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Hinter einem Rettungswagen fahren = Straftat

Themenstarteram 27. April 2016 um 16:27

Ich stand heute in der Innenstadt im Stau als ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn anraste. Selbstverständlich haben wir sofort Platz gemacht und den Rettungswagen vorbeigelassen.

Als dann niemand weiterfuhr, ordnete ich mich hinter dem Rettungswagen ein und fuhr weiter. Plötzlich bremste der Rettungswagen und der Fahrer stieg aus. Er kam auf mich zu und sagte, dass "hinter einem Rettungswagen zu fahren eine Straftat ist". Ich entgegnete, dass es keineswegs ein Straftatbestand ist und ich mich ordnungsgemäß verhalte. Schließlich kenne ich die Gesetze. Er verstand wohl, dass ich kein blöder Autofahrer bin und ging kommentarlos und erstaunt weg. Anschließend fuhr ich weiterhin hinter dem Rettungswagen, bis wir zu einer roten Ampel kamen, wo ich selbstverständlich anhielt.

Natürlich macht man sowas nicht, aber es gibt einen großen Unterschied zwischen Moral und Gesetz. Es gibt aus meiner Sicht KEINE gesetzliche Regelung, wonach das "Fahren hinter einem Rettungswagen" ein Straftatbestand ist.

Angenommen, ich hätte bei den Fahrspurwechseln nicht geblinkt, so ist das eine Ordnungswidrigkeit. Angenommen, ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, so ist auch das bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h nur eine Ordnungswidrigkeit. Eine Nötigung lag auch nicht vor, im Regelteil, ich wurde vom Rettungswagen genötigt, da er einfach angehalten hat. Zudem hat er das Leben des Menschen gefährdet, der auf den Rettungswagen gewartet hat.

Ist meine Einschätzung der rechtlichen Situation richtig? Jedenfalls hat dieser Staatsdiener dafür gesorgt, dass ich noch weniger Respekt vor der Feuerwehr habe als vorher schon. Ob das so förderlich ist, wage ich stark zu bezweifeln...

Beste Antwort im Thema

Kein Fahrer der Welt hält während einer Einsatzfahrt und steigt aus, um einen Autofahrer zu belehren. Ich halte das für eine Räuberpistole, nicht mal eine gute...

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Hallo, Schwukele,

Zitat:

@schwukele schrieb am 27. April 2016 um 18:27:44 Uhr:

Als dann niemand weiterfuhr, ordnete ich mich hinter dem Rettungswagen ein und fuhr weiter.

etwas mehr Informationen wären nicht schlecht.

Das einfache Hinterherfahren hinter einem Einsatzfahrzeug an sich stellt weder eine Owi noch eine Straftat dar.

Überschreitet man allerdings die zHG, kann es schon eine Owi - Anzeige geben (je nachdem, ob und wie es bewiesen werden kann).

Wurde bei zwei Fahrstreifen eine Rettungsgasse für den Rettungswagen gebildet und Du hast diese genutzt, um durch den Stau zu kommen, kann es allerdings tatsächlich eine Straftat sein, wenn sich beweisen lässt, dass Du Dich beim verbotenen Rechtsüberholen (ja, es ist in dem Fall ein verbotenes Rechtsüberholen) grob verkehrswidrig und rücksichtslos verhalten und andere gefährdet hast.

Die Reaktion des RTW - Fahrers kann ich durchaus nachvollziehen, denn Du wärst nicht der erste (den Ausdruck spare ich mir, da er sonst zensiert würde), der bei einem plötzlichen Bremsmanöver dem Einsatzfahrzeug auffährt und dieses dadurch hindert, an den Einsatzort zu kommen.

Hallo, Cocker,

Zitat:

@cocker schrieb am 27. April 2016 um 18:49:13 Uhr:

ich frage mich, warum der Fahrer des RTW so viel Zeit hatte, mitten in einem Blaulicht-Martinshorn-Einsatz anzuhalten, auszusteigen und ein Gespräch anzufangen ... war eine Owi wichtiger als der Einsatz?

noch wichtiger als ein schnelles Ankommen ist, dass man überhaupt ankommt.

Deshalb kann es durchaus mal sein, dass man bei einem grenzwertigen Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers gar keine andere Möglichkeit sieht, als mal kurz zu halten und diesem im Schnellverfahren die Leviten zu lesen.

Solche Situationen, wie hier beschrieben, haben meine Kollegen und auch ich in meiner aktiven Zeit immer wieder mal erlebt, nur mit dem Unterschied, dass wir als Polizeibeamte dann auch noch das Recht hatten, uns gleich die Papiere des Fahrers aushändigen zu lassen, damit er, wenn er dann später an der Einsatzstelle eintraf, die Papiere mitsamt einer Anzeige wieder entgegennehmen konnte.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo, du Erwiiiin...

Guck mal im BKatV unter 1.1, 1.2 (harmlos) und 19. (weniger harmlos).

Die 200 € aus dem Link kommen genau hin, wenn man Vorsatz unterstellt.

Zitat:

@schwukele schrieb am 27. April 2016 um 18:27:44 Uhr:

...

Er verstand wohl, dass ich kein blöder Autofahrer bin und ging kommentarlos und erstaunt weg.

...

Nein, das siehst du falsch, er hat einfach nur den Erwiiin in dir erkannt.

Erwiiin ist übrigens auch nicht blöd, er studiert sogar.

PS:

Ohne Gewähr, aber wenn es zu einem Unfall kommt, erklärt dir sicherlich jemand ganz verbindlich was du falsch gemacht hast.

Ein Arbeitskollege wurde in Hamburg erwischt. Der Tatvorwurf war überholen bei unklarer Verkehrslage und hat ihm neben dem Bußgeld noch einen Punkt gebracht.

Zitat:

@schwukele schrieb am 27. April 2016 um 18:27:44 Uhr:

Ich stand heute in der Innenstadt im Stau als ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn anraste. Selbstverständlich haben wir sofort Platz gemacht und den Rettungswagen vorbeigelassen.

Als dann niemand weiterfuhr, ordnete ich mich hinter dem Rettungswagen ein und fuhr weiter. Plötzlich bremste der Rettungswagen und der Fahrer stieg aus. Er kam auf mich zu und sagte, dass "hinter einem Rettungswagen zu fahren eine Straftat ist". Ich entgegnete, dass es keineswegs ein Straftatbestand ist und ich mich ordnungsgemäß verhalte. Schließlich kenne ich die Gesetze. Er verstand wohl, dass ich kein blöder Autofahrer bin und ging kommentarlos und erstaunt weg. Anschließend fuhr ich weiterhin hinter dem Rettungswagen, bis wir zu einer roten Ampel kamen, wo ich selbstverständlich anhielt.

Natürlich macht man sowas nicht, aber es gibt einen großen Unterschied zwischen Moral und Gesetz. Es gibt aus meiner Sicht KEINE gesetzliche Regelung, wonach das "Fahren hinter einem Rettungswagen" ein Straftatbestand ist.

Angenommen, ich hätte bei den Fahrspurwechseln nicht geblinkt, so ist das eine Ordnungswidrigkeit. Angenommen, ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, so ist auch das bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h nur eine Ordnungswidrigkeit. Eine Nötigung lag auch nicht vor, im Regelteil, ich wurde vom Rettungswagen genötigt, da er einfach angehalten hat. Zudem hat er das Leben des Menschen gefährdet, der auf den Rettungswagen gewartet hat.

Ist meine Einschätzung der rechtlichen Situation richtig? Jedenfalls hat dieser Staatsdiener dafür gesorgt, dass ich noch weniger Respekt vor der Feuerwehr habe als vorher schon. Ob das so förderlich ist, wage ich stark zu bezweifeln...

Copy&paste ???!!!

http://www.skodacommunity.de/.../

"Trollig" :-)

am 28. April 2016 um 6:54

Gute Geschichten kann man immer und überall erzählen ;)

Zitat:

@NeuerBesitzer schrieb am 28. April 2016 um 08:50:09 Uhr:

Copy&paste ???!!!

http://www.skodacommunity.de/.../

"Trollig" :-)

Sehr schön.

Tatsächlich hat unser Wehrführer auch schon einmal einen Verkehrsteilnehmer belehrt, anschließend angezeigt und zu einem 3-monatigen Fahrverbot verholfen. Allerdings kam der Verkehrsteilnehmer uns mit seinem Sattelzug rückwärts auf der Autobahn entgegen, weil er keine Lust auf den Stau hatte. Der Wehrführer fuhr im Einsatzleitwagen, der in den ersten Minuten am Einsatzort nicht unbedingt benötigt wird.

Dieser Verkehrsteilnehmer hat vermutlich auch keinen Respekt mehr vor der Feuerwehr, den brauchen wir von solchen De..en aber auch nicht...

Es wird eine Rettungsgasse gebildet, Rettungswagen fährt vorbei...evt kommt ja noch einer,

Feuerwehr oder sonst was. Die würden dann durch "Hinterherfahrer" massiv behindert werden.

Und manchmal entscheiden wertvolle Minuten über Leben und Tod. Wer möchte sich solch

eine Schuld aufladen?? durch asoziales "hinterher" fahren??

Nette, aber unlogische Räuberpistole. ;)

In der Stadt lässt man einen RTW passieren. Danach wird sich wieder, in Reihenfolge der anhaltenden Fahrzeuge, eingefädelt und die Fahrt normal fortgesetzt. Lediglich das zuletzt passierte Fahrzeug fährt dann logischerweise hinter dem RTW.

Ausnahmen gibt es natürlich. Läuft ein RTW außerhalb geschlossener Ortschaften auf mich auf und ich habe keine Ausweichmöglichkeit, dann halte ich es für zulässig, kurzfristig mal das Tempo zu erhöhen, damit der RTW seine Fahrt ohne Behinderung weiterführen kann. Ist mir bislang aber in 30 Jahren erst einmal passiert (Brücke mit Kurve).

Auf der BAB habe ich RTWs auch schon überholt. Wobei es sich dabei um Krankentransporte von Klinik A nach Klinik B handelte und der RTW bei freier Bahn auch die rechte Spur benutzt hat.

Gruß

Frank

Zitat:

@hansaplast18 schrieb am 30. April 2016 um 06:39:22 Uhr:

Nette, aber unlogische Räuberpistole. ;)

In der Stadt lässt man einen RTW passieren. Danach wird sich wieder, in Reihenfolge der anhaltenden Fahrzeuge, eingefädelt und die Fahrt normal fortgesetzt. [...]

Ja, so sollte es sein. Oft ziehen aber von hinten welche raus und lassen die Vorderen nicht mehr rein. Das Motiv ist wie immer "ich, ich, ich"...

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