau jedoch lt. Datenblatt könnten Temperaturen bis 230-320°C und mehr erreicht werden je nach Last bzw. Widerstandsabhängig) ist. Ich hab schon mal einen Beitrag gesehen wo es Probs gibt. Ich weiss nur dass bei der Xenonlampe bei der Spule auch mal sicher mehr als 60°C erreicht (warme Finger bekommt man leicht) werden.
Was die STVO angeht gibt es meiner persönlichen Meinung keine klare Ordnung daher bewegt man sich sicher in einem Graubereich aber besser ein Licht als kein Licht denk ich mir und vor allem wenn es weder Blendet noch sonst irgendwelche Probleme bereitet. Da gibt es schlimmeres.LG
Pirat66
StVO wirst du auch nichts finden.
Ich gebe dir einen Tip.
§ 49§ 49. Allgemeines über Gefahrenzeichen. kann es ned sein bei österreichischen STVO und in D § 49 Ordnungswidrigkeiten meinst sicher auch nicht....
Aber in D:
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/stvo/s-17-beleuchtung
§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
(2a) Krafträder müssen auch am Tage mit Abblendlicht fahren.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.
(4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.
(5) Führen Fußgänger einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mit, so ist mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.
(6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
und in Ö:
§ 60. Zustand und Beleuchtung der Fahrzeuge.
(1) Ein Fahrzeug darf auf Straßen nur verwendet werden, wenn es so gebaut und ausgerüstet ist, daß durch seinen sachgemäßen Betrieb Personen nicht gefährdet oder durch Geruch, Geräusch, Staub, Schmutz u. dgl. nicht über das gewöhnliche Maß hinaus belästigt oder Sachen, insbesondere die Fahrbahn, nicht beschädigt werden.
(2) Schneekufen sind nur zulässig, wenn die Straße mit einer ununterbrochenen oder doch wenigstens nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist.
(3) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder Nebel oder wenn es die Witterung sonst erfordert, sind Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu beleuchten; ausgenommen hievon sind Fahrräder, die geschoben werden. Weißes Licht darf nicht nach hinten und rotes Licht nicht nach vorne leuchten. Eine Beleuchtung des Fahrzeuges darf unterbleiben, wenn es stillsteht und die sonstige Beleuchtung ausreicht, um es aus einer Entfernung von ungefähr 50 m zu erkennen.
(4) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, hat der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand der Technik nähere Vorschriften über die Ausführung und Beschaffenheit der an Fahrzeugen anzubringenden Rückstrahleinrichtungen einschließlich der gelben Rückstrahler an den Pedalen von Fahrrädern und über ihre Lichtwirkungen durch Verordnung zu erlassen.
§ 73. Beleuchtung des Fuhrwerkes.(1) Zur Beleuchtung eines Fuhrwerkes (§ 60) sind zwei Lampen zu verwenden, die beide nach vorne weiß und nach hinten rot leuchten. Die Lichter müssen deutlich erkennbar sein und die Breite des Fahrzeuges erkennen lassen; sie können auch an der Ladung angebracht werden, wenn dies zweckmäßiger ist. Bei Handwagen, Handkarren und Handschlitten genügt jedoch eine Lampe, die nach vorne weiß und nach hinten rot leuchtet; kann die Lampe an solchen Fahrzeugen oder an deren Ladungen nicht deutlich sichtbar angebracht werden, so ist sie hinter dem Fahrzeug gut sichtbar zu tragen.
(2) Fuhrwerke dürfen weder mit Fackeln noch mit Laternen mit offenem Licht beleuchtet werden.
(3) An der Rückseite von Fuhrwerken sind höchstens 60 cm über der Fahrbahn zwei rote Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2 so anzubringen, daß sie bei Dunkelheit und klarem Wetter im Lichte eines Scheinwerfers auf 150 m sichtbar sind und die Breite des Fahrzeuges erkennen lassen. Bei Handwagen, Handkarren und Handschlitten genügt ein solcher Rückstrahler, der nicht weiter als 40 cm vom linken Fahrzeugrand anzubringen ist.
(4) Am vorderen Ende der Deichsel sind weiße oder gelbe Rückstrahler beweglich aufzuhängen, die im Scheinwerferlicht einer 25-Watt-Lampe auf 150 m sichtbar sind.
(5) Die Beleuchtungseinrichtungen und Rückstrahler müssen in einem solchen Zustand gehalten werden, daß sie voll wirksam sind.
So hoffe euch nicht zu überlasten darum schrieb ich nach STVO (differierend nach Land)....
Aber denke die oftigen Diskussionen sind naja teilweise sinnlos es geht euch ja ned in Verkehrbringung eines Produktes sondern um Straffreiheit bei Verwendung eines nicht freigegebenen Teiles mit Starffreiheit oder irre ich mich?
Ersuche Euch um euer geschätztes Feedback.
LG
Pirat66
Zitat:
Original geschrieben von X-Joe.Black-X
@ Pirat66:Verrätst du uns von welchem Hersteller du die LED’s gekauft hast? Nach der Pleite mit den Hypercolor-LED’s tendiere ich mittlerweile zu Benzinfabrik. Dort müssen die Widerstände allerdings auch separat eingebaut werden.
Bilder von deinen "ur scharfen" LED’s wären auch mal ganz interessant. 😉
VG Markus
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Zitat:
Original geschrieben von X-Joe.Black-X
@ Pirat66:Verrätst du uns von welchem Hersteller du die LED’s gekauft hast? Nach der Pleite mit den Hypercolor-LED’s tendiere ich mittlerweile zu Benzinfabrik. Dort müssen die Widerstände allerdings auch separat eingebaut werden.
Bilder von deinen "ur scharfen" LED’s wären auch mal ganz interessant. 😉
VG Markus
Servus Markus,
ja habe bei Benzinfabrik die Lampen (ist ein Set sprich 2) gekauft...in weiß und hab wie gesagt Xenon und bin echt begeistert jedoch habe ich leider Widerstände mit den Stromdieben (blaue Krallen lt. Bild) verbaut wollte eigenlich ordentlich löten jedoch sind die Leitungen so kurz dass man sich die Finger bricht daher drauf gepfiffen und die Stromdiebe (Risiko dass Leitung durchscheuert und die Kontaktfläche ist sehr klein) verwendet. Wie gesagt hab Widerstände in ordentlicher hitzebeständigen Isolierung (spezielles hitzebeständiges thermisch isolierendes Isolationsband).
LG
Pirat66
PS: Licht ist ausschliesslich LED Standlicht ohne Xenon etc.
Na da bin ich ja mal gespannt. Ich habe mir testweise die 90° LED's von Benzinfabrik bestellt. Habe die in einem Cabrio gesehen und da machten sie einen recht schicken Eindruck. Leider sind diese LED's für den B6 absolut ungeeignet... 🙁 Im Moment warte ich noch auf die Lieferung der "normalen" Standlicht-LED's.
Die Lichtfarbe gefällt mir aber schon mal sehr gut. Bin halt gespannt, ob die LED's von Benzinfabrik den Reflektor wirklich so gut ausnutzen wie sie es immer angeben.
Was die Widerstände angeht, diese werden wirklich schweine heiß. Da muss ich mir auch noch etwas überlegen. Ich hatte Bedenken, dass sie vielleicht überhitzen wenn man sie "einpackt"?!? Wo hast du deine verbaut? Ich habe sie direkt hinter dem BNSTG angeschlossen.
VG Markus
Zitat:
Original geschrieben von X-Joe.Black-X
Na da bin ich ja mal gespannt. Ich habe mir testweise die 90° LED's von Benzinfabrik bestellt. Habe die in einem Cabrio gesehen und da machten sie einen recht schicken Eindruck. Leider sind diese LED's für den B6 absolut ungeeignet... 🙁 Im Moment warte ich noch auf die Lieferung der "normalen" Standlicht-LED's.Die Lichtfarbe gefällt mir aber schon mal sehr gut. Bin halt gespannt, ob die LED's von Benzinfabrik den Reflektor wirklich so gut ausnutzen wie sie es immer angeben.
Was die Widerstände angeht, diese werden wirklich schweine heiß. Da muss ich mir auch noch etwas überlegen. Ich hatte Bedenken, dass sie vielleicht überhitzen wenn man sie "einpackt"?!? Wo hast du deine verbaut? Ich habe sie direkt hinter dem BNSTG angeschlossen.
VG Markus
Servus Markus,
man glaubt gar ned wie heiß blöde 4W wenn man Sie in einem geschlossenen Raum (Scheinwerfergehäuse) verbauen muss. Ich habe Sie leider innen verbaut weil ich an der Anschlussleitung ned herumbasteln wollte. Daher hab ich Sie mittels Kabelbinder innen angehängt dass sie nicht mit Kunststoffteilen wie dem Reflektor (siehe Beitrag mit Reflektorvertrübung) in Berührung kommen. Leider hab ich keine Bilder gemacht aber sch.....öne Arbeit weil ur eng frag ned wie ich geflucht habe. Auch ja liebe Fa. Audi ich weiss 1cm Kabel pro Auto kostet Geld aber warum sooooo kurze dünne Kabel da müsst das Auto doch preisgesenkt werden. Versuche den Widerstand wirklich dick einzupacken denn der Platz dafür ist da jedoch kannst du nur nach hinten zum Wartungsdeckel legen/Kleben (zb. Silikon) oder hinhängen so wie ich.
LG
Pirat66
Wie bereits geschrieben habe ich die Widerstände direkt am Bordnetzsteuergerät verbaut (also hinter der Verkleidung im Fahrerfußraum). Im Moment hängen sie, mit 2 Kabelbindern befestigt, etwas hinter der Lenkung. Zumindest dürften sie dort keine anderen Kabel oder Verkleidungen berühren. Dennoch will ich sie irgendwie dämmen.
Also du meinst, dass es kein Problem ist die Widerstände zusätzlich zu isolieren (zwecks Überhitzung)?
Ich hatte ja in letzter Zeit meine Scheinwerfer relativ oft ausgebaut und da konnte ich schon ganz gut erkennen, dass die Kabel wirklich seeeeehr knapp bemessen sind. 😉 Aber wenn es dich beruhigt, hinter dem BNSTG ist auch nicht wirklich viel mehr Platz.
VG Markus
Zitat:
Original geschrieben von X-Joe.Black-X
Wie bereits geschrieben habe ich die Widerstände direkt am Bordnetzsteuergerät verbaut (also hinter der Verkleidung im Fahrerfußraum). Im Moment hängen sie, mit 2 Kabelbindern befestigt, etwas hinter der Lenkung. Zumindest dürften sie dort keine anderen Kabel oder Verkleidungen berühren. Dennoch will ich sie irgendwie dämmen.Also du meinst, dass es kein Problem ist die Widerstände zusätzlich zu isolieren (zwecks Überhitzung)?
Ich hatte ja in letzter Zeit meine Scheinwerfer relativ oft ausgebaut und da konnte ich schon ganz gut erkennen, dass die Kabel wirklich seeeeehr knapp bemessen sind. 😉 Aber wenn es dich beruhigt, hinter dem BNSTG ist auch nicht wirklich viel mehr Platz.
VG Markus
Also Markus wenn du weiter oben siehst sind die Grenztemperaturen >230°C je nach Widerstand und damit kann maximal ein Hitzetod entstehen immer noch weit billiger als eine Kunststoffverkleidung verreckt dir denn so ein 50 Ohm Widerstand kostet <3 Euro. Daher Pack ein aus materialien die nicht brennbar sind bzw. 230° aushalten ev. Baumarkt aus Heizungsbereich da gibts spez. nicht brennbare Isolierungen.
LG
Pirat66
Mal meinen Beitrag ergänzen wegen Langzeiterfahrung (1,5Jahre eingebaut) zu Leds von Benzinfabrik mit ext. Widerstand parallel in Zuleitung. Habe heute eine LED getauscht weil diese mal geht mal ned (irgendwo ein Problem an der Leiterplatte vermut ich mal). War schon relativ früh das Problem aber hat mich ned echt gestört da keine FIS Meldung sprich Widerstand war immer OK. Aber kann nur jeden raten auf LED umzustellen denn damit ist das Aufallsproblem echt vom Tisch. Was die Widerstandwärme (sind eingepackt) angeht gibts keine Probleme siehe Bilder. Ich weiß die Stromdiebe schauen nicht perfekt aus aber das Löten war mir (es ist ur eng) zu fummelig. Was die Überprüungen (ÖAMTC, Polizeikontrolle) angeht hat noch nie wer bemerkt daß LEDs verbaut sind, also keine Angst davor. Da wird die Beleuchtung echt Stabil. Werde mir das auch mal bei Heckleuchten einfallen lassen die fallen auch aus aber nicht so häufig (alle 1-2 Jahre).
LG
Pirat