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Hilfe betreffend Anhängerfahrverbot in Bayern

Opel Omega B

Hallo,

ich soll für einen Bekannten zwischen 5. und 8. Jänner ein Auto in Köln abholen und dieses per Anhänger nach Österreich bringen.

Zugfahrzeug: Dodge RAM 3.5t LKW typisiert

Anhänger : max. Gesamtgewicht 3,3t.

Meine Route: Köln - Frankfurt - Würzburg - Regensburg - Passau - "A"

also NRW - Hessen - Bayern - Österr.

Jetzt meine Frage:

Darf ich mit diesem Gespann am 6.Jänner durch Bayern Fahren.

Lt. § 30 StVO: Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

Abs. 3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter LKW nicht verkehren ...... bla bla ...

und weiter

Feiertage im Sinne von Absatz 3 sind:

Neujahr

Karfreitag,

Ostermontag

Tag der Arbeit (1. Mai)

Chriti Himmelfahrt .....

Das heißt für mich:

6. Jänner in NRW kein Feiertag

6. Jänner in Hessen kein Feiertag

6. Jänner in Bayern Feiertag

aber lt. obigem Text "Im Sinne von Abs 3 .......... - kein Fahrverbot

Bitte um Info - es würde mich sehr gut weiterbringen in meiner Planung.

Vielen Dank

LG robert

Infos habe ich daher, aber interpretiere ich sie auch richtig?

Beste Antwort im Thema
am 28. Dezember 2010 um 19:14

Feiertage im Sinne von Absatz 3 sind:

* Neujahr

* Karfreitag,

* Ostermontag

* Tag der Arbeit (1. Mai)

* Chriti Himmelfahrt

* Pfingstmontag

* Fronleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

* Tag der deutschen Einheit

* Reformationstag* (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

* Allerheiligen (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

* 1. und 2. Weihnachtstag

 

Daraus sollte die Antwort doch hervor gehen .

Ich finde dort nirgends einen Heiligen Drei Königstag als Feiertag , auch wenn die Norditaliener das als Feiertag haben. Nicht Bundeseinheitlich oder mit Ausnahme geregelt , also fahren .

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23 Antworten
am 28. Dezember 2010 um 18:36

Da die StVO für das gesamte Bundesgebiet gilt und diese Feiertage sich auf Bundeseinheitliche Feiertage bezieht und Bayern zwar Feiertag hat aber sich nicht über die STVO setzen kann , gehe ich davon aus , du darfst fahren .

Moin

Du hast einen LKW und der darf gewichtsunabhängig Sonn-und Feiertags sowie Samstags in Ferienzeiten keinen Anhänger ziehen.

Es gibt aber länderweise Ausnahmen, teilweise gratis, teilwiese kostenpflichtig.

Am allereinfachsten kommst du aus dieser Nummer wenn du die örtlich/länderweise zuständigen Autobahnpolizeistationen(Dorfsheriffs wissen es nicht) anrufst und fragst, den Namen des Beamten sowie Uhrzeit NOTIEREN.

Irgendwelche Ausdrucke aus Internetinfos oder Foren werden bei der Kontrolle vor Ort eine Lachnummer, wo haben Sie das denn her ist ja ein halbes Jahr alt:)...jetzt gilt aber....:mad:

Gruss Willy

wenn der dodge gewerblich angemeldet ist( gewicht spielt dabei keine rolle) darfst du nicht fahren durch bayern,ist der dodge privat angemeldet darfst du fahren! da er wie ich lese als lkw zugelassen ist müste er eine gewerbliche zulassung haben,also nix mit feiertag durch bayern.mfg:D:D:D p.s. praktisch müste der dodge,wenn er gewerblich angemeldet ist,sogar einen fahrtenschreiber haben,wenn er einen hänger über 2,5 t z.G.G. zieht. trifft alles bei euch zu!!!!!!

Moin

Wo steht denn das mit dem Gewerbe und dem Privat, bezgl. sonntags fahren?

Bei uns in Schleswig Holstein kennen die Behörden da keinen Unterschied.

Danke

Gruss Willy

Wenn dein Zugfahrzeug mit Anhänger die 7,5 Tonnen Zgg. nicht übersteigt und du den Privat angemeldet hast egal ob du eine LKW Zulassung hast darfst du fahren übersteigt er allerdings die 7,5 Tonnen musst du einen Fahrtenschreiber haben für das Fahrzeug.

wenn du ein zugfahrzeug hast das gewerblich angemeldet ist,darfst du sonn- und feiertag keinen hänger ziehen,dabei spielt es keine rolle,was der hänger für ein gewicht hat(7,5 tonnen spielen da keine rolle),ist das eingetragene z.G.G. des anhängers gleich oder über 2,5 t braucht man einen fahrtenschreiberund dabei spielt es keine rolle,an was für einem tag man in der woche fährt,amtlich! ging meinem bekannten auch so,wollte seinen WOWA ( ca,1000kg)mit einem gewerblich angemeldeten VW T4 sonntags von der ostsee holen,glaube 80 euro und runter von der autobahn+ punkte

Willy, rosi...,

meine Frage bezieht sich auf den 6.Jänner und der ist kein Feiertag in den Bl.: NRW u. Hessen - dort darf ich also fahren.

Weiters ist der 6. Jänner auch nicht im §30 als Feiertag im Sinne von Abs. 3 angeführt - deshalb meine Frage.

Weiters ist in Österreich bei LKW bis 3.5t (auch bei gewerbl. Nutzung und mit Anhänger bis zu 3,5t) kein Fahrtenschreiber vorgeschrieben. Hier liegt nicht das Problem.

LG robert

am 28. Dezember 2010 um 19:14

Feiertage im Sinne von Absatz 3 sind:

* Neujahr

* Karfreitag,

* Ostermontag

* Tag der Arbeit (1. Mai)

* Chriti Himmelfahrt

* Pfingstmontag

* Fronleichnam (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

* Tag der deutschen Einheit

* Reformationstag* (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen)

* Allerheiligen (Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland)

* 1. und 2. Weihnachtstag

 

Daraus sollte die Antwort doch hervor gehen .

Ich finde dort nirgends einen Heiligen Drei Königstag als Feiertag , auch wenn die Norditaliener das als Feiertag haben. Nicht Bundeseinheitlich oder mit Ausnahme geregelt , also fahren .

Guck hier doch mal rein.

http://www.oldtimer.net/zulassungsstellen/by/zulassungsstelle.html

Hier sind die Gesamten Zulassungsstellen Bayerns drinnen.

Und ruf dort einfach an und versuche dein Anliegen zu schildern.

Verwaltungsbehörden sollten eigentlich bis zum 30.12 einschl. arbeiten bzw. besetzt sein.

Bin ja auch schon 10 jahre LKW gefahren, doch hier gibts doch kein Problem, LKW darf nicht mit Anhänger bewegt werden, wenn die Zugmaschine die 7,5 Tonnen hat an Sonn +Feiertagen. das heisst du darft mit dem LKW nicht 7.5 Tonnen und einen Anhänger mit 7,5 Tonnen fahren an Feiertag oder Sonntage, weil das ingesamt 15 Tonnen aufweisen!

bei deinem Problem ,was keines ist, Dogde hat höchstens 2,5 Tonnen,der Anhänger vielleicht gerade mal 500 KG und das Auto was du drauf stellst hat 3 Tonnen. Brauchst also nur einen alten 3 Führerschein, mit dem darft du 7,5 Tonnen +7,0 Tonnen noch dazu ziehen,also Knappe 14 Tonnen Fahren,solange es ein Gespann bleibt,sobald du einen LKW klein LKW benutzt brauchst du den 2 Führerschein.Gesetzliche Auflage von Fahrtenschreiber ist dann erforderlich.Wohnmobile gespanne fahren auch am Sonntag und Feiertagen,die sind ja auch gleich schwer,als Gespann.

am 29. Dezember 2010 um 8:57

Zitat:

Original geschrieben von kiaora

Hallo,

ich soll für einen Bekannten zwischen 5. und 8. Jänner ein Auto in Köln abholen und dieses per Anhänger nach Österreich bringen.

Zugfahrzeug: Dodge RAM 3.5t LKW typisiert

Anhänger : max. Gesamtgewicht 3,3t.

Meine Route: Köln - Frankfurt - Würzburg - Regensburg - Passau - "A"

also NRW - Hessen - Bayern - Österr.

Jetzt meine Frage:

Darf ich mit diesem Gespann am 6.Jänner durch Bayern Fahren.

Lt. § 30 StVO: Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot

Abs. 3) An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter LKW nicht verkehren ...... bla bla ...

und weiter

Feiertage im Sinne von Absatz 3 sind:

Neujahr

Karfreitag,

Ostermontag

Tag der Arbeit (1. Mai)

Chriti Himmelfahrt .....

Das heißt für mich:

6. Jänner in NRW kein Feiertag

6. Jänner in Hessen kein Feiertag

6. Jänner in Bayern Feiertag

aber lt. obigem Text "Im Sinne von Abs 3 .......... - kein Fahrverbot

Bitte um Info - es würde mich sehr gut weiterbringen in meiner Planung.

Vielen Dank

LG robert

Infos habe ich daher, aber interpretiere ich sie auch richtig?

Lass mal rechnen....LKW bis 7,5 t und keine gewerbliche Nutzung,gelle?

Also sehe ich keinen Grund warum du das nicht dürfen solltest

Vergiss es einfach der Dogde Ram wiegt im gesamtgewicht 2,6 Tonnen,also schaffst du die 7,5 Tonnen nicht mal im einzelnen,mach dir da keine Sorgen. passiert nichts.

Du zählst nicht als LKW in diesem Fall, sondern als Gespann, PKW mit Hänger, LKW wirst du ab 7,5 Tonnen erst wenn die Zugmaschine 3,5 Tonnen + 4 Tonnen Ladung im Einzelnen. das verbot betrifft LKW's ab 10 Tonnen + Anhänger.

jede Fahrschuhe gibt dir auch Auskunft,auch die Polizei oder Zoll, Zulassungsstelle.

WO ich das letzte mal mit einem Gespann angehalten wurde , da teilte mir der Autobahn Polizist mit , dass für Gewerblich genutzte Gespanne , ab einem Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen , ein Fahrtenschreiber Pflicht ist !

Ich glaube , dass ist sogar ein EU Gesetz geworden ! Dabei ist es unerheblich , ob das Zugfahrzeug eine PKW oder LKW Zulassung hat ! Die Frage ist , ist es Gewerblich oder Privat !

@TS

Am besten fährst Du mit Deinem Gespann an einem einheitlichen Deutschen Arbeitstag , damit umgehst Du alle evtl. Problemen !

Stimmt gewerblich genutzte Gespanne grösser 3,5to GG müsssen mit einem Fahrtenschreiben ""ab neueren Baujahr mit Digitalen Aufzeichnungsgerät"" ausgerüstet sein.

Bei nichteinheitlichen Feiertagen, darf das entsprechende Bundesland wo ein Feiertag besteht auf der BAB nicht durchfahren werden.

 

Gruss Holger

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