Hinterreifen gegen Rollrichtung erlaubt?

Hallo in die Runde!

Kann man einen Winterreifen auf der Hinterachse eines frontangetriebenen PKWs auch gegen die Rollrichtung benutzen?

Für eine Antwort oder einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüsse, Rolf

Beste Antwort im Thema

Nach 22 Jahren ist der Unterbau sicher noch gut für eine Runderneuerung. Du solltest daran festhalten und diese nicht vorschnell entsorgen.

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Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


Aber es wird wohl einen Grund haben warum Hersteller die Laufrichtung angeben.

Der Grund ist einfach. Ein gegen die vorgegebene Laufrichtung montierter Reifen äußert sich durch übermässige Geräuschentwicklung, hohen Verschleiß, und eventuell verschlechtertes Fahrverhalten. Im Extremfall kann es zu einem Reifenschaden kommen.

Welche es genau sind wohlte ich eigentlich nicht erläutern, sonder nur draufhin weisen das es kein Spass ist um Autofahrer zu Ärgern.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Seid ihr auch der Meinung, man dürfe nur Reifen des gleichen Profils montieren^^?

JA, weil:

92/23/EWG gleichwertig mit ECE-R 30:

Alle am Fz. montierten Reifen müssen die gleiche Bauart (Radial/Diagonal) aufweisen. Die an einer Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp (also Hersteller und Typ) sein..........

Ersatzreifen ist nicht erforderlich. Falls vorhanden, muss:

-er jedoch ein Reifen vom gleichen Typ wie einer der montierten und genemigten Reifen sein oder
-es sich um einen Notradreifen zur Benutzung am Fz. in beliebiger Position handeln.

Das gilt allerdings nur für Fahrzeuge, die mit einer EG-Typgenemigung in Verkehr gekommen sind (steht entweder im alten Fahrzeugbrief oder in der neuen Zul.-Bescheinigung Teil 1.)

So hat z.B. mein Golf 3 noch eine alte ABE, somit gilt für ihn nur die alte StVZO-Regelung, in der die Reifen auch achsweise nicht vom gleichen Hersteller/Typ sein müssen.

So als groben Anhaltspunkt kann man sagen das alle PKW, die von 1995-1999 erstmals zugelassen wurden schon über besagte EG-Typgenemigung verfügen.

der Habicht

EDIT: Ach so, zum Thema, die Laufrichtungsbindung ist bei PKW nur eine Empfehlung, der ich allerdings dringend folgen würde. Nur bei Motorrädern muss sie eingehalten werden.

wo haste den scheiss her egal welchen schein du hast es gilt für dich die aktuelle stvzo. über änderungne in der die nur ab einem bestimmten baujahr sind gibts ausnahmen die in §71 der stvzo. für dich mit einem golf 3 gelten alle bestimmungen der stvzo und eg wie für mich mit einem golf 2

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Zitat:

Original geschrieben von Himeno


wo haste den scheiss her egal welchen schein du hast es gilt für dich die aktuelle stvzo. über änderungne in der die nur ab einem bestimmten baujahr sind gibts ausnahmen die in §71 der stvzo. für dich mit einem golf 3 gelten alle bestimmungen der stvzo und eg wie für mich mit einem golf 2

Dir ist aber schon klar das wir in der EU leben oder ?

Den die STVZO regelt schon lange nicht mehr alles. In den EWG Verordnungen von der EU steht schon jede Menge zum Thema Strassenverkehr und Auto.

lies mal ich hab auch die eg genannt ausserdem gibts stvzo nur noch bis juni dann kommt die fzv an die stelle

@ Himeno:

Beachte mal deine Wortwahl, bitte.

Wenn du richtig gelesen hättest hättest du auch kapiert das da sogar steht das für mich die StVZO noch gilt!

Bezogen auf die "Scheisse" (O-Ton), danach handle ich wenn ich nach §29 tätig werde.

Also, wer keine Ahnung hat, einfach mal die Fr***e halten.

der Habicht

@Hankofer:

Richtig, daher steht ja auch in vielen StVZO-§, das die Vorschriften im Anhang gelten. Dahinter stecken die EWG/EG/ECE-Richtlinien.

der Habicht

Einfach nur Nervig das hier viele Leute die EU-Richtlinen als nicht gelten ansehen.

habicht lies mal

So hat z.B. mein Golf 3 noch eine alte ABE, somit gilt für ihn nur die alte StVZO-Regelung, in der die Reifen auch achsweise nicht vom gleichen Hersteller/Typ sein müssen.

das hast du geschrieben und dem entnehme ich das deiner meinung nach nur für dich die stvzo vom bauhjahr deines g3 gilt und nicht die heutige und das sit falsch für dich gilt genauso die heutige stvzo wie für alle undnicht die alte wo der g3 herrgestellt wurde gansuo gelten die ece regelungen dafür

Zitat:

Original geschrieben von patti106



Seid ihr auch der Meinung, man dürfe nur Reifen des gleichen Profils montieren^^?

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht



JA, weil:
92/23/EWG gleichwertig mit ECE-R 30:
Die an einer Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp (also Hersteller und Typ) sein..........

Ersatzreifen ist nicht erforderlich. Falls vorhanden, muss:

-er jedoch ein Reifen vom gleichen Typ wie einer der montierten und genemigten Reifen sein oder

😕

D.h., bei Ausrüstung mit Winterrädern und einem Platten darf nicht das Ersatzrad mit dem Sommerreifen montiert werden?

😕

Naja auch wenn es wirklich so vorgeschrieben sein sollte. Kann ich mir nicht vorstellen wenn du dein Auto zur Werkstätt fährst statt die Fahrbahn zu versperren das dir da jemand etwas ankreiden wird.

@ Himeno:

Sorry ich bins echt leid so nen unlesbaren Kram vorgesetzt zu kriegen, ausserdem glaub ich nicht das du lesen kannst und das selbst wenn du schreiben könnest irgendwas Sinnvolles zutage käme.

Resultat:--->Ignore

@Elk-EN.:

Der Fall das du akut wegen eines platten Reifens liegengeblieben bist beinhaltet immer einen Notfall, deshalb tut es in dem Fall auch der Sommerreifen.

Du darfst dann mit dem Sommerreifen die Fahrt fortsetzen, musst dich aber alsbald um Ersatz kümmern.

Ist dann in dem Fall ähnlich wie mit einem Notrad, weiterfahren ja, aber nicht auf Dauer (was mit dem Notrad ja auch keiner freiwillig machen würde). Nur die Geschwindigkeitseinschränkung des Notrades hast du in dem Fall mit dem einen Sommerreifen nicht.

der Habicht

@Sporthabicht

Und wenn ich überall Reifen des Herstellers Hui vom Typ Kontakt1 aufgezogen hab´, einen Platten hab´, Hui Kontakt1 aber nicht mehr produziert wird, sondern nur noch Hui Kontakt2 mit sehr ähnlichem Profil,

muss ich dann (achsweise) 2* Hui Kontakt 2 kaufen?

😕

Also, in dem Fall 1* Hui Kontakt1, wenns den nicht mehr gibt dann 2 neue Reifen. Achsweise muss es gleich sein!

Bei 2 Neuen muss dann aber kein Produkt der Marke Hui montiert werden, Hauptsache beide gleich.

Siehe:
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Alle am Fz. montierten Reifen müssen die gleiche Bauart (Radial/Diagonal) aufweisen. Die an einer Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp (also Hersteller und Typ) sein..........
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Das Radial/Diagonal-"Problem" gibts quasi nicht, da es im PKW-Bereich kaum noch Diagonalreifen gibt bzw. sie auf den neueren Autos (sagen wir mal grob jünger als 20 Jahre) gar nicht zulässig sind.

der Habicht

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