Hinterreifen gegen Rollrichtung erlaubt?

Hallo in die Runde!

Kann man einen Winterreifen auf der Hinterachse eines frontangetriebenen PKWs auch gegen die Rollrichtung benutzen?

Für eine Antwort oder einen Hinweis wäre ich sehr dankbar.

Viele Grüsse, Rolf

Beste Antwort im Thema

Nach 22 Jahren ist der Unterbau sicher noch gut für eine Runderneuerung. Du solltest daran festhalten und diese nicht vorschnell entsorgen.

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Naja würde ich dir auch empfehlen. Den wenn zwei verschiedene Reifen vor allem auch noch Unterschiedliche Profiltiefe verbaut ist kann doch die Traktion mal auf einer Seite viel besser sein als auf einer andern. Was die Folgen sind kann man sich ja vorstellen. Ich würde immer empfehlen auf der Achse 2 gleiche Reifen mit ähnlichen Profil zu verbauen.

Zitat:

Original geschrieben von Hankofer


Ich würde immer empfehlen auf der Achse 2 gleiche Reifen mit ähnlichen Profil zu verbauen.

Hui Kontakt2 habe aber i. Vgl. zu Hui Kontakt1 ein sehr ähnliches Profil.

Profiltiefe Hui Kontakt 1 (alt) = 7mm

Profiltiefe Hui Kontakt 2 (neu) = 8mm

Wat nu?

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Bei 2 Neuen muss dann aber kein Produkt der Marke Hui montiert werden, Hauptsache beide gleich.

😁😁😁

Ansonsten:
Sorry, hatte jetzt deinen letzten Beitrag übersehen.
Danke für die Info.

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


Hui Kontakt2 habe aber i. Vgl. zu Hui Kontakt1 ein sehr ähnliches Profil.
Profiltiefe Hui Kontakt 1 (alt) = 7mm
Profiltiefe Hui Kontakt 2 (neu) = 8mm

Wat nu?

"Ähnlich" ist nicht "gleich", in dem Fall schade um den Reifen mit 7 mm Profil.

der Habicht

Ähnliche Themen

Nur weil in einer EG-Richtlinie irgendwelcher Schrott (sei er sinnvoll oder nicht) steht, halte ich mich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland der in selbiger lebt und fährt auch nur an deutsche Gesetze. Eine EG/EU-Richtlinie ist kein Gesetz und auch erst dann gültig wenn es in nationales Recht umgesetzt wird. Dementsprechend müßte die StVZO erstmal neu formuliert werden.
Fakt ist, dass man 4 verschiedene Reifen verschiedener Hersteller mit unterschiedlichen Profiltiefen montieren darf.

Wichtig ist nur, dass man die Reifenmaße einhält (Reifenbreite/Höhen-Breitenverhältnis), ebenso sollten nur Radial- oder Axialreifen verbaut werden (meißt sind aber schon laut SChein die Radialreifen vorgeschrieben) und der Last- und Geschwindigkeitindex dürfen nicht unterschritten werden. Letzterer darf bei Winterreifen unterschritten werden wenn ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht wird. Die gesetzlichen 1,6 mm dürfen natürlich auch nicht unterschritten werden.

Meine Freundin hat nach einem Unfall einen Reifen ersetzt bekommen. Somit hatte sie zweiu verschiedene Profile auf einer Achse und das ist korrekt.

Zeigt mir ein deutsches Gesetz in dem das Gegenteil steht.

@ patti106
Das ist (war?) auch mein Kenntnisstand.

Aber was sind Axialreifen?

😕

Zitat:

Original geschrieben von Elk_EN


@ patti106
Das ist (war?) auch mein Kenntnisstand.

Aber was sind Axialreifen?

😕

Es gibt noch Nicht-Radial-Reifen, ich glaube die heißen Axialreifen. Da ist das Gewebe der Karkasse anders verlegt. Diese Reifen sind auch nicht so stabil so weit ich weiß. Dieses Wissen habe ich aber von meinem Fahrlehrer, ist also auch schon 6 Lenze her 😁

Es waren nicht Axial-Reifen (denke ich aber auch schon gehört zu haben), es waren Diagonalreifen.

uiuiui, jetzt sind wir schon bei Rechtsfragen 😰

Ist aber ein gewaltiger Unterschied ob wir von EU-Recht oder einer EU-Richtlinie reden. Das eine hat Anwendungsvorrang vor deutschem Recht, das andere eine Art "Empfehlung" die in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Beispiel für "Recht" sind die EU-Typgenehmigungen die auch in D gültig sind selbst wenn sie deutschem Recht widersprechen. Kurvenlicht wäre nach dt. Recht verboten, gibt es aber auch bei deutschen Autos rechtmässig.

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von Meik´s 190er


uiuiui, jetzt sind wir schon bei Rechtsfragen 😰

Ist aber ein gewaltiger Unterschied ob wir von EU-Recht oder einer EU-Richtlinie reden. Das eine hat Anwendungsvorrang vor deutschem Recht, das andere eine Art "Empfehlung" die in nationales Recht umgesetzt werden soll.

Beispiel für "Recht" sind die EU-Typgenehmigungen die auch in D gültig sind selbst wenn sie deutschem Recht widersprechen. Kurvenlicht wäre nach dt. Recht verboten, gibt es aber auch bei deutschen Autos rechtmässig.

Gruß Meik

Nenne mir doch mal einen § aus dem EU-Recht.

Zitat:

Original geschrieben von patti106


Nur weil in einer EG-Richtlinie irgendwelcher Schrott (sei er sinnvoll oder nicht) steht, halte ich mich als Bürger der Bundesrepublik Deutschland der in selbiger lebt und fährt auch nur an deutsche Gesetze. Eine EG/EU-Richtlinie ist kein Gesetz und auch erst dann gültig wenn es in nationales Recht umgesetzt wird. Dementsprechend müßte die StVZO erstmal neu formuliert werden.
Fakt ist, dass man 4 verschiedene Reifen verschiedener Hersteller mit unterschiedlichen Profiltiefen montieren darf.

Wichtig ist nur, dass man die Reifenmaße einhält (Reifenbreite/Höhen-Breitenverhältnis), ebenso sollten nur Radial- oder Axialreifen verbaut werden (meißt sind aber schon laut SChein die Radialreifen vorgeschrieben) und der Last- und Geschwindigkeitindex dürfen nicht unterschritten werden. Letzterer darf bei Winterreifen unterschritten werden wenn ein Aufkleber im Sichtfeld des Fahrers angebracht wird. Die gesetzlichen 1,6 mm dürfen natürlich auch nicht unterschritten werden.

Meine Freundin hat nach einem Unfall einen Reifen ersetzt bekommen. Somit hatte sie zweiu verschiedene Profile auf einer Achse und das ist korrekt.

Zeigt mir ein deutsches Gesetz in dem das Gegenteil steht.

Wenn du dich nur an deusche Gesetzte hälst dann ist dein Pug nicht zugelassen, der hat nämlich ne EG-Typgenemigung.

Aber zum Thema:

§36 StVZO befasst sich mit der Bereifung, da steht das drin was du ober geschrieben hast, richtig.

Im Anhang der StVZO steht ne Riesentabelle welche EWG/EG-Richtlinien anstelle der StVZO-§ anzuweden sind.

Und siehe da, zu §36 stehen da gleich diverse, unter anderem die 92/23/EWG und die ECE30.

Naja, und wenn ein gültiges deutsches Gesetz (StVZO) auf diese Richtlinien hinweist, dann sind natürlich auch in Kraft und gültig.

Da steht sogar noch mehr, nämlich das das so am 12.08.1997 durch das Bundesgesetzblatt I S. 2051 eingeführt wurde.

Also, immer noch Schrott oder jetzt klar?

der Habicht

Zitat:

Original geschrieben von Sporthabicht


Im Anhang der StVZO steht ne Riesentabelle welche EWG/EG-Richtlinien anstelle der StVZO-§ anzuweden sind.

Anstelle?

D.h., die Riesentabelle setzt §36 StVZO ausser Kraft?

Wenn ich bei der Vorstellung zur HU auf einer Achse unterschiedliche Reifen gleicher Bauart, gleicher Größe montiert habe, gibt´s ´nen Eintrag "geringe Mängel"?
Oder was soll das jetzt heißen?

Erheblich, auch dafür gibts ne Tabelle....

Aber eine Weiterfahrt ist erlaubt?

Erstausstattung bringt Licht in´s Dunkel?

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