HILFE-Probleme nach Auto-Verkauf
Hi an alle!
Ich wu´sste nicht wohin also hab ich es hier reingeschrieben
Ich hatte ja eine E-Klasse
und hab sie verkauft
am 11.10.2010 wurde ein Kaufvertrag bei seitig unterschrieben und es wurde auch angehackt,
Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss der Gewährleistung
so am 14.10. hat er die Papiere geholt plus die Restzahlung
am 15. 10. hat er sich den Wagen geholt
HEUTE: am 19.10. ruft er mich an und sagt du, Auto steht bei Mercedes, und die sidn draufgekommen, das Getriebe rutscht(Automatik)
entweder ich krieg mein Geld zurück oder. du bezahlst die Reparatur, und er meinte lt. Österreichischen Gesetzt Haffte ich noch fürs Auto stimmt das?
er hat kein Ankaufstest gemacht, er hat keine Probefahrt gemacht!!
ich hab nix von einem Getriebe gewusst oder gemerkt das es rutscht! beim Pickerl machen, stand nix davon!
Bin fix und fertig, er wird das zu seinem Anwalt weiter reichen und es wird übers Gericht gehen meinte er.
Er meinte noch er wird ne Analyse erstellen von Mercedes die können genau heraus finden wann das kaputt gegangen ist
ist er ihm rechte hafte ich noch fürs Auto??
wäre sehr dankbar
Beste Antwort im Thema
Guten morgen,
also laut meinem Verständnis gibt es hier 2 grundlegende Dinge zu prüfen. (bin aber kein RA)
Erstens:
Der Verkauf fand in Deutschland mit einem dt. Vertrag statt. Ich gehe mal davon aus, dass hier das dt. Recht hinterlegt ist und dass der Gerichtsstand auch in Deutschland ist. Es findet also dt. Recht Anwendung.
Im dt. Recht gibt es ja bekanntlich unterschiedliche Regelungen für den Verkauf der Fahrzeuge von Händler an Privat (hier gelten die besonderen Garantien des Händlers) und dem Verkauf von Privat an Privat. Bei einem reinen Privat-Privat-Verkauf hat der Verkäufer die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschließen. In der Regel reicht dann also der Satz "wie besehen und probegefahren, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Sollte der Kunde auf die Probefahrt verzichtet haben, dann ist das sein Problem.
Zweitens:
Es wird wohl sehr schwierig für den Käufer sein, nachzuweisen, dass der Fehler schon im Vorfeld bekannt war. Solange Du nicht gerade ein Automechaniker bist, ist es in meinen Augen sogar unmöglich.
Die Androhung von gerichtlichen Schritten ist ein Akt der Verzweiflung. Es ist eine sehr kostspielige Sache für einen Ausländer in Deutschland zu klagen. Er muss sich zunächst einmal einen Anwalt suchen der in Deutschland zugelassen ist. Meistens wenden sich die Leute dann zunächst an einen Anwalt in ihrem Land und der beauftragt dann einen Kollegen in Deutschland - also wollen 2 Anwälte verdienen. Dann kommen zu den hohen Kosten für die Anwälte noch die Gerichtsgebühren, die er auf Basis des Kaufpreises im Vorfeld an das Gericht überweisen muss. Zu guter Schluss dauert das Ganze dann etliche Monate, bis alle Wege durchlaufen sind und es dann schlußendlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine übliche Art ist hierbei wohl immer wieder Einsprüche gegen die Schreiben einzulegen und so einen langen Schriftverkehr zu produzieren. (Jeder Brief kostet Geld und zehrt an den Nerven)
Fazit:
In meinen Augen ist das ein Kettenrasseln um Dir Angst zu machen! Verständlich, er fühlt sich betrogen, aber wahrscheinlich ohne Erfolg für ihn und verbunden mit hohen Zusatzverlusten durch Anwälte, Gerichtskosten, Gutachten, Fahrtkosten, Zeit, etc.
Ich an deiner Stelle würde mir da keine so großen Sorgen machen. Wenn Du im ADAC bist, dann einmal den Rat eines Anwaltes einholen, wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast, abwarten bis was vom gegnerischen Anwalt kommt und dies dann deinem Anwalt übergeben. Hast Du keine Rechtschutzversicherung, dann Rat einholen und vorläufig nichts unternehmen - Anwälte sind teuer! (Auf die Briefe kannst Du auch selbst antworten - Die Aussage, dass Dir der Fehler nicht bewusst war und auch kein KFZ-Mechaniker bist, dürfte nicht schwer zu formulieren sein)
Gruß,
Erik
47 Antworten
ich belebe diesen Thread hier nocheinmal, da ich mich gerade dasselbe frage: Privatkauf/Verkauf ja oder nein. Wie sind denn weitere/eure Erfahrungen? Da wird einem ja Angst und Bange, dann würd ich fast sagen geb ich den alten mit Verlust in Zahluing beim Händler und hab miene Ruhe?
Zitat:
Original geschrieben von StandArt
ich belebe diesen Thread hier nocheinmal, da ich mich gerade dasselbe frage: Privatkauf/Verkauf ja oder nein. Wie sind denn weitere/eure Erfahrungen? Da wird einem ja Angst und Bange, dann würd ich fast sagen geb ich den alten mit Verlust in Zahluing beim Händler und hab miene Ruhe?
Gegen einen Privatverkauf spricht eigentlich nichts,
nur sollte man das Auto auf jeden Fall abgemeldet übergeben.
Dann ist man immer auf der sicheren Seite.
Und am besten in den Kaufvertrag reinschreiben, gekauft wie gesehen.