HILFE: Geblitzt in Probezeit

Hallo Community,

leider habe ich im Netz zu meinem Fall nichts genaues gefunden, wenn sich hier also ein paar Schlaue finden, die mir weiter helfen könnten, wäre das großartig.

Der übersichtshalber fass ich meine Situation kurz in Stichpunkten zusammen.

Vorgeschichte:
-2014 in der Probezeit auffällig im Straßenverkehr mit 1.1 Promille und inaktivem THC, mit direktem Führerscheinentzug, Aufbauseminar und MPU als Konsequenz
-Anfang 2017 Neuerteilung des Führerscheins mit verlängerter Probezeit bis Mitte 2020

aktuelle Situation:
-Mitte Oktober wurde ich mit 121 kmh außerorts auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 geblitzt (fiese Stelle, kurz davor war noch unbegrenzt), dies geschah mit einem Firmenwagen, wodurch ich erst heute den Anhörungsbrief zugestellt bekommen habe

Ich denke, dass ich auch wenn es kein Fahrtenbuch gab, am Ende für das Vergehen büßen muss. Aber kann mir einer sagen, was die Strafe in meiner Situation alles umfasst - nur Bußgeld und Punkt oder auch noch ein Aufbauseminar oder womöglich eine erneute MPU?

Vielen Dank schonmal!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. November 2019 um 12:59:53 Uhr:



Wer von uns kann behaupten, so etwas noch nie gemacht zu haben?

Klar, hab ich auch so gemacht in der Probezeit.
Besoffen und bekifft fahren, immer 20 übern Limit..
Da machts doch erst Spaß

🙄 Ironie off

45 weitere Antworten
45 Antworten

Wahrscheinlich war jeder mal aus Unachtsamkeit zu schnell. Wohl auch an Stellen, die tendenziell gefährlich hätten sein können. Ändert aber eben nichts an der Tatsache dass es eine Verkehrsübertretung ist. Was da immer schön geredet werden muss, das kommt immer wieder diese Leier (jeder war mal zu schnell , regt Euch nicht auf) genauso wie die andere Seite (an den Scheiterhaufen mit ihm, er war zu schnell). Beides hilft nichts. Hier hilft nur: abwarten was da raus kommt, und im Zweifel anwaltlich beraten lassen. Hier ist halt die Besonderheit der vorherigen Auffälligkeit, sonst würde man sagen „Mensch bezahl das Ding und halt Ruhe“. Im Übrigen würde ich nicht auf einen hilfreichen Arbeitgeber hoffen, der hat vielleicht keine Lust auf besondere Fahrtenbuch Führerei wenn er „nicht weiß wer gefahren ist“ oder bei uns steht dann auch mal eine Streife auf dem Hof und fragt nach wer den Fahrer kennt.

Man könnt natürlich jetzt auch schreiben
(sieh zu, daß du eine/n findest, der den Punkt aus seine Kappe nimmt . . . )
aber das wär ja gegen die Regeln hier . . . drum auch nur klein und in Klammern ;-)

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. November 2019 um 12:59:53 Uhr:


Er ist auf der Autobahn 21 km/h zu schnell gefahren und zwar an einer Stelle, an der man vorher unbegrenzt schnell fahren konnte. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Bedingungen so waren, dass er keine außerordentliche Gefährdung verursacht hat, weil die Bereiche nach unbeschränkten Strecken immer großzügig bemessen sind, bis eine Beschränkung aus verkehrstechnicher Sicht notwendig ist.

Wer von uns kann behaupten, so etwas noch nie gemacht zu haben?

1. Zwischen unbegrenztem Abschnitt und einem 100er-Bereich ist immer noch ein 120er-Bereich. Also so überraschend ist das nicht für den TE gewesen.

2. Der TE wusste, dass er in der Probezeit ist, damit wusste er auch, dass er unter strengerer Beobachtung steht. Sorry, aber da hast du dich nunmal penibelst an die StVO zu halten, wenn du den Führerschein nicht verlieren willst.

3. Die Probezeit ist bereits verlängert. Das bekommen bei dir wohl nur fahrerische Engel?

4. Laut eigener Aussage ist er ein mittelloser Student. Wie soll er da einen Anwalt bezahlen?

Der Bereich, in dem 120 gilt, bevor der 100er Bereich kommt ist nicht allzu lang. Wenn man mit ca. 200 km/h ankommt und nicht scharf bremst, hat man am Anfang des 100er Bereichs noch locker über 120 drauf.

Der TE ist sich meiner Wahrnehmung nach bewusst, dass er etwas falsch gemacht hat. Da braucht man ihm das jetzt nicht immer wieder wortreich vorzuhalten.

Ähnliche Themen

Das wäre noch die Frage: ist es das Bewusstsein etwas falsch gemacht zu haben - oder Angst vor der Strafe?

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 29. November 2019 um 16:20:43 Uhr:


Das wäre noch die Frage: ist es das Bewusstsein etwas falsch gemacht zu haben - oder Angst vor der Strafe?

Im Zweifel von beidem etwas. Und auch das ist mehr als verständlich.

Es sollte eigentlich immer ein 120er Bereich davor sein, ich bin mir ziemlich sicher, dass ich es schon mehrfach auch schon anders erlebt habe. Natürlich kann es sein, dass ich das eine oder andere Schild übersehen habe, dass dies immer so war, möchte ich aber ausschließen.
Ärgerliche Sache, weil im eigentlichen Sinne kein Wiederholungsfall.

Zitat:

@weltleser schrieb am 29. November 2019 um 18:27:49 Uhr:


Es sollte eigentlich immer ein 120er Bereich davor sein, ich bin mir ziemlich sicher, dass ich es schon mehrfach auch schon anders erlebt habe. Natürlich kann es sein, dass ich das eine oder andere Schild übersehen habe, dass dies immer so war, möchte ich aber ausschließen.
Ärgerliche Sache, weil im eigentlichen Sinne kein Wiederholungsfall.

So dachte ich das auch, ich bin eigentlich auch der Ansicht, dass nicht immer 120 vorgeschaltet sind. Aber was zählt meine Ansicht ... in der Zone zu schnell ist zu schnell. Egal wann man es gemerkt hat.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. November 2019 um 12:59:53 Uhr:


Obwohl ich alles andere als davon überzeugt bin, in jedem Fall einen Anwalt einschalten zu müssen, würde ich das in diesem Fall dringend raten. Es geht hier um erhebliche Folgen für den TE.

Und an die Adresse derer, die sich hier als Moralapostel aufspielen und den TE zum notorischen Rowdy machen wollen, der auf lange Sicht aus dem Verkehr zu ziehen ist: Er ist auf der Autobahn 21 km/h zu schnell gefahren und zwar an einer Stelle, an der man vorher unbegrenzt schnell fahren konnte. Es kann also davon ausgegangen werden, dass die Bedingungen so waren, dass er keine außerordentliche Gefährdung verursacht hat, weil die Bereiche nach unbeschränkten Strecken immer großzügig bemessen sind, bis eine Beschränkung aus verkehrstechnicher Sicht notwendig ist.

Wer von uns kann behaupten, so etwas noch nie gemacht zu haben?

Gebe ich dir Recht, mache ich sogar häufig, aber doch nicht in der Probezeit wo es drauf ankommt und erst Recht nicht wenn ich schon mal den Führerschein entzogen bekommen habe, da reiße ich mich zusammen. Aber das konnte der TE jetzt schon nicht. Da kann man nur erahnen wie er sich verhält wenn die Probezeit rum ist.

Anwalt ist wohl das beste hier wenn er da noch irgendwie raus kommen will.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. November 2019 um 16:17:17 Uhr:


Der Bereich, in dem 120 gilt, bevor der 100er Bereich kommt ist nicht allzu lang. Wenn man mit ca. 200 km/h ankommt und nicht scharf bremst, hat man am Anfang des 100er Bereichs noch locker über 120 drauf.

Sorry, da muss ich gegen halten: An allen mir bekannten Stellen, wo es von unbegrenzt auf 120 und dann 100 geht, sieht man die Schilder teilweise schon hunderte Meter vorher. Wer da mit 200 angeflogen kommt und erst am Schild das Gas weg nimmt ist selber schuld und hat die Verkehrsregeln nicht verstanden, das TLs bereits ab dem Schild gelten und nicht erst hunderte Meter dahinter.

Wo also ist das Problem, wenn man ein Schild erkennt sofort von Gas zu gehen? Meist muss man dann nicht mal bremsen um am Schild die geforderte Geschwindigkeit drauf zu haben. Und falls man doch zu schnell ist, muss man eben noch ein bissel bremsen.

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. November 2019 um 12:59:53 Uhr:



Wer von uns kann behaupten, so etwas noch nie gemacht zu haben?

Klar, hab ich auch so gemacht in der Probezeit.
Besoffen und bekifft fahren, immer 20 übern Limit..
Da machts doch erst Spaß

🙄 Ironie off

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 29. November 2019 um 16:17:17 Uhr:


Der Bereich, in dem 120 gilt, bevor der 100er Bereich kommt ist nicht allzu lang. Wenn man mit ca. 200 km/h ankommt und nicht scharf bremst, hat man am Anfang des 100er Bereichs noch locker über 120 drauf.

Zu schnell ist man, wenn man nur bis zur Frontscheibe gucken kann. Schaut man in die Ferne, kann man locker seine Geschwindigkeit anpassen. Wenn man das aus 200 nicht schafft, muss man langsamer fahren. Es könnten auch andere Ereignisse eintreten, die schwerwiegende Folgen haben, als ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild.
Das Thema hatten wir schon, ich habe da mal ne Geschichte geschrieben. Klick

ABER DARUM GEHT ES ÜBERHAUPT NICHT !

Der TE hat die Sache vergeigt, da muss er durch, da hilft nicht wenn man die Sache schön redet und nach Entschuldigungen sucht.

Also es gab natürlich ein 130er Schild, auf das ich reagiert habe. Das 100er Schild habe ich nicht gesehen, da ich kurz abgelenkt war (mein Beifahrer wurde angerufen, worauf wir uns kurz austauschten und ich das Radio aus machte). Als ich geblitzt wurde, war mir natürlich sofort klar, dass irgendetwas nicht stimmte und ich wahrscheinlich ein Schild Übersehen habe. Das soll natürlich keine Ausrede sein sondern nur die Situation verdeutlichen. Danke für die ganzen informativen Antworten - auch wenn's nicht unbedingt gut für mich aussieht, ist es gut zu wissen wo man dran ist.

Ich kann dir auch nur raten den Punkt versuchen „abzugeben“

Update: Keine MPU Anordnung (in diesem Fall liegt der Führeescheinbehörde anscheinend ein gewisser Spielraum vor)

Ablauf: Wiederspruch gg Bußgeld via geblitzt.de, Rücknahme des Wiederspruch und Bezahlung des Bußgeldes

Danke an die Hilfreichen Antworten letztes Jahr und an die weniger Hilfreichen (à la ÖPNV), warum seid ihr in dem Forum aktiv?

Deine Antwort
Ähnliche Themen