Hilfe! Habe einen großen Fehler beim Verkauf gemacht
Habe heute mein 16 Jahre altes Auto verkauft. (Citroen C5 350.000km 650€)
Habe die Nummernschilder am Fahrzeug gelassen, dort für die Online Abmeldung die beiden Codes vorne und hinten freigekratzt.
Danach den Kaufvertrag fertig gemacht, wollte die Abmeldung im Anschluss machen, habe aber vergessen den Code im Brief frei zu kratzen.
Es wäre nicht ganz so schlimm, denn der Käufer hätte mir den Code per WhatsApp zuschicken können.
Aber jetzt kommt's, auf der Rückfahrt hat das Auto angeblich nach ca.20 min. Fahrzeit plötzlich Probleme mit der Kühlung, obwohl bei der Übergabe noch reichlich drauf war. Wie ich sagte, das ich das Auto nicht zurück nehme, kam von denen gleich "ok, dann werden sie mir nicht den Code geben und das Auto weiter verkaufen.
Frage
Kann ich das Auto auch ohne Code und ohne Brief bei der Zulassung abmelden.
Ich habe ja die Kopie des Kaufvertrages und kann mich auch legitimieren.
Die Polizei macht nichts, da das ganze eine Zivilrechtliche Angelegenheit ist
MFG
54 Antworten
Die Sigel wurden nur in der Mitte beschädigt, so dass der Code sichtbar ist.
Übrigens dieses hatte ich der Polizei auch gesagt, dass ich den Sigel beschädigt hatte, worauf er mich darauf hinwies, dass ich das nicht dürfte.
Wie ich ihm aber sagte, dass ich das doch machen müsse für die Online Abmeldung, erwiderte er, das er gar nicht wisse, das man dieses auch online machen könne.
Zitat:
@Kilroy_26899 schrieb am 9. Juni 2025 um 21:27:09 Uhr:
Die Sigel wurden nur in der Mitte beschädigt, so dass der Code sichtbar ist.
Übrigens dieses hatte ich der Polizei auch gesagt, dass ich den Sigel beschädigt hatte, worauf er mich darauf hinwies, dass ich das nicht dürfte.
Wie ich ihm aber sagte, dass ich das doch machen müsse für die Online Abmeldung, erwiderte er, das er gar nicht wisse, das man dieses auch online machen könne.
Recht er hat, nur im Zug der i_kfz Außerbetriebsetzung, wenn Du aufgefordert wirst, die 3 SI Codes freizulegen und zum Zweck der Außerbetriebsetzung einzugeben, darfst Du diese freilegen und die Kennzeichen und die ZB1 gelten als entwertet/ungültig.
Suboptimal, dass Du die Kennzeichen ungültig gemacht hast. Warum hast Du die online Außerbetriebsetzung nicht durchgeführt, als der die Karre abgeholt hat und nur die SI Codes der Siegel freigelegt und aufgeschrieben? -Damit er noch nach Hause fahren kann und Du abends anmeldest, richtig?
Das die Rennleitung von i_kfz nicht immer alles weiß, ist schade aber kommt leider öfter vor.
Berlinpaul und windelexpress haben logisch nachvollziehbare Erklärungen geliefert.
So, komme gerade von der Zulassungsstelle. Die sagten, die könnten gar nichts machen. Sie hat irgendwas davon gefaselt, dass die Versicherung frühestens nach einem Jahr aktiv werden könne, dieses könne aber auch noch bis zu zwei Jahren anhalten, so dass ich im schlimmsten Fall die nächsten drei Jahre Steuern und Versicherung plus ggf. Bußgelder bezahlen könne. Werde jetzt einen Anwalt aufsuchen.
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Genau deshalb kam der Einwurf mit dem Halter, denn der bist nach wie vor Du.
Rede mit deiner Versicherung wenn die Zulassungsstelle sich quer stellt, die können das Versicherungsverhältnis aufkündigen, dann wird das KFZ übers KBA an die Zulassungstelle gemeldet & zur Fahndung ausgeschrieben & von der Polizei gesucht,die leistet Amtshilfe.
Wird es gefunden werden die Schilder entsiegelt/ einzogen. Alles was bis dahin kommt landet bei dir , auch Abschlepp /Stellplatzgebühren & Bußgelder.
über einen Anwalt kannst du versuchen die Kosten vom Käufer einzutreiben - wenn er dir denn die richtigen Personalien gegeben hat.
Zitat:
@Kilroy_26899 schrieb am 10. Juni 2025 um 09:10:32 Uhr:
So, komme gerade von der Zulassungsstelle. Die sagten, die könnten gar nichts machen. Sie hat irgendwas davon gefaselt, dass die Versicherung frühestens nach einem Jahr aktiv werden könne, dieses könne aber auch noch bis zu zwei Jahren anhalten, so dass ich im schlimmsten Fall die nächsten drei Jahre Steuern und Versicherung plus ggf. Bußgelder bezahlen könne. Werde jetzt einen Anwalt aufsuchen.
Erstmal tief durchatmen und sich nicht sofort verunsichern lassen .. hast bereits bei der Polizei bemerkt .. nicht jeder steckt voll in jedem Thema ... warum du zur Zulassungstelle pilgern wolltest und nun getan hast, verstehe ich nicht .. was sollen die jetzt machen ? Swat Team zum Käufer schicken?
Das einzig sinnvolle ist ersteinmal das hättest gleich in den briefkasten der Zulassungstelle werfen können, den KV, den schickst du auch zur Versicherung .. damit geht die dann schon mal auf den Käufer über ... und die Zulassungstelle weiß dann auch das der Wagen zum Käufer gewechselt hat ...
Und dann würde ich ersteinmal die füsse still halten, evtl. löst sich das alles ohne Nebenwirkungen in Luft auf, kommt irgendwas mit Verwarngeld/Bussgeld .. weil der Käufer was einkassiert hat, schickst du denen auch den KV, dann sollte von dort auch nichts mehr kommen ...zumindest wenn Ereignis am Tag nach dem Kauf war .. am Verkaufstag wird es tricky, sofern die Übergabeuhrzeit auf dem KV fehlt...
Den Anwalt würde ich mir aktuell sparen, was soll der jetzt auch machen, im Grunde ist noch nichts passiert .. bis auf das der Käufer bockig ist und eine code nicht rausrücken möchte ... ob das heißlaufen nun Fake oder wirklich passiert ist .. ist eigentlch auch egal ... könnte aber bockige Stimmung vom Käufer erklären ... 350 tkm 650 EURO Auto so ist das ebend...
Durch den Kauf und Übergabe des Autos endet die Haltereigenschaft des Verkäufers direkt. Die des Käufers beginnt unmittelbar im Anschluss. Für die Kfz-Steuer haftet der Verkäufer ein Jahr über seinen Zeitraum hinaus nach. Unschön, ist aber so.
Durch den Verkauf erfolgte ein sofortiger gesetzlicher Vertragsübergang der Versicherung auf den Käufer. Demzufolge ist dem Verkäufer gegenüber keine Kündigung mehr möglich. Der Verkäufer haftet leider mit dem Käufer auf die Prämie der noch laufenden Periode.
Und da die Siegel der Code frei liegt, kann der Käufer damit eigentlich nicht lange rumfahren, da könnte seine Fahrt(en) schenll beendet sein, wenn das der Exekutive wo auch immer auffält...
Ja, das fällt dann vermutlich auch recht bald auf.
Der TE erwähnte, dass die Siegel vorsichtig frei gelegt wurden, um den SI Code abzulesen. Anschließend wurde das Landeswappen vermutlich wieder zurückgeklappt und fixiert, damit der Verkäufer unbehelligt nach Hause fahren kann.
Fragen diesbezüglich sind bisher nicht beantwortet worden.
Ja, es wurde nur in der Mitte ein ca. 8mm großer Bereich frei gekratzt.
Ich werde morgen bei meiner Versicherung (heute geschlossen) eine Erwerberkündigung mit meinem Kaufvertrag beantragen.
Schreib es einfach so, wie es im ADAC Kaufvertragsformular steht.
Hat deine versicherung einen online Bereich? huk24 z.B. hat dafür sogar eine onlineRoutine/Formular was man im Kundenbereich innerhalb von 2 Minuten durchgeklickt hat 24/7 ...
das ließt sich bei dir alles so kompliziert, was ist den Erwerberkündigung? schick deiner Versicherung einfach eine Verkaufsanzeige, das kann auch ein 2 Zeiler via e-Mail sein + scan/Foto vom KV ..mit der bitte um Bestätigung ...fertig .. das sollte heute auch bei der letzten HinterhofVersicherung 24/7 möglich sein...alterniv sende es per FAX😁😁
Die meisten Versicherungen kündigen den Versicherungsschutz nicht auf, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist.
Insbesondere wenn Beiträge fürs Jahr bezahlt sind, gibt's für die Versicherung keinen Grund die Deckung zurückzuziehen, nur weil jemand sein Kfz angemeldet verkauft hat.
Veräußerungsmitteilung/Kaufvertrag an die Zulassungsstelle und abwarten.
Hauptsache dich persönlichen Daten des Erwerbers sind richtig, dann bekommt man ihn auch ran.
Also ich hab bei der HUk Coburg und bei der HUK 24 schon einige Fahrzeuge angemeldet verkauft und immer wurde der Versicherungsvertrag beendet und taggenau mit dem Verkaufstag abgerechnet.
Natürlich habe ich den Verkauf in all diesen Fällen unmittelbar danach gemeldet und auch eine Kopie oder das Original des KV vorgelegt bzw.online ein Foto vom KV gesendet im Fall der HUK 24.
Evtl. Vorab Zuviel überwiesene Prämie wurde als Gutschrift für das nachfolgende Fzg. vorgehalten (HUK Coburg) vor etlichen Jahren bzw. das unverbrauchte Guthaben zurück überwiesen…(HUK24 erst vor wenigen Jahren)
Also es kann manchmal auch einfach und Kundenfreundlich gehen.