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HILFE-Probleme nach Auto-Verkauf

Mercedes E-Klasse W211

Hi an alle!

Ich wu´sste nicht wohin also hab ich es hier reingeschrieben

Ich hatte ja eine E-Klasse

und hab sie verkauft

am 11.10.2010 wurde ein Kaufvertrag bei seitig unterschrieben und es wurde auch angehackt,

Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss der Gewährleistung

so am 14.10. hat er die Papiere geholt plus die Restzahlung
am 15. 10. hat er sich den Wagen geholt

HEUTE: am 19.10. ruft er mich an und sagt du, Auto steht bei Mercedes, und die sidn draufgekommen, das Getriebe rutscht(Automatik)
entweder ich krieg mein Geld zurück oder. du bezahlst die Reparatur, und er meinte lt. Österreichischen Gesetzt Haffte ich noch fürs Auto stimmt das?

er hat kein Ankaufstest gemacht, er hat keine Probefahrt gemacht!!

ich hab nix von einem Getriebe gewusst oder gemerkt das es rutscht! beim Pickerl machen, stand nix davon!

Bin fix und fertig, er wird das zu seinem Anwalt weiter reichen und es wird übers Gericht gehen meinte er.
Er meinte noch er wird ne Analyse erstellen von Mercedes die können genau heraus finden wann das kaputt gegangen ist

ist er ihm rechte hafte ich noch fürs Auto??

wäre sehr dankbar

Beste Antwort im Thema

Guten morgen,

also laut meinem Verständnis gibt es hier 2 grundlegende Dinge zu prüfen. (bin aber kein RA)

Erstens:
Der Verkauf fand in Deutschland mit einem dt. Vertrag statt. Ich gehe mal davon aus, dass hier das dt. Recht hinterlegt ist und dass der Gerichtsstand auch in Deutschland ist. Es findet also dt. Recht Anwendung.
Im dt. Recht gibt es ja bekanntlich unterschiedliche Regelungen für den Verkauf der Fahrzeuge von Händler an Privat (hier gelten die besonderen Garantien des Händlers) und dem Verkauf von Privat an Privat. Bei einem reinen Privat-Privat-Verkauf hat der Verkäufer die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschließen. In der Regel reicht dann also der Satz "wie besehen und probegefahren, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Sollte der Kunde auf die Probefahrt verzichtet haben, dann ist das sein Problem.

Zweitens:
Es wird wohl sehr schwierig für den Käufer sein, nachzuweisen, dass der Fehler schon im Vorfeld bekannt war. Solange Du nicht gerade ein Automechaniker bist, ist es in meinen Augen sogar unmöglich.

Die Androhung von gerichtlichen Schritten ist ein Akt der Verzweiflung. Es ist eine sehr kostspielige Sache für einen Ausländer in Deutschland zu klagen. Er muss sich zunächst einmal einen Anwalt suchen der in Deutschland zugelassen ist. Meistens wenden sich die Leute dann zunächst an einen Anwalt in ihrem Land und der beauftragt dann einen Kollegen in Deutschland - also wollen 2 Anwälte verdienen. Dann kommen zu den hohen Kosten für die Anwälte noch die Gerichtsgebühren, die er auf Basis des Kaufpreises im Vorfeld an das Gericht überweisen muss. Zu guter Schluss dauert das Ganze dann etliche Monate, bis alle Wege durchlaufen sind und es dann schlußendlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine übliche Art ist hierbei wohl immer wieder Einsprüche gegen die Schreiben einzulegen und so einen langen Schriftverkehr zu produzieren. (Jeder Brief kostet Geld und zehrt an den Nerven)

Fazit:
In meinen Augen ist das ein Kettenrasseln um Dir Angst zu machen! Verständlich, er fühlt sich betrogen, aber wahrscheinlich ohne Erfolg für ihn und verbunden mit hohen Zusatzverlusten durch Anwälte, Gerichtskosten, Gutachten, Fahrtkosten, Zeit, etc.

Ich an deiner Stelle würde mir da keine so großen Sorgen machen. Wenn Du im ADAC bist, dann einmal den Rat eines Anwaltes einholen, wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast, abwarten bis was vom gegnerischen Anwalt kommt und dies dann deinem Anwalt übergeben. Hast Du keine Rechtschutzversicherung, dann Rat einholen und vorläufig nichts unternehmen - Anwälte sind teuer! (Auf die Briefe kannst Du auch selbst antworten - Die Aussage, dass Dir der Fehler nicht bewusst war und auch kein KFZ-Mechaniker bist, dürfte nicht schwer zu formulieren sein)

Gruß,
Erik

47 weitere Antworten
47 Antworten

Hi
Das selbe Spiel hatte ich vor ca. 3 Jahren als ich meien Golf verkauft hatte.
Der Preis betrug 2300€ und der Käufer nahm den Wagen ohne zu handeln für diesen Preis.3 Tage später kam der 1. Anruf das die Kupplung verschlissen wäre.Dies hätte er in einer Werkstatt begutachten lassen.Schon erstaunlich das die Kupplung die ich vor 7 Monaten und 3500 gefahrenen KM eingebaut hatte schon verschlissen sein soll???.
Einem unerfahrenen hätte man dies vieleicht unterjubeln können aber da ich KFZ-Schlosser gelernt habe ist dies schwer zu glauben.
Den Käufer interessierte dies nicht und er bestand auf die Hälfte der Reparaturkosten sonst würde er einen Anwalt einschalten.
Es folgten noch ca. 15 weitere Anrufe des Käufers wobei da schon Drohungen dabei waren.
Ich hatte dann die Nase voll und rief meinen Rechtanwalt an was man da machen kann.
Dieser meinte ich solle beim nächsten Anfuf einfach seinen Nahmen und die Nummer der Kanzlei weitergeben und sagen das er sich ab jetzt um die Sache kümmert und bei weiteren Drohanrufen die Polizei eingeschaltet wird.
Dies teilte ich dem Käufer bei seinem nächsten Anruf mit und schickte es auch nochmals per SMS.
Seit dem Gespräch bzw. der SMS kam kein weiterer Anruf mehr !!!!!

Die Masche ist schon bekannt.
Denke die wollen vom TE auch nur noch ein paar € rausholen was aber nicht gelingt wenn man sich nicht einschüchtern lässt 😉

Mfg.

Zitat:

Original geschrieben von Austro-Diesel


In die Offensive!

Schicke ihm vom Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung unter Androhung von xyz Euro Schadenersatz für deine gestörte Nachtruhe! 😁

😁

😁    jaaa!!! der ist super!  aaaaattacke!!!

ehlich ich habs nicht gewusst, ich wusste von den bremsen, vom gelenk, was ich ihm auch gesagt habe,

aber das das Getriebe rutscht, 3 auf 4 gang, Automatikgetriebe!! hab ich nicht gewusst und nicht gemerkt, wie soll man das meken bei Automatik???

ja aber er meinte ich lt. östereichischen gesetz hafte ich noch fürs Auto stimmt das??

danke

lg

Zitat:

Original geschrieben von mercler83


ja aber er meinte ich lt. östereichischen gesetz hafte ich noch fürs Auto stimmt das??

danke

lg

Mal ganz erhrlich, Du wirst die totsichere Antwort hier im Forum nicht erhalten. Gehe zu einem Anwalt und erkundige Dich dort nach dem geltenden Recht, Du musst ihn ja nicht gleich mit der Sache beauftragen. Anwälte geben auch einen Rat, höchstwahrscheinlich gegen Entgeld, klar, aber dann weißt Du definitiv was Sache ist und die Nächte werden ruhiger... 😉

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Zitat:

Original geschrieben von mercler83


ehlich ich habs nicht gewusst, ich wusste von den bremsen, vom gelenk, was ich ihm auch gesagt habe,

aber das das Getriebe rutscht, 3 auf 4 gang, Automatikgetriebe!! hab ich nicht gewusst und nicht gemerkt, wie soll man das meken bei Automatik???

ja aber er meinte ich lt. östereichischen gesetz hafte ich noch fürs Auto stimmt das??

danke

lg

Nun lass dich doch nicht von dem Käufer verarschen. Die Automatik ruscht vom 3 in den 4 Gang. Wie will er das denn feststellen? Beim fahren sind doch alle Empfindungen subjektiv.

Ob die Automatik wirklich einen Fehler hat, kann man nur feststellen, wenn man sie auseinander baut. Wenn der Wagen in der Werkstatt war, hätte entweder die Star Diagnose oder der Werkstattmeister bei der Probefahrt etwas festgestellt.

Also bleib cool.

Wenn keine arglistiche Täuschung von deiner Seite nachgewiesen werden kann, haftest du warscheinlich nicht mehr für das Fahrzeug.

Mittlerweile ist es doch offensichtlich: Das ist ein übler Trick um eine Rückerstattung durchzusetzen.

Wenn ein Automatikgetriebe "rutscht", also schleifende Übergänge beim Schalten hat, so wäre das dem Vorbesitzer durchaus aufgefallen. Das ist nämlich ein ätzender Zustand...

Das kommt hin und wieder vor, aber nur wenn zu wenig Öl drin ist.

Wenn da also vorher nichts auffällig war, dann würde ich dem Käufer drohen, ihn wegen Betrugsversuch o.ä. anzuzeigen. Du wirst sehen, dann ist Ruhe !

.

naja er hat ja gesagt das er beim mercedes steht und die haben ihm das gesagt, und er wird ne analaye machen lassen wann das kaputt gegangen ist

Glaube das nicht !

Gehe selbst zu dieser Mercedes-Werkstatt und lasse Dich aufklären. Alles andere ist nur Schattenboxen.

Vielleicht wissen die gar nichts davon.

Oder der Schlaumeier hat Öl abgelassen, dann gibts natürlich Schaltprobleme... 😁

.

Hi genau das gleiche ist mir passiert

Habe meinen w210 verkauft an einen export Händler.

Genau die gleiche storry mit Automatikgetriebe, angeblich auch schlupf 3 und 4 gang

Ist aber bei mir mit viel ärger ausgegangen, habe aber am schluss mein geld bekommen.

gruß stefan

wie meinst du das mit viel ärger??

so 2 Wochen nach dme Tel nichts erhalten weil ....

Hallo mercler 83!

Komme auch aus Österreich und denke auch wie die Vorredner das der dich auf eine gemeine Art abzocken will.
Habe nochmal deinen Beitrag ganz am Anfang gelesen und da sagst du das im Kaufvertrag ausdrücklich von beiden Seiten (Käufer und Verkäufer) jegliche Garantie bzw. Gewährleistung ausgeschlossen wurde, damit bist du definitiv auf der rechtlich sicheren Seite.

Hier auch mal ein Auszug von der ÖAMTC Seite was das rechtliche angeht:

Verkauf an eine Privatperson

* Schließen Sie möglichst nur Bargeschäfte ab, um die Einbringlichkeit von ausstehenden Raten ist es oft sehr schlecht bestellt.
* Das Angebot einer ÖAMTC-Überprüfung ist ein gewichtiges Kaufargument.
* Als Privatperson ist es Ihnen möglich, im Vertrag die Gewährleistung auszuschließen.
Nehmen Sie diesen Ausschluss nicht vor, so haben Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen für versteckte Mängel, die der Sache im Übergabezeitpunkt anhaften, 2 Jahre lang einzustehen!
Es empfiehlt sich daher im Kaufvertrag z.B. folgende Formulierung einzufügen: "Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf jede Art der Gewährleistung".
Tipp! Verwenden Sie den von der ÖAMTC-Rechtsabteilung empfohlenen standardisierten Kaufvertrag!
Der Kaufvertrag ist auf unseren Stützpunkten erhältlich. Er ist weiters auf unserer Homepage (www.oeamtc.at) als Download-Formular verfügbar.
* Verkaufsankündigungen im Auto sind nicht mehr abgabepflichtig!

Wenn du diesen Ausschluß nicht gemacht hast sieht es allerdings schlecht aus, denn dann haftest du bis 2 Jahre nach dem Kauf!

Laß dich also nicht verunsichern und kontaktiere eine Rechtsanwalt, über ÖAMTC falls du Mitglied bist kostenlos oder falls vorhanden über deine Rechtsschutzversicherung.

Hoffe du hast das bald überstanden.

Viel Glück,

Chris

Ich bin ja gespannt ob sich der TE noch mal mit Neuigkeiten meldet. 

erstmal danke....

ja beide haben wir darauf verzichtet, seit 2 wochen hab ich nichts mehr von ihm gehört und hab kein Brief erhalten... daweil ist es ruhig,

*Daumen drück*

Elende Sache, so etwas.

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