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Hilfe! Mitarbeiter vom Händler fährt mit meinem grad gekauften Auto rum!

Themenstarteram 26. Januar 2013 um 15:59

Hallo Motor-Talker,

ich hoffe ich bekomme hier ein paar Rückmeldungen zu meiner Frage.

Habe mir gestern in einem VW-Autohaus" einen 4 Jahre alten Passat B6 gekauft bzw. den Kaufvertrag unterzeichnet. Vereinbart wurde, dass das Fahrzeug nun noch aufbereitet, die Bremsen erneuert werden, dann im Laufe der nächsten Woche ausgeliefert wird und dann der Kaufpreis zu entrichten ist. So weit so gut. Heute sehe ich zufällig genau einen PAssat wie den, den ich gestern gekauft habe auf dem Parkplatz eines in unserer Region stark frequentierten Lebensmittelmarktes stehen. Der Kofferraum inklusive Rücksitzbank voll mit Holzpaketen aus dem Baumarkt...

Und siehe da, es ist das Fahrzeug, für welches ich gestern den Kaufvertrag unterschrieben habe und kurze Zeit später kommt mir mein Gebracuhtwagenverkäufer - MA des Autohauses - entgegen. Ich stellte ihn zur Rede warum er mit "meinem" Auto seine Baumarkteinkäufe durch die Gegend kutschiert. Er gab mir zur Antwort, dass vor Auslieferung der Fahrzeuge immer noch einmal eine längere Fahrt gemacht wird um Mängel, die erst bei längerem fahren bemerkt werden können zu erkennen um dem Kunden ein wirklich mängelfreies Auto übergeben zu können. Er habe das dann halt mit dem Besuch im Baumarkt verbunden und spielte die Situation herunter. Allerdings ist heute Samstag mittag und es davon auszugehen, dass der Verkäufer auch den Rest vom Wochenende mit dem Fahrzeug fahren wird. Seines steht ja im Autohaus, ca. 15 km von seinem Wohnort entfernt.

Meine Frage nun ist, ob das so gängige Praxis ist, da sich das Fahrzeug ja noch im Besitz des Autohauses befindet, da ich den Kaufpreis noch nicht entrichtet habe? Das er mit dem Fahrzeug fährt um es zu überprüfen, halte ich an den Haaren herbeigezogen, aber gerade noch nachvollziehbar, aber das er damit seine Baumarkteinkäufe transportiert, und den Kofferraum so vollknallt, dass das Heck in die Knie geht halte ich für sehr fraglich.

Was meint ihr? Ich reg mich aktuell tierisch auf, bin mir jedoch unsicher ob ich Recht habe... Hoffe auf eure Kommentare und eure Hilfe.

Gruß Jupp

Beste Antwort im Thema

Auch wenn es vom rechtlichen Standpunkt "in Ordnung" ist, dass der Händler damit gefahren ist...es gibt Dinge die macht man einfach nicht.

Und wenn die Ausgangslage mit Kaufvertrag und Co. auch so durchgeführt wurde und das Auto an sich schon verkauft ist und alles eingetütet....dann fahre ich doch als Händler damit nicht zum Baumarkt und nehm das Kundenauto als Lasthure.

 

Auch wenn der ein oder andere ein Auto als puren Gebrauchsgegenstand ansieht...der Käufer wird sich freuen wenn der Wagen an der Kofferraumverkleidung ggf. Krätzerchen/Macken bekommt, welche durch sowas entstehen. Am besten die Pakete noch schön über die Plastik-Ladekante schieben.

 

Auch wenn es nach euren Aussagen rechtlich legitim ist...sowas macht man einfach nicht.

 

Bei sowas wird ein Kundenauto nur noch "so wenig wie möglich und soviel wie nötig" angefasst und bewegt...und nicht die Schiene "Hach der VW ist ja viel größer wie mein Auto, dann fahr ich mit dem gleich noch zum OBI und rammel denn voll"...

 

Absolutes Unverständnis meinerseits.

 

 

 

 

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Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

 

Aha, dachte ich mirs doch: Nur heiße Luft, keinerlei Hinweise auf Gesetzestexte, wird abgebügelt mit diesen allzu offensichtlichen und allzu billigen Hinweisen, wie du sie hier anführst. Deine Begründungen, hier keinerlei Quellen deiner Behauptungen zu posten, sind allzu offensichtlich: DU HAST KEINE AHNUNG!

 

Natürlicxh wäre ich dir dankbar für entsprechende Quellenangaben, wäre mal interessant nachzulesen. Aber da es sowas nicht gibt .........

Du könntest auch selbst Zeit opfern und danach suchen statt zu erwarten dass andere dir Ihre Zeit opfern und dir alles herantragen. Nur mal so als Tipp ;)

am 9. Juni 2013 um 14:30

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Aber es gibt auch den anderen Fall: Ich habe mein aktuelles Auto laut Vertrag und Angebot mit 68tkm gekauft. Während der Probefahrt habe ich nicht auf den Kilometerstand geachtet. Bei Abholung stellte ich fest, dass nur 63tkm auf dem Tacho standen. Auf die Einleitung rechtlicher Schritte habe ich grosszügigerweise verzichtet ;)

Da wäre ich vorsichtig an deiner Stelle, das sieht doch sehr nach Tachomanipulation aus, was heute ja bei den computerisierten Tachos noch einfacher ist, als bei den alten, mechanischen. Die Händler besitzen alle solche Diagnosegeräte, mit denen man nicht nur den Fehlerspeicher auslesen kann, sondern auch, ganz legal übrigens, den Tachostand manipulieren kann. Legal ist das immer dann, wenn z. B. ein neuer Tacho eingebaut wurde, weil der alte defekt war, dann ist es äußerst praktisch, den alten Tachostand in den neuen Tacho einzugeben und vollkommen legal. Allerdings kann man damit natürlich auch Schindluder treiben ..............

 

Grüße

Udo

Zitat:

Original geschrieben von udogigahertz

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Aber es gibt auch den anderen Fall: Ich habe mein aktuelles Auto laut Vertrag und Angebot mit 68tkm gekauft. Während der Probefahrt habe ich nicht auf den Kilometerstand geachtet. Bei Abholung stellte ich fest, dass nur 63tkm auf dem Tacho standen. Auf die Einleitung rechtlicher Schritte habe ich grosszügigerweise verzichtet ;)

Da wäre ich vorsichtig an deiner Stelle, das sieht doch sehr nach Tachomanipulation aus, was heute ja bei den computerisierten Tachos noch einfacher ist, als bei den alten, mechanischen. Die Händler besitzen alle solche Diagnosegeräte, mit denen man nicht nur den Fehlerspeicher auslesen kann, sondern auch, ganz legal übrigens, den Tachostand manipulieren kann. Legal ist das immer dann, wenn z. B. ein neuer Tacho eingebaut wurde, weil der alte defekt war, dann ist es äußerst praktisch, den alten Tachostand in den neuen Tacho einzugeben und vollkommen legal. Allerdings kann man damit natürlich auch Schindluder treiben ..............

 

Grüße

Udo

Warum sollte der Händler (BMW Vertragshändler) NACH Verkauf die Kilometer runterdrehen? Und dann um läppische 5tkm?

Das Auto war aus erster Hand, Scheckheft vorhanden (nicht bei diesem Händler geführt) und der Tacho garantiert nicht gedreht. Dann hätten auch die Schlüssel manipuliert werden müssen und das wäre der Aufwand nicht wert.

Es war ein simpler Ablesefehler. Die 3 und 8 sehen sich gerade digital angezeigt recht ähnlich.

Also ich denke auch, dass der Mitarbeiter des Autohauses das Auto für seine Privatfahrten genutzt hat. Und das geht mal garnicht.

das ist aber jetzt schon eineinhalb Jahre her...

am 14. März 2016 um 17:05

Ich habe ein ähnliches Problem wie der JuppSG03.

Ich habe eine Probefahrt eines Autos gemacht, welches in einem Autohaus stand. Das Auto war aber schon verkauft an einen Dritten. Mir ist bei der Probefahrt ein Sachschaden am Auto entstanden. Darf mir das Autohaus das Auto zur Probefahrt überlassen?

Danke für die Antworten.

was hast Du unterschrieben?

Wenn ich der Käufer von besagtem Fahrzeug wäre, würde ich umgehend vom Kaufvertrag zurücktreten (sofern möglich) und das Autohaus würde mich als Kunden nie wiedersehen.

Ob das AH das darf, weiß ich leider nicht. Kann ich mir aber nicht vorstellen.

Ok, Eigentum ist es bis zur Bezahlung wohl vom Autohaus. Aber was ist das für ein Stil? Geht aus meiner Sicht gar nicht.

am 14. März 2016 um 19:56

Zitat:

@keksemann schrieb am 14. März 2016 um 18:14:38 Uhr:

was hast Du unterschrieben?

Ich habe vor der Probefahrt nichts unterschrieben und nach der Probefahrt einen Instandsetzungsauftrag, wobei ich diesen heute widerrufen habe. Ich habe heute in die AGB's vom Autohaus geschaut, da findet man nichts was mit Probefahrt Zutun hat.

Zunächst einmal solltest du deinen Haftpflichtversicherer PKW und deine Privathaftpflichtversicherung informieren.... sicher ist sicher.

am 14. März 2016 um 20:09

Zitat:

@keksemann schrieb am 14. März 2016 um 21:00:19 Uhr:

Zunächst einmal solltest du deinen Haftpflichtversicherer PKW und deine Privathaftpflichtversicherung informieren.... sicher ist sicher.

Haftpflicht Auto weiß Bescheid. Die machen aber noch nichts, da es über die Versicherung vom Autohaus läuft. Das überraschende ist, dass ich im Kostenvoranschlag für die Reparatur als Fahrzeughalter auftauche. Ich habe das Fahrzeug aber nie besessen oder gar gekauft. Muss man nicht vor einer Probefahrt einen Fahrzeugnutzungsvertrag unterschreiben und auf die SB hingewiesen werden?

Hinweis SB = Ja.

am 14. März 2016 um 21:05

Zitat:

@keksemann schrieb am 14. März 2016 um 21:00:19 Uhr:

Zunächst einmal solltest du deinen Haftpflichtversicherer PKW und deine Privathaftpflichtversicherung informieren.... sicher ist sicher.

Kannst du mir erklären, was meiner Haftpflichtversicherung PKW damit zu tun hat. Sie haftet für Schäden die nur mein Fahrzeug jemanden hinzufügt. Bei der Probefahrt ist man über das Autohaus Versichert und muss Vielleicht eine SB beim Unfall zahlen. Die private HF wird dir auch Mmn den Vogel zeigen, da du im Öffentlichen Verkehr über andere Versicherung versichert sein musst. Oder habe ich irgendwo ein Denkfehler?

Der Selbstbehalt bei Probefahrten ist extrem hoch, bei mir waren es 1500€. Wie hoch ist denn der Schaden?

am 15. März 2016 um 1:00

Gilt unabhängig von einer bestehenden Versicherung nicht Paragraf 823 BGB?

Ich vermute mal, dass man ohne Vereinbarung/Versicherung für den vollen Schaden haftet.

Bin aber kein Jurist...

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