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Hilfe!! Garantie-Versicherung?

Themenstarteram 11. April 2003 um 12:27

Servus,

habe mir bei einem Händler vor 2 Wochen einen 320i geholt mit MPR-Garantie geholt. Hat jemand Erfahrungen damit?

Nun habe ich folgendes Problem:

Beim Kauf ging die Klima nicht und der Händler meinte, es läge an zuwenig Flüssigkeit. Also habe ich die auffüllen lassen und stellte fest, daß der Wärmetauscher bzw. Kondensator undicht ist!

Müsste der Händler das dann nicht auf Gewährleistung reparieren und die MPR-Garantie ist ein völlig unsinniger Witz?

Außerdem wären Gelenke an der Vorderachse fällig.

ZUM VERTRAG:

- Klimaanlage o.F. , evtl Flüssigkeit ergänzen!

- 12 Mon. Gewährleistung lt. MPR Gebrauchtwagengarantie

Bitte helft mir! Was soll ich machen?

Tom

Beste Antwort im Thema
am 28. Januar 2013 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von FreundDerBerge

MPR Garantie ist ein Witz

Ich habe mir einen gebrauchten Passat gekauf, 3 Jahre 160.000 km, aber aussen top.

Sichherheitshalber MPR Garantie, Grundpaket 1:

"Motor:

Zylinderblock, Zylinderkopfdichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Öhlkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz".

Weil da kann man beim Kauf nicht hineinsehen.

Jetzt nach 5 Monaten verreibt mir die Ölpumpe. Insgesamt zwei Reparaturen. Kostenvoranschlag an die MPR Garantie: Beidesmal die Standardantwort: "Nach der Überprüfungder Unterlagen teilen wir Ihnen mit, das kein Funktionsverlust eines garantiefähigen Teiles vorliegt und demzufolge für diesen Schaden kein Garantieanspruch besteht."

Beim Ersten Mal ist der Mitnehmer zum Ausgleichswellenmodul gebrochen. Das AWM ist die Ölpumpe. Wenn diese nicht mit dem Ölkreislauf in Verbindung steht, was dann. Zwei Wochen später die Ursache für den Bruch: Das AMW bleibt abermals stecken. Wieder ein Schreiben an die MPR. Antwort: Wortgleich das gleiche Schreiben wie beim ersten Mal.

Die MPR speilt einfach mit den Kunden. Wer keine Rechtschutzversicherung hat, der gibt auf, auch wenn er im Recht ist.

Ich habe zum Glück eine. Ich halte Euch am Laufenden, was dabei rauskommt.

Trotzdem: Das Geld für die MPR kann man sich gleich sonstwohin stecken.

 

UPDATE 2013:

- Es hat ein halbes Jahr gedauert, dass die Rechtschutzversicherung das OK gegeben hat.

- Der Prozeß" hat sich über ein Jahr hingezogen.

- Die Ölpumpe habe ich zum Glück aufgehoben, denn der Händler bestand auf ein €2.000,- Gutachten

- MPR hat sich auf einen Vergleich von 350,- Euro eingelassen

- Der Händler wurde zu einer Zahlung von € 1.850,- verurteilt

- Das Geld wurde 6 Monate später überwiesen.

Conclusio: Im Streitfall immer alles aufbewahren - auch eine dreckige Ölpumpe

Rechtschutzversicherung: zahl ich jetzt seit 15 Jahren ein - habe sie jetzt zum ersten Mal gebraucht. Einzahlungen minus Gewinn aus Prozeß ist trotzdem noch im Minus. Aber ein gutes Gefühl, sein Recht bekommen zu haben bleibt.

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9 Antworten

Hallo,

"Klima o. F. event. Flüssigkeit ergänzen"

Das klingt schlecht.

Generell unterliegt der Händler einer gesetzl. Gewährleistungspflicht, die er auch nicht einfach umgehen kann.

Da aber im Kaufvertrag auf einen Defekt der Klimaanl. hingewiesen wurde (event. Flüssigkeit ergänzen - schwammiger kanns kaum formuliert werden) riecht das nach Streit. Der Händler wird hier wohl kaum kulant sein und die Garantieversicherung wird sich auf den Hinweis im Vertrag berufen.

Bezüglich der Gelenke wäre ich zuversichtlich. Keinesfalls auf eventuelle Ausschlüsse in den Garantiebedingungen einlassen. Gewährleistung muss der Händler erbringen und wenn der Kauf erst 2 Wo. zurückliegt wird der Mangel wohl bereits beim Kauf vorhanden gewesen sein. Das Gegenteil müsste der Händler beweisen (Beweislastumkehr).

Nie einen PKW mit defekter Klima kaufen. Die Folgekosten können ins uferlose gehen. Wäre nur ein nachfüllen erforderlich gewesen hätte der Händler dies sicher veranlasst, schon um Streitigkeiten zu vermeiden..

Themenstarteram 22. April 2003 um 23:04

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

 

Ob das " Klima o.F. " heißt konnte ich leider noch nicht klären, aber ich gehe davon aus. Habe einen angehenden Juristen befragt und der meint, das mit der Klima könnte man schon einfordern. Der Händler hat mich beschwatzt, daß sie schon wieder funktionieren würde, man müsse nur die Flüssigkeit auffüllen...

Habe mit dem Händler lange telefoniert, aber was die Gelenke anbetrifft schaltet er auf stur. Er schiebt mich immer auf diese Garantie ab, obwohl es doch Gewährleistung wäre und er selber geradestehen sollte!?!

Prinzipiell könnte es mir egal sein, nur über die Garantie bekomme ich wahrscheinlich nichts oder höchstens 40% erstattet (Auto hat über 100tkm).

Gruß, Tom

Hallo Tom,

so wie Du das hier schilderst, kann ich nur raten hart zu bleiben.

Wenn der Händler auf stur schaltet drohe ihm mit Deinem Anwalt und wenn es ein Vertragshändler ist zudem mit einer Beschwerde bei der Hauptniederlassung.

Wenn die Klima zu wenig Kühlmittel hat, ist sie i.d.R. undicht, übrigens soll das bei 80% aller KA mehr oder weniger der Fall sein!?. Das wird wahrscheinlich auch der Grund sein warum der Händler den Wagen so verkauft hat. Nicht selten wird die Klima mehrmals nachgefüllt, bis die Undichtigkeiten endgültig beseitigt sind.

Klimaanlage immer in einer darauf spezialisierten Werkstatt reparieren lassen.

Aber ich sehe hier, wegen der schwammigen Formulierung im Kaufvertrag, eine Erfolgsaussicht von max. 50%. Wenn Du eine Rechtsschutzvers. hast frage dort nach ob die Sache übernommen wird, dann kann Dir nichts mehr passieren.

Bezüglich der Gelenke wäre ich aber zuversichtlich. Wie schon gesagt, nicht alleine auf die Garantie verweisen lassen, so leicht kann sich der Händler nicht rausreden.

Grüsse

Claus

am 17. März 2010 um 15:23

MPR Garantie ist ein Witz

Ich habe mir einen gebrauchten Passat gekauf, 3 Jahre 160.000 km, aber aussen top.

Sichherheitshalber MPR Garantie, Grundpaket 1:

"Motor:

Zylinderblock, Zylinderkopfdichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Öhlkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz".

Weil da kann man beim Kauf nicht hineinsehen.

Jetzt nach 5 Monaten verreibt mir die Ölpumpe. Insgesamt zwei Reparaturen. Kostenvoranschlag an die MPR Garantie: Beidesmal die Standardantwort: "Nach der Überprüfungder Unterlagen teilen wir Ihnen mit, das kein Funktionsverlust eines garantiefähigen Teiles vorliegt und demzufolge für diesen Schaden kein Garantieanspruch besteht."

Beim Ersten Mal ist der Mitnehmer zum Ausgleichswellenmodul gebrochen. Das AWM ist die Ölpumpe. Wenn diese nicht mit dem Ölkreislauf in Verbindung steht, was dann. Zwei Wochen später die Ursache für den Bruch: Das AMW bleibt abermals stecken. Wieder ein Schreiben an die MPR. Antwort: Wortgleich das gleiche Schreiben wie beim ersten Mal.

Die MPR speilt einfach mit den Kunden. Wer keine Rechtschutzversicherung hat, der gibt auf, auch wenn er im Recht ist.

Ich habe zum Glück eine. Ich halte Euch am Laufenden, was dabei rauskommt.

Trotzdem: Das Geld für die MPR kann man sich gleich sonstwohin stecken.

am 18. März 2010 um 9:27

Hallo.

Ich finde, dass die Händler sehr oft mit der Unwissenheit ihrer Käufer spielt. Ein nicht informierter Kunde in Sachen Gewährleistung und Garantie wird eiskalt über den Tisch gezogen, so dass er noch die Reibungswärme als Kundenfreundlichkeit spürt. :mad:

Ein informierter Kunde jedoch, weiss und kennt seine Rechte.

Auch in deinem Fall liegt aus meiner Sicht ein krasser Mangel vor,

den der Händler zu vertreten hat. Da springt die gesetzliche Gewährleistung ein und der Händler kann den Schaden ja gerne mit seiner eigenen MPR abrechnen. :rolleyes:

Sollte der Händler nicht einlenken, würde ich knallhart den Vertrag rückabwickeln und den Wagen so wie er ist auf d. Hof stellen.

Dafür gibt es genug Händler, die seriös sind und mehr Service bieten.

am 22. März 2010 um 20:28

Danke für Deinen Tipp,

das mit dem Händler habe ich vermutlich schon verpatzt, der ist 130 km weg. Der hat mir geraten, zu einer lokalen Werkstatt zu gehen, und die Rechnung an MPR zu schicken.

Mein Anwalt meint aber, das ist egal welche Reihenfolge. MPR kann sich ja umgekehrt am Händler schadlos halten.

Ich finde halt das Schreiben der MPR Garantie eine Frechheit. Es wird einfach abgelehnt. Mit genau keiner Begründung, oder eben den Hinweis, mich bezüglich Gewährleistung an den Händler zu wenden.

Über MPR findet man schon sehr konkrete Hinweise:

MPR

 

? Der MPR-Garantie/Senden (2,83) wird das "unkomplizierte Annehmen

von Autos mit Gas-Umbau" attestiert. Die Kritik: "Zahlen zu oft nichts, wollen vielfach nur kassieren!"

Das Schreiben des Anwalts ist jedenfalls bereits bei MPR. Jetzt warten wir mal 14 Tage, dann reichen wir Klage ein.

MPR - Garanatie : Spar Dir Das

Ist die Garantie Teil des Kaufvertrages, also im Vertrag eingeschlossen oder ist für die Erbringung von Garantieleistungen ein separater Vertrag abgeschlossen worden?

Dies ist schon entscheidend.

Im ersten Fall hat der Käufer überhaupt keine Vertrgsbeziehungen zu MPR und kann daher dort auch keine Ansprüche stellen. Allein der Händler hat die Reparaturen abzuwickeln. Er musss sich mit MPR herumschlagen, ob er von denen Versicherungsleistungen erhält.

Der zweite Fall ist für den TE ungünstig, da er sich mit zwei Vertragspartnern streiten muss und er womöglich Opfer von inkonsistenten Vertragsbestandteilen wird.

 

O.

am 11. März 2011 um 0:25

Zitat:

Original geschrieben von FreundDerBerge

MPR Garantie ist ein Witz

Ich habe mir einen gebrauchten Passat gekauf, 3 Jahre 160.000 km, aber aussen top.

Sichherheitshalber MPR Garantie, Grundpaket 1:

"Motor:

Zylinderblock, Zylinderkopfdichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Öhlkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz".

Weil da kann man beim Kauf nicht hineinsehen.

Jetzt nach 5 Monaten verreibt mir die Ölpumpe. Insgesamt zwei Reparaturen. Kostenvoranschlag an die MPR Garantie: Beidesmal die Standardantwort: "Nach der Überprüfungder Unterlagen teilen wir Ihnen mit, das kein Funktionsverlust eines garantiefähigen Teiles vorliegt und demzufolge für diesen Schaden kein Garantieanspruch besteht."

Beim Ersten Mal ist der Mitnehmer zum Ausgleichswellenmodul gebrochen. Das AWM ist die Ölpumpe. Wenn diese nicht mit dem Ölkreislauf in Verbindung steht, was dann. Zwei Wochen später die Ursache für den Bruch: Das AMW bleibt abermals stecken. Wieder ein Schreiben an die MPR. Antwort: Wortgleich das gleiche Schreiben wie beim ersten Mal.

Die MPR speilt einfach mit den Kunden. Wer keine Rechtschutzversicherung hat, der gibt auf, auch wenn er im Recht ist.

Ich habe zum Glück eine. Ich halte Euch am Laufenden, was dabei rauskommt.

Trotzdem: Das Geld für die MPR kann man sich gleich sonstwohin stecken.

SO: Nun sind 13 Monate vergangen: MPR bietet einen Vergleich an, € 350,- für einen Schaden von 1.950,- Euro! Wenn man da die Versicherungsprämie von 100,- und die beiden Aufgezwungenen Services von jeweil 150,- abzieht bleibt unterm Strich ...... NIE MEHR MPR

am 28. Januar 2013 um 15:52

Zitat:

Original geschrieben von FreundDerBerge

MPR Garantie ist ein Witz

Ich habe mir einen gebrauchten Passat gekauf, 3 Jahre 160.000 km, aber aussen top.

Sichherheitshalber MPR Garantie, Grundpaket 1:

"Motor:

Zylinderblock, Zylinderkopfdichtung, Kurbelgehäuse, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile, Zahnriemen mit Spannrolle, Öhlkühler, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse und Schwung-/Antriebsscheibe mit Zahnkranz".

Weil da kann man beim Kauf nicht hineinsehen.

Jetzt nach 5 Monaten verreibt mir die Ölpumpe. Insgesamt zwei Reparaturen. Kostenvoranschlag an die MPR Garantie: Beidesmal die Standardantwort: "Nach der Überprüfungder Unterlagen teilen wir Ihnen mit, das kein Funktionsverlust eines garantiefähigen Teiles vorliegt und demzufolge für diesen Schaden kein Garantieanspruch besteht."

Beim Ersten Mal ist der Mitnehmer zum Ausgleichswellenmodul gebrochen. Das AWM ist die Ölpumpe. Wenn diese nicht mit dem Ölkreislauf in Verbindung steht, was dann. Zwei Wochen später die Ursache für den Bruch: Das AMW bleibt abermals stecken. Wieder ein Schreiben an die MPR. Antwort: Wortgleich das gleiche Schreiben wie beim ersten Mal.

Die MPR speilt einfach mit den Kunden. Wer keine Rechtschutzversicherung hat, der gibt auf, auch wenn er im Recht ist.

Ich habe zum Glück eine. Ich halte Euch am Laufenden, was dabei rauskommt.

Trotzdem: Das Geld für die MPR kann man sich gleich sonstwohin stecken.

 

UPDATE 2013:

- Es hat ein halbes Jahr gedauert, dass die Rechtschutzversicherung das OK gegeben hat.

- Der Prozeß" hat sich über ein Jahr hingezogen.

- Die Ölpumpe habe ich zum Glück aufgehoben, denn der Händler bestand auf ein €2.000,- Gutachten

- MPR hat sich auf einen Vergleich von 350,- Euro eingelassen

- Der Händler wurde zu einer Zahlung von € 1.850,- verurteilt

- Das Geld wurde 6 Monate später überwiesen.

Conclusio: Im Streitfall immer alles aufbewahren - auch eine dreckige Ölpumpe

Rechtschutzversicherung: zahl ich jetzt seit 15 Jahren ein - habe sie jetzt zum ersten Mal gebraucht. Einzahlungen minus Gewinn aus Prozeß ist trotzdem noch im Minus. Aber ein gutes Gefühl, sein Recht bekommen zu haben bleibt.

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