Hoher Schaden - was nun?

Hallo,

ich hab unverschuldet mit meinem BMW 320 BJ 2007 einen Schaden von 7000 € brutto. Das hat der BMW Händler so ermittelt. Der Unfallverursacher hat das HUK Coburg gemeldet und die haben die Eintrittspflicht bereits schriftlich bestätigt.

Die Fahrer-Seite ist ziemlich demoliert - ich fahre damit aber noch problemlos rum, sieht eben wenig schick aus.

Da das Auto wohl einen Wert noch um die 10000 € hatte (vor dem Unfall), weiß ich nicht recht wie ich weiter machen soll. Das Auto wollte ich eigentlich in ca. 1 Jahr verkaufen.

Hab ich das Recht die 7000 € abzüglich MWSt. mir auszahlen zu lassen und dann damit noch ein wenig rumzugurcken und wenn ich ein neues gefunden haben, verkaufe ich mein altes unrepariert?

Oder würde hier die Versicherung auf einen Restwertgutachten pochen und wir dann evtl. nur 4500 € auszahlen??

Oder wäre es geschickter das Auto gleich über den Versicherer zu verkaufen?

Danke und Grüße

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler
 
Überheblich bist du gar nicht oder?

Nein.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Was fällt dir eingentlich ein, Hafi hier fachliche Unfähigkeit zu unterstellen.

Ich habe nicht unterstellt, sondern nachgewiesen und was mir einfällt musst Du schon mir überlassen.

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Bist du noch ganz frisch in der Birne !

Ich schon !

Zitat:

Original geschrieben von VersVor

Zitat:

Und wer sich hier lächerlich macht, die Entscheidung überlasse mal den Usern.

Mach ich.
 
MfG

Soso........du Geschichtenerzähler hast hier die Unfähigkeit von Hafi "nachgewiesen" 

LOL......😁

59 weitere Antworten
59 Antworten

Hi,

wenn ich das richtig sehe bekommst die Reparatur bezahlt (130% Regelung)

Wenn du auf Gutachenbasis abrechnen willst bekommst du nur 6000€ (abzüglich steuer). 11t€ Wiederbeschaffungswert abzüglich 5t€ Restwert.

Der Wagen ist eigentlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da eben diese 6t€ weniger sind als die Reparaturkosten von 7400€ 😉
Aber bei Haftpflichtschäden gibt es ja die 130% Regelung wonach die Reparaturkosten 30% höher liegen dürfen. Da wärst du knapp drin.

Gruß Tobias

Zitat:

Aber bei Haftpflichtschäden gibt es ja die 130% Regelung wonach die Reparaturkosten 30% höher liegen dürfen. Da wärst du knapp drin.

Nun machen wir den Themenstarter mal nicht mehr durcheinander als nötig.

Du hast in diesem Fall entweder die Option, nach dem Gutachten abzurechnen ohne eine Reparatur durchzuführen (fiktive Abrechnung):

In diesem Fall zahlt die Versicherung die Netto-Reparaturkosten, höchstens jedoch Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (also 11T€ abzgl. 5T€).
Von der Versicherung würdest du in diesem Fall also 6T€ erhalten. Ob du dann das Fahrzeug mit dem Geld selber instand setzt oder zusätzlich noch an den im Gutachten benannten Restwerkaufkäufer rantrittst um den Restwert zu erhalten oder selber versuchst, dass Auto noch besser zu verkaufen ist deine freie Wahl.

Die zweite Option: Reparatur - hier flog mal eben die 130 %-Reglung durch den Raum, hat mit Deinem Schaden aber nix zu tun. Um das klarzustellen: Liegen die Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs (abzgl. Wertminderung um genau zu sein), hat ein Geschädigter die Möglichkeit, eine Reparatur trotzdem durchführen zu lassen, wenn Sie sach- und fachgerecht sowie vollständig zur Behebung des Schadens dient und den Fahrzeugwert (Wiederbeschaffungswert) um max. 30% übersteigt. Voraussetzung ist aber der sogenannte Nutzungswille - daher hat sich in der Rechtssprechung hierzu ein Zeitraum von 6 Monaten ethabliert, welche das Fahrzeug noch mindestens auf Dich zugelassen bleiben muss.

Allerdings schließe ich mich meinen Vorrednern durchaus an dass man sich gut überlegen sollte, ob man einen Schaden von 7000 EUR tatsächlich reparieren sollte oder ob nicht die fiktive Abrechnung doch eher Sinn macht.

Hallo,

ich hoffe ich verunsichere den Themenstarter jetzt nicht mit meiner Frage, aber wenn der WB-Wert bei 11.000 liegt und die Rep. bei über 7.000, ist das dann nicht eig. ein ganz normaler Reparaturschaden? Wenn nicht, könnte mir bitte einer mal fix erklären warum? Der Restwert spielt doch da erstmal gar keine Geige oder?

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Smilla887


Hallo,

ich hoffe ich verunsichere den Themenstarter jetzt nicht mit meiner Frage, aber wenn der WB-Wert bei 11.000 liegt und die Rep. bei über 7.000, ist das dann nicht eig. ein ganz normaler Reparaturschaden? Wenn nicht, könnte mir bitte einer mal fix erklären warum? Der Restwert spielt doch da erstmal gar keine Geige oder?

Gruß

Hi

an dem beispiel hier gerechnet. Fahrzeugwert vor dem Unfall 11t€ ,Fahrzeugwert mit Unfall 5t€.

Die Versicherung rechnet also so,Auto wird verkauft das Opfer erhält 5t€,die Versicherung legt 6t€ oben drauf ergibt 11t€-> Schaden bezahlt.

Die Reparatur dagegen kostet 7,5t€. Für die Versicherung ist das also teurer.

Aber wie oben ja angesprochen gibt es da Sonderreglungen die die Versicherung trotzdem verpflichtet die Reparatur zu bezahlen obwohl es teuer ist. Aber eben nur innerhalb bestimmter Rahmenbedinungen.

Gruß tobias

Ähnliche Themen

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28



Hi

an dem beispiel hier gerechnet. Fahrzeugwert vor dem Unfall 11t€ ,Fahrzeugwert mit Unfall 5t€.

Die Versicherung rechnet also so,Auto wird verkauft das Opfer erhält 5t€,die Versicherung legt 6t€ oben drauf ergibt 11t€-> Schaden bezahlt.

Die Reparatur dagegen kostet 7,5t€. Für die Versicherung ist das also teurer.

Aber wie oben ja angesprochen gibt es da Sonderreglungen die die Versicherung trotzdem verpflichtet die Reparatur zu bezahlen obwohl es teuer ist. Aber eben nur innerhalb bestimmter Rahmenbedinungen.

Gruß tobias

Hallo,

Leider absoluter Quatsch.

@smilla
Du hast vollkommen Recht.

MfG

Wer will später ein KFZ mit 7500,- Unfallreparaturschaden kaufen ?
Ich bestimmt nicht.

Also es gibt ja zwischendrin auch noch unwirtschaftlich und TS / Rep. jedoch möglich usw. Ich bin verwirrt... 😕 Vielleicht sollte ich die Tage mal ein eigenes Thema dazu starten, wo mich die Profis mal aufklären können... 😉 Nicht, dass ich hier jetzt ne Parallel-Diskussion auslöse, denn da scheinen ja offensichtlich die Meinungen auseinander zu gehen. Ich danke euch trotzdem erstmal für die Antworten, wer auch immer jetzt Recht hat, und schönen Tag noch!

Grüße

Wenn ich mein Auto reparieren möchte, kann ich einfach folgende Regel im Kopf behalten:

Reparaturschaden: Reparaturkosten < Wiederbeschaffungswert

Die Versicherung zahlt nach ständiger Rechtssprechnung Reparaturkosten auch dann, wenn Sie höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Autos (hier wird allerdings nicht der Restwert abgezogen, dass ist eine falsche Annahme gewesen).

Reglung hier: Reparaturkosten max. 130 % vom Wiederbeschaffungswert.

Im Falle eines Fahrzeug- Wiederbeschaffungswertes von 10000 EUR würde die Versicherung eine Reparatur bis 13000 EUR bezahlen,

Voraussetzung:
1. Vollständige,fachgerechte Instandsetzung des kompletten Schadens
2. Weiterer Nutzungswille (Fahrzeug muss mind. 1/2 Jahr weiter auf den Halter zugelassen bleiben)

Erst wenn die Reparaturkosten noch höher werden, würde eine Versicherung lediglich fiktiv (also nach Gutachten) abrechnen.

Grundsätzlich ist es bei fiktiver Abrechnung so, dass eine Versicherung die Reparaturkosten bezahlt, allerdings maximal zu der Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzgl. Restwerts.

Beispiel:

Wiederbeschaffungswert : 8000 EUR
Restwert: 3500 EUR
Reparatur 6000 EUR

Es liegt ein klarer Reparaturschaden vor, wenn ich reparieren lassen will, hat das hier nix mit einer 130 % Reglung zu tun, ich könnte das Auto direkt nach Durchführung der Reparatur verkaufen.

Rechne ich nach Gutachten ab, kriege ich die Reparaturkosten (6000 EUR), jedoch maximal Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (8000-3500), also maximal 4500 EUR.

Hoffe, die Zusammenhänge sind mit den Beispielen etwas leichter verständlich geworden.

Korrekt.

Jetzt bin ich mal gespannt, wann der Oberexperte des Totalschadens auftaucht und behauptet, dass das alles nicht stimmt, weil die Rep Kosten unterhalb des WBW liegen.

*Erfrischungsgetränk aufmach und Beine hoch leg*

Hi,

@ Relexolator nicht nur auf Fehler aufmerksam machen sondern auch korrigieren nur dann kann man was lernen 😉

Wahrscheinlich waren es die üblichen vorurteile gegen versicherungen die dafür sorgten das ich dachte das die Versicherungen immer den für sie günstigsten Weg wählen 😉

Das ganze gillt dann auch für extremere Fälle (die so in der Praxis wohl eher selten sind)

WBW 20t€
Restwert 10t€

Reparaturkosten 16t€

Die Versicherung würde in diesem Fall allen ernstes die reparatur von 16t€ bezahlen wenn der Besitzer das möchte!?

Gruß Tobias

Ja immer.

Sowohl im Haftpflichtbereich, als auch im Kaskobereich.

Ok, also grundsätzlich so hatte ich das auch im Kopf, bis auf dass es bei fiktiver Abrechnung ab dieser gewissen Grenze da noch diesen Unterschied gibt, das war mir so nicht klar. Hätte ich mir aber vielleicht auch selbst zusammen reimen können, aber ich war erstmal sooo von den Socken über diese Aussage, da ich im ersten Moment dachte, nach dem ich das hier so gelesenen habe, das wäre grundsätzlich so, dass es immer auf den Restwert mit ankommt und ich bisher, wenn das grundsätzlich so gewesen wäre, total falsch gelegen hätte mit meiner "Überzeugung".Aber dem ist ja dann glücklicherweise nur teilweise so, das nennt man dann wohl fundiertes Halbwissen... 😁 😉 Danke für die Aufklärung, jetzt kann ich mich beruhigt wieder schlafen legen... 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Relaxolator



Grundsätzlich ist es bei fiktiver Abrechnung so, dass eine Versicherung die Reparaturkosten bezahlt, allerdings maximal zu der Höhe des Wiederbeschaffungswerts abzgl. Restwerts.

Beispiel:

Wiederbeschaffungswert : 8000 EUR
Restwert: 3500 EUR
Reparatur 6000 EUR

Es liegt ein klarer Reparaturschaden vor, wenn ich reparieren lassen will, hat das hier nix mit einer 130 % Reglung zu tun, ich könnte das Auto direkt nach Durchführung der Reparatur verkaufen.

Rechne ich nach Gutachten ab, kriege ich die Reparaturkosten (6000 EUR), jedoch maximal Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert (8000-3500), also maximal 4500 EUR.

Ihr müsst den relaxator genau lesen!

Es gibt bei fiktiver Abrechnung, wenn die Rep Kosten zwar unterhalb des WBW aber oberhalb des Wiederbeschaffungsaufwands liegen NiCHT die ganzen Rep Kosten, sondern nur die Rep Kosten bis zur Höhe des WBW abz. RW !!

Turbotobi lag also nicht daneben. Ich habe mich auf VErsVor bezogen, der hier, wenn ich mich recht entsinne, meint, dass es bei dieser Konstellation die gesamten netto Rep Kosten gibt. Das ist nicht richtig.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28



Das ganze gillt dann auch für extremere Fälle (die so in der Praxis wohl eher selten sind)

WBW 20t€
Restwert 10t€

Reparaturkosten 16t€

Die Versicherung würde in diesem Fall allen ernstes die reparatur von 16t€ bezahlen wenn der Besitzer das möchte!?

Nur, wenn er wirklich repariert.

Bei fiktiver Abrechnung gibt es 10.000

edit doppelt

Deine Antwort
Ähnliche Themen