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Hinter einem Rettungswagen fahren = Straftat

Themenstarteram 27. April 2016 um 16:27

Ich stand heute in der Innenstadt im Stau als ein Rettungswagen mit Blaulicht und Martinshorn anraste. Selbstverständlich haben wir sofort Platz gemacht und den Rettungswagen vorbeigelassen.

Als dann niemand weiterfuhr, ordnete ich mich hinter dem Rettungswagen ein und fuhr weiter. Plötzlich bremste der Rettungswagen und der Fahrer stieg aus. Er kam auf mich zu und sagte, dass "hinter einem Rettungswagen zu fahren eine Straftat ist". Ich entgegnete, dass es keineswegs ein Straftatbestand ist und ich mich ordnungsgemäß verhalte. Schließlich kenne ich die Gesetze. Er verstand wohl, dass ich kein blöder Autofahrer bin und ging kommentarlos und erstaunt weg. Anschließend fuhr ich weiterhin hinter dem Rettungswagen, bis wir zu einer roten Ampel kamen, wo ich selbstverständlich anhielt.

Natürlich macht man sowas nicht, aber es gibt einen großen Unterschied zwischen Moral und Gesetz. Es gibt aus meiner Sicht KEINE gesetzliche Regelung, wonach das "Fahren hinter einem Rettungswagen" ein Straftatbestand ist.

Angenommen, ich hätte bei den Fahrspurwechseln nicht geblinkt, so ist das eine Ordnungswidrigkeit. Angenommen, ich hätte den Sicherheitsabstand nicht eingehalten, so ist auch das bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h nur eine Ordnungswidrigkeit. Eine Nötigung lag auch nicht vor, im Regelteil, ich wurde vom Rettungswagen genötigt, da er einfach angehalten hat. Zudem hat er das Leben des Menschen gefährdet, der auf den Rettungswagen gewartet hat.

Ist meine Einschätzung der rechtlichen Situation richtig? Jedenfalls hat dieser Staatsdiener dafür gesorgt, dass ich noch weniger Respekt vor der Feuerwehr habe als vorher schon. Ob das so förderlich ist, wage ich stark zu bezweifeln...

Beste Antwort im Thema

Kein Fahrer der Welt hält während einer Einsatzfahrt und steigt aus, um einen Autofahrer zu belehren. Ich halte das für eine Räuberpistole, nicht mal eine gute...

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Zitat:

@Opelkaputtmacher schrieb am 27. April 2016 um 19:55:47 Uhr:

Verstehe dein sinnfreie Aussage nicht wirklich ! Er fuhr hinter dem Rettungswagen ! Heisst ,er hat niemand von den Einsatzfahrzeugen behindert !

Aber erst mal was schreiben :-)

Ich würde sagen - erst mal lesen ....

Zitat:

.......... dass ich noch weniger Respekt vor der Feuerwehr habe als vorher schon.

.... und dann schreiben ;)

Nur mal so, wer sich hinter dem Fahrzeug sicher fühlt: https://www.muenchen.tv/.../

Und es spricht nichts dagegen, dass auch irgendwann mal auf den innerstädtischen Verkehr anzuwenden...

Der TE schreibt von der Innenstadt und nicht von der Autobahn! Innerstädtisch wirst du niemanden wegen Rechtsüberholen belangen können.

Zitat:

@birscherl schrieb am 27. April 2016 um 20:37:58 Uhr:

Der TE schreibt von der Innenstadt und nicht von der Autobahn! Innerstädtisch wirst du niemanden wegen Rechtsüberholen belangen können.

Sehe ich nicht so. Rettungsgassen kann es auch innerorts geben. Den Missbrauch von Rettungsgassen also auch.

Aber ich denke -entgegen Threadtitel- nicht, dass man dabei von einer "Straftat" reden würde. Wenn, dann wohl Ordnungswidrigkeit (?)

 

Auch für den Missbrauch einer Rettungsgasse finde ich nichts im Tatbestandskatalog. Unter welchem Schlagwort muss ich da suchen um fündig zu werden.

Zitat:

@rpalmer schrieb am 27. April 2016 um 20:50:21 Uhr:

Auch für den Missbrauch einer Rettungsgasse finde ich nichts im Tatbestandskatalog. Unter welchem Schlagwort muss ich da suchen um fündig zu werden.

bzw wäre umgekehrt die Frage, wie die konkrete Begründung zu obigem Vorwurf (der 200 EUR und 3 Punkte kostete) gelautet hat. Es gibt den StVO §11 Absatz 2 - ob es (nur) der war? Dieser wird wohl nur auf Autobahnen und außerorts (bei mindestens zwei Fahrstreifen) anwendbar sein.

 

Zitat:

@Ja-Ho schrieb am 27. April 2016 um 19:58:54 Uhr:

Zitat:

@LF117 schrieb am 27. April 2016 um 19:53:03 Uhr:

 

In vielen Großstädten ist der Rettungsdienst ganz oder teilweise Aufgabe der Berufsfeuerwehr. Spontan kann ich da Frankfurt/Main, München und Stuttgart als Beispiel nennen.

Ja, schon richtig.

Nur löscht eine RTW-Besatzung keinen Brand oder räumt eine Unfallstelle.

Ja, auch richtig. Es ging in dem Zusammenhang jedoch darum, dass der RTW von der Feuerwehr und deshalb wahrscheinlich auch im entsprechenden Design gestaltet war (Beispiel: http://www.feuerwehr-bremen.org/uploads/pics/2833_06.jpg). Soviel zum Zusammenhang Rettungsdienst und Feuerwehr.

 

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 27. April 2016 um 20:34:25 Uhr:

Nur mal so, wer sich hinter dem Fahrzeug sicher fühlt: https://www.muenchen.tv/.../

Und es spricht nichts dagegen, dass auch irgendwann mal auf den innerstädtischen Verkehr anzuwenden...

Das geht ja leider aus der Beschreibung des TE nicht hervor, ob eine Rettungsgasse gebildet wurde und er diese dann benutzt hat oder ob eine von mehreren Fahrspuren freigemacht wurde bzw. alle auf den Seitenstreifen/Parkbuchten ausgewichen sind. Ist letzteres der Fall, hat sich der TE meiner Meinung nach nicht unbedingt strafbar gemacht. Im Falle einer Rettungsgasse jedoch schon!

Zitat:

@rpalmer schrieb am 27. April 2016 um 20:50:21 Uhr:

Auch für den Missbrauch einer Rettungsgasse finde ich nichts im Tatbestandskatalog. Unter welchem Schlagwort muss ich da suchen um fündig zu werden.

Grob verkehrswidriges Verhalten:

http://www.wochenblatt.de/.../...izei-erstattet-Anzeige;art1178,211378

Nagel mich aber jetzt nicht auf den genauen juristischen Zusammenhang fest, ich bin da auch nur Laie.

am 27. April 2016 um 19:26

Zitat:

@Tecci6N schrieb am 27. April 2016 um 19:21:09 Uhr:

Kein Fahrer der Welt hält während einer Einsatzfahrt und steigt aus, um einen Autofahrer zu belehren. Ich halte das für eine Räuberpistole, nicht mal eine gute...

100%

am 27. April 2016 um 19:27

In der Schweiz ist das direkte hinter einem Einsatzfahrzeug auf dringlichkeitsfahrt zu fahren verboten. Und da ich mir sicher bin das eure Gesetze zu 99% mit unseren identisch sind, wird es vermutlich auch bei euch so sein.

Jedesmal wenn ich eine Frage lese, die man klar mit einem Gesetzesartikel klären könnte, frage ich mich ob ihr in Deutschland eigentlich keine Gesetze habt. Aber ich nehme schwer an die habt ihr und dann habt ihr sicher auch eine offizielle Website wo diese Gesetze hinterlegt sind. Ich komme aus der Schweiz, wie gesagt und hier gibt es solche Websites und die kenne ich. Wer kennt also diese lustigen Seiten mit vielen Gesetzesartikel wonach man diese Frage locker klären könnte?

Zitat:

@Benzli2013 schrieb am 27. April 2016 um 21:27:59 Uhr:

Ich komme aus der Schweiz, wie gesagt und hier gibt es solche Websites und die kenne ich. Wer kennt also diese lustigen Seiten mit vielen Gesetzesartikel wonach man diese Frage locker klären könnte?

und was man online nicht findet, das findet nicht statt, oder wie? ;):p:rolleyes:

am 27. April 2016 um 19:35

Zitat:

Jedesmal wenn ich eine Frage lese, die man klar mit einem Gesetzesartikel klären könnte, frage ich mich ob ihr in Deutschland eigentlich keine Gesetze habt. Aber ich nehme chwer an die habt ihr und dann habt ihr sicher auch eine offizielle Website wo diese Gesetze hinterlegt sind. Ich komme aus der Schweiz, wie gesagt und hier gibt es solche Websites und die kenne ich. Wer kennt also diese lustigen Seiten mit vielen Gesetzesartikel wonach man diese Frage locker klären könnte?

Schweiz, Deutschland, Österreich, ...

Während einer Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn = Notfall hält kein RTW etc. an, steigt aus und belehrt den nachfolgenden Fahrer/Verkehr. Entweder ist das erfunden oder es fehlt ein sachdienlicher Teil des Märchens.

Zitat:

@schwukele schrieb am 27. April 2016 um 18:27:44 Uhr:

[...] Als dann niemand weiterfuhr, ordnete ich mich hinter dem Rettungswagen ein und fuhr weiter. [...]

Du wolltest doch sicherlich schreiben:

"Als dann niemand schon nach einer 1/10 Sekunde weiterfuhr, brach ich hektisch und aggressiv aus der Reihe der Wartenden aus, beschleunigte rücksichtslos und verhinderte so das Wiedereinordnen der anderen VT in den fließenden Verkehr"

Solche Spitzbuben und -mädels kann man hier tagtäglich beobachten.

Themenstarteram 27. April 2016 um 20:08

Es ist erstaunlich, dass einige hier meine Erfahrung als frei erfunden darstellen. Warum sollte ich das tun? Ich bin seit 2012 hier dabei...

Und dass die Geschichte merkwürdig ist, sehe ich auch so. Ich kann auch nicht verstehen, warum der Fahrer mitten im Einsatz angehalten und Menschenleben gefährdet hat. Es scheint mittlerweile klar zu sein, dass ich gegen kein Gesetz verstoßen habe.

Naja, die meisten hier haben halt auch ein wenig Erfahrung im Straßenverkehr und das passt mit deiner Schilderung nicht ganz zusammen. Ich kenne auch keine "Rettungsgasse" innerorts, die nicht sofort wieder zugemacht wird, sondern wo ein einzelner Fahrer "Als dann niemand weiterfuhr, …" hinter dem RTW hinterherfahren konnte. Irgendwo fehlt ein Teil deiner Geschichte …

Mir fällt dazu nur das ein. Ab Minute 1:00

https://www.youtube.com/watch?v=scbXCW5JYTE

:D:D:D

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