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HILFE: Motorschaden bei 113000 km

Mercedes R-Klasse V251
Themenstarteram 11. August 2017 um 11:39

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal eure Meinung, Erfahrung und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu meinem momentanen Ärgernis wissen.

Und zwar:

Ich habe lange nach einer R-Klasse gesucht und wurde schließlich fündig bei einem VW-Autohaus ( Schmidt und Koch). So das ich mir dann am 27.04.2017 ein Mercedes R350 CDI (langer Radstand, Diesel ), BJ 07/11, 104 665 km, dort gekauft habe

Ja ich weiß man kauft keinen Mercedes bei VW aber da der Mercedes erst 104 665 km km runter hatte Bj 07/11 ist und Scheckheft gepflegt ist, habe ich gedacht, man kann ja nichts falsch machen.

Nun bin ich die letzten 2,5 Monate mit dem Auto knapp 8000 km gefahren und bin Nachts mit einem kapitalen Motorschaden auf der Autobahn liegen geblieben. Das ganze Auto war voller Öl es hat wahnsinnig gequalmt und ich habe gedacht ich Fackel ab. Im Nachhinein hat sich gezeigt das auch der komplette Unterboden voll Öl war.

Der Schaden beläuft sich laut Kostenvoranschlag von Mercedes auf 15 500 €. ( Teilekosten 13 500 €)

Das Autohaus ( Schmidt und Koch) gibt mir eine Gebrauchtwagengarantie die gestaffelt ist nach km.

Also die bezahlen 100% Arbeitslohn aber ab 100 000km nur 40% Teilekosten. Was heißt das ich 60 % von 13 500 bezahlen soll. Das war ein Schock.

Daraufhin habe ich eine Anwältin um Rat gefragt die dann sagte das es eine sogenannte Sachmängelhaftung gibt wonach der Verkäufer beweisen muss dass der Mangel bei Verkauf nicht vorlag.

Die Anwältin hat ein Schreiben aufgesetzt das Schmidt & Koch doch bitte den Mangel bis zum 04.08 beseitigen sollen, es kam nichts. Schmidt & Koch zeigt sich gar nicht kooperativ oder kulant gar nichts, die lassen einen komplett hängen, Hauptsache die haben Ihre Provision und gut.

Die sagen wenn ein Mangel vorlag hätte ich ja keine 8000 km fahren können und außerdem wurde das Auto immer bei Mercedes gewartet die letzte große Inspektion war vor dem Kauf, ich solle mich doch an Mercedes wenden. Ist das wirklich so einfach, kommt ein Autohaus beim Verkauf von Fremd-Modellen so schnell aus der Verantwortung..

 

Ich hänge komplett in der Luft und fühle mich als Kunde völlig abgezockt und verarscht. Wieso sollte ich den zukünftig von Autohäusern ein Auto kaufen wenn ich keinerlei Vorteile habe.

Auch die Anwältin kann mir kein Rat geben außer das wir klagen müssen.

Der Kulanzantrag wurde von Mercedes abgelehnt mit der Begrünung das ich ja nicht bei Mercedes gekauft habe und es egal wäre ob ich immer zu Mercedes fahren würde zur Inspektion.:confused:

Habt Ihr da Ideen oder ist euch auch schon mal was ähnliches passiert, wäre sehr dankbar über ein paar Anregungen wie man weiter vorgehen kann. Vielen Dank.. !!

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9 Antworten

Der Versuch von Daimler s ist ja verständlich. Du bist nicht Ihr Kunde, Egal was Du fährst, bis Du nicht auch dort als Kunde mit Aufträgen erfasst wurdest. Erst mal hast Du bei VW einen Gebrauchten gekauft.

 

Ich würde an den Vorbesitzer herangehen und ihn "sehr freundlich "!!! Fragen ob er eventuell bereit ist Die bei den Verhandlungen mit DB mit Infos zu helfen, weil er ja die Inspektion beauftragt hat. Wichtig ist auch wie viele Vorbesitzer das Teil hatte und wie lange der Letzte den Wagen hatte . Km und Zeit. Und evtl gibt es Kopien der Inspektionsrechnungen aus denen zu ersehen ist was gemacht wurde. Gibt es da vielleicht schon Hinweise oder hat der Vorbesitzer evtl. Schon mal was gemerkt? Ging in der Zeit schon mal eine der Kontrollen an? Aber ganz vorsichtig vorgehen! Nicht dass er denkt Du willst die Kohle von ihm haben. Dann ist schnell Schluss mit Hilfsbereitschaft! Aber er könnte eher Druck bei DB machen !

 

Es ist auch noch wichtig zu klären ob der VAG Händler den Wagen ohne oder mit ausgewiesener Mehrwertsteuer verkauft hat um herauszufinden ob er das Auto als Eigentümer oder nur als Vermittler verkauft hat . Davon hängt ab wer tatsächlich haftet. Der Händler hat im Zweifelsfall keine Ahnung von der Vorgeschichte und kann weder wissen was war noch was kommen konnte. Daher kann er bei einem schleichenden Verschleiss auch nicht beweisen dass es nicht so war. 8000 km in kurzer Zeit ist wenig, in langer Zeit gefahren bedeutet Kurzstrecke und höherer Verschleiß.

Da sind mehrere Faktoren zu sehen. Ich würde versuchen ein Beratungsgespräch mit einem vereidigten KFZ-Sachverständigen zu suchen. Den würde ich fragen wie er es sieht. Die haben oft Erfahrungswerte mit solchen Problemen und können eher einen guten Rat geben wie Du evtl zum Ziel kommst. Du hast damit zwar keine Garantie aber er hat nichts davon wenn Du klagst, im Gegensatz zum Anwalt. Er hat aber Erfahrungen im Umgang mit Herstellern und Händlern bei solchen Schäden, vorausgesetzt es ist ein gerichtlich vereidigter!

 

Ich hoffe das hilft etwas

Ich bin nur Laie, kann daher auch keine Rechtsberatung geben, aber ...

(1) Richtig ist, dass erstmal verstanden werden muss wer der Verkäufer war. War es der Vorbesitzer, so dass das Autohaus nur als Vermittler aufgetreten ist? Oder war es das Autohaus selbst? Siehe Kaufvertrag.

Dann wäre nach meinem Verständnis zu klären, um was für einen Schaden es sich handelt bzw. wodurch dieser ausgelöst worden ist, nämlich ...

(2a) Sollte der Auslöser ein Verschleissteil sein, dann trägst Du als Käufer den Schaden.

(2b) Sollte es sich allerdings nicht um ein Verschleissteil handeln, dann steht ein gewerblicher Verkäufer, also hier das Autohaus, in der gesetzlichen Gewährleistungspflicht, während ein privater Verkäufer diese Pflicht im Kaufvertrag zumeist ausgeschlossen hat.

Die Gewährleistungspflicht besteht übrigens unabhängig von einer eventuell erworbenen Garantie. Mit einer solchen, mit dem Fahrzeug verkauften Garantie kann sich ein gewerblicher Verkäufer auch nicht aus der Gewährleistungspflicht stehlen.

All das weiss mit Sicherheit aber auch Dein Anwalt. Nach welchen Kriterien hast Du den ausgewählt? Hat er die Expertise für Kraftfahrzeuge, um zu beurteilen, ob Verschleiss vorliegt? Oder habt Ihr einfach mal mit einem anwaltlichen Brief geblufft, um zu gucken wie das Autohaus reagiert?

Dass ein Angeschriebener auch auf den Brief eines Anwaltes erst einmal nicht reagiert, ist nach meiner Erfahrung nicht ungewöhnlich. Ein erfahrener Anwalt wird nach Verstreichen der Frist zum Telefon greifen und telefonisch erörtern, ob der Gegner es tatsächlich auf eine Klage ankommen lassen will. Dazu sollte man aber sicher sein, dass eine solche Klage auch Aussicht auf Erfolg hat.

Die Anregung, im Zweifesfall einen Sachverständigen hinzuziehen, finde ich gut. Sollte aber auch bereits der Anwalt, sofern nicht selbst Kfz-Experte, erwogen haben.

am 14. August 2017 um 7:17

hatte bei meinem r auch bei 70.000 km einen motorschaden. habe damals das fahrzeug von einem bekannten privat gekauft. service wurden von ihm bei mercedes gemacht und mercedes hat die kosten für den neuen motor übernommen!

Aufjedenfall klagen. Innerhalb der ersten 6 Monate verliert der Händler zu 99% fast immer. Ich würde bis aufs letzte gehen.

Ich spreche aus Erfahrung. War selber Jahre lang gewerblicher Verkäufer.

Es ist Immernoch der Verkäufer in der beweispflicht. Wie soll er es beweisen? Geht nicht. Also hat er schon verloren.

Der Mangel kann sich ja langsam langsam zugetragen haben bis garnichts mehr ging. Die Ursache wird ja ne langfristige Sache gewesen sein. Niemals innerhalb der letzten 8 Monate.

 

Bist du Rechtsschutz versichert? Auch wenn du an altskosten von über 4000€ hast, ist es Immernoch einen Versuch wert. Und wenn du gewinnst, bekommst du dein Geld wieder

Motorschaden bei der R-Klasse? Der hat doch überall Sensoren, zB Nockenwelle. Wenn zB durch eine ausgeleierte Steuerkette ein Zahnrad übersprungen wird, passt die Einstellung nicht mehr mit der Kurbelwelle zusammen und der Motor riegelt sofort ab, um weiteren Schaden zu verhindern. Der lässt sich dann auch nicht mehr starten. Ich frage mich, ob da irgendwelche Sensoren nicht funktioniert haben. Das kann nur ein Sachverständiger klären.

Der Motor riegelt ab? Soweit ich weiß, geht mit Glück die Kontrollleuchte an und warnt mich. Und dann erst kann per Diagnose ausgelesen werden, das etwas mit der Position der Nockenwelle nicht stimmt!? Waren das die Steuerzeiten?

Aber das hängt soweit ich weiß vom Glück ab. Reißen oder Überspringen kann auch unvermittelt geschehen.

Zitat:

@Nimba schrieb am 11. August 2017 um 13:39:10 Uhr:

Hallo zusammen,

ich würde gerne mal eure Meinung, Erfahrung und Vorschläge für das weitere Vorgehen zu meinem momentanen Ärgernis wissen.

Und zwar:

Ich habe lange nach einer R-Klasse gesucht und wurde schließlich fündig bei einem VW-Autohaus ( Schmidt und Koch). So das ich mir dann am 27.04.2017 ein Mercedes R350 CDI (langer Radstand, Diesel ), BJ 07/11, 104 665 km, dort gekauft habe

Ja ich weiß man kauft keinen Mercedes bei VW aber da der Mercedes erst 104 665 km km runter hatte Bj 07/11 ist und Scheckheft gepflegt ist, habe ich gedacht, man kann ja nichts falsch machen.

Nun bin ich die letzten 2,5 Monate mit dem Auto knapp 8000 km gefahren und bin Nachts mit einem kapitalen Motorschaden auf der Autobahn liegen geblieben. Das ganze Auto war voller Öl es hat wahnsinnig gequalmt und ich habe gedacht ich Fackel ab. Im Nachhinein hat sich gezeigt das auch der komplette Unterboden voll Öl war.

Der Schaden beläuft sich laut Kostenvoranschlag von Mercedes auf 15 500 €. ( Teilekosten 13 500 €)

Das Autohaus ( Schmidt und Koch) gibt mir eine Gebrauchtwagengarantie die gestaffelt ist nach km.

Also die bezahlen 100% Arbeitslohn aber ab 100 000km nur 40% Teilekosten. Was heißt das ich 60 % von 13 500 bezahlen soll. Das war ein Schock.

Daraufhin habe ich eine Anwältin um Rat gefragt die dann sagte das es eine sogenannte Sachmängelhaftung gibt wonach der Verkäufer beweisen muss dass der Mangel bei Verkauf nicht vorlag.

Die Anwältin hat ein Schreiben aufgesetzt das Schmidt & Koch doch bitte den Mangel bis zum 04.08 beseitigen sollen, es kam nichts. Schmidt & Koch zeigt sich gar nicht kooperativ oder kulant gar nichts, die lassen einen komplett hängen, Hauptsache die haben Ihre Provision und gut.

Die sagen wenn ein Mangel vorlag hätte ich ja keine 8000 km fahren können und außerdem wurde das Auto immer bei Mercedes gewartet die letzte große Inspektion war vor dem Kauf, ich solle mich doch an Mercedes wenden. Ist das wirklich so einfach, kommt ein Autohaus beim Verkauf von Fremd-Modellen so schnell aus der Verantwortung..

 

Ich hänge komplett in der Luft und fühle mich als Kunde völlig abgezockt und verarscht. Wieso sollte ich den zukünftig von Autohäusern ein Auto kaufen wenn ich keinerlei Vorteile habe.

Auch die Anwältin kann mir kein Rat geben außer das wir klagen müssen.

Der Kulanzantrag wurde von Mercedes abgelehnt mit der Begrünung das ich ja nicht bei Mercedes gekauft habe und es egal wäre ob ich immer zu Mercedes fahren würde zur Inspektion.:confused:

Habt Ihr da Ideen oder ist euch auch schon mal was ähnliches passiert, wäre sehr dankbar über ein paar Anregungen wie man weiter vorgehen kann. Vielen Dank.. !!

Was ist denn aus dieser Sache geworden?

Hallo Medusa, bei mir schaltete sich der Motor während der Fahrt aus. Ich bemerkte es erst, als er kein Gas annahm. Es folgte die rote Motorkontrollleuchte und der Hinweis eine Werkstatt aufzusuchen.

Ohne Motorschaden? Das ist eine gute Sache!

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