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Versicherung hält Aufkäufer mit höherem Restwert bereit

Themenstarteram 27. November 2010 um 10:05

Hallo,

wie im letzten Thread dargelegt, hat mein Autochen einen Totalschaden erlitten (Haftpflicht).

Ziemlich flott kam das Abrechnungsschreiben der Versicherung inkl. einem Aufkäufer, der 400,- Euro mehr für den Wagen zahlen würde als im Gutachten angegeben. Der von mir beauftragte Gutachter hat 3 Restwertangebote im Gutachten vermerkt.

Ansich ist gegen das Vorgehen der Versicherung nichts einzuwenden, wenn ich denn verkaufen wollen würde.

Habe ich eine Möglichkeit diese 400,- noch zu einzufordern oder ist das eine rechtlich sichere Angelegenheit,daß das Restwertangebot der Versicherung bindend ist?

Wenn ich mir jetzt den um 400,- geminderten Betrag auszahlen lasse, "verspiele" ich mir damit u.U. die Möglichkeit die restlichen 400,- eiinzufordern?

Besten Dank.

Beste Antwort im Thema

Bitte Vorsicht !!

 

Wenn du das Fahrzeug noch nicht verkauft hast und du Kenntnis von dem höheren Gebot hast, würde ich mir das an deiner Stelle dreimal überlegen. 

 

Dir entsteht hier kein Schaden, wenn du zum RW des Versicherer verkaufst, machst du das nicht, würdest du dich bereichern. 

 

Das mit der Urheberrechtsverletzung wird -zumindest dir- hier nicht helfen.

 

Gruß

 

Delle

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Setz Dich vor allem mal mit deinem SV in Verbindung. Jenachdem wie das Restwertangebot zustande gekommen ist wurden die Urheberrechte verletzt. Soltle dem so sein liegt es an euch rechtliche Schritte einzuleiten.

Nein, Du bist nicht an das höhere Gebot der Versicherung gebunden. Der Restwert in Deinem Gutachten scheint ordentlich ermittelt worden zu sein, wodurch keine Überprüfung der Versicherung notwendig ist.

Bitte Vorsicht !!

 

Wenn du das Fahrzeug noch nicht verkauft hast und du Kenntnis von dem höheren Gebot hast, würde ich mir das an deiner Stelle dreimal überlegen. 

 

Dir entsteht hier kein Schaden, wenn du zum RW des Versicherer verkaufst, machst du das nicht, würdest du dich bereichern. 

 

Das mit der Urheberrechtsverletzung wird -zumindest dir- hier nicht helfen.

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 27. November 2010 um 10:49

Danke für die Antworten, auch wenn beide in eine unterschiedliche Richtung gehen :)

Ich habe Kenntnis vom Restwertgebot der Versicherung, natürlich. Ich möchte das Auto aber nicht verkaufen.

Gebe ich evtl. mir zustehende Ansprüche auf, wenn ich mir den Betrag erstmal auf Basis der Versicherung auszahlen lasse?

Wenn du das Auto behalten willst, ist das schon wieder etwas anders :D

 

Dann wiederum ist der Restwert maßgeblich, den dein SV (hoffentlich Markgerecht) ermittelt hat.

 

Hier müsste sich die Versicherung dann mit deinem SV "unterhalten" und du bist aussen vor.

 

Du musst das aber der Versicherugn mitteilen, das du dein Auto nicht verkaufen willst.

 

Am besten schriftlich und so schnell wie möglich

 

Gruß

 

Delle

 

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Wenn du das Fahrzeug noch nicht verkauft hast und du Kenntnis von dem höheren Gebot hast, würde ich mir das an deiner Stelle dreimal überlegen. 

Dir entsteht hier kein Schaden, wenn du zum RW des Versicherer verkaufst, machst du das nicht, würdest du dich bereichern. 

Das mit der Urheberrechtsverletzung wird -zumindest dir- hier nicht helfen.

Stimmt. Ihm kann es egal sein, sollte er verkaufen. Und bereichern würde er sich mit Sicherheit nicht wenn er am Ende 400 Euro weniger bekommen hat :D

Schaden wäre dann trotzdem mit (vermutlich) verletztem Urheberrecht vorhanden.

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Stimmt. Ihm kann es egal sein, sollte er verkaufen. Und bereichern würde er sich mit Sicherheit nicht wenn er am Ende 400 Euro weniger bekommen hat :D

 

Hä...:confused:

 

hab ich jetzt ein Brett vor dem Kopf?

 

Wenn er das Auto für die 800 Euro Tacken verkauft, hätte er doch 400 Euro gute gemacht, das Angebot liegt ihm doch vor, oder wie meist du das jetzt? 

 

Gruß

 

Delle

Themenstarteram 27. November 2010 um 12:44

wie gesagt: ich möchte das Auto behalten und reparieren.

Vielleicht ist es das beste, wenn ich mir den WBW abzgl. RW der Versicherung überweisen lasse, dann repariere und im Anschluss versuche, die restlichen 400,- einzufordern.

Meine Sorge wäre, daß es zu einem ellenlangen Streit kommen könnte und ich ewig auf die Kohle warten müßte. Oder ist die Sache glasklar wenn ich vorhabe das Auto zu behalten. Müßte ich denn nicht nachweisen, daß ich das Auto behalte? Ich meine, da könnte ja jeder kommen und behaupten er würde das Auto behalten ....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Hä...:confused:

hab ich jetzt ein Brett vor dem Kopf?

Wenn er das Auto für die 800 Euro Tacken verkauft, hätte er doch 400 Euro gute gemacht, das Angebot liegt ihm doch vor, oder wie meist du das jetzt? 

Wenn er WBW minus Restwert (der von Versicherung) ausgezahlt bekommt, aber den Wagen zum Restwert aus dem Gutachten verkauft hätte er 400 € zu wenig. So meinte ich das ;)

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

wie gesagt: ich möchte das Auto behalten und reparieren.

Vielleicht ist es das beste, wenn ich mir den WBW abzgl. RW der Versicherung überweisen lasse, dann repariere und im Anschluss versuche, die restlichen 400,- einzufordern.

Meine Sorge wäre, daß es zu einem ellenlangen Streit kommen könnte und ich ewig auf die Kohle warten müßte. Oder ist die Sache glasklar wenn ich vorhabe das Auto zu behalten. Müßte ich denn nicht nachweisen, daß ich das Auto behalte? Ich meine, da könnte ja jeder kommen und behaupten er würde das Auto behalten ....

Wenn Du vor hast das Auto zu reparieren, dann ist es egal wieviele Restwertangebote Du bekommst. Nach Reparatur wird Dir der Reparaturkostenbetrag (max. bis zur Höhe des WBW) ausgezahlt.

:rolleyes:  logen, alles klar jetzt.;)

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

wie gesagt: ich möchte das Auto behalten und reparieren.

 

Vielleicht ist es das beste, wenn ich mir den WBW abzgl. RW der Versicherung überweisen lasse, dann repariere und im Anschluss versuche, die restlichen 400,- einzufordern.

 

Meine Sorge wäre, daß es zu einem ellenlangen Streit kommen könnte und ich ewig auf die Kohle warten müßte. Oder ist die Sache glasklar wenn ich vorhabe das Auto zu behalten. Müßte ich denn nicht nachweisen, daß ich das Auto behalte? Ich meine, da könnte ja jeder kommen und behaupten er würde das Auto behalten ....

Die Sache ist klar.

 

Teile der Versicherung schriftlich mit, dass du nicht verkaufen möchtest und verweise hier im weiteren auf die Rechtsprechung des BGH.

 

Ich habe hier sogar mal ein Musterschreiben eingestellt, finde es aber leider selber nicht mehr....:rolleyes:

 

Evtl. hat hier jemand mehr Glück wie ich?

 

Gruß

 

Delle

Zitat:

Original geschrieben von Unabhaengiger SV

Zitat:

Original geschrieben von Noirmoutier

wie gesagt: ich möchte das Auto behalten und reparieren.

Vielleicht ist es das beste, wenn ich mir den WBW abzgl. RW der Versicherung überweisen lasse, dann repariere und im Anschluss versuche, die restlichen 400,- einzufordern.

Meine Sorge wäre, daß es zu einem ellenlangen Streit kommen könnte und ich ewig auf die Kohle warten müßte. Oder ist die Sache glasklar wenn ich vorhabe das Auto zu behalten. Müßte ich denn nicht nachweisen, daß ich das Auto behalte? Ich meine, da könnte ja jeder kommen und behaupten er würde das Auto behalten ....

Wenn Du vor hast das Auto zu reparieren, dann ist es egal wieviele Restwertangebote Du bekommst. Nach Reparatur wird Dir der Reparaturkostenbetrag (max. bis zur Höhe des WBW) ausgezahlt.

Wenn er das Auto aber für z.b. 100 Euro reparieren kann und sich das Gutachten netto auszahlen lässt, dann macht er aber "Verlust", oder nicht?

WBW - RW = Auszahlung?

Wenn jetzt der Restwert 400 Euro höher liegt, dann kriegt er 400 Euro weniger.

Gruß

yo-chi (achtung, gefährliches halbwissen.... ;))

Themenstarteram 27. November 2010 um 14:00

Ich rufe am Montag mal den zuständigen Sachbearbeiter bei der Versicherung an. Das wird sich ja klären lassen.

Danke für die hilfreichen Antworten !

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Wenn er das Auto aber für z.b. 100 Euro reparieren kann und sich das Gutachten netto auszahlen lässt, dann macht er aber "Verlust", oder nicht?

WBW - RW = Auszahlung?

Wenn jetzt der Restwert 400 Euro höher liegt, dann kriegt er 400 Euro weniger.

Nein, Verlust macht man durch eine Reparatur in der Regel nicht. Kleines Beispiel, kenn die Zahlen hier ja nicht.

WBW=3000 €

RW laut Gutachten=1000 €

RW laut Versicherung=1400€

Reparaturkosten netto nach Gutachten=2500€

Rechnet man jetzt fiktiv ab, so erhält man vorerst 1600€ von der Versicherung. Wird der Wagen repariert, egal ob für 5 oder für 2500 €, dann muss die Versicherung die restlichen 900 € Zahlen + evtl angefallene MwSt..

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