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Hilfe für Anfänger - TÜV Einzelabnahme (i30N)

Hyundai i30 3 (PDE)
Themenstarteram 29. Mai 2021 um 9:42

Hallo zusammen,

irgendwann ist immer das erste Mal...Ich bin was Änderungen am Fahrzeug bzw. tuning angeht blutiger Anfänger. Ich habe bisher auch noch nicht wirklich viel Erfahrung mit Autos, mein Interesse ist in der letzten Zeit aber stark gestiegen und würde mich freuen wenn ich hier ein paar Tipps bekommen könnte.

Ich plane ein paar Änderungen an meinem Fahrzeug vornehmen zu lassen, bei der es einer Einzelabnahme und ggf. einer Eintragung in den Papieren bedarf. Wo und wie kann ich das genau machen lassen? Muss das immer direkt beim TÜV gemacht werden, oder geht das auch direkt in der Werkstatt wo die Änderungen vorgenommen wurden? In manchen Werkstätten ist es doch so, dass Sie regelmäßig einen tüv Prüfer vor Ort haben, der die Sache dann übernimmt. Oder täusche ich mich da? Ich habe hier schon oft Sätze gelesen wie "ich war bei meinem Prüfer" oder "erster, zweiter und dritter Prüfer wollte die Umbauten nicht abnehmen, beim vierten hat es dann aber geklappt". Das hört sich für mich danach an als würde man sich den Prüfer quasi aussuchen können. Genauso habe ich oft gehört dass die Prüfer unterschiedlich streng sind. Einige prüfen die Umbauten streng nach Gutachten und wenn da bei z.B. beim Felgengutachten steht, dass Karosseriearbeiten vorgenommen werden müssen, dann ist das auch zu tun. Andere wiederum würden ein Auge zu drücken und die Felgen ohne weitere Änderungen abnehmen.

Ich hoffe auf Nachsicht für einen Anfänger der aber gerne dazu lernen möchte und freue mich auf einen gute Rat. :-D

Besten Dank und Grüße

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13 Antworten

Es ist nicht Zwingend immer eine Einzelabnahme von Nöten. Es kommt immer darauf an ob eine ABE zum Produkt verfügbar ist und was für Auflagen dort drin stehen. Wenn Du in Deiner Werkstatt des Vertrauens etwas kaufst, kannst Du auch direkt fragen ob die Dir das gleich mit eintragen lassen. Das ist immer am einfachsten. Auch wenn ich Dir empfehle dennoch Dir die ABE genau durch durch zu lesen.

 

Wenn Du halt selber etwas bestellst musst Du dann halt auch genauer gucken was zu beachten ist usw. Die Eintragung kannst Du dann frei wählen wo Du hingehst (Dekra, TÜV etc…).

 

das ist ja nicht die Frage! Prinzipiell baut eine ABE auch immer auf ein Teilegutachten. Haben Teile keinen gravierenden Einfluss auf Maße/Beschaffenheit usw., die deutlich vom Serienzustand abweichen, reicht es in aller Regel aus, das entsprechende Papier mitzuführen (ABE) bzw. ist keine Eintragung /Änderungsmaßnahme nötig.

Benötigt es eine Einzelabnahme nach §19.2 (normale Abnahme nach §19.3 in Verb. mit einem Teilegutachten), aus welchen Gründen auch immer (da gibt es einige) durften das bisher nur der TÜV und die Dekra ausführen und das teilweisse getrennt nach dem Standort der Bundesländer (westliche Bundesl. in der Regel der TÜV, östl. Bundesl. die Dekra). Mittlerweile dürfen das auch begrenzt u.a die GTÜ. Normalerweisse dürfen solche Abnahmen nur an den Prüfstellen durchgeführt werden und nicht in den Werkstätten. Auch nicht jeder Werkstatt "TÜV" macht Änderungsabnahmen, da in der Regel zu Zeitaufwendig. Man beschränkt sich hier eher nur auf HU/AU Untersuchungen um den Kundenverkehr an solchen Tagen nicht zu stören.

Den/Einen Prüfer kann man sich selbstverständlich nicht aussuchen. Jeder Prüfer hat einen gewissen Ermessensspielraum, den natürlich jeder anders einsetzt. Gerade was eine Einzelabnahme betrifft, darf dieser Spielraum nicht sonderlich groß sein, strenggenommen nach EU Recht garnicht mehr stattfinden. Grob gesagt; der eine macht es, ein anderer lehnt eine Abnahme ab. Aus diesen Gründen ist es wichtig, sich im Vorfeld bei einer Prüforganisation über die Möglichkeit zu informieren. Es ist seit ca. Mitte der 2000er Jahre deutlich schwieriger geworden, erfolgreich eine Einzelabnahme durchführen zu lassen, nachdem nur noch nach EU Recht (nicht mehr nach Landesrecht) geprüft werden muß/soll.

Auch bei einer normalen Änderungsmaßnahme nach §19.3 in Verbindung mit einem Teilegutachten nutzen die Prüfer teilweisse ihren Ermessensspielraum, welches eine Eintragung deutlich erleichtert, da es hier gew. Vorgaben gibt, aber nicht auch zwangsläufig/zwingend so ausgeführt werden müssen.

Zitat:

@zwei0 schrieb am 29. Mai 2021 um 23:03:53 Uhr:

Prinzipiell baut eine ABE auch immer auf ein Teilegutachten. Haben Teile keinen gravierenden Einfluss auf Maße/Beschaffenheit usw., die deutlich vom Serienzustand abweichen, reicht es in aller Regel aus, das entsprechende Papier mitzuführen (ABE) bzw. ist keine Eintragung /Änderungsmaßnahme nötig.

Steht alles in der ABE drin, aber es läuft fast immer darauf hinaus das das Fahrzeug einem Sachverständigen vorgestellt werden muss.

Themenstarteram 30. Mai 2021 um 14:18

Danke für eure Rückmeldung. Ob eine Einzelabnahme gemacht werden muss oder nicht ist für mich nicht so ganz so die Frage gewesen. Die ABE kann ich denke ich schon lesen.

So wie ich euch jetzt verstanden habe, ist es schon die Regel dass ich nach dem Umbau etc. in der Werkstatt direkt zum TÜV fahren muss wenn es einer Einzelabnahme bedarf und das ebend nicht immer gleich von der Werkstatt mit machen lassen kann.

 

Ich hatte jetzt den Fall, dass ich mir Felgen kaufen wollte, die ich schon etliche Male auf Fotos mit dem gleichen Fahrzeug gesehen habe. In der ABE war aber ne A01 und einige Karosseriearbeiten vorgeschrieben. Jedoch bin ich mir zu 99% sicher, dass keiner dieser Leute da irgendwas an der karossiere nachgearbeitet haben.

Der TÜV den ich vorher angerufen habe, hat mir keine Aussage darüber geben können ob die Felgen auch ohne Umbaumaßnahmen abgenommen werden können. Er müsse es halt prüfen. Das kann ich schon verstehen, sie müssen halt bestimmte Vorschriften einhalten und die Felgenhersteller wollen sich ja sicherlich auch einfach absichern.

Nimmt mir der TÜV die Felgen dann aber doch nicht ab, habe ich doch ein Problem, denn soviel andere Anlaufstellen bleiben mir ja dann gar nicht mehr übrig oder?

A01 ist eine Änderungsabnahme, da zu den Felgen eine ABE dazu ist musst Du auf jeden Fall KEINE Einzelabnahme machen lassen.

 

Mein Fahrwerk hat zum Beispiel der Prüfer von der Werkstatt eingetragen inc. Dekra Bescheinigung.

 

Mit den Karosseriearbeiten sichern sich die Felgenhersteller nur ab. Wenn die ET ähnlich ist wie Deine Serienbereifung gibts da in der Regel keine Probleme.

Zitat:

@Marlono61 schrieb am 30. Mai 2021 um 16:18:14 Uhr:

Nimmt mir der TÜV die Felgen dann aber doch nicht ab, habe ich doch ein Problem, denn soviel andere Anlaufstellen bleiben mir ja dann gar nicht mehr übrig oder?

Wenn es möglich ist fragen ob Dir Deine Werkstatt des Vertrauens die Felgen bestellen können und auch direkt mit eintragen können. Ansonsten besteht immer ein Restrisiko.

Zitat:

@Marlono61 schrieb am 30. Mai 2021 um 16:18:14 Uhr:

Danke für eure Rückmeldung. Ob eine Einzelabnahme gemacht werden muss oder nicht ist für mich nicht so ganz so die Frage gewesen. Die ABE kann ich denke ich schon lesen.

So wie ich euch jetzt verstanden habe, ist es schon die Regel dass ich nach dem Umbau etc. in der Werkstatt direkt zum TÜV fahren muss wenn es einer Einzelabnahme bedarf und das ebend nicht immer gleich von der Werkstatt mit machen lassen kann.

 

Ich hatte jetzt den Fall, dass ich mir Felgen kaufen wollte, die ich schon etliche Male auf Fotos mit dem gleichen Fahrzeug gesehen habe. In der ABE war aber ne A01 und einige Karosseriearbeiten vorgeschrieben. Jedoch bin ich mir zu 99% sicher, dass keiner dieser Leute da irgendwas an der karossiere nachgearbeitet haben.

Der TÜV den ich vorher angerufen habe, hat mir keine Aussage darüber geben können ob die Felgen auch ohne Umbaumaßnahmen abgenommen werden können. Er müsse es halt prüfen. Das kann ich schon verstehen, sie müssen halt bestimmte Vorschriften einhalten und die Felgenhersteller wollen sich ja sicherlich auch einfach absichern.

Nimmt mir der TÜV die Felgen dann aber doch nicht ab, habe ich doch ein Problem, denn soviel andere Anlaufstellen bleiben mir ja dann gar nicht mehr übrig oder?

Haben die Felgen eine ABE oder ein Teilegutachten? Das sind zwei paar Schuhe!

A01 sollte in einem Teilegutachten stehen.

 

Themenstarteram 30. Mai 2021 um 20:43

Also wenn ich es richtig gesehen habe, dann gibt es eine ABE und ein Teilegutachten zur ABE. Und in dem Teilegutachten ist die Auflage A01, also eine Änderungdabnahme erforderlich. Für die Radreifenkombination kommen dann noch zusätzliche Auflagen wie z.B. Front-und Heckschürze/Kotflügel ausstellen dazu.

 

Diese Auflagen habe ich schon öfter bei Gutachten von Felgen gelesen, welche scheinbar aber schon viele ohne die Änderungen/Auflagen abgenommen bekommen haben. Da kommen wir dann wohl wieder zu dem schon erwähnten Thema des gewissen "Handlungsspielraumes" der Prüfer.

nennt sich -"Ermessensspielraum"- und wie ich oben schon beschrieben habe, setzt eine ABE (zum einfachen mitführen) immer ein Teilegutachten vorraus. Da die A01 darin aufgeführt wird, hat sich das erledigt bzw. muß das Fzg. vorgeführt werden. Die aufgeführten Auflagen müssen nicht immer auch zwangsläufig ausgeführt werden, ansich nach meinen Erfahrungen eher sehr selten bis garnicht.

Also keine Wissenschaft daraus machen, hinfahren und sehen was passiert!;)

Um welche Felgenmaße und Bereifung handelt es sich überhaupt ?

Themenstarteram 31. Mai 2021 um 18:27

Alles klar, danke :-D Ja genau, ich meine natürlich den Ermessensspielraum.

 

Die Felgen wären 8,5x19 ET 45 bei Serienbereifung 235/35 R19.

 

Dann werde ich es einfach mal probieren. :-) Scheint ja bei vielen anderen auch geklappt zu haben. Ich war anfangs einfach noch etwas unsicher, aber eure Antworten haben mir schon gut weiter geholfen. Danke:D

Welches Fahrzeug überhaupt ?

Themenstarteram 31. Mai 2021 um 19:34

Hyundai i30N ;-)

na dann viel Glück und ja, haben einige eingetragen bekommen, aber auch bei einigen nicht, da die Breite und ET mehr als grenzwertig ist. Der Vorteil, die Mehrheit fährt noch mit dem Serienreifen weiter (Pirelli), der wiederrum relativ schmal baut !

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