Hilfe: Kaufabwicklung V-Klasse von Privatperson
Liebes Forum,
seit einiger Zeit verfolge ich gespannt diverse Beiträge rund um die V-Klasse, da wir aufgrund von Familienzuwachs (3 Kinder) eine Anschaffung planen.
Ich habe ein interessantes Auto identifiziert - es handelt sich hierbei allerdings um eine Privatperson, die das Auto nach meiner Einschätzung lediglich „handelt“.
Im Fahrzeugschein und dem letzten Service A ist nämlich nicht der Verkäufer, sondern der vorherige Eigentümer und ehemalige Halter aufgeführt (eine GmbH, war also vermutlich ein Leasingrückläufer o.ä.)
Zwischenzeitlich ist das Auto nicht mehr zugelassen (HU wurde gerade erneuert, daraus geht das hervor).
Meine Frage ist nun, ob ich in diesem Setup etwas beachten sollte oder vertraglich regeln muss, damit ich sauber bin?
Ich sehe darin erstmal kein Problem, da der Verkäufer, wenn er das Auto nur mit Gewinn weiterverkaufen möchte, natürlich keine Anmeldung vornimmt.
Mit den entsprechenden Papieren sollte ich doch einfach die Ummeldung vornehmen können?
Welche Methoden gibt es für mich, um zu prüfen, ob an dem Vorgang alles „sauber“ ist?
Viele Fragen - vielleicht hat jemand Erfahrungswerte?
Vielen Dank vorab!
32 Antworten
Was sagt der Verkäufer dazu? Der Verkäufer ist aber nicht irgendwo Händler und möchte die Gewährleistung umgehen?
Wie sieht es zeitlich mit Abmeldung und HU aus? Probefahrt möglich?
Zitat:
@Bruno_Pasalaki schrieb am 3. Dezember 2024 um 22:12:02 Uhr:
Was sagt der Verkäufer dazu? Der Verkäufer ist aber nicht irgendwo Händler und möchte die Gewährleistung umgehen?Wie sieht es zeitlich mit Abmeldung und HU aus? Probefahrt möglich?
Es scheint eher ein situatives Handelsgeschäft zu sein, ich würde aber auch nicht ausschließen, dass es der Umgehung der Gewährleistung dient.
HU wurde gestern erneuert (auf die im Fahrzeugschein hinterlegte Adresse, also die GmbH), das Auto ist laut seiner Aussage seit ca. 1 Woche in seinem Besitz.
Probefahrt habe ich gemacht, soweit alles OK. Werde auch noch den ADAC Gebrauchtwagencheck machen.
Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, die nicht vorher der Eigentümer war, dann könnte es sein, dass der Verkäufer trotzdem gewerblich handelt. Hatte vor ca. 15 Jahren mal ein Auto gekauft und bekam einige Monate später Post vom Finanzamt um Auskunft zum Kauf zu erteilen, da dem Verkäufer (berechtigt) gewerbliches Handeln ohne Gewerbeanmeldung unterstellt wurde. Er hatte zeitgleich mehrere Fahrzeuge, die Leasingrückläufer waren, und er nicht eingetragener Vorbesitzer war, verkauft.
Zitat:
@SeatA schrieb am 3. Dezember 2024 um 22:40:10 Uhr:
Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, die nicht vorher der Eigentümer war, dann könnte es sein, dass der Verkäufer trotzdem gewerblich handelt. Hatte vor ca. 15 Jahren mal ein Auto gekauft und bekam einige Monate später Post vom Finanzamt um Auskunft zum Kauf zu erteilen, da dem Verkäufer (berechtigt) gewerbliches Handeln ohne Gewerbeanmeldung unterstellt wurde. Er hatte zeitgleich mehrere Fahrzeuge, die Leasingrückläufer waren, und er nicht eingetragener Vorbesitzer war, verkauft.
Was mich ja erstmal nicht betreffen würde - außer, dass dadurch die Gewährleistung umgangen wird. Das ist aber auch eingepreist…
Ähnliche Themen
Darf man fragen in welcher Preisklasse das sich abspielt? Wenn man ein älteres Fahrzeug z.B. für unter 10000€ kauft dann mag ich das einsehen, aber eine v Klasse ist ja wahrscheinlich deutlich kostenspieliger. Da wäre zu überlegen ob man dem Braten traut. Risiko ist halt da z.b. 40000 zu investieren und nach wenigen Wochen merkt man dass erhebliche Schäden da sind. Bei solchen Geschäften aufpassen, nicht dass ein gestohlenes Fahrzeug angedreht bekommst. Ich würde von privat kein Auto kaufen dass nicht auf den Verkäufer zugelassen war.
Aus meiner Erfahrung: wir wollten Mal für meine Schwester ein Clio von privat kaufen. Das erste was komisch war der Verkäufer wollte dass wir uns auf einem Parkplatz bei Rewe treffen. Dort stand das Auto ohne Kennzeichen und er solle das Fahrzeug für seinen Cousin verkaufen der letzten Woche ins Ausland gereist ist. Ich musste noch rote Nummer mitbringen. Auf der Probefahrt bemerkte ich viele Mängel und habe es nicht gekauft. Aber im Nachhinein wurde mir bewusst was da sehr wahrscheinlich abgezogen wurde.
Wie preist man das Risiko ohne Gewährleistung ein? KFZ wird ja neueren Baujahrs sein. Ich habe gewerblich gekauft und da`sdurch keine Gewährleistung bekommen. Im ersten Monat hat das Türsteuergerät nicht gechaltet und die Batterie leergezogen, gestartet mit Booster durch die Werkstatt, hat es das Hauptsteuergerät zerschossen. Mehrere Tage Werkstattaufenthalt und ca. 1400,- € Rechnung. Das hatte ich nicht einkalkuliert, aber muss ich hinnehmen. Viel Glück und nicht in "Haben Wollen" verfallen. Die V`s werden gerade günstiger und der Markt hat jede Menge Fahrzeuge.
Zitat:
@323tiM52 schrieb am 4. Dezember 2024 um 08:34:58 Uhr:
Darf man fragen in welcher Preisklasse das sich abspielt? Wenn man ein älteres Fahrzeug z.B. für unter 10000€ kauft dann mag ich das einsehen, aber eine v Klasse ist ja wahrscheinlich deutlich kostenspieliger. Da wäre zu überlegen ob man dem Braten traut. Risiko ist halt da z.b. 40000 zu investieren und nach wenigen Wochen merkt man dass erhebliche Schäden da sind. Bei solchen Geschäften aufpassen, nicht dass ein gestohlenes Fahrzeug angedreht bekommst. Ich würde von privat kein Auto kaufen dass nicht auf den Verkäufer zugelassen war.
Aus meiner Erfahrung: wir wollten Mal für meine Schwester ein Clio von privat kaufen. Das erste was komisch war der Verkäufer wollte dass wir uns auf einem Parkplatz bei Rewe treffen. Dort stand das Auto ohne Kennzeichen und er solle das Fahrzeug für seinen Cousin verkaufen der letzten Woche ins Ausland gereist ist. Ich musste noch rote Nummer mitbringen. Auf der Probefahrt bemerkte ich viele Mängel und habe es nicht gekauft. Aber im Nachhinein wurde mir bewusst was da sehr wahrscheinlich abgezogen wurde.
Deshalb würde ich zumindest den ADAC Gebrauchtwagencheck durchführen.
Ja, geht um ca. 40.000€. Zusätzlich ist Barzahlung gewünscht, was mich grundsätzlich stutzig macht, allerdings beim Privatkauf meines Wissens auch nicht unüblich ist.
Zitat:
@HUGO909 schrieb am 4. Dezember 2024 um 08:45:39 Uhr:
Wie preist man das Risiko ohne Gewährleistung ein? KFZ wird ja neueren Baujahrs sein. Ich habe gewerblich gekauft und da`sdurch keine Gewährleistung bekommen. Im ersten Monat hat das Türsteuergerät nicht gechaltet und die Batterie leergezogen, gestartet mit Booster durch die Werkstatt, hat es das Hauptsteuergerät zerschossen. Mehrere Tage Werkstattaufenthalt und ca. 1400,- € Rechnung. Das hatte ich nicht einkalkuliert, aber muss ich hinnehmen. Viel Glück und nicht in "Haben Wollen" verfallen. Die V`s werden gerade günstiger und der Markt hat jede Menge Fahrzeuge.
Ist das so, dass die V-Klassen günstiger werden? Ich sehe zwar auch, dass der Markt viele Angebote hat, die wirklich attraktiven Autos gehen aber auch innerhalb von Stunden wieder vom Markt weg.
Sorry, in der Preisklasse würde ich mich nicht auf das Geschäft einlassen. Das stinkt doch zu Himmel hoch. Da er Barzahlung fordert und nicht der Vorbesitzer ist....... Denk bitte darüber nach. Ich will nicht gleich unterstellen das es gestohlen ist, aber ein Schwarz-Geschäft sehr wahrscheinlich.
Finger weg. Für 40k kriegst Du auch 3-4 Jahre alte Vs mit <80k km direkt von MB mit Garantie oder seriösem freiem Handel. aus "echtem" Privatverkauf sowieso. und 1-2k mehr oder weniger sind in dieser Preisklasse auch nichts, das geht beim ersten Service oder Reparatur wieder drauf.
Es gibt heutzutage keinen Grund mehr für Barzahlung, ist GF der Gmbh und Verkäufer die gleiche Person?
Zitat:
@Vklasse662020 schrieb am 3. Dezember 2024 um 23:52:45 Uhr:
Zitat:
@SeatA schrieb am 3. Dezember 2024 um 22:40:10 Uhr:
Wenn der Verkäufer eine Privatperson ist, die nicht vorher der Eigentümer war, dann könnte es sein, dass der Verkäufer trotzdem gewerblich handelt. Hatte vor ca. 15 Jahren mal ein Auto gekauft und bekam einige Monate später Post vom Finanzamt um Auskunft zum Kauf zu erteilen, da dem Verkäufer (berechtigt) gewerbliches Handeln ohne Gewerbeanmeldung unterstellt wurde. Er hatte zeitgleich mehrere Fahrzeuge, die Leasingrückläufer waren, und er nicht eingetragener Vorbesitzer war, verkauft.Was mich ja erstmal nicht betreffen würde - außer, dass dadurch die Gewährleistung umgangen wird. Das ist aber auch eingepreist…
Bedeutet „eingepreist“ dass das Fzg besonders günstig angeboten wird? Dann wäre ich noch vorsichtiger, dass da etwas nicht stimmt.
Das Thema Geldwäsche fällt mir auch noch dazu ein…
Zitat:
@a.l.65 schrieb am 4. Dezember 2024 um 10:32:03 Uhr:
Es gibt heutzutage keinen Grund mehr für Barzahlung
Welche Bezahl-Optionen gibt es denn bei einem Privatkauf, so dass beide Seiten safe sind?
Wir hatten unseren damals auch von privat gekauft. Ich hatte mich damals mit meiner vorher Bank über alle Bezahl-Optionen für diesen Fall beraten lassen. Tatsächlich blieb Barzahlung als einzige Möglichkeit übrig, wenn man direkt das Geschäft an einem Tag vollständig abschließen und den Wagen samt Papieren gleich mitnehmen will.
sofort-Überweisung
so habe ich meine letzten beiden Privatkäufe gehandelt.
Geht nicht immer, aber ist schon gebräuchlich mittlerweile