Hilfe! Habe einen großen Fehler beim Verkauf gemacht

Habe heute mein 16 Jahre altes Auto verkauft. (Citroen C5 350.000km 650€)

Habe die Nummernschilder am Fahrzeug gelassen, dort für die Online Abmeldung die beiden Codes vorne und hinten freigekratzt.

Danach den Kaufvertrag fertig gemacht, wollte die Abmeldung im Anschluss machen, habe aber vergessen den Code im Brief frei zu kratzen.

Es wäre nicht ganz so schlimm, denn der Käufer hätte mir den Code per WhatsApp zuschicken können.

Aber jetzt kommt's, auf der Rückfahrt hat das Auto angeblich nach ca.20 min. Fahrzeit plötzlich Probleme mit der Kühlung, obwohl bei der Übergabe noch reichlich drauf war. Wie ich sagte, das ich das Auto nicht zurück nehme, kam von denen gleich "ok, dann werden sie mir nicht den Code geben und das Auto weiter verkaufen.

Frage

Kann ich das Auto auch ohne Code und ohne Brief bei der Zulassung abmelden.

Ich habe ja die Kopie des Kaufvertrages und kann mich auch legitimieren.

Die Polizei macht nichts, da das ganze eine Zivilrechtliche Angelegenheit ist

MFG

54 Antworten

Also, meine Versicherung wird den Käufer anschreiben und ihn bitten, das Auto in innerhalb 14 Tage abzumelden.

Sollte der Käufer dem nicht nachkommen, wird die Versicherung gekündigt.

Bis dahin, wäre ich (meine Versicherung) für jegliche Schäden haftbar.

Nach der Kündigung, geht von der Versicherung ein Schreiben an die Zulassungstelle, dass das Auto nicht mehr versichert ist. Ab dann kann das Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben werden, zwecks Zwangsstilllegung.

Bis dahin, gesetzlich wird bis 2 Jahre gefahndet, muss ich die KFZ Steuer bezahlen.

Da ich vermute, dass das Auto mittlerweile ins Ausland gebracht wurde, werde ich wohl zwei weitere Jahre die Steuer bezahlen müssen.

Zitat:
@Kilroy_26899 schrieb am 16. Juni 2025 um 08:14:50 Uhr:
Also, meine Versicherung wird den Käufer anschreiben und ihn bitten, das Auto in innerhalb 14 Tage abzumelden.
Sollte der Käufer dem nicht nachkommen, wird die Versicherung gekündigt.
Bis dahin, wäre ich (meine Versicherung) für jegliche Schäden haftbar.

Da die Versicherung mit Kaufzeitpunkt auf den Käufer übergeht ist es nicht deine Versicherung, oder bis du Eigentümer / Hauptanteilseigner der Versicherung

ich würde das nicht so schwarz sehen, auch im Ausland müssen Fahrzeuge zugelassen werden, das geht kaum wenn der Wagen in DE noch zugelassen ist ..

Ich bleibe weiterhin dabei, das wird sich möglicherweise bald von alleine lösen, ohne das du 2 Jahre KFZ Steuer zahlen musst...

Hast du die Zulassungsstelle jetzt schriftlich über den Verkauf an xxx informiert?

Wäre es dem Käufer überhaupt noch möglich dass Auto mit den beschädigten Siegeln am Kennzeichen problemlos abzumelden?

Mit einer Umschreibung auf ihn und der EVB einer Versicherung wäre es natürlich auch für Dich erledigt..

Aber ja: Solltest Du bei Deinem letzten Besuch in der Zul.Stelle als Du das Problem geschildert hattest, einfach wieder abgezogen sein (nachdem Du da in gewisser Weise abgewimmelt wurdest) dann musst Du diese schriftliche Meldung über dem Verkauf und alle Daten des Erwerbers unbedingt nachliefern!

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Zitat:
@Pauliese schrieb am 16. Juni 2025 um 09:18:43 Uhr:
Wäre es dem Käufer überhaupt noch möglich dass Auto mit den beschädigten Siegeln am Kennzeichen problemlos abzumelden?

Es kommt darauf an!

Auf den Sachbearbeiter, stimmt‘s ? (Oder auf den genauen Zustand der Siegelplaketten?)

Sowohl als auch

Zitat:
@Handschweiß schrieb am 16. Juni 2025 um 08:36:10 Uhr:
Hast du die Zulassungsstelle jetzt schriftlich über den Verkauf an xxx informiert?

Ja, die hat eine Kopie und schickt sie zur Zulassungsstelle in Duisburg, wo der Wohnsitz vom Verkäufer ist.

Na dann kannst du ja einigermaßen beruhigt sein.

650€ hätte dir auch ein gewerblicher Ankäufer wahrscheinlich fast gegeben und du hättest jetzt weit weniger Stress. Das ist wohl eine Masche.

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