Hilfe Gerücht Insolvenz Autohaus kurz vor Abholung!

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Hallo,

kurz vor Abholung unseres Tiguans (10./11.07) ist nun das wohl nicht unbegründete Gerücht aufgekommen, dass es dem Autohaus in dem wir bestellt haben finanziell nicht besonders gut geht.

Fakten die dafür sprechen: unser Autoverkäufer hat Hals über Kopf gekündigt, die Ausstellung ist halb leer und die Verkäufer winden sich fadenscheinig, sagen natürlich nichts konkretes, dementieren aber auch nicht, räumen "gewisse" Schwierigkeiten, wenn auch nur "vorübergehend" ein.

Unser Auto ist teilfinanziert, sollte Anfang KW 28. angezahlt werden und einen Tag vor Abholung zugelassen werden.

Das Autohaus lehnt eine Barzahlung : Geld gegen Abholschein strikt ab, wäre zu gefährlich ????
Wir sollen auf jeden Fall überweisen, Bankverbindung ist plötzlich eine andere.

Nach Rücksprache mit Wolfsburg versuchen wir nun die Abwicklung auf ein anderes Autohaus zu übertragen, aber wir haben noch keine Info ob das so möglich ist.

Wer hat ähnliche Erfahrungen oder Tipps, wär echt toll wenn jemand etwas weiß.

So kurz davor......

LG
Bea & Wolf

Beste Antwort im Thema

Hallo und herzlich willkommen im Rechts-Blog von Motor-Talk.

Wir setzen hier Besitz und Eigentum gleich, garnieren alles mit ein paar Paragraphen aus dem BGB, und das, was bei einer Insolvenz übrigbleibt ist Konkursmasse (weil ja Insolvenz=Konkurs). Aus dieser Masse werden die Löhne bezahlt. Und VW muss es richten, die bauen ja auch das Auto. Genau so muss Sony dir aus Japan einen neuen Fernseher schicken, wenn Du beim Elektroladen nebenan für einen guten Vorführer eine Anzahlung gemacht hast, und es gibt plötzlich das Geschäft nicht mehr. Und der italienische Staat muss bezahlen, wenn der Gutschein der bankrotten Pizzeria nicht mehr einzulösen ist. Mehr $%&§$ möchte ich jetzt nicht mehr aus vorherigen Beiträgen zusammenfassen.

Ergasilus, das was Du hier schreibst, drückt deine Stimmung und Freude auf das neue Auto unendlich nach unten, klar. Aber: Du weißt gar nicht, ob das Autohaus in die Insolvenz schlittert. Das ist nur eine Vermutung. Du kannst unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ schauen, ob das der Fall ist, da stehen alle Insolvenzen bundesweit tagesaktuell drin. Du hast noch kein Geld angezahlt, oder?. Alles was Du verlierst, wenn im schlechtesten Fall alles in die Binsen geht, wäre Zeit, aber kein Geld. Lieber 8 Monate verloren, als 30.000 EUR?

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber nur so viel: Eine Insolvenz ist keine Pleite (Konkurs), es ist eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz schützt Unternehmen vor dem Konkurs (auch wenn er dadurch nicht ausgeschlossen ist). So wird z.B. den Gläubigern der Zugriff auf die Konten verwehrt. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung, und hilft, das Unternehmen zu stabilisieren. Die Arbeitsagentur zahlt 3 Monate die Löhne der Belegschaft (Stichwort: Insolvenzgeld, google mal danach). Der Verwalter hat höchstes Interesse daran, die laufenden Aufträge abzuwickeln, die sind ja mit einem Gewinn für das Unternehmen verbunden. Durch die Insolvenz bekommt das Unternehmen die Möglichkeit, wieder "zu atmen". Der Insolvenzverwalter richtet ein Konto ein, auf das die Gläubiger (in erster Linie die Banken) keinen Zugriff haben, und auf das Gelder überwiesen werden.

So lange Du also kein Geld bezaht hast, kannst Du auch keins verlieren. Die Sache mit dem Anwalt war sicher richtig, aber hier - wie vorgeschlagen - einen Rundruf über die Medien zu machen, und das, obwohl Du nicht mal sicher bist, ob das Unternehmen insolvent ist, das würde ich mir gut überlegen.

Sprich vor einer eventuellen Überweisung mit deiner Bank und mit der Bank des Autohauses, sprich aber vor allem mal mit dem Geschäftsführer des Autohauses.

Das Forum hier ist eine Selbsthilfegruppe der Tiguan-Wartenden, aber manchmal wird halt schon viel Müll geschrieben, weil jeder ein bisschen Halbwissen von sich gibt (da nehme ich mich gar nicht aus). Red mit den Leuten, lass dir die Aussagen schriftlich geben (vor allem von den Banken). Es gibt so viele Möglichkeiten der Bezahlung: Treuhandkonten, Lastschriftverfahren. Ich glaube, dass Du deinen Tiguan bekommst.

Servus,
Markus

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Zitat:

Original geschrieben von pakistani



Zitat:

Original geschrieben von VWx


(...)
Wer ist denn laut deinem kopieren/einfügen "Besitzer"?
A) Derjenige, welcher im Brief eingetragen ist?
B) Derjenige, welcher den Brief in der Hand hat (und das Fahrzeug damit ohne Weiteres ummelden kann)?
C) Der Fahrer, welcher im Auto sitzt und die Schlüssel hat?

Ich denke B, und zumindest die Zulassungstellen sehen das genauso.

Und wieder falsch! Die richtige Lösung ist C). § 854 BGB lässt grüßen.

😉

Ich leih mir morgen einen Tiguan bei SIXT. Der "gehört" ja dann anschliessend mir.

Die Bestellung storniere ich, geht ja viel einfacher.😰

Und wenn jemand was will, zitiere ich einfach § 854 BGB.

Ich lach mich tot....

Zitat:

Bin ja kein Fachmann, habe aber mal in der Schule gelernt:

 

Man muss rechtlich Besitz und Eigentum unterscheiden. z.B. bei einem Vorführwagen ist der Händler der Eigentümer und der probefahrende Kunde ist während der Probefahrt der Besitzer des Autos. Nach der Rückgabe des Fahrzeuges nach der Fahrt ist der Händler wieder Besitzer und natürlich weiterhin Eigentümer.

Endlich hat es einer richtig erkannt.

Der, der eine (bewegliche) Sache rechtmäßig erworben hat, ist der Eigentümer.

Der, der die (bewegliche) Sache mit sich führt ist der Besitzer.

Das ist der Grundsatz.

Auf ein Überraschungsei (z.B.) ist das ganze recht einfach zu übertragen. Oder ein Fußball, oder....
Anders sieht das aus, wenn, wie im vorliegenden Fall, mehrere Parteien und zusätzlich noch eine Insolvenz ins Spiel kommen. Das Endet die Angelgenheit schnell in juristischen Spitzfindigkeiten, die ohne Anwalt schwierig zu klären sind.

Es gibt ja auch noch sowas wie den erweiterten Eigentumsvorbehalt. In diesem Fall bleibt der Hersteller einer Sache Eigentümer, bis der Kunde (Händler) sie und alle anderen vom selben Hersteller gelieferten Sachen vollständig bezahlt hat.
Wie sich das wiederrum auf den Endkunden auswirkt, kommt auf den Vertrag an.
Aber auch hier gibt es wieder den Grundsatz, dass der Endkunde die Ware dem Händler "gutgläubig" (d. h. in dem Glauben, dass der Händler die Sache bezahlt hat) abnimmt. Vom Grundsatz her kann also der Hersteller dem Endkunden die Sache nicht einfach wieder "wegnehmen", weil der Händler noch nicht bezahlt hat.

Das oben aufgezählte sind die Grundsätze, die gelten, wenn vertraglich nichts anderes geregelt wurde. Denn bis auf wenige Ausnahmen kann man in einem Vertrag die meisten Dinge regeln, wie man will und muss sich nicht zwingend an das BGB halten.

Und hier liegt, wie bereits oben erwähnt, das Problem. Keiner weiß zu 100 %, wie sich die Verschiedenen Vertragspartner geeinigt haben und was passiert, wenn, wie hier, der Händler Insolvenz angemeldet hat oder noch anmeldet.

Trotzdem wünsche ich dem TE viel Erfolg. Ich werde den Thread verfolgen und hoffe auf einen guten Ausgang.

Gruß
Eddie,

der hofft, dass sein '93er Golf noch ein paar Jahre hält, weil er keine Lust hat, sich ein anderes Auto zu suchen

Hallo und herzlich willkommen im Rechts-Blog von Motor-Talk.

Wir setzen hier Besitz und Eigentum gleich, garnieren alles mit ein paar Paragraphen aus dem BGB, und das, was bei einer Insolvenz übrigbleibt ist Konkursmasse (weil ja Insolvenz=Konkurs). Aus dieser Masse werden die Löhne bezahlt. Und VW muss es richten, die bauen ja auch das Auto. Genau so muss Sony dir aus Japan einen neuen Fernseher schicken, wenn Du beim Elektroladen nebenan für einen guten Vorführer eine Anzahlung gemacht hast, und es gibt plötzlich das Geschäft nicht mehr. Und der italienische Staat muss bezahlen, wenn der Gutschein der bankrotten Pizzeria nicht mehr einzulösen ist. Mehr $%&§$ möchte ich jetzt nicht mehr aus vorherigen Beiträgen zusammenfassen.

Ergasilus, das was Du hier schreibst, drückt deine Stimmung und Freude auf das neue Auto unendlich nach unten, klar. Aber: Du weißt gar nicht, ob das Autohaus in die Insolvenz schlittert. Das ist nur eine Vermutung. Du kannst unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/ schauen, ob das der Fall ist, da stehen alle Insolvenzen bundesweit tagesaktuell drin. Du hast noch kein Geld angezahlt, oder?. Alles was Du verlierst, wenn im schlechtesten Fall alles in die Binsen geht, wäre Zeit, aber kein Geld. Lieber 8 Monate verloren, als 30.000 EUR?

Ich bin kein Rechtsanwalt, aber nur so viel: Eine Insolvenz ist keine Pleite (Konkurs), es ist eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit. Die Insolvenz schützt Unternehmen vor dem Konkurs (auch wenn er dadurch nicht ausgeschlossen ist). So wird z.B. den Gläubigern der Zugriff auf die Konten verwehrt. Ein Insolvenzverwalter übernimmt die Geschäftsführung, und hilft, das Unternehmen zu stabilisieren. Die Arbeitsagentur zahlt 3 Monate die Löhne der Belegschaft (Stichwort: Insolvenzgeld, google mal danach). Der Verwalter hat höchstes Interesse daran, die laufenden Aufträge abzuwickeln, die sind ja mit einem Gewinn für das Unternehmen verbunden. Durch die Insolvenz bekommt das Unternehmen die Möglichkeit, wieder "zu atmen". Der Insolvenzverwalter richtet ein Konto ein, auf das die Gläubiger (in erster Linie die Banken) keinen Zugriff haben, und auf das Gelder überwiesen werden.

So lange Du also kein Geld bezaht hast, kannst Du auch keins verlieren. Die Sache mit dem Anwalt war sicher richtig, aber hier - wie vorgeschlagen - einen Rundruf über die Medien zu machen, und das, obwohl Du nicht mal sicher bist, ob das Unternehmen insolvent ist, das würde ich mir gut überlegen.

Sprich vor einer eventuellen Überweisung mit deiner Bank und mit der Bank des Autohauses, sprich aber vor allem mal mit dem Geschäftsführer des Autohauses.

Das Forum hier ist eine Selbsthilfegruppe der Tiguan-Wartenden, aber manchmal wird halt schon viel Müll geschrieben, weil jeder ein bisschen Halbwissen von sich gibt (da nehme ich mich gar nicht aus). Red mit den Leuten, lass dir die Aussagen schriftlich geben (vor allem von den Banken). Es gibt so viele Möglichkeiten der Bezahlung: Treuhandkonten, Lastschriftverfahren. Ich glaube, dass Du deinen Tiguan bekommst.

Servus,
Markus

Hallo Markus,

danke für deinen Beitrag.

Zitat:

Sprich vor einer eventuellen Überweisung mit deiner Bank und mit der Bank des Autohauses, sprich aber vor allem mal mit dem Geschäftsführer des Autohauses

-abgesehen davon das wir mittlerweile einen Anwalt haben der mit dem Autohaus kommuziert, hätte ich mir im Vorfeld gewünscht die Geschäftsführer wären einmal auf uns zugekommen und hätten uns die Situation erklärt.

Klar, ein Rundruf über Presse etc. nützt uns im Moment überhaupt nix und bringt uns nicht weiter, wenn wir das Auto bekommen sind wir ja zufrieden. Ich habe ja auch kein Interesse daran der Firma zu schaden und wünsche denen, dass die Firma bestehen bleibt, allein schon wegen der vielen Mitarbeiter.

Klar kennt sich hier im Forum nicht jeder fachlich korrekt aus und fachliche Beratung hatten wir schließlich beim Anwalt. Wir freuen uns aber über die Anteilnahme und Hilfsbereitsschaft, die vielen Ratschlägen sind gut gemeint, davon gehen wir einfach mal aus.

LG
Bea

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Glaubt Ihr, Ihr seit eine Stuetze fuer Ergasilus mit der "schlauen Diskutiererei"
In dieser Situation gaebe es fuer mich nur eins:
Auto steht auf dem Hof, auf der Kuehlerhaube Brief und Schluessel, beglaubigten LZB Scheck in der Tasche
( bekommt man ueber seine Bank ) und dann Zug um Zug und dann vom Hof.
Stellt Euch mal den Stress vor den Ihr Euch antut wenn irgend ein Prozedre in Gang kommen muss um Eure Rechte nachtraeglich durchzusetzen. Gerade wenn es um Insolvenzen geht. Kein Auto kann es Wert sein sich diesem Stress auszusetzen, und evtl. auch noch Geld zu Verlieren.

toi, toi, toi, fuer Euch beide und ueberlegt jeden Schritt dreimal.

gruss Schangzwei

Hallo, Ergasilus und andere Wartende,

mein Fall liegt so ähnlich wie Deiner. Ich habe allerdings keine Anzahlung gemacht. Mein
Freundlicher hat ca. 10 Wochen nach meiner Bestellung Insolvenz angemeldet und einen
Insolvenzverwalter bestellt. Und dieser hat nun mit zwei anderen VW-Autohäusern
vereinbart, daß diese in den meinen Vertrag einsteigen (ich meine mit Kaufpreis und
Inzahlungnahme meines "Alten"😉. D.h. alle läuft jetzt über diesen "Ersatz"freundlichen.
Mal sehen ob es klappt, hat bei mir noch ca. 10 Wochen lange Wartezeit. Vielleicht
kannst Du mal zu einem anderen Händler gehen, denn den Vertrag zur Herstellung
und Lieferung hast Du ja mit VW, der Händler ist doch nur Dein Vermittler.
Na, auf alle Fälle viel Glück und gute Nerven.

Grüsse klausimatzi

Ich habe jetzt mit meinem Händler vereinbart:

  • dass er den Brief an die Zulassungstelle schickt
  • ich das Fahrzeug dadurch auf mich zulassen kann (und Eigentümer/Besitzer/Halter usw. bin)
  • der Brief wieder von der Zulassungsstelle zurück zum Autohaus geschickt wird
  • ich kurz nach Zulassung das Geld ans Autohaus überweise
  • ich mit den Kennzeichen und Abholschein nach WOB fahren und abholen kann
  • nach Geldeingang beim Autohaus der Fahrzeugbrief an mich geschickt wird

Denke, dass damit eine "Über-Nacht-Insolvenz" mich nicht mehr treffen kann.

Zitat:

Original geschrieben von VWx


Ich habe jetzt mit meinem Händler vereinbart:
  • dass er den Brief an die Zulassungstelle schickt
  • ich das Fahrzeug dadurch auf mich zulassen kann (und Eigentümer/Besitzer/Halter usw. bin)
  • der Brief wieder von der Zulassungsstelle zurück zum Autohaus geschickt wird
  • ich kurz nach Zulassung das Geld ans Autohaus überweise
  • ich mit den Kennzeichen und Abholschein nach WOB fahren und abholen kann
  • nach Geldeingang beim Autohaus der Fahrzeugbrief an mich geschickt wird

Denke, dass damit eine "Über-Nacht-Insolvenz" mich nicht mehr treffen kann.

Hmm ??

dannist das Auto auf Dich zugelassen, OK.

Also bist Du dann der Nutzer (Halter) dieser Ware.

Wer steht dann im Brief drin ?

Also egal was hier bisher geschrieben wurde, derjenige der den Brief hat ist Eigentümer.
Sofern keine polizeiliche Meldung über dessen Abhandensein des tasächlichen Eigners vorliegt.
Diese Meldung geht dann an die Zentrale aller Zulassungsstellen, sodass mit diesen Brief
eine Zulassung nicht möglich ist. (wurde mir so gesagt)

Alf

Auf der Zulassungstelle wird doch erst der (erste) Eigentümer eingetragen. Und das bin dann ich.
Nur dass ich den Brief dort nicht ausgehändigt bekomme, sondern dieser (quasi als eine Art Pfand) wieder zum Autohaus geschickt wird.
Dann überweise ich das Geld, und werde wenige Tage später den Brief zugeschickt bekommen.
Die Abholung wird, schon allein durch die Terminvergabe in WOB, wohl sowieso 1-2 Wochen darauf frühestens stattfinden können. So war es zumindest beim letztenmal.
Das Autohaus hat also den Brief, in welchem ich aber als Eigentümer stehe, als Pfand bis zur Überweisung.

Ich könnte auch Barzahlung gegen Brief leisten. Aber zwischen meinem Wohnort und dem Autohaus (wo ich auch öfters, aber nicht immer bin) liegen 400km.

Und wenn das Autohaus gemein ist, geht es mit dem Brief zur Zulassungsstelle und läßt das Auto auf sich zu und ist damit Eigentümer.😁

Zitat:

Original geschrieben von Baldipata


Und wenn das Autohaus gemein ist, geht es mit dem Brief zur Zulassungsstelle und läßt das Auto auf sich zu und ist damit Eigentümer.😁

Nee, nee. Für eine Ummeldung ist regelmäßig auch die Zulassungsbescheinigung I (ehem. Fahrzeugschein) der Zulassungsstelle vorzulegen.

P.S.: Und bevor wieder behauptet wird, dass diese Info gegoogelt worden sei - wobei, was wäre grds. dagegen einzuwenden? - oder im Rahmen einer durch diese Aussage ausgelöste wilde Diskussion wohlmöglich erneut der Eindruck entstünde, ich hätt' glatt eine gegenteilige Meinung vertreten, der möge doch 1. zuvor genau lesen und 2. lieber (nach-)fragen und keine haltlosen Behauptungen in den Raum stellen.

Wer kann eigentlich für sich in Anspruch nehmen, hier als erstes auf den Umstand hingewiesen zu haben, dass Besitzer ungleich Eigentümer ist? Und wer hat in diesem Zusammenhang ob der Komplexität der Materie (ebenfalls) die Meinung vertreten, sich in kompetente Hände zu begeben?

Und eh ich es vergesse: Was du nicht willst, das man dir tu', das füg' auch keinem anderen zu. Soll meinen: Bitte mehr Sachlichkeit.

DANKE!

😉  

DANKE!

..euch allen für eure Anteilnahme hier im Forum.

In einer schwierigen Situation tut es gut, wenn völlig fremde Menschen versuchen zu helfen.

...und wenn sie uns nur gutes Gelingen und Glück wünschen!

Wir werden euch auf jeden Fall berichten wie es für uns ausgegangen sind, denn ganz hoffnungslos sind wir nicht,

erst wenn der 11. Juli, der Tag unserer eigentlichen Übergabe, verstreicht ohne das etwas passiert ist...

bis dann heißt es jetzt Daumen drücken und wenn viele Daumen gedrückt werden klappt es vielliecht doch noch für uns, ....

Drückt uns bitte die Daumen und tut dies hier auch schriftlich damit unser Thread aktuell bleibt (VW habe ich den Link geschickt)

LG

Zitat:

Original geschrieben von Ergasilus


Hallo,

.....
Unser Auto ist teilfinanziert, sollte Anfang KW 28. angezahlt werden und einen Tag vor Abholung zugelassen werden.

....

So kurz davor......

LG
Bea & Wolf

Ihr habt also noch gar nichts überwiesen?

Eure einzige Sorge ist evtl. nochmal auf den Wagen warten zu müssen?

Ich ziehe den Hut vor Euch das Ihr den Insolvenzgerüchten nachgegangen seit - die sich ja bestätigt haben (Bürgel-Auskunft) und Ihr damit kein Geld verloren habt!!
Das ist doch was zählt!!!

"kopfschüttelnd"
vaddersvolvo

Zitat:

Original geschrieben von vaddersvolvo



Zitat:

Original geschrieben von Ergasilus


Hallo,

.....
Unser Auto ist teilfinanziert, sollte Anfang KW 28. angezahlt werden und einen Tag vor Abholung zugelassen werden.

....

So kurz davor......

LG
Bea & Wolf

Ihr habt also noch gar nichts überwiesen?
Eure einzige Sorge ist evtl. nochmal auf den Wagen warten zu müssen?

Ich ziehe den Hut vor Euch das Ihr den Insolvenzgerüchten nachgegangen seit - die sich ja bestätigt haben (Bürgel-Auskunft) und Ihr damit kein Geld verloren habt!!
Das ist doch was zählt!!!

"kopfschüttelnd"
vaddersvolvo

Wenn du den ganzen Thread gelesen hättest wüßtest du, dass unsere wie du schreibst "einzigste Sorge" nicht ist noch einmal auf den Wagen warten zu müssen, sondern unsere Sorge ist es bei einer eventuellen Abwicklung "Zug um Zug" doch noch in die "Insolvenzfalle" zu geraten. Da der Brief ja nicht mit an uns übergeben wird, sondern an die teilfinanziernde Bank gesendet werden muss.

Klar wäre es auch ärgerlich wieder 12 Monate auf ein Auto warten zu müssen, zumal wenn man schon seit 4 Monaten bei Wind und Wetter 20 Kilometer zum Arbeitsplatz mit dem Roller fährt.

LG
B.

Guten Morgen,

wir haben doch noch Hilfe von "oben" bekommen und unser

Vertag wurde auf ein anderes Autohaus übertragen.

Dort fühlen wir uns sehr gut betreut und sehen nun

unserer Abholung in Wolfsburg wieder zuversichtlich entgegen.

Wie geplant soll es nun Donnerstag nach Wolfsburg gehen zur langersehnten Abholung

Bericht folgt.....

LB
W. + B.

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