HILFE unfall mit einem ''nicht eingetragenes sportfahrwerk''
HI
ich hab mir vor nem monat ein sportfahrwerk einbauen lassen und kam aufgrund meiner arbeitszeiten noch nicht dazu es auf der zulassungsstelle in den fahrzeugschein eintragen zu lassen!
jetzt hab ich meinen audi am we zu schrott gefahren! (totalschaden)
meine frage.. kann das sein das die versicherung mir jetzt nichts mehr zahlt!
ich mein er war beim tüv aufm prüfstand und alles.. das einzigste was halt fehlt is die eintragung im fahrzeugschein!
wäre cool wenn mir da jemand eine info zu geben könnte!
schon ma im vorraus DANKESCHÖN
34 Antworten
In die neuen Fzg.-Scheine wird doch fast nix mehr eingetragen, man muss nur die TÜV-Bescheinigung bei sich führen!!
Wollte meine Radkombinationen und Spurverbreiterungen in den Fzg.-Schein eintragen lassen damit ich nicht soviel Papierkram mit mir rumschleppen muss - haben die mir nicht gemacht!!
Lg
Zitat:
Original geschrieben von Peter-PP
In die neuen Fzg.-Scheine wird doch fast nix mehr eingetragen, man muss nur die TÜV-Bescheinigung bei sich führen!!Wollte meine Radkombinationen und Spurverbreiterungen in den Fzg.-Schein eintragen lassen damit ich nicht soviel Papierkram mit mir rumschleppen muss - haben die mir nicht gemacht!!
Lg
das ding is ja das in den tüv papieren drin steht das ichs eintragen lassen muss!
Zitat:
Original geschrieben von Peter-PP
Komisch😕Wieder keine bundeseinheitliche Regelung - wie in so vielem!
Sch... Staat😁
kannste laut sagen.. aber ich denk ma das haut schon hin!
hoffe ich zumindest ma!
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Leute ne 21er Abnahme MUSS unverzüglich umgetragen werden - es steht auch klipp und klar drauf: "eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich vorzunehmen".
Da gab es schon die größten Probleme mit der Rennleitung hier.
Und das nachträgliche Änderungen nicht in die neuen EU Papiere übernommen werden ist Quatsch. Da fallen nur die vom Werk her freigegeben Sachen weg. Hatte bei meinem letzten Projekt insgesamt 3 volle Seiten. Alles 21er Abnahmen und die MUSSTEN umgetragen werden.
Die Gutachten verfallen wirklich wenn man die nicht umtragen lässt. Versteh sowieso nicht das einem die 10 Euro dann noch zu viel sein können... Man hat ja in der Regel schon Unmengen von Euros verballert...
Zitat:
Original geschrieben von THE SPECIALIST
Leute ne 21er Abnahme MUSS unverzüglich umgetragen werden - es steht auch klipp und klar drauf: "eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich vorzunehmen".Da gab es schon die größten Probleme mit der Rennleitung hier.
Und das nachträgliche Änderungen nicht in die neuen EU Papiere übernommen werden ist Quatsch. Da fallen nur die vom Werk her freigegeben Sachen weg. Hatte bei meinem letzten Projekt insgesamt 3 volle Seiten. Alles 21er Abnahmen und die MUSSTEN umgetragen werden.
Die Gutachten verfallen wirklich wenn man die nicht umtragen lässt. Versteh sowieso nicht das einem die 10 Euro dann noch zu viel sein können... Man hat ja in der Regel schon Unmengen von Euros verballert...
klar scheiß auf die 10 euro is ja kein ding! das ging halt von meinen arbeitszeiten her nicht!
hab aber gestern ma nachgeguckt und nirgends was von einem §21 gelesen!
ich mein ich hab ja das teilegutachten vom tüv und das gutachten vom prüfstand! da steht halt drin ''bei nächster gelegenheit eintragen lassen!''
Na siehste - war es also ne 19er Abnahme. Die brauchste dann auch nich zwingend umschreiben lassen. Von daher sind deine Probleme gelöst (bzgl. der Eintragerei 😉 )
Denn wo bei dir steht ..."bei nächster Gelegenheit..." steht bei der §21 Einzelabnahme ..."unverzüglich..."
Wenn das Fahrwerk nicht ursächlich am Unfall war, ist es egal ob du es eingetragen hast oder nicht. Die Versicherung muss trotzdem zahlen.Könnte mir nur vorstellen, das die Polizei da unter Umständen noch eine Anzeige schreibt wenn sie das mitbekommt.
Warst du eigentlich schuld am Unfall? Konnte das nicht richtig aus deinen Beiträgen herauslesen.
Falls ja, ist es doch egal was deine Versicherung dazu sagt, außer du hast Vollkasko. Denn nur die Volkasko ersetzt doch den Wert deines Autos komplett. Die Kasko und Teilkasko regulieren doch hauptsächlich die Schäden, die du anderen zugefügt hast. Oder hast du Vollkasko?
Zitat:
Original geschrieben von thomas2345
Wenn das Fahrwerk nicht ursächlich am Unfall war, ist es egal ob du es eingetragen hast oder nicht. Die Versicherung muss trotzdem zahlen.
nö!
bei der kaskoversicherung
(also der versicherung, die für selbstverschuldete schäden am eigenen fahrzeug aufkommt)muss KEIN kausaler zusammenhang zwischen dem unfall und dem veränderten
(unzulässigen)bauteil bestehen um die leistung zu mindern!
die können dir auch aufgrund einer nicht zulässigen led-kennzeichenbeleuchtung verweigern auch nur einen cent für die kiste zu zahlen, wenn du die am hellichten tag gegen nen baum gesetzt hast!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
die können dir auch aufgrund einer nicht zulässigen led-kennzeichenbeleuchtung verweigern auch nur einen cent für die kiste zu zahlen, wenn du die am hellichten tag gegen nen baum gesetzt hast!
Naja. Mal abgesehen davon ,das das in jener Situation keinen Interessieren würde, auch nicht die Versicherungen, würde im Streitfall vor Gericht für den Fahrer entschieden werden. Deutschland einig Bürokratenland. Das betrifft aber nur Hausgemachtes. Unsinnige Klauseln von irgendwelchen Versicherungsstreitigkeiten würden Richter nicht befürworten. Und wegen einem LED-Licht die Zahlung zu verweigern wäre schon sehr fragwürdig.
Ich hatte mal einen Auffahrunfall. Damals waren blaue Standlicht-Kappen Mode. Scheinwerfer kaputt, Licht blau. Die Polizei sagt, das sei verboten (hochgespielt; gesagt haben die nicht wirklich was, warum auch, hab ja nicht wegen dem blauen Licht vergessen zu bremsen). Die Vericherung hat gemeint, das das keinen Interessiere und was das überhaupt sei und was das mit dem Unfall zu tun habe. Alles Klar.
Ach ja. Zahlt die Gegenseite,weil zu 100% Schuld, ist es sowieso wurschtpiepegal, waswannwiewo nicht eingetragen wurde. Und das ist Fakt.
Ursache für diesen Unfall war ja der Reifenplatzer. Ich als böse Versicherung würde ja mal vermuten, dass der bei Serienfahrwerk nicht geplatzt wäre und somit hätte man dann doch ein Problem?!
Allerdings nur bei §21, bei der hier wohl vorliegenden 19er-Abnahme MUSS man ja nicht eintragen lassen, sondern KANN (bzw. SOLLTE) es bei nächster Gelegenheit tun, und das ist, wenn man mal einen neuen Schein bekommt (wann ist das schon?!) oder wenn man halt ne Änderung wegen $21 sowieso eintragen lassen muss.
Ich denke, es muss immer die Verhältnissmäßigkeit gewahrt werden.
Das Beispiel mit den LED Kennzeichenlampen ist wohl ein wenig weit hergeholt.
Allerdings bin ich mir recht sicher, dass ein nicht genhemigter und unzulässiger umbau eines so wichtigen "Bauteils" wie des Fahrwerks durchaus zum erlöschen der TÜV-Zulassung führen kann.
Und den Zusammenhang Reifen <-> Fahrwerk wird nicht nur eine "Böse" Versicherung herstellen.
Aber Du hattest ja ein TÜV-Gutachten. Von daher denke ich, wirst Du auch keine Probleme bekommen.
wow hier tun sich ja wieder ganz neue seiten auf!
ne ich denk ma das wird alles passen, lass das jetzt alles über mein anwalt laufen weil ich sowieso noch ein strafverfahren wegen angeblicher unfallflucht am hals habe!
ich bin euch sehr dankbar für die vielen infos.. kann jetzt aber nur noch beten und hoffen das der anwalt seine sache gut macht und oder die staatsanwaltschaft ein auge zu drückt!