Hilfe Gerücht Insolvenz Autohaus kurz vor Abholung!
Hallo,
kurz vor Abholung unseres Tiguans (10./11.07) ist nun das wohl nicht unbegründete Gerücht aufgekommen, dass es dem Autohaus in dem wir bestellt haben finanziell nicht besonders gut geht.
Fakten die dafür sprechen: unser Autoverkäufer hat Hals über Kopf gekündigt, die Ausstellung ist halb leer und die Verkäufer winden sich fadenscheinig, sagen natürlich nichts konkretes, dementieren aber auch nicht, räumen "gewisse" Schwierigkeiten, wenn auch nur "vorübergehend" ein.
Unser Auto ist teilfinanziert, sollte Anfang KW 28. angezahlt werden und einen Tag vor Abholung zugelassen werden.
Das Autohaus lehnt eine Barzahlung : Geld gegen Abholschein strikt ab, wäre zu gefährlich ????
Wir sollen auf jeden Fall überweisen, Bankverbindung ist plötzlich eine andere.
Nach Rücksprache mit Wolfsburg versuchen wir nun die Abwicklung auf ein anderes Autohaus zu übertragen, aber wir haben noch keine Info ob das so möglich ist.
Wer hat ähnliche Erfahrungen oder Tipps, wär echt toll wenn jemand etwas weiß.
So kurz davor......
LG
Bea & Wolf
Beste Antwort im Thema
Hallo und herzlich willkommen im Rechts-Blog von Motor-Talk.
Wir setzen hier Besitz und Eigentum gleich, garnieren alles mit ein paar Paragraphen aus dem BGB, und das, was bei einer Insolvenz übrigbleibt ist Konkursmasse (weil ja Insolvenz=Konkurs). Aus dieser Masse werden die Löhne bezahlt. Und VW muss es richten, die bauen ja auch das Auto. Genau so muss Sony dir aus Japan einen neuen Fernseher schicken, wenn Du beim Elektroladen nebenan für einen guten Vorführer eine Anzahlung gemacht hast, und es gibt plötzlich das Geschäft nicht mehr. Und der italienische Staat muss bezahlen, wenn der Gutschein der bankrotten Pizzeria nicht mehr einzulösen ist. Mehr $%&§$ möchte ich jetzt nicht mehr aus vorherigen Beiträgen zusammenfassen.
Ergasilus, das was Du hier schreibst, drückt deine Stimmung und Freude auf das neue Auto unendlich nach unten, klar. Aber: Du weißt gar nicht, ob das Autohaus in die Insolvenz schlittert. Das ist nur eine Vermutung. Du kannst unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ schauen, ob das der Fall ist, da stehen alle Insolvenzen bundesweit tagesaktuell drin. Du hast noch kein Geld angezahlt, oder?. Alles was Du verlierst, wenn im schlechtesten Fall alles in die Binsen geht, wäre Zeit, aber kein Geld. Lieber 8 Monate verloren, als 30.000 EUR?
Ich bin kein Rechtsanwalt, aber nur so viel: Eine Insolvenz ist keine Pleite (Konkurs), es ist eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz schützt Unternehmen vor dem Konkurs (auch wenn er dadurch nicht ausgeschlossen ist). So wird z.B. den Gläubigern der Zugriff auf die Konten verwehrt. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung, und hilft, das Unternehmen zu stabilisieren. Die Arbeitsagentur zahlt 3 Monate die Löhne der Belegschaft (Stichwort: Insolvenzgeld, google mal danach). Der Verwalter hat höchstes Interesse daran, die laufenden Aufträge abzuwickeln, die sind ja mit einem Gewinn für das Unternehmen verbunden. Durch die Insolvenz bekommt das Unternehmen die Möglichkeit, wieder "zu atmen". Der Insolvenzverwalter richtet ein Konto ein, auf das die Gläubiger (in erster Linie die Banken) keinen Zugriff haben, und auf das Gelder überwiesen werden.
So lange Du also kein Geld bezaht hast, kannst Du auch keins verlieren. Die Sache mit dem Anwalt war sicher richtig, aber hier - wie vorgeschlagen - einen Rundruf über die Medien zu machen, und das, obwohl Du nicht mal sicher bist, ob das Unternehmen insolvent ist, das würde ich mir gut überlegen.
Sprich vor einer eventuellen Überweisung mit deiner Bank und mit der Bank des Autohauses, sprich aber vor allem mal mit dem Geschäftsführer des Autohauses.
Das Forum hier ist eine Selbsthilfegruppe der Tiguan-Wartenden, aber manchmal wird halt schon viel Müll geschrieben, weil jeder ein bisschen Halbwissen von sich gibt (da nehme ich mich gar nicht aus). Red mit den Leuten, lass dir die Aussagen schriftlich geben (vor allem von den Banken). Es gibt so viele Möglichkeiten der Bezahlung: Treuhandkonten, Lastschriftverfahren. Ich glaube, dass Du deinen Tiguan bekommst.
Servus,
Markus
87 Antworten
Dein Problem in allen Ehren, aber ich glaube nicht, dass VW einfach mal den Brief an ein anderes Autohaus schicken kann.
Zwischen dem Händler und VW gibt es einen Vertrag und zwischen Dir und dem Händler gibt es einen Vertrag.
nun kann VW doch nicht einfach den Vertrag kündigen und den Brief + Auto an einen anderen Händler schicken, weil es VW oder dem Endkunden besser gefällt.
Bei allen Problemen die man da hat, darf man nicht unfair werden. Ich denke, dass der Weg mit dem Rechtsanwalt schon richtig ist und man sich auf den Händler konzentrieren sollte. VW wird und kann hier keine Vertragsänderung herbeiführen. VW ist nur der Hersteller.
Das Thema Autobild ist auch eine Lachnummer. Wenn ein Autohaus Insolvent ist und Du versuchst das bei der Autobild publik zu machen, dann wird sich der Händler mit Sicherheit einen Sch... darum scheren.
VW selber wird da nicht mit einer Silbe erwähnt werden, da auch der Autobild die vertragsrechtlichen Gegebenheiten bekannt sein dürften. Das Problem wird dadurch nicht einfacher: Ein bestelltes Fahrzeug zu bekommen ohne das Risikio das eingezahlte Geld in die Insolvenzmasse zu stecken ohne eine Gegenleistung zu bekommen.
Ich bin kein Fachmann bei den Verträgen zwischen Händler und VW, aber es wird so sein, wie bei allen Vertriebspartnerschaften und da mischen sich die Hersteller ungerne in die Belange ihrer Partner ein.
Ich würde es versuchen, da gibts ja immer so eine Rubrik wo sich Autofahrer an die AB wenden wenn sie nicht weiter kommen. Oder Auto Motor Sport TV. Da gibs ja so viel Möglichkeiten.
Zitat:
Original geschrieben von Phaetischist
Schreib mal VW ne Mail, und verlinke mal diesen Thread hier. Das ja ne riesige Sauerrei!
...ich hab das mal gemacht, aber Hoffnung setzte ich darauf nicht.
Trotzdem DANKE !
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Zitat:
Original geschrieben von Ergasilus
Ja, habe ich gestern mit dem "lieben Gott" gemacht, Bonitätsindex ist 500, Inkasso Dienst bereits eingeschaltetZitat:
Original geschrieben von cadii
Hallo,
habt Ihr schon mal versucht eine Firmenauskunft über z.B. Bürgel zu bekommen.
Wenn man einen guten Draht zum lieben Gott hat (Firmencontroller) kann das auch schon ein bißchen beruhigend wirken.Sieht also nicht gut aus.....
Das schlimme ist, wir haben vor Bestellung des Tiguans drei verschieden Händler besucht und hätten nie gedacht, dass mit diesem Händler etwas schiefgehen kann (gut man soll nie nie sagen).
Bei der Übergabe Geld gegen Brief haben wir die Bedenken, dass das Geld nicht nach Wolfsburg weitergeleitet wird und die dann den Tiguan nicht rausgeben - da die sich dort ja völlig raushalten und uns keinerlei Unterstützung zu sagen, glaube ich auch das die das dann so durchziehen würden.
Also im schlimmsten Fall müssen wir vom Vertrag zurück treten und noch einmal mindestens 8 Monate warten, das Schlimme ist das Ganze kann mit jedem Autohaus wieder passieren..... Ein anderes Auto kommt nicht im Frage, wie ihr euch sicher vorstellen könnt.....
Ich kann euch sagen, dass geht an die Nerven.......
LG
B.
Wer den Brief hat, ist Besitzer des Wagens, also kann VW ihn nicht zurückbehalten. Das Problem ist aber möglicherweise, dass der Händler den Brief erst gar nicht bekommt. Falls Du finanziert hast, geht der Brief eventuell auch erst zur Bank.
Sollte VW den Brief nicht versenden, was macht VW dann mit Brief und Auto?? Ich würde micht noch einmal mit VW in Verbindung setzen. Laß Dir die Verkaufssteueurung geben.
Zitat:
Original geschrieben von Ergasilus
Sollten wir unseren Tiguan nicht bekommen oder irgendwie doch noch etwas schiefgehen bei einer Zug um Zug Übergabe werden wir uns an die Presse und das Fernsehen wenden - um andere Autobesteller, die wir wir lange gespart haben zu warnen, oder ihr glücklichen Tiguan Besitzer macht eine Demo für uns vor den Werkstoren....LG
B.
In Gelsenkirchen ist ein Opel-Händler insolvent gegangen. Am Abend vor dem Konkursantrag hat ein Käufer das Geld für seinen Neuwagen (der dort schon stand) überwiesen, am nächsten morgen war das Autohaus "völlig überraschend" pleite.
Geld und Auto sind somit weg (Konkursmasse), Opel hält sich völlig raus, und laut Anwalt bzw. Konkursverwalter gehen Löhne usw. vorrangig von der Konkursmasse ab, so dass es sehr sehr schlecht aussieht, Geld oder Auto zu bekommen.
Habe den Bericht damals im WDR gesehen:
http://www.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2008/0218/00_autokauf.jspIst schon erschreckend. Ich habe jetzt auch bei meinem Verkäufer angefragt, ob Treuhandkonto o.ä. möglich ist, aber seit Tagen keine Antwort. Muss ich wohl auch Bargeld gegen Brief tauschen, alles andere ist mir zu ungewiss.
Zitat:
Original geschrieben von Baldipata
(...)
Wer den Brief hat, ist Besitzer des Wagens
(...)
In D? Mitnichten! Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§ 854 BGB
Erwerb des Besitzes
(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Will sagen: Wer den Brief hat, ist zunächst einmal Besitzer des Briefes. Mehr nicht!
Ob mit dem Besitz der Fahrzeugpapiere indes auch ein (wirksamer) Eigentumsübergang des Fahrzeuges i.S. dieses Gesetzes einhergegangen ist, steht auf einem völlig anderen Blatt und gilt es mithin sehr sorgsam zu prüfen bzw. in diesem Fall besser prüfen zu lassen.
😉
Zitat:
Original geschrieben von pakistani
§ 854 BGBErwerb des Besitzes(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Will sagen: Wer den Brief hat, ist zunächst einmal Besitzer des Briefes. Mehr nicht!
Ob mit dem Besitz der Fahrzeugpapiere indes auch ein (wirksamer) Eigentumsübergang des Fahrzeuges i.S. dieses Gesetzes einhergegangen ist, steht auf einem völlig anderen Blatt und gilt es mithin sehr sorgsam zu prüfen bzw. in diesem Fall besser prüfen zu lassen.😉
Mit einem Brief in der Hand könnte ich aber z.B. die Polizei rufen, und die Herausgabe "meines" Wagens erzwingen. Denn ein Kaufvertrag muss nicht zwingend schriftlich vorliegen, es reicht durchaus mündlich. Und wenn der (noch) eingetragene Eigentümer behauptet, er habe nicht verkauft, müsste er auch dies beweisen, was auch er nicht kann. Bis dahin wird die Polizei den Wagen wohl oder übel an den "Besitzer" des Briefes herausgeben (lassen).
Wer den Brief in Händen hält hat, hat einen Indiz für den Besitz.
Zitat:
Original geschrieben von VWx
Mit einem Brief in der Hand könnte ich aber z.B. die Polizei rufen, und die Herausgabe "meines" Wagens erzwingen. Denn ein Kaufvertrag muss nicht zwingend schriftlich vorliegen, es reicht durchaus mündlich. Und wenn der (noch) eingetragene Eigentümer behauptet, er habe nicht verkauft, müsste er auch dies beweisen, was auch er nicht kann. Bis dahin wird die Polizei den Wagen wohl oder übel an den "Besitzer" des Briefes herausgeben (lassen).Zitat:
Original geschrieben von pakistani
§ 854 BGBErwerb des Besitzes(1) Der Besitz einer Sache wird durch die Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Sache erworben.
Will sagen: Wer den Brief hat, ist zunächst einmal Besitzer des Briefes. Mehr nicht!
Ob mit dem Besitz der Fahrzeugpapiere indes auch ein (wirksamer) Eigentumsübergang des Fahrzeuges i.S. dieses Gesetzes einhergegangen ist, steht auf einem völlig anderen Blatt und gilt es mithin sehr sorgsam zu prüfen bzw. in diesem Fall besser prüfen zu lassen.😉
Wer den Brief in Händen hält hat, hat einen Indiz für den Besitz.
Irrtum!
§ 1006 Eigentumsvermutung für Besitzer
(1) 1Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei.
😉
Zitat:
Original geschrieben von pakistani
§ 1006 Eigentumsvermutung für Besitzer
(1) 1Zugunsten des Besitzers einer beweglichen Sache wird vermutet, dass er Eigentümer der Sache sei.
😉
Googlen kannst du ja schon ganz gut, aber einfaches kopieren und einfügen ist keine sinnvolle Antwort.
Wer ist denn laut deinem kopieren/einfügen "Besitzer"?
A) Derjenige, welcher im Brief eingetragen ist?
B) Derjenige, welcher den Brief in der Hand hat (und das Fahrzeug damit
ohne Weiteresummelden kann)?
C) Der Fahrer, welcher im Auto sitzt und die Schlüssel hat?
Ich denke B, und zumindest die Zulassungstellen sehen das genauso.
@pakistani:
auch wenn wir im gleichen Kreis wohnen: nach Deinem Zitat könnte man glauben, dass auch der Dieb laut BGB Eigentümer ist, da er ja auch nach dem Diebstahl eines KFZ Besitzer (bedeutet Gewahrsam/ Einwirkungsmöglichkeit) einer beweglichen Sache ist.
Aus dem Zusammenhang gerissen stellt das BGB für Laien nicht wirklich eine Hilfe dar. Dafür gibt es Leute, die das studiert haben und dafür Geld bekommen. Genau so einen würde ich beauftragen und mich von dem beraten lassen.
Zitat:
Original geschrieben von VWx
(...)
Wer ist denn laut deinem kopieren/einfügen "Besitzer"?
A) Derjenige, welcher im Brief eingetragen ist?
B) Derjenige, welcher den Brief in der Hand hat (und das Fahrzeug damit ohne Weiteres ummelden kann)?
C) Der Fahrer, welcher im Auto sitzt und die Schlüssel hat?Ich denke B, und zumindest die Zulassungstellen sehen das genauso.
Und wieder falsch! Die richtige Lösung ist C). § 854 BGB lässt grüßen.
😉
Zitat:
Original geschrieben von pakistani
Und wieder falsch! Die richtige Lösung ist C). § 854 BGB lässt grüßen.Zitat:
Original geschrieben von VWx
(...)
Wer ist denn laut deinem kopieren/einfügen "Besitzer"?
A) Derjenige, welcher im Brief eingetragen ist?
B) Derjenige, welcher den Brief in der Hand hat (und das Fahrzeug damit ohne Weiteres ummelden kann)?
C) Der Fahrer, welcher im Auto sitzt und die Schlüssel hat?Ich denke B, und zumindest die Zulassungstellen sehen das genauso.
😉
Dann klaut mir also einer meinen Autoschlüssel aus der Wohnung und fährt mit meinem Auto auf und davon und ist dann der Besitzer weil er den Schlüssel hat???
Entschuldige, aber solch eine gequirlte Sch.... hab ich schon lange nicht mehr gehört!!
Und ich glaube da gibt mir jeder Polizist und Richter recht.
Ich bin eingetragen in den Fahrzeugbrief und damit gehört das Auto mir. Basta!
Bin ja kein Fachmann, habe aber mal in der Schule gelernt:
Man muss rechtlich Besitz und Eigentum unterscheiden. z.B. bei einem Vorführwagen ist der Händler der Eigentümer und der probefahrende Kunde ist während der Probefahrt der Besitzer des Autos. Nach der Rückgabe des Fahrzeuges nach der Fahrt ist der Händler wieder Besitzer und natürlich weiterhin Eigentümer.