Hilfe bei Restwert meines Passat CC`s !!

VW Passat 3CC

Hallo Leute,

ich habe mich extra angemeldet da ich im WWW nicht alt so viel gefunden habe . Viele Fälle aber nichts ähnliches.

Ich hatte Leider ein Unfall vor ca 2 Wochen, war Unfall Verursacher und damit ist es ein Kasko schaden.
Natürlich hat die Versicherung Ihren eigenen Gutachter beauftragt. Ging alles sehr schnell.

Mein Problem ist das der Restwert auf 7.550 Euro berechnet worden ist da eine Firma xy bereit ist diese Summe zu zahlen. Wiederbeschaffungswert 12.800
und überwiesener Betrag 4.600 Euronen nach Abzug der Selbstbeteiligung usw.

Reparatur würde ca 9.000 euro kosten.

Jetzt meine frage ? Wer zahlt 7.500 Euro und repariert im günstigsten Fall für ca 5.000 Euro oder halt für 9.000 Euro um ein reparierten Unfall wagen zu haben der dieses nicht Wert ist ?

Hier rechnet doch die Versicherung zu deren Gunsten.

Bilder hänge ich an, Rahmen ist verzogen.

Danke jetzt schon mal für Antworten.

Edit : Ich kann das Auto nicht verkaufen da der Brief bei der Bank liegt, bzw weil die Bank bestimmt das ganze Geld haben will.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. Juni 2017 um 19:08:51 Uhr:


Nur wird das nicht die Vollkasko zahlen.
Einfach weil das die Versicherung 4.400€ mehr kosten würde und ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, sage ich dir so, dass das nicht bezahlt wird 😉.

Da wette ich gegen, das ist ein klarer Reparaturschaden. Nur bei fiktiver Abrechnung darf die Versicherung die für sie günstigere Totalschadenabrechnung anwenden.

Wären die ersten AGBs wo diesbezüglich was anderes drinsteht, aber nichts was es bei der HUK äh bei Versicherern nicht gibt. 😮

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Ach Jupp ... wie soll ich das nur sagen ... 😕 ... schau mal in die AKB des GDV dort A.2.5.2.1.. So haben das alle Versicherer in ihrem Regelwerk für die Vollkasko eingebaut. Nur die Nummerierungen weichen etwas ab. DIe Versicherung hat die Reparatur zu zahlen. Dass der TE bei weiterer Weigerung einen Anwalt hinzuziehen möge, der Tip kam schon weiter oben von mir. 😉

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 12. Juni 2017 um 19:08:51 Uhr:


Nur wird das nicht die Vollkasko zahlen.
Einfach weil das die Versicherung 4.400€ mehr kosten würde und ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, sage ich dir so, dass das nicht bezahlt wird 😉.

Da wette ich gegen, das ist ein klarer Reparaturschaden. Nur bei fiktiver Abrechnung darf die Versicherung die für sie günstigere Totalschadenabrechnung anwenden.

Wären die ersten AGBs wo diesbezüglich was anderes drinsteht, aber nichts was es bei der HUK äh bei Versicherern nicht gibt. 😮

Der TE hat sich noch nicht geäußert was seine Vorstellung ist:

1. Wagen verkaufen und Kredit ablösen
2. Wagen auf Kosten der Versicherung reparieren
3. Wagen privat reparieren

Ansonsten gäbe es zu viele Variablen was sein könnte x)

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