Hilfe! Mitarbeiter vom Händler fährt mit meinem grad gekauften Auto rum!
Hallo Motor-Talker,
ich hoffe ich bekomme hier ein paar Rückmeldungen zu meiner Frage.
Habe mir gestern in einem VW-Autohaus" einen 4 Jahre alten Passat B6 gekauft bzw. den Kaufvertrag unterzeichnet. Vereinbart wurde, dass das Fahrzeug nun noch aufbereitet, die Bremsen erneuert werden, dann im Laufe der nächsten Woche ausgeliefert wird und dann der Kaufpreis zu entrichten ist. So weit so gut. Heute sehe ich zufällig genau einen PAssat wie den, den ich gestern gekauft habe auf dem Parkplatz eines in unserer Region stark frequentierten Lebensmittelmarktes stehen. Der Kofferraum inklusive Rücksitzbank voll mit Holzpaketen aus dem Baumarkt...
Und siehe da, es ist das Fahrzeug, für welches ich gestern den Kaufvertrag unterschrieben habe und kurze Zeit später kommt mir mein Gebracuhtwagenverkäufer - MA des Autohauses - entgegen. Ich stellte ihn zur Rede warum er mit "meinem" Auto seine Baumarkteinkäufe durch die Gegend kutschiert. Er gab mir zur Antwort, dass vor Auslieferung der Fahrzeuge immer noch einmal eine längere Fahrt gemacht wird um Mängel, die erst bei längerem fahren bemerkt werden können zu erkennen um dem Kunden ein wirklich mängelfreies Auto übergeben zu können. Er habe das dann halt mit dem Besuch im Baumarkt verbunden und spielte die Situation herunter. Allerdings ist heute Samstag mittag und es davon auszugehen, dass der Verkäufer auch den Rest vom Wochenende mit dem Fahrzeug fahren wird. Seines steht ja im Autohaus, ca. 15 km von seinem Wohnort entfernt.
Meine Frage nun ist, ob das so gängige Praxis ist, da sich das Fahrzeug ja noch im Besitz des Autohauses befindet, da ich den Kaufpreis noch nicht entrichtet habe? Das er mit dem Fahrzeug fährt um es zu überprüfen, halte ich an den Haaren herbeigezogen, aber gerade noch nachvollziehbar, aber das er damit seine Baumarkteinkäufe transportiert, und den Kofferraum so vollknallt, dass das Heck in die Knie geht halte ich für sehr fraglich.
Was meint ihr? Ich reg mich aktuell tierisch auf, bin mir jedoch unsicher ob ich Recht habe... Hoffe auf eure Kommentare und eure Hilfe.
Gruß Jupp
Beste Antwort im Thema
Auch wenn es vom rechtlichen Standpunkt "in Ordnung" ist, dass der Händler damit gefahren ist...es gibt Dinge die macht man einfach nicht.
Und wenn die Ausgangslage mit Kaufvertrag und Co. auch so durchgeführt wurde und das Auto an sich schon verkauft ist und alles eingetütet....dann fahre ich doch als Händler damit nicht zum Baumarkt und nehm das Kundenauto als Lasthure.
Auch wenn der ein oder andere ein Auto als puren Gebrauchsgegenstand ansieht...der Käufer wird sich freuen wenn der Wagen an der Kofferraumverkleidung ggf. Krätzerchen/Macken bekommt, welche durch sowas entstehen. Am besten die Pakete noch schön über die Plastik-Ladekante schieben.
Auch wenn es nach euren Aussagen rechtlich legitim ist...sowas macht man einfach nicht.
Bei sowas wird ein Kundenauto nur noch "so wenig wie möglich und soviel wie nötig" angefasst und bewegt...und nicht die Schiene "Hach der VW ist ja viel größer wie mein Auto, dann fahr ich mit dem gleich noch zum OBI und rammel denn voll"...
Absolutes Unverständnis meinerseits.
117 Antworten
Preisnachlass, oder Zusatzleistung wäre für mich das mindeste, sollte weiterhin Interesse am Fahrzeug bestehen.
Probefahrt ja, Baumarkt geht gar nicht!
Denen würde ich ne Runde die Meinung sagen. Seriös ist was anderes.
Blöd, daß man dabei erwischt wurde..😉
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Diese Woche erst in der Rechtsvorlesung gehabt, ich hoffe ich krieg das noch zusammen 😁Es hat noch kein Eigentumsübergang stattgefunden, da die Bedingung (bezahlter Kaufpreis) noch nicht erfüllt ist. Von daher: Das ist ein Auto, kein rohes Ei. Anders wäre der Fall, wenn dir das Auto schon gehören würde, er aber damit herumfährt. Dann wäre das unerlaubte Nutzung.
Dann hast du in deiner rechtsvorlesung nicht aufgepasst 😁 die bezahlung hat nichts mit der übereignung zu tun. selbst wenn es schon bezahlt wäre, könnte die übereignung auch erst zu einem späteren zeitpunkt erfolgen. es könnte auch umgekehrt, übereignet werden und erst später bezahlt werden.
eine übereignung hat nach der schilderung jedoch nicht stattgefunden, so dass das vorgehen rechtlich einwandfrei ist. dennoch hat mir mal ein händler gesagt, dass er mit verkauften autos nicht mehr fährt, da das hochgradig unseriös wäre!!!
eine überprüfung sollte vorher stattfinden und zwar nicht als transportmittel für baumarktware in der freizeit, sondern im rahmen eines gründlichen checks mit kurzer probefahrt.
hochgradig unseriös!!! würde den autohausinhaber mal fragen, ob das so abgesprochen ist oder der mitarbeiter sich den wagen einfach gekrallt hat um seinen zu schonen.
Klar ist es rechtlich in Ordnung, das steht außer Frage. Ist ja immernoch sein Besitz und im Grunde kann er
dann ja machen, was er möchte.
Abgesehen davon, dass es wirklich unseriös ist (wie schon oft gesagt) kann ich aber das Verhalten des Verkäufers nicht ganz nachvollziehen. Normal testet man den Wagen vor dem Verkauf genau, damit man auch weiß, was man genau anbietet. Nun wurde ein Käufer gefunden, der den Wagen so kaufen will, wie er am Tag der Besichtigung dort stand. Nun fährt man danach in der Weltgeschichte rum, macht evtl Kratzer rein, mindert den Wert auf irgendwelche andere Weise und wenn er Pech hat, springt der Kunde nun ab oder fordert Preisminderung.
Das entzieht sich wirklich meinem Verständnis, wieso ich so einen Mist mache.
Zitat:
Original geschrieben von Moneysac
Dann hast du in deiner rechtsvorlesung nicht aufgepasst 😁 die bezahlung hat nichts mit der übereignung zu tun. selbst wenn es schon bezahlt wäre, könnte die übereignung auch erst zu einem späteren zeitpunkt erfolgen. es könnte auch umgekehrt, übereignet werden und erst später bezahlt werden.
Hast recht, wenn ich noch mal nachschaue steht das auch so bei uns 😉
Also wichtig ist die Übereignung.
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Zitat:
hochgradig unseriös!!! würde den autohausinhaber mal fragen, ob das so abgesprochen ist oder der
mitarbeiter sich den wagen einfach gekrallt hat um seinen zu schonen.
Also ich kenne einen Verkäufer, der seit ich ihn kenne, in insgesamt 4 Autohäesern gearbeitet hat, bei allen
unterschiedlich lange, aber mit einen eigenen Wagen ist der garantiert nie zur Arbeit bzw wieder nach
Hause gefahren. Da wurde immer ein Vorführer oder ein GW mit roter Nummer genommen.... Die Jungs im
VK sind das einfach so gewohnt...
Allerdings wurde das NIE mit bereits verkauften Autos gemacht. Verkaufte Autos werden sogar abgeschlossen
oder gänzlich aus der Verkaufsfläche entfernt um eben keine Schäden mehr zu verursachen. Ich denke, das
der hier in Rede stehende VK das ganze einfach aus der Gewohnheit heraus gemacht hat und der sich noch
nicht einmal etwas dabei denkt, geschweige denn schlecht geschlafen hat.
Der Wagen ist "DAS AUTO" für Dich, für ihn aber bist Du nur irgendein Kunde, der irgendeinen Wagen bei ihm
gekauft hat.
Schau in deinen Kaufvertrag. Da dürfte der km Stand als Eigenschaft des Fahrzeugs genannt sein.
Hat er mehr km auf der Uhr, dann fehlt der Sache eine zugesicherte Eigenschaft.
Du kannst dann den Vertrag wandeln (den Wagen also nicht kaufen) oder den Kaufpreis mindern.
Da der Wagen wahrscheinlich erst mit der Zahlung des vollen Kaufpreises dein Eigentum wird, ist da sonst rechtlich nicht viel zu machen.
Da das häufig verwechselt wird:
Besitzer ist der, der die Sache gerade in dem Augenblick be-sitzt. Der Mieter ist also Besitzer der Wohnung oder des Autos, aber nicht der Eigentümer.
Besitz und Eigentum sind zwei paar Schuhe. Man kann Eigentümer sein aber nicht Besitzer und umgekehrt. Klassisches Beispiel: Leihwagen. Eigentümer ist die Leihwagenfirma, Besitzer der, der das Fahrzeug ausgeliehen hat.
Hat der TE das Fahrzeug bezahlt und ist damit das Eigentum auf den TE übergegangen, dann ist der Händler immer noch der Besitzer, da der ja über das Fahrzeug verfügt. Erst mit der Übernahme durch den Käufer geht das Fahrzeug, das ja schon sein Eigentum ist, in seinen Besitz über.
Du meine Güte, hab' Dich nicht so!
In den 4 Jahren und zigtausend Kilometern, die das Auto auf dem Buckel hat, wird es womöglich noch ganz anders strapaziert worden sein.
Solange nicht "Pferdemist, lose" o.Ä. transportiert wird, spielt das doch keine Rolle. Und sagen wir mal 100km zu den bisherigen z.B. 60.000 sind 0,2%. Oder andersrum rgerechnet, weniger als 0,1% von den 140.000, die er voraussichtlich noch laufen kann ....
Aber natürlich war es - wenn nicht vereinbart - nicht korrekt vom Verkäufer. Dir steht wohl ein Schadenersatz (Wertminderung) in der Größenordnung dieser 0,1% zu (bzw. je nachdem wieviele km wirklich gefahren wurden). Darauf würde ich mich an Deiner Stelle versuchen, mit dem Verkäufer zu einigen. Klar kannst Du auch erstmal empört tun (sollte dir ja keine schauspielerische Leistung abfordern), und ihn ein Angebot machen lassen. Mit Rücktritt vom Kauf dürftest Du meiner unfachmännischen Meinung nach aber weder durchkommen, noch würde ich das für sinnvoll halten, denn dann hättest Du ja wieder eine Menge Lauferei, um ein neues Fahrzeug zu suchen ...
Zitat:
Original geschrieben von keksemann
Also ich kenne einen Verkäufer, der seit ich ihn kenne, in insgesamt 4 Autohäesern gearbeitet hat, bei allenZitat:
hochgradig unseriös!!! würde den autohausinhaber mal fragen, ob das so abgesprochen ist oder der
mitarbeiter sich den wagen einfach gekrallt hat um seinen zu schonen.
unterschiedlich lange, aber mit einen eigenen Wagen ist der garantiert nie zur Arbeit bzw wieder nach
Hause gefahren. Da wurde immer ein Vorführer oder ein GW mit roter Nummer genommen.... Die Jungs im
VK sind das einfach so gewohnt...Allerdings wurde das NIE mit bereits verkauften Autos gemacht. Verkaufte Autos werden sogar abgeschlossen
oder gänzlich aus der Verkaufsfläche entfernt um eben keine Schäden mehr zu verursachen. Ich denke, das
der hier in Rede stehende VK das ganze einfach aus der Gewohnheit heraus gemacht hat und der sich noch
nicht einmal etwas dabei denkt, geschweige denn schlecht geschlafen hat.Der Wagen ist "DAS AUTO" für Dich, für ihn aber bist Du nur irgendein Kunde, der irgendeinen Wagen bei ihm
gekauft hat.
Also zunächst Mal werde ich natürlich berichten wie es ausgegangen ist.
@Keksemann. Ja das Gefühl hatte ich auch, dass er sich dabei nichts gedacht hatte. Wobei er trotzdem etwas erschrocken ist, wo er mich auf dem Parkplatz neben dem Auto stehen sah. Das es gängige Regel ist, dass die Verkäufer mit den angebotenen Autos rumfahren halte ich für nachvollziehbar, aber genau wie du sagst, nicht wenn das Auto schon verkauft ist. Vielleicht muss man ihm das einfach mal verdeutlichen, auch wenn er sich nichts dabei gedacht hat. Ist zwar wie vieles im Leben schlussendlich "Ansichtssache" aber aus Kundensicht wie ja einige hier schon bestätigt haben ein No Go.
Das Auto ist aber noch nicht verkauft. Kein Geld geflossen, keine Übereignung stattgefunden. Rechtlich gesehen gehört das Auto dem Autohaus.
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Das Auto ist aber noch nicht verkauft.
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, dann ist das Auto verkauft.
Und laut Eingangsposting ist der Kaufvertrag unterschrieben.
Zitat:
Original geschrieben von festbeleuchtung
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, dann ist das Auto verkauft.Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Das Auto ist aber noch nicht verkauft.
Und laut Eingangsposting ist der Kaufvertrag unterschrieben.
Das ist aber nicht das einzige Kriterium, das erfüllt werden muss, siehe oben.
Zitat:
Original geschrieben von Bayernlover
Das ist aber nicht das einzige Kriterium, das erfüllt werden muss, siehe oben.
Fürs Verkauftsein schon 😉
Übergang von Eigentum und Besitz ist etwas anderes. Siehe oben 😁
Wenn aber der Kaufvertrag einen km Stand beinhaltet, dann hat die verkaufte Sache eine zugesicherte Eigenschaft nicht (mehr).
Was der TE daraus machen kann, kann ihm verbindlich nur ein Rechtsanwalt sagen.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich finde es schon äußerst interessant, was so ein Thread alles offenbart.Etliche Zeitgenossen scheinen ihren Gebrauchtwagen lieber nach dem Kauf öfters mal in die Werkstatt zur Mängelbeseitigung bringen zu wollen als daß sie ihn vor der Übernahme mal richtig auf Herz und Nieren prüfen lassen.
Das hätte ich jetzt nicht erwartet.
Ich schon.
Mir passierte vor Jahren folgendes: Der Calibra Turbo 4x4 des Sohnes war in der Werkstatt. Der Hydraulikspeicher (?) sollte erneuert werden. Die Probefahrt war ausweislich Tacho 36 km (!) lang und das Fahrzeug wurde mit Ersatzteile-Schachteln beladen am Ort der Nachbarfiliale gesichtet. 😉 Vonwegen "Probefahrt" und auf "Herz und Nieren prüfen"! Es darf gegrinst werden. So kleine Ferkeleien sind wohl normal.
MfG Walter
Zitat:
Original geschrieben von festbeleuchtung
Hat der TE das Fahrzeug bezahlt und ist damit das Eigentum auf den TE übergegangen, dann ist der Händler immer noch der Besitzer, da der ja über das Fahrzeug verfügt. Erst mit der Übernahme durch den Käufer geht das Fahrzeug, das ja schon sein Eigentum ist, in seinen Besitz über.
Nein, beides falsch!
der Kaufvertrag stellt nur das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft dar. Die sachenrechtliche Erfüllung erfolgt erst durch Zahlung und übereignung und übergabe (idR zug um zug). somit geht das eigentum erst mit der übereignung, also dem aushändigen der papiere auf den käufer über.
der besitz ist unerheblich. das fzg war noch nicht übereignet und daher nicht im eigentum des käufers, dennoch ist diese praxis mehr als unseriös!
Zitat:
Original geschrieben von Walter4
Ich schon.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich finde es schon äußerst interessant, was so ein Thread alles offenbart.Etliche Zeitgenossen scheinen ihren Gebrauchtwagen lieber nach dem Kauf öfters mal in die Werkstatt zur Mängelbeseitigung bringen zu wollen als daß sie ihn vor der Übernahme mal richtig auf Herz und Nieren prüfen lassen.
Das hätte ich jetzt nicht erwartet.
Mir passierte vor Jahren folgendes: Der Calibra Turbo 4x4 des Sohnes war in der Werkstatt. Der Hydraulikspeicher (?) sollte erneuert werden. Die Probefahrt war ausweislich Tacho 36 km (!) lang und das Fahrzeug wurde mit Ersatzteile-Schachteln beladen am Ort der Nachbarfiliale gesichtet. 😉 Vonwegen "Probefahrt" und auf "Herz und Nieren prüfen"! Es darf gegrinst werden. So kleine Ferkeleien sind wohl normal.
MfG Walter
Ist doch ein sinnvoller Synergieeffekt. Arbeitszeit, Sprit und Fahrzeugverschleiss werden eingespart.
Klar kann das im Einzelfall bedeuten, dass nur 6km Probefahrt "objektiv nötig" gewesen wären, also 30 zuviel absolviert wurden. Das wären dann vielleicht 10 Euro Abnutzung und Sprit ... nicht die Welt im Verhältnis zur Gesamtreparatur. Andererseits beschweren sich auch Leute hier nach dem Muster "das hätte die Werkstatt doch bei Probefahrt merken müssen". Also wer kann schon sagen, wieviel Probefahrt exakt optimal ist. Und das Verfahren spart insgesamt eine Menge Geld ein, was (teilwqeise) durchaus dem Kunden auch wieder über günstigere Preise zugute kommen kann.