Hilfe! Habe einen großen Fehler beim Verkauf gemacht
Habe heute mein 16 Jahre altes Auto verkauft. (Citroen C5 350.000km 650€)
Habe die Nummernschilder am Fahrzeug gelassen, dort für die Online Abmeldung die beiden Codes vorne und hinten freigekratzt.
Danach den Kaufvertrag fertig gemacht, wollte die Abmeldung im Anschluss machen, habe aber vergessen den Code im Brief frei zu kratzen.
Es wäre nicht ganz so schlimm, denn der Käufer hätte mir den Code per WhatsApp zuschicken können.
Aber jetzt kommt's, auf der Rückfahrt hat das Auto angeblich nach ca.20 min. Fahrzeit plötzlich Probleme mit der Kühlung, obwohl bei der Übergabe noch reichlich drauf war. Wie ich sagte, das ich das Auto nicht zurück nehme, kam von denen gleich "ok, dann werden sie mir nicht den Code geben und das Auto weiter verkaufen.
Frage
Kann ich das Auto auch ohne Code und ohne Brief bei der Zulassung abmelden.
Ich habe ja die Kopie des Kaufvertrages und kann mich auch legitimieren.
Die Polizei macht nichts, da das ganze eine Zivilrechtliche Angelegenheit ist
MFG
54 Antworten
Interessantes Thema
Gibt es einen Kaufvertrag? Dann würden eventuell begangene OVI's auf den neuen Käufer abgelastet werden können...Mit beschädigten Siegel der Kennzeichen ist das Fahrzeug aber nicht mehr zugelassen...somit Straftat zu Lasten von Fahrer und Halter(dir)...eher problematisch
Ist der Verkäufer denn rechtlich noch "Halter" nachdem der Verkauf abgewickelt wurde?
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 9. Juni 2025 um 08:40:46 Uhr:
Ist der Verkäufer denn rechtlich noch "Halter" nachdem der Verkauf abgewickelt wurde?
der Halter ist Halter bis um- oder abgemeldet wurde.
auch ein Kaufvertrag alleine reicht nicht bei angemeldeter Übergabe…hierzu bedarf es eines Übergabeprotokolls wo Datum/Uhrzeit festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben wurde.
offizieller Begriff: Veräusserungsanzeige
Ja, einen Kaufvertrag gibt es. Der Käufer ist nach wie vor nicht erreichbar, bzw. reagiert nicht. Werde gleich morgen früh zur Zulassungsstelle gehen.
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Sorry der neue Editor nervt.
Zitat:
@Handschweiß schrieb am 9. Juni 2025 um 08:40:46 Uhr:
Ist der Verkäufer denn rechtlich noch "Halter" nachdem der Verkauf abgewickelt wurde?
Nein.
Sofern alle in 15/5 FZV erforderlichen Daten des Erwerbers erfasst sind und an die Zulassungsstelle übermittelt wurden, wird diese den Erwerber zur Umschreibung/Außerbetriebsetzung zur Not auch zwangsweise auffordern.
Problem hier ist, die Siegel von den Kennzeichen sind schon entwertet und damit ungültig, was bei einer Außerbetriebsetzung/Umschreibung vor Ort probleme bereiten wird.
@TE
Warum hast Du nicht bei der Übergabe und freilegen der SI Codes auf den Kennzeichen abgemeldet, dann wäre Dir das Fehlen des SI Codes von der ZB1 aufgefallen?
Du wolltest abmelden nachdem der Erwerber zu Hause war. Richtig?
Hoffentlich hast Du die Daten des Erwerbers alle erfasst und durch PA kontrolliert.
War der Wagen bis zum Schluss bei Dir Problemfrei, dann bis Du wohl auf eine Masche reingefallen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 9. Juni 2025 um 09:18:32 Uhr:
Nein.
Sofern alle in 15/5 FZV erforderlichen Daten des Erwerbers …
Falsch…wie geschrieben, wenn der Verkauf abgewickelt ist… ändert sich durch diesen Vorgang erstmal garnix.
wie vom TE mitgeteilt ist noch nichts an die Zulassungsstelle übermittelt worden…somit ist er erstmal Halter und bleibts auch.
@Kilroy_26899 ist Datum/Uhrzeit der Übergabe festgehalten und unterschrieben?
Wie immer ist sehr viel Meinung etwas lauter als die lieber-richtig-Fraktion. Die Haltereigenschaft ist eine rechtliche Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse. Danach ist Halter, wer bei wirtschaftlicher Betrachtung das Kfz für sich auf eigene Rechnung betreibt. Insofern folgt die der Verordnung entsprechende Eintragung in den Papieren der Rechtslage (deklaratorisch und nicht konstitutiv). Es können also Eintragung und Haltereigenschaft auseinanderfallen. Der Käufer ist Halter, jedoch noch nicht eingetragen. Deshalb muss die Eintragung korrigiert werden. Eine Mitteilung des Verkaufes unter Vorlage des Kaufvertrages ist hier leider der einzige Weg, weil die Veräußerungsanzeige nicht von Käufer und Verkäufer unterschrieben und übermittelt wurde. Der TE weiß selbst, dass das ziemlich unklug war. Beim nächsten mal wird er es besser machen.
. . . .
@Ratbo Ort, Datum und Unterschrift ja, Uhrzeit nicht.
Zitat:
@Ratbo schrieb am 9. Juni 2025 um 19:29:28 Uhr:
Falsch…wie geschrieben, wenn der Verkauf abgewickelt ist… ändert sich durch diesen Vorgang erstmal garnix.
wie vom TE mitgeteilt ist noch nichts an die Zulassungsstelle übermittelt worden…somit ist er erstmal Halter und bleibts auch.
@Kilroy_26899 ist Datum/Uhrzeit der Übergabe festgehalten und unterschrieben?
Dann lies doch wenigstens in der FZV, wenn ich die schon ausführe.
Wechselt die Person des Halters, haben der bisherige Halter und der Eigentümer dies nach Maßgabe des Satzes 3 unverzüglich der Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen
Durch den Verkauf wechselt der Halter.
Der Verkäufer ist lediglich eingetragener Halter, bis der neue seiner Pflicht zur Änderung nachgekommen ist.
Zitat:
@Kilroy_26899 schrieb am 9. Juni 2025 um 21:12:16 Uhr:
@Ratbo Ort, Datum und Unterschrift ja, Uhrzeit nicht.
Lass Dich nicht verwirren, einscannen Deiner Zulassungsstelle hinmailen und dann wird der Erwerber eine Aufforderung seiner Zulassungsstelle bekommen.
Wenn er das nicht macht kann die 15/5 Satz 5 zur Anwendung kommen und die Zulassung wird nach erfolglosem Aufgebot beendet.
Wie sehr habt ihr die LK Siegel beschädigt, beim Freilegen der SI Codes?
Durch einen Verkauf wechselt nicht der Halter des Fahrzeugs sondern erstmal nur der Eigentümer.
Eigentümer, Halter, Besitzer und Fahrer sind immer noch 4 eigenständige Personen(!) Sie können sich überscheiden ,tun das in der Praxis in der Regel auch - aber eben nicht immer. Nur weil jemand ein Fahrzeug gekauft hat ist es noch lange nicht automatisch sofort der Halter & er muss es auch nicht werden weil er das Fahrzeug vielleicht gar nicht auf sich anmelden möchte.
Zitat:
@Ratbo schrieb am 9. Juni 2025 um 20:52:52 Uhr:
. . . .
Du missverstehst u.a. die Definition des Halterbegriffes und die Beitragsregeln.