HILFE-Probleme nach Auto-Verkauf
Hi an alle!
Ich wu´sste nicht wohin also hab ich es hier reingeschrieben
Ich hatte ja eine E-Klasse
und hab sie verkauft
am 11.10.2010 wurde ein Kaufvertrag bei seitig unterschrieben und es wurde auch angehackt,
Käufer und Verkäufer vereinbaren den Ausschluss der Gewährleistung
so am 14.10. hat er die Papiere geholt plus die Restzahlung
am 15. 10. hat er sich den Wagen geholt
HEUTE: am 19.10. ruft er mich an und sagt du, Auto steht bei Mercedes, und die sidn draufgekommen, das Getriebe rutscht(Automatik)
entweder ich krieg mein Geld zurück oder. du bezahlst die Reparatur, und er meinte lt. Österreichischen Gesetzt Haffte ich noch fürs Auto stimmt das?
er hat kein Ankaufstest gemacht, er hat keine Probefahrt gemacht!!
ich hab nix von einem Getriebe gewusst oder gemerkt das es rutscht! beim Pickerl machen, stand nix davon!
Bin fix und fertig, er wird das zu seinem Anwalt weiter reichen und es wird übers Gericht gehen meinte er.
Er meinte noch er wird ne Analyse erstellen von Mercedes die können genau heraus finden wann das kaputt gegangen ist
ist er ihm rechte hafte ich noch fürs Auto??
wäre sehr dankbar
Beste Antwort im Thema
Guten morgen,
also laut meinem Verständnis gibt es hier 2 grundlegende Dinge zu prüfen. (bin aber kein RA)
Erstens:
Der Verkauf fand in Deutschland mit einem dt. Vertrag statt. Ich gehe mal davon aus, dass hier das dt. Recht hinterlegt ist und dass der Gerichtsstand auch in Deutschland ist. Es findet also dt. Recht Anwendung.
Im dt. Recht gibt es ja bekanntlich unterschiedliche Regelungen für den Verkauf der Fahrzeuge von Händler an Privat (hier gelten die besonderen Garantien des Händlers) und dem Verkauf von Privat an Privat. Bei einem reinen Privat-Privat-Verkauf hat der Verkäufer die Möglichkeit die Gewährleistung auszuschließen. In der Regel reicht dann also der Satz "wie besehen und probegefahren, unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung". Sollte der Kunde auf die Probefahrt verzichtet haben, dann ist das sein Problem.
Zweitens:
Es wird wohl sehr schwierig für den Käufer sein, nachzuweisen, dass der Fehler schon im Vorfeld bekannt war. Solange Du nicht gerade ein Automechaniker bist, ist es in meinen Augen sogar unmöglich.
Die Androhung von gerichtlichen Schritten ist ein Akt der Verzweiflung. Es ist eine sehr kostspielige Sache für einen Ausländer in Deutschland zu klagen. Er muss sich zunächst einmal einen Anwalt suchen der in Deutschland zugelassen ist. Meistens wenden sich die Leute dann zunächst an einen Anwalt in ihrem Land und der beauftragt dann einen Kollegen in Deutschland - also wollen 2 Anwälte verdienen. Dann kommen zu den hohen Kosten für die Anwälte noch die Gerichtsgebühren, die er auf Basis des Kaufpreises im Vorfeld an das Gericht überweisen muss. Zu guter Schluss dauert das Ganze dann etliche Monate, bis alle Wege durchlaufen sind und es dann schlußendlich zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine übliche Art ist hierbei wohl immer wieder Einsprüche gegen die Schreiben einzulegen und so einen langen Schriftverkehr zu produzieren. (Jeder Brief kostet Geld und zehrt an den Nerven)
Fazit:
In meinen Augen ist das ein Kettenrasseln um Dir Angst zu machen! Verständlich, er fühlt sich betrogen, aber wahrscheinlich ohne Erfolg für ihn und verbunden mit hohen Zusatzverlusten durch Anwälte, Gerichtskosten, Gutachten, Fahrtkosten, Zeit, etc.
Ich an deiner Stelle würde mir da keine so großen Sorgen machen. Wenn Du im ADAC bist, dann einmal den Rat eines Anwaltes einholen, wenn Du ne Rechtschutzversicherung hast, abwarten bis was vom gegnerischen Anwalt kommt und dies dann deinem Anwalt übergeben. Hast Du keine Rechtschutzversicherung, dann Rat einholen und vorläufig nichts unternehmen - Anwälte sind teuer! (Auf die Briefe kannst Du auch selbst antworten - Die Aussage, dass Dir der Fehler nicht bewusst war und auch kein KFZ-Mechaniker bist, dürfte nicht schwer zu formulieren sein)
Gruß,
Erik
47 Antworten
Meine Erfahrung ist inzwischen: Wenn man privat verkauft, wird man abgezockt und wenn man privat kauft ebenfalls 😉
Ist immer die Frage ob man sich das antun soll.
Nun ja, wenn man sich die Händlergebaren ansieht, die einem das gebrauchte Auto so mies machen und fast nichts dafür bezahlen wollen und dann den neuen gebrauchten für einen sehr hohen Preis verkaufen wollen, dann wundert es mich nicht, dass immer mehr Leute einen Wagen von Privat kaufen!
Aber auch im Privatkauf hat man mehrere Möglichkeiten. Ich hatte erst vor 14 Tagen meinen gebrauchten 210er verkauft. Der Wagen hatte über 240 TKM und hatte natürlich ein paar Mängel. Habe alles angegeben was ich wusste und dies auch im Vertrag vermerkt. Trotzdem natürlich der Standardsatz, wie gekauft und probegefahren ohne Gewährleistung.
Ein "was ist dein letzter Preis" Kandidat ist mit mir sogar zu einem befreundeten Händler der gleichen Nationalität gefahren und hat mein Auto zerpflücken lassen. Das ist schlecht, hier was schlecht, etc.! Dann wurde auf Basis von meinem LETZTEN Preis noch alle Reperaturen angerechnet. Als ich dann nein sagte war der potentielle Käufer sauer und gab mir zu verstehen, dass er nun auch noch die Werkstatt bezahlen muss.
Fazit:
Bei einem Gebrauchtwagenkauf würde ich im Zweifel immer dazu raten z.B. den ADAC aufzusuchen, der eine Bewertung für ein geringes Geld anbietet. Dann weiss man woran man ist und kann auch gefahrlos einen Gebrauchten von Privat kaufen.
Noch eine Ergänzung zu dem Thema hier:
Also die Angaben dass Du aus Österreich kommst wären schon hilfreich gewesen, denn alles geschriebene kannst damit vergessen - es gilt österreichisches Recht!
Gruß,
Erik
In dieser Thematik sind das österr. und das deutsche Recht identisch.
Dir kann fast nichts passieren, außer der Mangel war derart schwerwiegend, dass dir als Laie bei normaler Nutzung ein Defekt aufgefallen sein muss; nur dann könnte man dem Verkäufer betrügerische Absicht unterstellen.
Locker bleiben.
So, wie ich das verstehe, beschuldigt Dich hier niemand. Es werden lediglich Möglichkeiten genannt, was evtl. passieren kann.
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ja sorry mich macht das alles ur fertig mit seinen drohungen,
wie soll man merken das ein automatik getriebe rutscht?als laie?
Zitat:
Original geschrieben von mercler83
wieso werde ich jetzt beschuldigt, das ich es vertuscht habe?ich hab das nicht mal gewusst!!!
Hier beschuldigt Dich keiner.
Der Käufer Deines Autos beschuldigt Dich.
Lass Dich nicht runterziehen - Dir passiert nix. Außer, er kann nachweisen, dass Du Ihn absichtlich getäuscht hast.
Da er das nicht kann wird Dir nix passieren.
Der will Dich nur abzocken.
Mal anders rum. Der will Geld von Dir für eine Reparatur, die evtl. nicht nötig ist. Und dann macht er mit demjenigen der den Defekt bescheinigt halbe-halbe. Geiles Geschäft auf Deine Kosten.
Sorry, aber nach Deiner Schilderung empfinde ich das genau so. (Wissen tue ich es natürlich nicht)
Gruß
Hyperbel
Hallo,
Verkauft ein Unternehmer an einen Unternehmer oder
ein Verbraucher an einen Verbraucher oder an einen Unternehmer (Privatverkauf)
kommt es darauf an, ob der Haftungsausschluss in einem Individualvertrag
vorgenommen wird oder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
In einem Individualvertrag kann die Haftung für Mängel ausgeschlossen werden.
Dies gilt nur dann nicht, wenn Vorsatz des Verkäufers vorliegt oder der Mangel
arglistig verschwiegen wurde. Vorsatz ist das Wissen und Wollen der
Tatbestandsverwirklichung im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit.
Vertragliche Haftungsbeschränkungsversuche:
Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft.
Keine Gewährleistung oder Garantie.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung.
Ein Schadensersatzanspruch bei Mängeln ist ausgeschlossen.
Ein Beispiel:
Der Verkäufer war zwar auch als Autohändler tätig, das betreffende Auto war jedoch auf ihn privat zugelassen, wurde von ihm privat genutzt und gehörte auch nicht zum Betriebsvermögen. Da ihm das Auto gefiel, kaufte der spätere Kläger schließlich den Wagen. Im Kaufvertrag wurde ausdrücklich die Gewährleistung ausgeschlossen. Außerdem wurde vermerkt, dass es sich um einen Privatverkauf handele.
In der Folgezeit meldete sich der Käufer immer wieder beim Verkäufer. Er gab an, dass das Auto eine Vielzahl von Mängeln habe – so seien die Einspritzpumpe und die Klimaanlage undicht und der Wagen heize sich viel zu schnell auf. Dieser ließ sicher aber auf nichts ein. Mängel seien nicht vorhanden und außerdem sei die Gewährleistung ausgeschlossen. Im Jahr 2006 wurde schließlich auch noch ein Austauschmotor eingebaut. Der Käufer verlangte die Kosten für diesen Austausch und alle bislang angefallenen Reparaturkosten in Höhe von insgesamt 3900 Euro vom Verkäufer ersetzt. Dieser weigerte sich, zu zahlen.
Deshalb erhob der Käufer vor dem Amtsgericht München Klage. Die zuständige Richterin wies diese jedoch ab:
Auf Grund des wirksam vereinbarten Gewährleistungsausschlusses bestehe kein Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten. Daher sei es auch unerheblich, ob die vorgetragenen Mängel überhaupt vorgelegen hätten.
Österreich ist seit 1995 Mitglied der EU, im vorliegenden Fall gibt es hinsichtlich des
Rechtsbestandes keinen Unterschied zur deutschen Regelung:
http://www.arbeiterkammer.at/bilder/d20/Autokauf.pdf
Auszug von Seite 13:
1.1.2 Wer kann die Gewährleistung gültig ausschließen?
Privat zu Privat
Wie bereits zum Kaufvertrag ausgeführt, kann ein Händler die Gewährleistung
nicht ausschließen.
Scheint der Händler im Kaufvertrag aber nicht als Verkäufer, sondern nur
als Vermittler auf, so ist der private Vorbesitzer der eigentliche Vertragspartner.
Wird in einem Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen die Gewährleistung
ausgeschlossen, so könnten Sie mit Ihrem Anspruch auf der
„Strecke“ bleiben. Denn der Händler ist nur Vermittler, der Private durfte die
Gewährleistung ausschließen. Das gleiche gilt natürlich bei einem direkten
Verkauf zwischen Privaten.
Also, ruhig bleiben und erst dann reagieren, wenn konkrete Ansprüche
schriftlich fällig gestellt werden, alles andere ist nur Einschüchterung.
LG, Walter
Hi,
also ich habe in den vergangenen 4 Jahren fünf Fahrzeuge verkauft und ebensoviele gekauft.
Verkauft ging IMMER an privat (mit Ausnahme eines Unfallwagens). Ich pflege meine Fahrzeuge sehr gut und lasse immer alles machen - ich hab noch nie erlebt, daß sich im Nachhinein jemand über ein von mir gekauftes Fahrzeug beschwert hat.
Auch bei den von privat gekauften Autos habe ich nur gute Erfahrungen gemacht. Klar, es gibt Spinner und offensichtliche Betrüger. Aber ein schneller Check beim TÜV, der DEKRA oder einem ADAC-Gutachter schafft zumindest relative Sicherheit.
Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe, gehe ich fast immer davon aus, daß was dran zu machen ist (wieso sollte der Vorbesitzer den Wagen sonst abgegeben haben?). So war bei meinem noch nicht 3 Jahre alten Leasing-Rückläufer Benz der Turbo nach kürzester Zeit hin (glücklicherweise Werkskulanz 100%). Bei unserm 124er habe ich von Anfang an großzügig kalkuliert (dafür war das Auto an sich top und der Preis gut) und bei diversen anderen Autos, die ich für Familienmitglieder gekauft habe, war auch fast immer im ersten halben Jahr was zu machen.
Die Erfahrung mit "Gebrauchtwagenversicherungen" zeigt hier auch, daß das Geld besser in die erste (sicher kommende) Reparatur investiert ist. Ich habe noch nie erlebt, daß eine solche Garantie mehr zahlt als ein "Trinkgeld". Mit etwas Sachverstand, einem kundigen Freund im Schlepptau oder einem TÜV-/ DEKRA Gutachten im Hintergrund ist das Risiko auch von privat überschaubar.
Was den hier geschilderten Fall angeht, würde ich mich auf nichts einlassen und unter Hinweis auf einen Privatverkauf auch riskieren, daß der Käufer mit der Anwaltskette rasselt. Im Endeffekt könnte zumindest nach deutschem Recht nicht wirklich was passieren.
Joe.
danke für die infos.... derzeit ist es ruhig geworden... was mich ein bißchen beunruhigt, er weiss wo ich wohne, steht ja die adresse, im zulassungsschein nicht das er mir was antut, ....
Parke Dein Auto lieber mal ein paar Tage in der Garage.
Wenn irgendwas sein sollte, geh zur Polizei - die freuen sich über so offensichtliche Straftatbestände.
Dir passiert nix. Und wenn, dann widr der seines Lebens nicht mehr froh!
(Es sei denn, er hatte ne schlimme Kindheit und ...)
Gruß
Hyperbel
Hallo,
nach europäischem Recht bist du auf der sicheren Seite, wenn der Verkauf so vonstatten gegangen ist.
Sicher versucht man seinen Gegenüber einzuschüchtern mit markanten Sprüchen und Drohungen, was ja bei dir fast geklappt hätte. Aber das ist alles nur Kettengerassel, weil er weis, das er die A....lochkarte hat.
Solange deine Schilderung der Warheit entspricht solltest dir keine Sorgen machen um Leib und Leben, weil Körperverletzung dazu noch vorsätzlich recht teuer werden kann für ihn.
Warte einfach ruhig die nächste Post ab und wenn dort ein Schreiben von einem Anwalt bei ist, gehe mit dem Schreiben zum Anwalt deines Vertrauens und alles wird gut.Nehme aber an das die Sache im Sande verläuft, weil auch sein Anwalt wenn er seriös ist, ihn von einer Klage abhält, weil es nichts bringen würde außer unnötige Kosten.
Bleib cool
Hallo zusammen,
ich hatte mal nen 202er (C-Klasse) an einen Händler verkauft, auch ohne Probefahrt - gesehen wire gekauft. 2 Tage später rief er mich an, dass der Kompressort der Klimaanlage defekt sei, ich solle mich mit der Hälfte der Kosten beteiligen... Er sei bei der NL von Mercedes im Ort gewesen und die hätten das festgestellt. Da ich die NL kannte und dort immer die Wartungen habe machen lassen, rief ich dort an und die sagten mir, dass niemand da gewesen sei wegen dem Wagen...
Üble Masche wohl..., lass Dir doch mal die Daten der NL oder des Händlers geben und frage dort nach, ob das stimmt was der Käufer Dir sagt.
Ich denke auch, dass der Käufer keine Chance hat, Dein Wagen war bei Mercedes und die haben nix festgestellt. Die Kiste ist verkauft und aus, Pech für den Käufer...
Jetzt weiß ich immer noch nicht, was am Getriebe durchrutscht...
Ist es die Kupplung des Schaltgetriebes oder ist es ein Automatikgetriebe, welches Probleme macht...?
.
... ich bin österreicher und wenn da steht, dass auf garantie und gewährleistung verzichtet wird, dann wars das auch schon, auch wenn ein landsmann nun probleme oder reparaturrechnungen am hals hat;
dafür hat man ja einen kaufvertrag und den kann man ja schreiben, ergänzen, etwas wegstreiche,,, quasi gestaltet man den, so wie man will
welcher gerichtsstand nun zählt, oder im streitfall angewendet wird? tja, ich hab noch keinen kv gesehen, wo das drinnen steht; das ist ja meist nur beim geschäftlichen abwicklungen der fall
ps.:
es gibt auch österreicher, die ein auto kaufen (wissend, dass es etwas adretter ist (sportfahrwerk, sportlenkrad, nicht eingetragene felgen)) dieses dann kaufen und dann den verkäufer dann mit irgendeinem attest vor der nase wedeln; die legen es nur auf den längeren atem an (ist einem kumpel von mir passiert)
ergo:
hast du den schaden schon vorher gekannt (ehrlich sein) dann leg was zu reparatur dazu, oder übernimm diese kosten
hast du den schaden nicht gekannt, das auto in einem guten zustand verkauft (dafür reicht dein guter glaube), dann lass es darauf ankommen;
er hat die möglichkeit zur probefahrt (die dauer und die art der probefahrt kann er ja selbst gestalten) nicht genutzt, den ankaufstest hat er vermutlich auch nicht gemacht (auf den würd ich aber auch keine häuser bauen; hab erfahrung damit - schlechte!!), tja, dann hat er ja auf seine "qualitätssichernde rechte" lt. konsumentenschutz freiwillig verzichtet
... und aus
In die Offensive!
Schicke ihm vom Rechtsanwalt eine Unterlassungserklärung unter Androhung von xyz Euro Schadenersatz für deine gestörte Nachtruhe! 😁