Hilfe: Kaufabwicklung V-Klasse von Privatperson
Liebes Forum,
seit einiger Zeit verfolge ich gespannt diverse Beiträge rund um die V-Klasse, da wir aufgrund von Familienzuwachs (3 Kinder) eine Anschaffung planen.
Ich habe ein interessantes Auto identifiziert - es handelt sich hierbei allerdings um eine Privatperson, die das Auto nach meiner Einschätzung lediglich „handelt“.
Im Fahrzeugschein und dem letzten Service A ist nämlich nicht der Verkäufer, sondern der vorherige Eigentümer und ehemalige Halter aufgeführt (eine GmbH, war also vermutlich ein Leasingrückläufer o.ä.)
Zwischenzeitlich ist das Auto nicht mehr zugelassen (HU wurde gerade erneuert, daraus geht das hervor).
Meine Frage ist nun, ob ich in diesem Setup etwas beachten sollte oder vertraglich regeln muss, damit ich sauber bin?
Ich sehe darin erstmal kein Problem, da der Verkäufer, wenn er das Auto nur mit Gewinn weiterverkaufen möchte, natürlich keine Anmeldung vornimmt.
Mit den entsprechenden Papieren sollte ich doch einfach die Ummeldung vornehmen können?
Welche Methoden gibt es für mich, um zu prüfen, ob an dem Vorgang alles „sauber“ ist?
Viele Fragen - vielleicht hat jemand Erfahrungswerte?
Vielen Dank vorab!
32 Antworten
Sofort-Überweisung (ist das dasselbe wie Direkt-Überweisung?) war bei mir damals mit einer solchen Summe nicht möglich - ich glaube Deckelung lag bei 2000,-. Vielleicht gibt es mehr Optionen, wenn beide Partner bei derselben Bank sind. Ansonsten ist es nach meinen Kenntnissen nicht möglich, 40.000,- binnen Minuten von einer Bank zu einer anderen zu überweisen, so dass beide Partner absolut sicher sind.
Warum soll das nicht möglich sein, sofern das Konto ausreichend gedeckt ist. Der Verfügungsrahmen muss natürlich vorher angepasst werden. Die meisten Händler nehmen eh kein Bargeld mehr. Der Käufer muss sich danach natürlich bei seiner Bank erklären, wenn eine Einzahlung größer 10 k€ getätigt worden ist.
Zitat:
@MB213AMG schrieb am 4. Dezember 2024 um 11:58:38 Uhr:
... der Käufer muss sich danach natürlich bei seiner Bank erklären, wenn eine Einzahlung größer 10 k€ getätigt worden ist.
Sofern er denn dort einzahlt (der Verkäufer, nicht der Käufer) und das Bargeld nicht anderweitig verwendet.
Ein Verkauf von einem Anbieter, der nicht im Brief eingetragen ist, und zudem in dieser Größenordnung nur Bargeld will? Ich wäre da raus. Und sei es nur, weil ich nix Dubioses unterstützen wollte.
@dangyver Das Limit hast Du vermutlich selbst festgelegt. Habe ich auch bei der Bank so gemacht und einmal im Jahr habe ich ein Problem wenn es eine größere Summe sein soll. Besser als der Verlust. Tatsächlich sind die Banken wieder langsamer geworden mit den Gutschriften.
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Ich weiß es nicht mehr genau. Aber ich denke, wenn es diese Möglichkeit gegeben hätte, hätte mir der Mitarbeiter der Bank das schon gesagt. Nach meinen Erinnerungen waren die 2000,- Limit hart. Aber ich habe bei Wikipedia gerade gelesen, dass inzwischen (seit 1.7.2020) Echtzeitüberweisungen bis 100.000,- technisch möglich sind - vorher lag das Limit bei 15.000,-. Allerdings müssen dabei sowohl Sender- als auch Empfängerbank mitspielen.
So oder so, Barzahlung ist beim Autokauf (vor allem von privat) nach meinem Kenntnisstand nach wie vor nicht unüblich und abgesehen vom Handling solcher Summen in Bar eine einfache und direkte Form der Bezahlung - für beide Seiten. Als Verkäufer würde ich die Summe zusammen mit dem Käufer live am Bankschalter einzahlen - dann wird sowohl nochmal zusätzlich gezählt als auch auf Falschgeld geprüft. So zumindest hatte ich das damals beim Barkauf gemacht, und das war absolut okay.
Entscheidender als die Form der Bezahlung ist aus meiner Sicht das Drumherum: Fahrzeugzustand, ordentlicher Kaufvertrag, Fahrzeugpapiere und Zulassungen, Überprüfung von Fahrgestellnummer mit der in Fahrzeugpapieren eingetragenen Nummer, nachvollziehbare und schlüssige Historie des Fahrzeugs, Identitätsbestätigung über Personalausweise, Nachweise, dass der Verkäufer das Auto überhaupt besitzt und verkaufen darf etc.
Hab vor ca 4 Wochen 65000 an MB überwiesen per Direktüberweisung, saß da gerade im Auto beim Ölwechsel bei MR Wash… Aber es gibt tatsächlich Empfänger Banken die dies nicht akzeptieren, weiß jetzt nicht ob du zb bei MB 65000 in Bar einzahlen kannst, was sagt denn @Befner dazu?
Zitat:
@a.l.65 schrieb am 4. Dezember 2024 um 13:26:58 Uhr:
Hab vor ca 4 Wochen 65000 an MB überwiesen per Direktüberweisung, saß da gerade im Auto beim Ölwechsel bei MR Wash… Aber es gibt tatsächlich Empfänger Banken die dies nicht akzeptieren, weiß jetzt nicht ob du zb bei MB 65000 in Bar einzahlen kannst, was sagt denn @Befner dazu?
Ich wollte das Auto bei Mercedes auch (anteilig) in Bar bezahlen. Ging aber nur per Überweisung. O-Ton: Wir sind ein bargeldloses Autohaus. Sämtliche Reparaturen oder auch Kleinstbeträge für Ersatzteile gibt es nur per Rechnung und dann muss überwiesen werden oder Zahlung per Kreditkarte.
Und ein ganzes Auto per Kreditkarte zahlen war leider auch nicht möglich.
Also ich würde von der ganzen Sache unbedingt die Finger lassen. Der Verkäufer erklärt ja nicht mal richtig, woher er das Auto hat. Und ein Auto ohne Gewährleistung oder sonstiger Garantie in dieser Größenordnung ist ein ziemliches Risiko, gerade wenn man nicht das Geld hat, sich einen vernünftigen Gebrauchten bei einem Mercedes-Händler zu kaufen. Selbst bei einem Fähnchenhändler auf der grünen Wiese bekommt man mittlerweile eine anständige Gebrauchtwagengarantie auf die wichtigsten Teile wie Motor und Getriebe, wenn auch manchmal nicht über die vollen Kosten. Aber wenn man sich gerade noch die 40.000 für das Auto leisten kann und dann größere Teile kaputtgehen, ist man aufgeschmissen. Und wie die vorherigen Schreiber anführen: die ganze Sache riecht danach, dass da nicht alles legal abläuft.
Wer hat bisher behauptet, dass "nur 40.000 €" zur Verfügung stehen? Man kann sich ja auch ein Limit setzen wieviel man plant dafür auszugeben. Und hilfreich ist es nicht hier seine Gefühle auszulassen, denn das Gefühl hat der TE bereits, sonst würde er nicht fragen.
Der vorhergehende Beitrag ist ziemlich daneben! Wo hat der TE denn geschrieben, dass er nicht das Geld hat sich einen vernünftigen Gebrauchten bei einem MB-Händler zu kaufen? Und wo hat er geschrieben, dass er sich gerade noch die 40.000 für das Auto leisten kann und dann ein Problem hat, wenn was defekt sein sollte?
EDIT: hat sich überschnitten.
Ich habe ja nicht geschrieben, dass der Teilnehmer sich "nur" 40.000 leisten kann, sondern "wenn man ...". Und ich wollte dem Teilnehmer hierzu auch nichts unterstellen. Der Teilnehmer will ja gerade die Meinungen von anderen Lesern hören und man muss ja nicht deren Auffassungen teilen und alle Antworten zusammen ergeben ein Gesamtbild und helfen dem Teilnehmer. Meine Intention war jedenfalls, falls die insgesamt zur Verfügung stehende Geldmenge begrenzt ist, lieber die Finger von diesem Angebot zu lassen. Sollte der Teilnehmer locker mehr Geld zu Verfügung haben, kann er ja vielleicht auch ein Schnäppchen machen.
es gibt keine Schnäppchen am Automarkt
Man kann vlt einem Rentner, der noch nie was von mobile gehört hat, seinen alten Benz unter Wert abschwatzen, aber sonst ist da immer ein Haken ;-)
Die Händlergewährleistung ist bei weitem keine Garantie und sollte nicht überbewertet werden. Sowas kann man auch als Privatperson bei einer der vielen Versicherungen für unter 1000€ abschließen. Zugegeben, die Junge Sterne „Garantie“ gibt einen ein ruhiges Gefühl, aber deckt im Ernstfall auch längst nicht jeden Defekt ab. Will sagen, ein Privatkauf muss kein Himmelfahrtskommando werden und die größten Risiken kann man auch selbst absichern und dabei noch viel Geld sparen.
Zitat:
@andiberndi schrieb am 4. Dezember 2024 um 17:09:57 Uhr:
Ich habe ja nicht geschrieben, dass der Teilnehmer sich "nur" 40.000 leisten kann, sondern "wenn man ...".
"Deswegen wäre grammatisch statt "wenn" das Wörtchen "falls" korrekt gewesen." Klugscheißermodus aus 🙂
Aber prinzipiell sehe ich das auch so, dass man in den Preisregionen eher beim Händler kaufen sollte. Und so, wie die ganze Situation geschildert wurde, klingt das für mich doch recht dubios.
Da es ja auch die Betrugsmasche mit gefälschten Kfz-Briefen, wo die Blankobriefe und Stempel aus Einbrüchen in Zulassungsstellen stammen, hatte ich kurz Google bemüht, ob man die Nummern der gestohlenen Blanko-Kfz-Briefe online einsehen kann. Nichts gefunden, aber einen Link, der die Situation mit Betrug beim Autoverkauf ganz gut beschreibt: