Hilfe - Falscher Strafzettel, was tun?

Hi,

ich habe gestern einen Stafzettel bekommen (zu schnell Innerorts), auf dem weder ich zu sehen bin, noch irgendjemand aus meiner Verwantschaft/Bekanntschaft.

Die sache ist die, auf dem Bild steht was von einem Volkswagen mit Kennzeichen "ABC XY 123", und ich habe aber "ABC ZZ 234" (Kennzeichen editiert von boborola)

Was soll ich denn jetzt machen? Da steht nämlich was drauf von wegen, dass ich den Brief ausfüllen soll. (bin aber ja gar nicht schuldig, da soll der Führer des geblitzten Fahrzeugs eingetragen werden.. kenn ich doch nicht) Ausserdem soll der Brief 1 Woche nach eingang verschickt werden. Ich arbeite im Einzelhandel, und habe weiss Gott diese Woche nicht wirklich die Zeit, auf die Post zu rennen, da ich Weihnachten und nach den Feiertagen von Morgens bis Abends arbeite. (Geschweige denn, dass die Post überhaupt auf hat)

Bitte um Hilfe, was soll ich tun?

Mfg Lupopappe

33 Antworten

Zitat:

An der Stelle des TE hätte ich den Wisch in den Müll geschmissen. Er betrifft mich nicht. Und wenn die Frist abläuft und das ganze rechtskräftig wird (von mir aus auch noch mit Mahngebühren usw.) wärs mir auch wurscht, weil: nicht mein Auto, nicht ich im Auto, nicht mein Problem.

Die Behörde kann ja schlecht mir die Strafe von jemand anderem aufdrücken.

Genauso ist es und nciht anders!

Zitat:

Original geschrieben von Benz-Fan



Zitat:

An der Stelle des TE hätte ich den Wisch in den Müll geschmissen. Er betrifft mich nicht. Und wenn die Frist abläuft und das ganze rechtskräftig wird (von mir aus auch noch mit Mahngebühren usw.) wärs mir auch wurscht, weil: nicht mein Auto, nicht ich im Auto, nicht mein Problem.

Die Behörde kann ja schlecht mir die Strafe von jemand anderem aufdrücken.

Genauso ist es und nciht anders!

Solange man der Behörde nicht sagt, dass sie was falsch gemacht haben (das tun sich ja nicht absichtlich), solange bist du für sie der Betroffene. Von daher würde ich es nicht wegschmeißen. Schon allein um mir den kommenden Ärger zu ersparen. Bei Nichtbezahlung und eisernem schweigen wirds sogar zum Haftbefehl. Und soweit soll es ja wohl nicht kommen.

Der TE hat einen Anhörungsbogen erhalten, keinen Bescheid, was schonmal ein gravierender Unterschied ist.😉
Da es hier um kein Parkvergehen ging (bei dem der Halter ohne weitere Prüfung zur Kasse gebeten werden kann), ist die Behörde von Amts wegen verpflichtet, den Täter zu ermitteln.
Ein Bescheid ergeht erst, wenn der Täter zweifelsfrei ermittelt werden konnte. Somit wäre ein "Entsorgen" des Anhörungsbogens zunächst ohne Folgen.
Aber:
Da der TE nicht Täter war (und nicht sein kann🙂) und auch kein Zeugnisverweigerungsrecht hat, ist er verpflichtet, den Anhörungsbogen nach bestem Wissen als Zeuge zu beantworten. Dies bedeutet in diesem Fall zwar nur: "Ich war es nicht, es war nicht mein Auto...." etc. pp., aber auch das hilft der Behörde, den echten Täter zu ermitteln.😉 Somit kann man nur jedem raten, den Anhörungsbogen in jedem Fall wahrheitsgemäß auszufüllen und zurückzusenden, auch wenn der Vorwurf offensichtlicher Nonsens ist.

Zitat:

Original geschrieben von Agressor


Und mit welcher Begründung möchtest du das einklagen? Wenn es zu einem Gerichtsverfahren gekommen wäre, hätte der TE einfach sagen könne, dass das nicht sein Auto ist, nie sein Auto war und damit wäre er von allem freigesprochen worden. Kosten fallen dann dem Kläger zu und man ist raus aus dem Schneider. So what?
Wenn du die 10k€ immernoch einklagen willst, dann müsstest du dir noch was gutes einfallen lassen. Und sei dir sicher, es funktioniert nicht.

Es ging darum, daß alles in den Müll wandert weil es ja unsinnig ist. Dann kommt es im einen wie im anderen Fall zu keinem Gerichtsverfahren. Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und ich krieg einen Titel über 10k€, weil der andere sich ja nie geäußert hat.

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