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Hohe Werkstattrechnung gerechtfertigt?

Themenstarteram 14. Mai 2014 um 22:24

Hallo,

als ich meine Werkstattrechnung bekam, war ich doch ein wenig schockiert. Hatte meinen 1er BMW (BJ 2009) in eine Werkstatt (nix besonderes, auch keine direkte BMW Werkstatt) zum TÜV, Ölwechsel und Bremsbeläge tauschen geschickt.

Nun kam die Rechung, es wurde noch die Antenne getauscht (habe ich zugestimmt, da der Empfang gestört ist, leider hat der Antennenwechsel keine Besserung gebracht... trotzdem berechnet).

Gemacht wurden

TÜV/AU

Luft-/Pollenfilterwechsel

Ölwechsel

Bremsklötze vorne und hinten

Antenne ausgetauscht (Teile 50€)

Rechnungssumme: stolze 830€ brutto

Mir kommt das extrem viel vor für das bisschen Arbeit. Wie seht ihr das?

Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen :):(

LG

Beste Antwort im Thema

Zitat:

mal ne Frage . hast du ne Macke? warum gibt es so viele Werkstätten und Autohäuser wenn die nix verdienen ?

Das nenne ich ja mal eine qulifizierte Äußerung zu dem geschilderten Beitrag.

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Zitat:

Original geschrieben von Friesel

Na ja, mit dem Anwalt drohen kostet ja noch nichts ;-)

Richtig, und das reicht für gewöhnlich (die Händler wissen nämlich sehr genau zu was sie verpflichtet sind ;)).

Gruß Metalhead

6 Monate haftet der Händler für Fehler die innerhalb dieser 6 Monate aufgetreten sind so, als wären sie schon bei der Übergabe vorhanden gewesen.

Die allgemeine Frist von 2 Jahren kann der Händler im Vertrag auf 1 Jahr bei Gebrauchtwagen(-teile) gesetzeskonform reduzieren.

Das haben wir der EU zu verdanken, muss man mal sagen. Früher gab es sowas nicht.

Und gerade so eine einfache Sichtprüfung der Nockenwelle ist ja wohl nicht als Aufbereitung zum Verkauf übertrieben aufwändig, zumal die Händler genau wissen welche Modelle damit Probleme haben.

Moin

Nee, die Gewährleistung ist ein Jahr( wie gesagt, Gebrauchtteile, sonst zwei Jahr), und im ersten halben Jahr muß der Verkäufer beweisen, daß der Schaden NICHT schon beim Kauf vorhanden war, sondern durch die Nutzung entstanden ist.

Nach diesen 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um, der Käufer muß dann nachweisen, dass der Fehler schon beim Kauf vorhanden war.

Beides schwer, aber der Grund dafür das innerhalb 6 Monate quasie alles sofort getauscht wird, denn man kann nur schwer beweisen, dass ein Fehler erst nach dem Kauf eingetreten ist.

Moin

Björn

am 23. Mai 2014 um 8:55

Zitat:

Original geschrieben von Mark-86

 

Eine Nockenwelle ist selbstverständlich auch ein Verschleißteil.

Verschleissteile im Sinne einer Gewährleistung sind Bremse, Kupplung, Reifen...etc...aber sicher keine Nockenwelle...

am 23. Mai 2014 um 10:27

Die gesetzliche Gewährleistung besteht auch für Verschleißteile unbeschränkt, und kann auch nicht ausgeschlossen werden, ist jedoch produktabhängig, wobei der Bezugspunkt die übliche produkttypische Haltbarkeit ist. Entscheidend ist, ab wann ein solcher technischer Defekt normalerweise auftritt.

Mit diesen Fragen sind regelmässig Gerichte beschäftigt.

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