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Hilfe zu 19 Zoll Felgen

Opel Insignia
Themenstarteram 31. Mai 2021 um 14:20

Hallo Ihr Lieben, leider bin ich etwas am verzweifeln. Ich habe mir neue Felgen+Bereifung bestellt. Ich habe auch die Hsn und Tsn eingegeben damit mir passende Felgen angezeigt werden. Ich habe auch spontan welche bestellt. Ich habe nun ein Teilegutachten bekommen für 19 zoll felgen. Aktuell habe ich noch 225/55 R17drauf. Die 19er haben die Maße 245/40. Muss ich noch etwas umbauen oder kann ich bedenkenlos zur Abnahme? Es handelt sich um einen Opel Insignia BJ 2016 136ps

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44 Antworten

Mein Dicker wurde auch mit den 225er Trennscheiben ausgeliefert und ich fahre auf der originalen Bicolor 245/35R20 mit 30er Tieferlegung und Seriendämpfern.

Da steht NIX an und muss NIX gebördelt werden

Besorge dir am Besten die ABE der gewünschten Felge und fahre damit zum Prüfer deiner Wahl und frag ihn ob er sie dir einträgt, wenn nix streift ectpp.

Auf das Geblubber vom Felgenoutlet kannst nix geben, ausser die haben eine ABE die zu deinem Auto passt.

Da du ja keine Lenkeinschlagsbegrenzer hast, tragt sie dir nicht jeder ein und du musst ein bisschen hausieren gehen.

Die Seriengröße ist 245/40R19 auf 8,5".

Serienreifenkatalog

Danke für die Info.

Bin Freitag wieder in Hamburg im Office und werde das mal mit einem Besuch bei GTÜ ums Eck verbinden und nehme die ABE und das Gutachten zur ABE mit. Da stehen ja die ganzen Kürzel drin.

Würde dann aufgrund der Seriengröße auf die 245/40R19 gehen. Aber ich brauche erstmal ein schriftliches Okay von dem bevor ich ~2000€ für neue Kompletträder ausgebe.

 

Mal ganz blöd gefragt: wenn es den Insignia ja auch mit den 19/20 Zoll OEM Felgen gibt, woher soll ein Streifenpolizist oder Tüvler dann wissen, ob ich die laut coc eigentlich nicht fahren darf aufgrund fehlendem Lenkeinschlagsbegrenzer wenn da optisch eh nix schleift und soweit passt?

Die Dame am Telefon der GTÜ hat mich an Ihren Kollegen verwiesen der morgen im Hause ist.

Sollte ich das COC auch noch mitnehmen oder braucht es das nicht?

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 13. Juni 2023 um 23:56:31 Uhr:

Danke für die Info.

Bin Freitag wieder in Hamburg im Office und werde das mal mit einem Besuch bei GTÜ ums Eck verbinden und nehme die ABE und das Gutachten zur ABE mit. Da stehen ja die ganzen Kürzel drin.

Würde dann aufgrund der Seriengröße auf die 245/40R19 gehen. Aber ich brauche erstmal ein schriftliches Okay von dem bevor ich ~2000€ für neue Kompletträder ausgebe.

 

Mal ganz blöd gefragt: wenn es den Insignia ja auch mit den 19/20 Zoll OEM Felgen gibt, woher soll ein Streifenpolizist oder Tüvler dann wissen, ob ich die laut coc eigentlich nicht fahren darf aufgrund fehlendem Lenkeinschlagsbegrenzer wenn da optisch eh nix schleift und soweit passt?

Der Streifenpolizist oder der TÜVler wird es vermutlich gar nicht wissen oder bemerken. Was viel wichtiger sein wird, ist die Tatsache, dass bei einem Unfall mit Todesfolge sehr wohl nachgesehen wird, ob das Fahrzeug zulassungskonform betrieben wurde. Egal wie die Schuldfrage aussieht. Letztendlich fährt man dann ohne ABE. Man kann sich vieles ans Auto bauen was vermutlich und augenscheinlich passt, aber ohne „Darf-Schein“ geht man immer ein großes Risiko ein.

GTÜ ist schon mal gut, denn die sind - zumindest hier im Süden - nicht so kleinkariert wie manch anderer Verein.

Dass er dir das vorher schon schriftlich gibt, möchte ich bezweifeln. Das COC wirst zwar nicht brauchen, denn da steht nix verwertbares drin, aber schaden kannst ja auch nix.

Eine andere Größe als die 245/40R19 ist zwar möglich, macht aber keinen Sinn weil der Umfang damit nicht mehr im Toleranzbereich sein wird und du somit den Tacho angleichen lassen müsstest.

Ich fahre im Winter die 235/45 R18, denn erstens waren sie schon eingetragen und zweitens konnte ich die gleich dazukaufen, was damals die beste Option war. Kaufen würde ich mir diese Größe heute nicht mehr, da die Tachoabweichung wohl in der Toleranz liegt, aber doch ganz schon daneben ist und gelegentlich nervt.

@phase23

Danke, deine Gedanken teile ich.

Aber hätte sein können, dass da noch mehr hinter steckt.

Ist ja ähnlich dem Chiptuning, wovon vllt auch gerade mal 10% eingetragen und der Versicherung gemeldet werden.

Der Rest fährt mit erloschener Betriebserlaubnis rum.

War eben mal bei der GTÜ gewesen.

Soweit alles kein Thema. Hab das mit dem Lenkeinschlagsbegrenzer auch angesprochen, aber er sieht da keine Probleme. Im Gutachten wird da wohl ein Kürzel aufgelistet, welches ebenfalls von Karosseriearbeiten spricht, aber das wäre wohl sehr gering meinte er, dass man das nicht braucht. Nur eben die Traglast von mindestens 98 muss ich mit den neuen Schluffen einhalten.

Dann kann ich ja jetzt bestellen :)

am 15. Juni 2023 um 11:41

Zitat:

@Mars_gib_Gas schrieb am 15. Juni 2023 um 10:58:39 Uhr:

@phase23

 

War eben mal bei der GTÜ gewesen.

Soweit alles kein Thema. Hab das mit dem Lenkeinschlagsbegrenzer auch angesprochen, aber er sieht da keine Probleme.

Wenn im Gutachten bzw. der ABE bei Zubehörfelgen aus dem freien Handel nichts von einem Lenkeinschlagsbegrenzer steht, dann braucht man diesen auch nicht!!!! Das was in den Papieren zu den Felgen steht, dass ist auschlaggebend ;-)

Also Felgen drauf machen und Spaß haben......

 

Bei der Traglast hat dir der Kollege Mist erzählt.

Du brauchst min. einen LI der Achslast:2 entspricht.

Genauso verhält es sich mit dem SI der muss min. der in der Zulassung eingetragenen Höchstgeschwindigkeit entsprechen.

Bei deinem reicht also ein LI von min. 93, da du keine Achslast von 1300kg hast. Genauso wie beim SI ein V Reifen ausreichend ist, da deine Eingetragene Vmax nicht mehr als 240km/h beträgt.

Bei der Freigängigkeit kommt es auf die Formulierung an.

An Achse x ist durch Umlegen der Kante im Bereich xy herzustellen, ist etwas anderes als, an Achse x ist die Freigängigkeit sicherzustellen.

Das eine heißt, es MUSS die Kante umgelegt werden auch wenn es passt. Das andere sagt, wenn es passt ist gut.

Die Reifen, ob nun 94 oder 98 LI, sollten kein Thema sein, da die von mir ausgesuchten bei 98 liegen.

SI ebenfalls klar.

Bei 245/40 R19 sind dort folgende Kürzel:

Reifenbezogene Auflage:

A01

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der

vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den

Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der

Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen

Änderungsabnahme vorzuführen.

K2b

Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

T94

Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98

Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16

bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Es gibt noch die K4h, diese ist aber nicht bei 245/40R19 aufgeführt. Dort heißt es:

K4h An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante

zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen

Wenn ich Schrotti richtig verstanden habe, dann sollte die ET35 dort keine Probleme machen, wenn einige da noch Tieferlegung und oder Spurplatten drauf haben und nix bördeln mussten.

Ja da hast du es doch stehen.

… ist durch ausstellen….. herzustellen bzw. Der 2. Abstz, ist durch Anbau dauerhafter Anbauteile…. Herzustellen.

ist herzustellen, sind die magischen 2 Worte. Wenn es der Kollege genau nimmt.

am 15. Juni 2023 um 15:53

Erstmal hat Gott in Rot recht.

Ich hatte an meinem Ex Insignia Felgen mit 9x20 ET 40 und Reifen mit 255/35 drauf. Es musste NICHTS gemacht werden am meinem Fahrzeug. Da ist genügend Platz nach außen hin.

Und bei dir muss auch nichts gemacht werden an deinem Insignia. Das steht heutzutage in jedem Gutachten, dass muss etc. Mach sie drauf, deine Felgen und hab Spaß damit . ;-)

Das viele BlaBla in den Papiern kommt auch davon, weil die für zig Fahrzeuge passen(sollen).

Unser Dicker hat serienmäßig genügend Abdeckung für 245/255 Schlappen auf den Standard 8,5 Zoll Felgen. Etliche fahren auch mit breiteren Felgen und/oder Spurverbreiterungen durch die Gegend, aber irgendwann gehts eben bei den größten Radhäusern nimmer ohne umlegen der Kanten.

Radreifenkombination ist inzwischen eingetragen worden. Wie ihr schon gesagt hattet, alles kein Thema da genug Platz.

Tieferlegung mit oder ohne Spurplatten ist noch in der Schwebe. Soll laut TÜVler aber auch gehen. Meine Frau wehrt sich allerdings standhaft dagegen, weil unser vorherigen 3er F31 BMW auch eine dezente Eibach Tieferlegung (30mm) hatte und das im Alltag dann doch schon einige Situationen gab, wo das einfach nur extrem nervig war. Ging jetzt nicht mal um die Komforteinbußen, sondern um das Aufsetzen und diesen schön gepflasterten Speedbumpern in Wohngebieten :rolleyes:

Aufsetzen tut da mit 30 mm Tieferlegung garnix, ausser man fährt auf ausgewaschenen Waldwegen herum. Dass die Nase über den ein oder anderen Bordstein nicht drüber passt, sollte man einplanen, bzw muss man eben in Kauf nehmen.

Ich bin erst gestern durch eine Baustelle mit ein paar Stolperfallen gefahren und das völlig ohne "Feindkontakt".

Die Härte ist mit 30mm H&R in Verbindung mit den 20 Zoll Schlappen erträglich. Da schimpft nicht mal meine Frau darüber. :D

Mit aufsetzen war auch die Nase gemeint. Gepflasterte speedbumper, hohe Bordsteinkanten (abnormal) und sehr steile Winkel bei Tiefgaragen am Ende der Abfahrt. Das war (oft) kein Spaß. Mal schauen ;)

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