Hilfe! Habe einen großen Fehler beim Verkauf gemacht
Habe heute mein 16 Jahre altes Auto verkauft. (Citroen C5 350.000km 650€)
Habe die Nummernschilder am Fahrzeug gelassen, dort für die Online Abmeldung die beiden Codes vorne und hinten freigekratzt.
Danach den Kaufvertrag fertig gemacht, wollte die Abmeldung im Anschluss machen, habe aber vergessen den Code im Brief frei zu kratzen.
Es wäre nicht ganz so schlimm, denn der Käufer hätte mir den Code per WhatsApp zuschicken können.
Aber jetzt kommt's, auf der Rückfahrt hat das Auto angeblich nach ca.20 min. Fahrzeit plötzlich Probleme mit der Kühlung, obwohl bei der Übergabe noch reichlich drauf war. Wie ich sagte, das ich das Auto nicht zurück nehme, kam von denen gleich "ok, dann werden sie mir nicht den Code geben und das Auto weiter verkaufen.
Frage
Kann ich das Auto auch ohne Code und ohne Brief bei der Zulassung abmelden.
Ich habe ja die Kopie des Kaufvertrages und kann mich auch legitimieren.
Die Polizei macht nichts, da das ganze eine Zivilrechtliche Angelegenheit ist
MFG
54 Antworten
Mach Dir doch keinen Stress. Die Versicherung ist mit dem Verkauf auf den Käufer übergegangen. Halter bist Du de facto auch nicht mehr, da Du keine Verfügungsgewalt mehr über das Fahrzeug hast. Gemeldet hast Du den Verkauf und lange damit herumfahren kann der Käufer mit den beschädigten Siegeln auch nicht. Lehne Dich entspannt zurück und mach Dir ein Kaltgetränk auf. Es kann überhaupt nichts passieren.
Die Versicherung ist mit dem Verkauf auf den Käufer übergegangen.
@Kai R. Meine(!) Versicherung hat jetzt der Käufer incl SFR und Co? Das wäre ja mal was neues
Die Versicherung geht an den Käufer über, der SFR bleibt beim Verkäufer.
Dann habe ich 40-Jahre gepennt. Meine VS-Nummer hat noch niemals ein Käufer bei "meiner" Versicherung bekommen. Egal, wenn das jetzt neu ist, ist das eben so. Welchen SFR hat denn dann der Käufer? Und eine eVB braucht der dann ja auch nicht mehr, ist ja alles "versichert".
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Zitat:
@remarque4711 schrieb am 12. Juni 2025 um 10:40:00 Uhr:
Die Versicherung geht an den Käufer über
Ja als allgemeine Floskel , auf theoretischer Ebene vielleicht. Fakt ist Halter & damit Versicherungsnehmer ist bis zur Ab oder Ummeldung der welcher im Schein steht. Du haftest zwar mit dem "Neuen" Eigentümer Gesamtschuldnerisch dh.aber in der Praxis DEINE Versicherung begleicht Schäden weil es keine Andere gibt. Ein unversichertes Fahrzeug kennt der Gesetzgeber nicht. Deswegen heißt es HaftPflicht & deine Versicherung ist es die sich Geld wiederholen muss. Das machen die schon...klar...wenn es denn was zu holen gibt...aber sie müssen dich halt auch nicht mehr Versichern. Eine Geschichte hat immer 2 Seiten.
"Fakt ist Halter & damit Versicherungsnehmer ist bis zur Ab oder Ummeldung der welcher im Schein steht.
Das ist so nicht richtig. Zitat berlinpaul dazu:
"...Die Haltereigenschaft ist eine rechtliche Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse. Danach ist Halter, wer bei wirtschaftlicher Betrachtung das Kfz für sich auf eigene Rechnung betreibt. Insofern folgt die der Verordnung entsprechende Eintragung in den Papieren der Rechtslage (deklaratorisch und nicht konstitutiv). Es können also Eintragung und Haltereigenschaft auseinanderfallen. Der Käufer ist Halter, jedoch noch nicht eingetragen. ..."
Außerdem müssen Halter und Versicherungsnehmer nicht identisch sein. Beim Verkauf eines Fahrzeugs geht die Kfz-Haftpflichtversicherung automatisch auf den neuen Halter über. Der Verkäufer muß die Versicherung und die Zulassungsstelle über den Verkauf und über den Käufer informieren. Der Käufer kann die Versicherung innerhalb eines Monats mit dem Sonderkündigungsrecht beenden und eine eigene Versicherung abschließen
Hat nix mit theoretischer Ebene zu tun. FAKT ist, dass mit der Übergabe des Fahrzeugs an den neuen Eigentümer der Versicherungsvertrag auf den Erwerber übergeht - auch wenn beide Parteien gesamtschuldnerisch für die Prämie haften. Das ist gesetzlich seit Ewigkeiten so geregelt. Sollte also zwischen Übergabe und Halterumschreibung ein Haftpflichtfall eintreten, wird der SFR des KÄUFERS belastet. So einfach ist das, da braucht es kein Geschwafel.
Ach...
wird der SFR des KÄUFERS belastet.
Und welchen SFR hat der denn dann?
Sollte also zwischen Übergabe und Halterumschreibung ein Haftpflichtfall eintreten,
Das ist dann immer noch MEINE Versicherung, also melde ich die Bude vorher ab. Und nix mit: "Geht an den Käufer".
Doch, würdest du angemeldet verkaufen, geht deine Versicherung sehr wohl an den Käufer über, das ist gesetzlich so geregelt ... 😜
So ähnlich steht es auch in eigentlich allen allen AKB, scheinbar haben die Mitforisten dort noch nie reingescheut, die meinen das wär was ganz neues ...😁
Ist vom GDV, in der Muster AKB, wahrscheinlich nutzen dieses Muster mehr oder weniger alle KFZ Versicherungen...
"Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beachten?
Übergang der Versicherung auf den Erwerber
G.7.1 Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. Dies gilt nicht für
die Kfz-Unfall- und die Fahrerschutzversicherung.
G.7.2 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers,
wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, anzupassen. Das gilt
auch für die SF-Klasse des Erwerbers, die entsprechend seines bisherigen Schadenverlaufs
ermittelt wird. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den Übergang der Versicherung
folgt.
G.7.3. Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir entweder von Ihnen oder vom Erwerber
verlangen.
Anzeige der Veräußerung
G.7.4 Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung des Fahrzeugs unverzüglich
anzuzeigen. Unterbleibt die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versicherungsvertragsgesetz
der Verlust des Versicherungsschutzes."
Doch, würdest du angemeldet verkaufen,
Das Fahrzeug ist weiterhin versichert, ja, aber unter MEINEM Namen. Daher: Abmelden. Alles ganz easy. Und wenn ein Fahranfänger meinen Dicken kaufen würde, hat der dann 38 SFR. Tolles Ding.
Zitat:
@cube01 schrieb am 12. Juni 2025 um 15:44:24 Uhr:
Ach...
Und welchen SFR hat der denn dann?
Das ist dann immer noch MEINE Versicherung, also melde ich die Bude vorher ab. Und nix mit: "Geht an den Käufer".
Das ist individuell verschieden , welchen SFR der Käufer hat. Je nachdem wievielte Jahre er sich erfahren hat. Sowas ist bei allen Versicherungen hinterlegt.
Geht auf den Käufer über, gilt ja nur für die Haftpflicht und bezieht sich nur auf jene Versicherungsgesellschaft, bei welchem das Auto bisher war. Das alles dient ja nur dazu, daß es keine Minute geben soll, indem ein eventuelles UnfallOpfer keinen Anspruch auf Haftpflicht Entschädigung hätte.
In gut 90-99 % aller Verkaufsfälle geht der Käufer ja sowieso zu einer anderen Gesellschaft mit dem Neu erworbenen Fzg. und schließt dann einen eigenen Vertrag mit seinen Wünschen ab. TK : ja/nein VK: ja/nein Usw.usw. Und meldet dann das Auto um.
Das wissen doch auch alle Versicherungen daß es so ist.
Lediglich die, welche nicht innerhalb 1 Monat ummelden, werden dann von den Versicherungen angeschrieben.
(Sofern der Verkäufer seiner Pflicht nachgekommen ist, den Verkauf des KFZ und die Daten des Erwerbers der Vers.zu melden!)
Edit: Dass Du persönlich nur abgemeldet verkaufst und sich das auch nicht ändern wird, ist hier mehr als deutlich geworden und selbstverständlich Deingutes Recht und Deine persönliche Entscheidung.
Aber trotzdem ist das bei Verkauf eines angemeldeten Kfz nunmal so geregelt wie es hier schon mehrmals gesagt und erklärt und belegt wurde.
Jetzt haben schon mehrere Leute versucht, dir zu erklären, dass nur die Versicherung auf den Käufer übergeht aber nicht der SFR.
Ich glaube, du willst es nicht verstehen 🙄.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 12. Juni 2025 um 14:55:27 Uhr:wird der SFR des KÄUFERS belastet.
Es geht doch gar nicht um den nebensächlichen SFR der gerade erst ins Spiel gebracht wurde, sondern darum wer generell Haften muss & das ist die Versicherungspolice des bisherigen Halters ! & wenn sie 10x "übergegangen" oder jemand die Haltereigenschaft angenommen hat(!)🙄 das und nur das habe ich ausgesagt.
Es geht darum wer zahlt nicht wer was ist.
Wie heißt es so schön: Das Auto ist versichert, nicht der Fahrer…. Und:
(In gewisser Weise auch: „nicht der Halter“)
Zitat:
@cube01 schrieb am 12. Juni 2025 um 15:55:23 Uhr:
Das Fahrzeug ist weiterhin versichert, ja, aber unter MEINEM Namen. Daher: Abmelden. Alles ganz easy. Und wenn ein Fahranfänger meinen Dicken kaufen würde, hat der dann 38 SFR. Tolles Ding.
nicht mehr unter Deinem Namen. Die persönlichen Daten des Käufers stehen ja auf der Veräußerungsmitteilung. Der Rabatt wird im Zweifel auf 100% festgelegt.