HILFE: Geblitzt in Probezeit
Hallo Community,
leider habe ich im Netz zu meinem Fall nichts genaues gefunden, wenn sich hier also ein paar Schlaue finden, die mir weiter helfen könnten, wäre das großartig.
Der übersichtshalber fass ich meine Situation kurz in Stichpunkten zusammen.
Vorgeschichte:
-2014 in der Probezeit auffällig im Straßenverkehr mit 1.1 Promille und inaktivem THC, mit direktem Führerscheinentzug, Aufbauseminar und MPU als Konsequenz
-Anfang 2017 Neuerteilung des Führerscheins mit verlängerter Probezeit bis Mitte 2020
aktuelle Situation:
-Mitte Oktober wurde ich mit 121 kmh außerorts auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 geblitzt (fiese Stelle, kurz davor war noch unbegrenzt), dies geschah mit einem Firmenwagen, wodurch ich erst heute den Anhörungsbrief zugestellt bekommen habe
Ich denke, dass ich auch wenn es kein Fahrtenbuch gab, am Ende für das Vergehen büßen muss. Aber kann mir einer sagen, was die Strafe in meiner Situation alles umfasst - nur Bußgeld und Punkt oder auch noch ein Aufbauseminar oder womöglich eine erneute MPU?
Vielen Dank schonmal!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 29. November 2019 um 12:59:53 Uhr:
Wer von uns kann behaupten, so etwas noch nie gemacht zu haben?
Klar, hab ich auch so gemacht in der Probezeit.
Besoffen und bekifft fahren, immer 20 übern Limit..
Da machts doch erst Spaß
🙄 Ironie off
45 Antworten
Nach einem Entzug führt jeder weitere A-Verstoß in der Probezeit zu einer MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung
Also meine finanzielle Lage ist gerade miserabel (Student), glaubt ihr die MPU ist ohne Vorbereitungskurs möglich (wäre ja immerhin die zweite) oder macht es eventuell Sinn Wiederspruch einzulegen? Hab für den Arbeitgeber nur für ein Event gearbeitet und es gab kein Fahrtenbuch.
Ja und ja. Es gibt gute Foren (z.B. Verkehrsportal) um sich ohne Kurs vorzubereiten. Widerspruch sinnlos.
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Die Psychologen wollen Reue. Ich hoffe du kannst gut schauspielern. Es gab hier kürzlich einen sehr umfangreichen Bericht.
Fang lieber frühzeitig an, dich an den Gedanken zu gewöhnen, Dauergast beim ÖPNV zu sein. So kurz hintereinander zur MPU zu müssen ist praktisch unmöglich, dass man bald wieder auf den motorisierten Straßenverkehr losgelassen wird.
Mit Hinweisen auf demnächst notwendige Mobilitätsveränderung habt ihr jetzt genug um euch geworfen.
Ich erwarte dann nur noch sachliche und möglichst fragebezogene Antworten.
So z.B. ob das nun A oder B Verstoss ist etc.
Moorteufelchen
MT-Moderation
Zitat:
@Moorteufelchen schrieb am 29. November 2019 um 06:07:07 Uhr:
So z.B. ob das nun A oder B Verstoss ist etc.
Zitat:
Quelle https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/
Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei 70 Euro (außerorts) bzw. 80 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem ein Punkt fällig.
Ich würde es an geblitzt.de abgeben, kostet nix und einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
Gruß Metalhead
Zitat:
@Prox95 schrieb am 28. November 2019 um 22:11:06 Uhr:
oder macht es eventuell Sinn Wiederspruch einzulegen?
Bei solchen Konsequenzen aus dem Verstoß, wäre sinnvoll zu prüfen, ob du einen Widerspruch gegen die Messung einlegen kannst. Manchmal hat man Glück, dass die Messung (formal) fehlerhaft war und ein Widerspruch Aussichten auf Erfolg hat.
Zitat:
@Bahnfrei schrieb am 28. November 2019 um 23:11:40 Uhr:
Fang lieber frühzeitig an, dich an den Gedanken zu gewöhnen, Dauergast beim ÖPNV zu sein. So kurz hintereinander zur MPU zu müssen ist praktisch unmöglich, dass man bald wieder auf den motorisierten Straßenverkehr losgelassen wird.
Widerspruch. Die erste MPU liegt fast drei Jahre zurück und hatte eine Drogenfragestellung. Jetzt folgt eine weitere MPU mit verkehrsrechtlicher Fragestellung, aber der Gutachter sieht auch, dass es um einen einzigen Verstoß geht. Diese MPUs sind nach allen Erfahrungen zu bestehen.
Natürlich muss man herausarbeiten, wie es zu dem Verstoß kam und wie man erneute Verstöße künftig vermeiden will. Selbst für Unaufmerksamkeit gibt es einen Grund (inneres Motiv), der aufgearbeitet werden muss. Aber wer dem Gutachter sinnvolle Strategien darlegen kann, die künftige Verstöße vermeiden helfen und über Erfahrungen berichten kann, wie er diese Strategien bereits umgesetzt hat, der hat gute Karten, mit einem positiven Gutachten die Eignungszweifel auszuräumen und seine Fahrerlaubnis zu behalten.
Obwohl ich alles andere als davon überzeugt bin, in jedem Fall einen Anwalt einschalten zu müssen, würde ich das in diesem Fall dringend raten. Es geht hier um erhebliche Folgen für den TE.
Und an die Adresse derer, die sich hier als Moralapostel aufspielen und den TE zum notorischen Rowdy machen wollen, der auf lange Sicht aus dem Verkehr zu ziehen ist: Er ist auf der Autobahn 21 km/h zu schnell gefahren und zwar an einer Stelle, an der man vorher unbegrenzt schnell fahren konnte. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Bedingungen so waren, dass er keine außerordentliche Gefährdung verursacht hat, weil die Bereiche nach unbeschränkten Strecken immer großzügig bemessen sind, bis eine Beschränkung aus verkehrstechnicher Sicht notwendig ist.
Wer von uns kann behaupten, so etwas noch nie gemacht zu haben?