Höchstgewicht am W202
Hallo,
wer von euch zieht mit dem W202 denn einen Hänger,WoWa,oder Boot ?
Mir ist schon klar das ich nur 1500KG an die AHK hängen darf.
Wer war denn schon mal mit mehr unterwegs und kann mir da was zum Fahrverhalten berichten?
Wir haben einen Saisonplatz in NL und da muss ich den WoWa 2 mal im Jahr hinziehen.
Beim WoWa handelt es sich um einen Hobby 560 , der wiegt leer 1460 KG.
Aber geladen schätze ich mal das er auf gut 1700Kg kommt.
Gruß Udo
Beste Antwort im Thema
Hallo.
Mit dem Typ-Datenblatt ( hatte ich von der GTÜ bekommen ) wurden mir die Einträge für O.1 und O.2 bei der Zulassungsstelle gemacht, sogar kostenfrei.
Grüße
Christian
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein Eintrag im Fahrzeugschein für Anhängelast ( O.1 und O.2 )' überführt.]
34 Antworten
Eine AHK muss nicht eingetragen werden, wenn das Auto eine EU-Betriebserlaubnis hat und die angebaute AHK auch. Das sollte bei dem Bj. schon so sein.
Da nix eingetragen wird, gibt es auch keinen Eintrag im Schein. Das sollte in den Begleitpapiere der AHK zu sehen sein.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein Eintrag im Fahrzeugschein für Anhängelast ( O.1 und O.2 )' überführt.]
Jetzt sollten wir zwischen der Art der Einträge unterscheiden. Ein Zusatzeintrag wäre nicht notwendig, das stimmt. Die Anhängelast steht aber schon drin, normalerweise zumindest. Schau mal bei dir nach.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein Eintrag im Fahrzeugschein für Anhängelast ( O.1 und O.2 )' überführt.]
Mit der FIN kann sicher der freundliche MA beim Händler aus WIS einen entsprechendes Schreiben drucken,so was hätte ich schon mal bei VW.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein Eintrag im Fahrzeugschein für Anhängelast ( O.1 und O.2 )' überführt.]
Hallo.
Mit dem Typ-Datenblatt ( hatte ich von der GTÜ bekommen ) wurden mir die Einträge für O.1 und O.2 bei der Zulassungsstelle gemacht, sogar kostenfrei.
Grüße
Christian
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Schade dass es damals noch keine EWG-Übereinstimmungserklärung (heute COC-Papier) mitgab, sonst wäre das einfacher.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Kein Eintrag im Fahrzeugschein für Anhängelast ( O.1 und O.2 )' überführt.]