Hilfe! Mitarbeiter vom Händler fährt mit meinem grad gekauften Auto rum!
Hallo Motor-Talker,
ich hoffe ich bekomme hier ein paar Rückmeldungen zu meiner Frage.
Habe mir gestern in einem VW-Autohaus" einen 4 Jahre alten Passat B6 gekauft bzw. den Kaufvertrag unterzeichnet. Vereinbart wurde, dass das Fahrzeug nun noch aufbereitet, die Bremsen erneuert werden, dann im Laufe der nächsten Woche ausgeliefert wird und dann der Kaufpreis zu entrichten ist. So weit so gut. Heute sehe ich zufällig genau einen PAssat wie den, den ich gestern gekauft habe auf dem Parkplatz eines in unserer Region stark frequentierten Lebensmittelmarktes stehen. Der Kofferraum inklusive Rücksitzbank voll mit Holzpaketen aus dem Baumarkt...
Und siehe da, es ist das Fahrzeug, für welches ich gestern den Kaufvertrag unterschrieben habe und kurze Zeit später kommt mir mein Gebracuhtwagenverkäufer - MA des Autohauses - entgegen. Ich stellte ihn zur Rede warum er mit "meinem" Auto seine Baumarkteinkäufe durch die Gegend kutschiert. Er gab mir zur Antwort, dass vor Auslieferung der Fahrzeuge immer noch einmal eine längere Fahrt gemacht wird um Mängel, die erst bei längerem fahren bemerkt werden können zu erkennen um dem Kunden ein wirklich mängelfreies Auto übergeben zu können. Er habe das dann halt mit dem Besuch im Baumarkt verbunden und spielte die Situation herunter. Allerdings ist heute Samstag mittag und es davon auszugehen, dass der Verkäufer auch den Rest vom Wochenende mit dem Fahrzeug fahren wird. Seines steht ja im Autohaus, ca. 15 km von seinem Wohnort entfernt.
Meine Frage nun ist, ob das so gängige Praxis ist, da sich das Fahrzeug ja noch im Besitz des Autohauses befindet, da ich den Kaufpreis noch nicht entrichtet habe? Das er mit dem Fahrzeug fährt um es zu überprüfen, halte ich an den Haaren herbeigezogen, aber gerade noch nachvollziehbar, aber das er damit seine Baumarkteinkäufe transportiert, und den Kofferraum so vollknallt, dass das Heck in die Knie geht halte ich für sehr fraglich.
Was meint ihr? Ich reg mich aktuell tierisch auf, bin mir jedoch unsicher ob ich Recht habe... Hoffe auf eure Kommentare und eure Hilfe.
Gruß Jupp
Beste Antwort im Thema
Auch wenn es vom rechtlichen Standpunkt "in Ordnung" ist, dass der Händler damit gefahren ist...es gibt Dinge die macht man einfach nicht.
Und wenn die Ausgangslage mit Kaufvertrag und Co. auch so durchgeführt wurde und das Auto an sich schon verkauft ist und alles eingetütet....dann fahre ich doch als Händler damit nicht zum Baumarkt und nehm das Kundenauto als Lasthure.
Auch wenn der ein oder andere ein Auto als puren Gebrauchsgegenstand ansieht...der Käufer wird sich freuen wenn der Wagen an der Kofferraumverkleidung ggf. Krätzerchen/Macken bekommt, welche durch sowas entstehen. Am besten die Pakete noch schön über die Plastik-Ladekante schieben.
Auch wenn es nach euren Aussagen rechtlich legitim ist...sowas macht man einfach nicht.
Bei sowas wird ein Kundenauto nur noch "so wenig wie möglich und soviel wie nötig" angefasst und bewegt...und nicht die Schiene "Hach der VW ist ja viel größer wie mein Auto, dann fahr ich mit dem gleich noch zum OBI und rammel denn voll"...
Absolutes Unverständnis meinerseits.
117 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich finde es schon äußerst interessant, was so ein Thread alles offenbart.Etliche Zeitgenossen scheinen ihren Gebrauchtwagen lieber nach dem Kauf öfters mal in die Werkstatt zur Mängelbeseitigung bringen zu wollen als daß sie ihn vor der Übernahme mal richtig auf Herz und Nieren prüfen lassen.
Das hätte ich jetzt nicht erwartet.
Gebe dir so weit reicht. Das man das Auto aber als Lastenesel "missbraucht" finde ich auch nicht gut. Spricht nicht gerade für das Autohaus....
Jepp, eine längere Probefahrt wäre sicher nett, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich das ein Autohaus diese Zeit des Personals bezahlt. Der Verkäufer kümmert sich in dieser Preisregion sicher nicht weiter um ein Kunde bis der Vertrag unterschrieben wird. Die Probefahrt macht dann, wenn überhaupt, einer aus der Werkstatt. Sich bei einer die Rückbank voll zu knallen ist sicher auch nicht üblich.
Drahkke scheint hier ein wenig Realitätsfern zu sein wenn er meint so könne man ein Fahrwerk testen in dem man (wahrscheinlich ungesichert) lose Baumarkteinkäufe auf die Rückbank packt.....
Ich würde das mit dem Chef des Autohauses besprechen und nochmals Handeln, das ist sicher unüblich was der Verkäufer da geleistet hat.
Grüße
Steini
mich würde es nicht wundern, wenn es sich hier um ein AH von VW in Franken handeln würde...
Falls es einen vgl.-baren Wagen in der Nähe geben würde, würde ich vom Kaufvertrag zurück
treten.... auch wenn dies wohl kein triftiger Grund mit Rechtssicherheit wäre. Der Chef des
Autohauses würde dem Rücktritt wohl zustimmen, lieber keinen Kunden als einen, der schon
vor der Fahrzeugübernahme die Schnauze voll hat.
Zitat:
Original geschrieben von steini111
Drahkke scheint hier ein wenig Realitätsfern zu sein wenn er meint so könne man ein Fahrwerk testen in dem man (wahrscheinlich ungesichert) lose Baumarkteinkäufe auf die Rückbank packt.....
Absolut korrekt!
Sowas geht absolut nicht, ist dreist und würde von mir angesprochen werden!
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Also ich geb meinen senf auch mal dazu , kurz und bündig . 1. hätte ich den verkäufer mal gefragt ob er mich verarschen will . 2. sollte es der chef persönlich gewesen sein , hätte ich den kaufvertrag rückgängig gemacht ( falls rechtlich möglich ) . solche autohäuser brauchen mir kein auto zu verkaufen . unseriös nenne ich das !!!!! mfg...
Ohne sämtliche Details zu kennen sage ich zunächst: rechtlich keine Chance.
Aber es geht, zumindest mir, bei so etwas nicht ums Rechtliche sondern ums Prinzip!
Drahkke merkt hoffentlich selbst, dass seine Argumentation hinkt...
(Ironie an)
Was für ein Glück für den TE, dass der Verkäufer grad soviel einkaufen musste, um das Fahrwerk zu testen und weitere Mängel identifizieren zu können.
Auf einer Hebebühne in der Werkstatt und mit einem Stoßdämpfer-Test hätte erst das ja nie im Leben überprüfen können...
(Ironie aus)
Direkt hin zum Autohaus und einen neuen Preis verhandeln. Wenn das nicht klappt würde ich das Auto nicht kaufen!
Genau! Und beim rausgehen eiskalt noch einen dieser riesen Wasserspender umwerfen und ein Auto zerkratzen 😁
Ich brauche übrigens auch was vom Baumarkt.
Falls jemand hier sein Fahrwerk getestet haben will, einfach ne PN an mich 😉
Ich würde vom Kauf zurücktreten. Nicht wegen der privaten Nutzung des Autos durch den Verkäufer, sondern wegen der lächerlichen Erklärung mit der er dich offensichtlich verarschen wollte.
Im übrigen hat der Händler das Auto schon zu prüfen bevor er es anbietet und nicht erst nachdem er es verkauft hat.
p.s.: ich frage mich warum namhafte Autohersteller die Fahrwerke ihrer Fahrzeuge am Nürburgring testen und abstimmen, wenn das doch viel einfacher und günstiger beim Baumarktbesuch geht, zumal sich sogar einge unentgeltlich als Testfahrer anbieten würden (siehe z. B. sylverCLKarrow) 😁
Grüße, Philipp
Der Vertrag ist noch nicht erfüllt und daher kann man sehr Wohl sich noch umentscheiden. Der Verkäufer könnte Schadenersatz fordern. Diesen Schaden muss er aber belegen können, so dürfte maximal das Papier vom Vertrag belegbar sein. Der Rest wie Beratung usw ist unternehmerisches Risiko und kein Schaden.
Grüße
Steini
Freu mich riesig über die vielen Kommentare von euch.Für mich ist der Kaufpreis ne Menge Geld.Deswegen beschäftigt mich das auch so.Hab für mich jetzt eine Entscheidung getroffen.Werde dem Verkäufer anbieten mir in irgend einer Form entgegen zu kommen.Er wird sich ja bei mir zur Absprache der Übergabe melden.So ist es besprochen.Wenn ich sein entgeistertes Gesicht richtig interpretiere schläft er heut und morgen genauso schlecht wie ich.Sollte er nicht darauf ei.gehen,gibt es ja auch noch einen gesch. Gesellschafter der sich sicherlich dafür i.interessiert mit welchen Praktiken der Ruf seines Autohauses ruiniert wird.Das wäre dann fürich der äußerste Weg.
Danke für eure Meinungen.Der Jupp
Erzähl uns aber bitte wie das ganze ausgegangen ist. DAS würde mich echt interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von xHeftix
Erzähl uns aber bitte wie das ganze ausgegangen ist. DAS würde mich echt interessieren.
Ja bitte. Und die Wahl zurückzutreten hast du ja immer noch.