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HILFE-Probleme nach Auto-Verkauf

Mercedes E-Klasse W211
Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 21:40

Hi an alle!

 

Ich wu´sste nicht wohin also hab ich es hier reingeschrieben

 

Ich hatte ja eine E-Klasse

und hab sie verkauft

 

am 11.10.2010 wurde ein Kaufvertrag bei seitig unterschrieben und es wurde auch angehackt,

Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss der Gewährleistung

 

 

so am 14.10. hat er die Papiere geholt plus die Restzahlung

am 15. 10. hat er sich den Wagen geholt

HEUTE: am 19.10. ruft er mich an und sagt du, Auto steht bei Mercedes, und die sidn draufgekommen, das Getriebe rutscht(Automatik)

entweder ich krieg mein Geld zurück oder. du bezahlst die Reparatur, und er meinte lt. Österreichischen Gesetzt Haffte ich noch fürs Auto stimmt das?

er hat kein Ankaufstest gemacht, er hat keine Probefahrt gemacht!!

 

ich hab nix von einem Getriebe gewusst oder gemerkt das es rutscht! beim Pickerl machen, stand nix davon!

Bin fix und fertig, er wird das zu seinem Anwalt weiter reichen und es wird übers Gericht gehen meinte er.

Er meinte noch er wird ne Analyse erstellen von Mercedes die können genau heraus finden wann das kaputt gegangen ist

 

ist er ihm rechte hafte ich noch fürs Auto??

wäre sehr dankbar

 

Beste Antwort im Thema
am 20. Oktober 2010 um 6:03

Guten morgen,

also laut meinem Verständnis gibt es hier 2 grundlegende Dinge zu prüfen. (bin aber kein RA)

Erstens:

Der Verkauf fand in Deutschland mit einem dt. Vertrag statt. Ich gehe mal davon aus, dass hier das dt. Recht hinterlegt ist und dass der Gerichtsstand auch in Deutschland ist. Es findet also dt. Recht Anwendung.

Im dt. Recht gibt es ja bekanntlich unterschiedliche Regelungen für den Verkauf der Fahrzeuge von Händler an Privat (hier gelten die besonderen Garantien des Händlers) und dem Verkauf von Privat an Privat. Bei einem reinen Privat-Privat-Verkauf hat der Verkäufer die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschließen. In der Regel reicht dann also der Satz "wie besehen und probegefahren, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Sollte der Kunde auf die Probefahrt verzichtet haben, dann ist das sein Problem.

Zweitens:

Es wird wohl sehr schwierig für den Käufer sein, nachzuweisen, dass der Fehler schon im Vorfeld bekannt war. Solange Du nicht gerade ein Automechaniker bist, ist es in meinen Augen sogar unmöglich.

Die Androhung von gerichtlichen Schritten ist ein Akt der Verzweiflung. Es ist eine sehr kostspielige Sache für einen Ausländer in Deutschland zu klagen. Er muss sich zunächst einmal einen Anwalt suchen der in Deutschland zugelassen ist. Meistens wenden sich die Leute dann zunächst an einen Anwalt in ihrem Land und der beauftragt dann einen Kollegen in Deutschland - also wollen 2 Anwälte verdienen. Dann kommen zu den hohen Kosten für die Anwälte noch die Gerichtsgebühren, die er auf Basis des Kaufpreises im Vorfeld an das Gericht überweisen muss. Zu guter Schluss dauert das Ganze dann etliche Monate, bis alle Wege durchlaufen sind und es dann schlußendlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine übliche Art ist hierbei wohl immer wieder Einsprüche gegen die Schreiben einzulegen und so einen langen Schriftverkehr zu produzieren. (Jeder Brief kostet Geld und zehrt an den Nerven)

Fazit:

In meinen Augen ist das ein Kettenrasseln um Dir Angst zu machen! Verständlich, er fühlt sich betrogen, aber wahrscheinlich ohne Erfolg für ihn und verbunden mit hohen Zusatzverlusten durch Anwälte, Gerichtskosten, Gutachten, Fahrtkosten, Zeit, etc.

Ich an deiner Stelle würde mir da keine so großen Sorgen machen. Wenn Du im ADAC bist, dann einmal den Rat eines Anwaltes einholen, wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast, abwarten bis was vom gegnerischen Anwalt kommt und dies dann deinem Anwalt übergeben. Hast Du keine Rechtschutzversicherung, dann Rat einholen und vorläufig nichts unternehmen - Anwälte sind teuer! (Auf die Briefe kannst Du auch selbst antworten - Die Aussage, dass Dir der Fehler nicht bewusst war und auch kein KFZ-Mechaniker bist, dürfte nicht schwer zu formulieren sein)

Gruß,

Erik

47 weitere Antworten
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47 Antworten
am 19. Oktober 2010 um 21:59

Wenn Du in einem Automobilclub bist z.b. ÖAMTC, da frag ab besten als dort nach.

Themenstarteram 19. Oktober 2010 um 22:06

ja wollte es schon vorher wissen

Ein RA kann doch nichts unternehmen:

-Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss der Gewährleistung

-Das Auto wurde doch vom privat verkauft (gehe ich mal davon aus?) was automatisch die Gewährleistung ausschließt. Gekauft-wie-gesehen.

Was hat das mit AT-Gesetzen zu tun? Blödsinn. Er hatte doch einen deutschen Vertrag in D unterschrieben!

Ich denke er hat 0 Chancen. D.h. aber nicht dass er sich keinen Anwalt nehmen: die können doch einen erfolgslosen Briefverkehr betreiben und das nicht für umsonst. Die gewinnen immer.

Ansonsten ist es was für irgendeinen Jura-Forum oder besser "frag-einen-Anwalt" oder wie es heißt.

Mich wundern echt die Leute, die sich einen recht teueren Wagen kaufen und dabei nicht mal eine Probefahrt machen. Abgesehen von einem Rundum-Check der nicht mal 100 Euro kostet. Geiz ist geil.

naja, ganz so ist es nicht....

wenn der käufer nachweisen kann, daß der verkäufer von dem mängel wußte und diesen verschwiegen hatte, ist das arglistige täuschung.....und dann gibts probleme....

Zitat:

Original geschrieben von heinzno

naja, ganz so ist es nicht....

wenn der käufer nachweisen kann, daß der verkäufer von dem mängel wußte und diesen verschwiegen hatte, ist das arglistige täuschung.....und dann gibts probleme....

Ja klar, das ist aber sehr schwer bzw. gar nicht möglich zu beweisen.

Es sind schon einige Tagen vorbei, der Wagen hat sicherlich auch einiges seit dem Verkauf daraufgelegt. Telefonate bringen kaum was, hat der Käufer das schriftlich "reklamiert"? Zwischen dem Verkauf und der "Fehlermeldung" ist auch nicht ein gerade angemessener Zeitraum für "Reklamationen".

Mir tut den neuen Besitzer leid aber wie kann man sowas machen...

P.S. was heißt eigentlich "das Getriebe rutscht"?

am 20. Oktober 2010 um 6:03

Guten morgen,

also laut meinem Verständnis gibt es hier 2 grundlegende Dinge zu prüfen. (bin aber kein RA)

Erstens:

Der Verkauf fand in Deutschland mit einem dt. Vertrag statt. Ich gehe mal davon aus, dass hier das dt. Recht hinterlegt ist und dass der Gerichtsstand auch in Deutschland ist. Es findet also dt. Recht Anwendung.

Im dt. Recht gibt es ja bekanntlich unterschiedliche Regelungen für den Verkauf der Fahrzeuge von Händler an Privat (hier gelten die besonderen Garantien des Händlers) und dem Verkauf von Privat an Privat. Bei einem reinen Privat-Privat-Verkauf hat der Verkäufer die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschließen. In der Regel reicht dann also der Satz "wie besehen und probegefahren, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Sollte der Kunde auf die Probefahrt verzichtet haben, dann ist das sein Problem.

Zweitens:

Es wird wohl sehr schwierig für den Käufer sein, nachzuweisen, dass der Fehler schon im Vorfeld bekannt war. Solange Du nicht gerade ein Automechaniker bist, ist es in meinen Augen sogar unmöglich.

Die Androhung von gerichtlichen Schritten ist ein Akt der Verzweiflung. Es ist eine sehr kostspielige Sache für einen Ausländer in Deutschland zu klagen. Er muss sich zunächst einmal einen Anwalt suchen der in Deutschland zugelassen ist. Meistens wenden sich die Leute dann zunächst an einen Anwalt in ihrem Land und der beauftragt dann einen Kollegen in Deutschland - also wollen 2 Anwälte verdienen. Dann kommen zu den hohen Kosten für die Anwälte noch die Gerichtsgebühren, die er auf Basis des Kaufpreises im Vorfeld an das Gericht überweisen muss. Zu guter Schluss dauert das Ganze dann etliche Monate, bis alle Wege durchlaufen sind und es dann schlußendlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine übliche Art ist hierbei wohl immer wieder Einsprüche gegen die Schreiben einzulegen und so einen langen Schriftverkehr zu produzieren. (Jeder Brief kostet Geld und zehrt an den Nerven)

Fazit:

In meinen Augen ist das ein Kettenrasseln um Dir Angst zu machen! Verständlich, er fühlt sich betrogen, aber wahrscheinlich ohne Erfolg für ihn und verbunden mit hohen Zusatzverlusten durch Anwälte, Gerichtskosten, Gutachten, Fahrtkosten, Zeit, etc.

Ich an deiner Stelle würde mir da keine so großen Sorgen machen. Wenn Du im ADAC bist, dann einmal den Rat eines Anwaltes einholen, wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast, abwarten bis was vom gegnerischen Anwalt kommt und dies dann deinem Anwalt übergeben. Hast Du keine Rechtschutzversicherung, dann Rat einholen und vorläufig nichts unternehmen - Anwälte sind teuer! (Auf die Briefe kannst Du auch selbst antworten - Die Aussage, dass Dir der Fehler nicht bewusst war und auch kein KFZ-Mechaniker bist, dürfte nicht schwer zu formulieren sein)

Gruß,

Erik

Der TE schreibt in einem älteren Beitrag, daß er aus Wien ist, schreibt ja auch von einem "Ankauftest", eine österreichische Art, das Auto vor dem Kauf zu prüfen.

Somit findet wohl alles in Österreich statt.

Keine Ahnung, wie da die Gesetzgebung ist.

Auf jeden Fall liegt für den Käufer die arglistige Täuschung "auf der Hand".

Der Wagen hat ja schon vorher jede Menge Probleme gemacht (fährt nur 140, etc.)

Der Käufer hat den Fehler außerdem 4 Tage nach Abholung beanstandet, das war doch zeitnah.

 

lg Rüdiger:-)

Wenn man die älteren Beiträge vom TE ließt fällt auf das er im September Probleme mit dem Auto hatte und auch in der Werkstadt war. wenn die Werkstadt im September den Fehler nicht festgestellt hat konnte der TE auch nichts davon wissen. Er kann ja dieses mit dem Erkstadtbericht belegen. Anderes wäre es wenn die Werkstadt etliche Probleme festgestellt hat und der TE deswegen das Auto verkauft hat. Davon gehe ich aber nicht aus. Ich würde zu Werkstadt gehen wo der Wagen im September repariert wurde und mir einen Bericht geben lassen ,das da das Getriebe noch i.o. war-

Gruß

Markus

Themenstarteram 20. Oktober 2010 um 8:40

hi an an alle, ja komme aus Österreich vergessen zu erwähnen

ja sicher hat das auto probleme gehabt, die ich durch eine Werkstatt reparieren hab lassen,

ich war sogar direkt bei mercedes, und die sagten mir das der LMM, der turbo, die injektoren kaputt sind, bis auf den LMM hab ich alles repariert, und ich hab dem Käufer gesagt das der LMM kaputt ist,!

 

er wollte keine Ankaufstest machen, weil er dazu keine Zeit hat, gestrige Aussage, er wollte auch keine Probefahrt machen, NICHTS!!! gesehen gekauft!

 

von einem GETRIEBE hab ich NIE!! gewusst, mir die letzte Werkstatt vor 1 MONAT auch nix gesagt, obwohl er durchgecheckt wurde, bei Mercedes hat auch keiner was gesagt, obwohl die einen Test gemacht haben. Und lt. erm, mercedes hat gestern sich den LMM angeschaut und der ist in Ordnung...(obwohl der Computer gezeigt hat das er kaputt ist, bei meiner Werkstatt) Mercedes (gestern):Test gemacht, das er keinen Berg schafft, das Auto wurde getestet mit einem Reifen, und der Reifen braucht 3000/m anstatt 1500/m.

RS hab ich nicht, Ich hab heute auch schon mit einem juristen gesprochen er meinte, das einzige auf was er mich anklagen kann, das ich es gewusst habe und es nicht gesagt hab, OBWOHL das nicht stimmt!! Sonst kann er nichts machen, er ist selber schuld das er meinen Ankaufstest gemacht hat!

Ich wollte nie den Herrn reinlegen oder sonst was!

Sorry für Grammatik und Rechtschreibfehler, bin sehr aufgewühlt... und durcheinander....

ich hab ihm sogar gesagt das Auto geht auf Notlauf.... wegen dem LMM,

 

 

am 20. Oktober 2010 um 8:40

Hallo.

Ich kenne das so, wenn man schwerwiegende mängel verschweigt dann kann der käufer das auto innerhalb 14tagen zurück geben. Also um einen mangel zu verschweigen muss man erst den defekt wissen.

Hatte nähmlich auch mal so was. Als ich mal ein auto verkauft habe hat mich der verkäufer auch angerufen wegen einen defekt. Nach langen überlegen und von meinem anwalt den rat befolgt habe ich ihm die hälfte für die reparatur gegeben 400eur.

Ps wie erik schreibt wenn der anwalt keine zulassung in deutschland hat dann beuftragt er einen kolegen in de. Und zusätzlich ist die frage ob seine rechtsschutzvers. die kosten in deutschland übernimmt. Also für den käufer kann es auch ziehmlich teuer werden.

Mein rat abwarten ob du von seinem anwalt post kriegs und dann gehst damit zu deinem anwalt

Wünsch dir viel glück

Zitat:

Original geschrieben von mercler83

 

ich hab ihm sogar gesagt das Auto geht auf Notlauf.... wegen dem LMM,

nur gesagt oder im kaufvertrag auch festgehalten?

Auch bei schwerwiegenden Mängeln würde ich, bei Verkauf von Privat an Privat (Kaufvertrag mit dem Hinweis "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung"), kein Auto innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen. Der Käufer müßte sich ausschließlich mit meinem RA auseinandersetzen!

Da kaufen die Jungs ältere Kisten (>3 Jahre, mit über 100tkm) ohne Probefahrt/Ankaufstest und wollen dann auch noch komisch werden......

Langsam verstehe ich warum viele Fahrzeuge heute im AH in Zahlung gegeben werden und nur noch wenige an Privat verkaufen. Bisher habe ich meine "Altautos" (20 Stück) nur an Privat verkauft.

Zitat:

Original geschrieben von rocker_willi

Auch bei schwerwiegenden Mängeln würde ich, bei Verkauf von Privat an Privat (Kaufvertrag mit dem Hinweis "unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung"), kein Auto innerhalb von 14 Tagen zurücknehmen. Der Käufer müßte sich ausschließlich mit meinem RA auseinandersetzen!

Da kaufen die Jungs ältere Kisten (>3 Jahre, mit über 100tkm) ohne Probefahrt/Ankaufstest und wollen dann auch noch komisch werden......

Langsam verstehe ich warum viele Fahrzeuge heute im AH in Zahlung gegeben werden und nur noch wenige an Privat verkaufen. Bisher habe ich meine "Altautos" (20 Stück) nur an Privat verkauft.

genau DAS sind die kollegen, die einen per email kontaktieren, haufenweise unnötiger fragen zum wagen stellen und eigentlich nur auf die hauptfrage "machst du letzte preis!" aus sind.

und danach heulen sie einem das ohr voll...!! :mad:

 

aus diesem grund gehen meine fahrzeuge immer ins ausland, und bisher war jeder händler zufrieden, der von mir ein auto gekauft hat!

einer ruft mich übrigens alle paar monate mal an und fragt, ob mein wagen zum verkauf steht, welchen er damals in der einfahrt stehen gesehen hat. :p

Meine Erfahrung ist inzwischen: Wenn man privat verkauft, wird man abgezockt und wenn man privat kauft ebenfalls ;)

Ist immer die Frage ob man sich das antun soll.

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