Hilfe bei Restwert meines Passat CC`s !!
Hallo Leute,
ich habe mich extra angemeldet da ich im WWW nicht alt so viel gefunden habe . Viele Fälle aber nichts ähnliches.
Ich hatte Leider ein Unfall vor ca 2 Wochen, war Unfall Verursacher und damit ist es ein Kasko schaden.
Natürlich hat die Versicherung Ihren eigenen Gutachter beauftragt. Ging alles sehr schnell.
Mein Problem ist das der Restwert auf 7.550 Euro berechnet worden ist da eine Firma xy bereit ist diese Summe zu zahlen. Wiederbeschaffungswert 12.800
und überwiesener Betrag 4.600 Euronen nach Abzug der Selbstbeteiligung usw.
Reparatur würde ca 9.000 euro kosten.
Jetzt meine frage ? Wer zahlt 7.500 Euro und repariert im günstigsten Fall für ca 5.000 Euro oder halt für 9.000 Euro um ein reparierten Unfall wagen zu haben der dieses nicht Wert ist ?
Hier rechnet doch die Versicherung zu deren Gunsten.
Bilder hänge ich an, Rahmen ist verzogen.
Danke jetzt schon mal für Antworten.
Edit : Ich kann das Auto nicht verkaufen da der Brief bei der Bank liegt, bzw weil die Bank bestimmt das ganze Geld haben will.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Jupp78 schrieb am 12. Juni 2017 um 19:08:51 Uhr:
Nur wird das nicht die Vollkasko zahlen.
Einfach weil das die Versicherung 4.400€ mehr kosten würde und ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, sage ich dir so, dass das nicht bezahlt wird 😉.
Da wette ich gegen, das ist ein klarer Reparaturschaden. Nur bei fiktiver Abrechnung darf die Versicherung die für sie günstigere Totalschadenabrechnung anwenden.
Wären die ersten AGBs wo diesbezüglich was anderes drinsteht, aber nichts was es bei der HUK äh bei Versicherern nicht gibt. 😮
17 Antworten
Die Versicherung rechtet so ab wie es in deinem von dir unterschriebenen Kaskovertrag steht. Wertminderung oder ähnliches ist in nahezu allen Kaskoverträgen nicht enthalten, die Beiträge würde in Zeiten von geiz ist geil keiner zahlen wollen.
Verkauf das Auto doch einfach. 7500€ gibt dir Fa. XYZ, 4600€ die Versicherung, damit hast du abzüglich Selbstbeteiligung doch den Wiederbeschaffungswert auf dem Tisch und kannst dir ein anders Auto ohne Unfallschaden holen.
Oder lass einfach reparieren. Dann musst du zwar Selbstbeteiligung und Wertminderung selber tragen, aber shit happens. Je nachdem wie lange du den Wagen noch fahren willst ist die Wertminderung beim Verkauf wenn fachgerecht repariert mit Rechnung gar nicht so gewaltig.
Wenn du wegen dem Kredit nicht verkaufen kannst, warum hast du dann nicht Reparatur abrechnen lassen?
Mit 9.000,- Euro ist es doch bei einer Wiederbeschffung von 12.800,- auch kein Totalschaden?
Missverständnis? Hast du der Versicherung gesagt du willst verkaufen? Dann fahren die natürlich mit der Differenz zw. WB und Ankauf besser, als die Reparatur zu bezahlen...
2. Variante:
Die Versicherung nennt dir einen konkreten Aufkäufer, die dürfen nicht einfach einen Wert in den Raum stellen. Dann verkaufe den Wagen an den genannten Aufkäufer, die Bank kriegt ihr Geld, Überweisung der Versicherung und des Aufkäufers und du nimmst einen neuen Kredit für ein neues Auto.
Übrigens wird im Kreditvertrag, wenn es eine Herstellerbak ist, stehen, dass diese bei Unfällen informiert werden will und auch die Entschädigungszahlungen haben will. Denn das sicherungsübereignete Auto stellt nicht mehr die vereinbarte Sicherheit dar. Oder sie erteilen die Reparaturfreigabe.
Zitat:
@benprettig schrieb am 12. Juni 2017 um 09:57:28 Uhr:
Missverständnis? Hast du der Versicherung gesagt du willst verkaufen? Dann fahren die natürlich mit der Differenz zw. WB und Ankauf besser, als die Reparatur zu bezahlen...
Missverständnis bei dir. Wenn nicht repariert wird wird bei den Zahlen auf Totalschadenbasis abgerechnet, also WBW-Rest. Integritätsinteresse gibt es bei Kasko nicht.
Ah ok, dachte man hat da wie bei Fremdschäden die Wahl und bekäme die Reparaturkosten ohne MwSt bei fiktiver Abrechnung.
Ich vermute, der TE hat gehofft, die 9 Mille zu bekommen und den Wagen "notdürftig" zu reparieren und sich Geld einzubehalten. Ungeachtet dessen, was die finanzierende Bank davon hält...
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Mir geht es einfach darum das der restwert upios hoch und nicht realisierbar ist . Habe gelesen das die Versicherungen angebote raushaut von komischen Händlern die dann sowieso das Auto nicht kaufen, es ist ja im Interesse der Versicherung so wenig wie möglich zu zahlen.
Vorallem für 7.500 das auto kaufen + 9.000 reparieren = 16.500 eingesetztes Geld für ein wagen was 12.8000 ohne Unfall wert ist ergibt für mich keinen Sinn.
1. Das Auto steht im Sicherungseigentum der Bank und somit musst Du die Bank fragen, was geschehen soll.
2. Wenn die Kiste vollständig und fachgerecht repariert wird, dann zahlt die VK die gesamte Reparatur.
3. Wo ist jetzt das Problem?
Der Aufkäufer, der im Gutachten steht ist an sein Angebot gebunden. Wenn du den Wagen verkaufen willst, rufst du den an, und der muss dir das Geld Geben.
Dass das Ärger mit der Bank gibt ... 🙄
Das Problem ist das fiktiv einfach zu Gunsten der Versicherung abgerechnet wird, davon abgesehen haben die einfach Geld überwiesen. Ich rief da an und die meinten das schon alles abgewickelt wurde und überwiesen wurde. Und nacher kommt das Gutachten nach 1woche und dann werden die sagen das ich hätte verkaufen können aber das Angebot des aufkäufers nicht mehr bindent ist.
Ich finde es schade das hier gedacht wird Profit erschlagen zu wollen und davon abgesehen stellt ihr Meinungen auf die mit der Frage nichts zu tun haben.
Verlange von der Versicherung eine schriftliche Kostenübernahmebestätigung für die Werkstatt und überweise das erhaltene Geld an die Versicherung zurück. Man versucht offenbar, Dir den billigsten Weg für die Versicherung aufzudrücken. Notfalls musst Du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Was möchstest du denn? Wagen verkaufen - das Restwertgebot ist i.d.R. mehrere Wochen bindend, steht im Gutachten. Offiziell reparieren? Fiktiv abrechnen und selber oder irgendwo anders billig reparieren?
Was geht und was gezahlt wird steht in den AGBs deines Kaskovertrages. Werkstattbindung, was bei fiktiver Abrechnung bezahlt wird usw.. Genau kann man es für Kaskofälle nie sagen da es hier im Gegensatz zum Haftpflichtschaden Vertagsrecht ist und dein abgeschlossener Vertrag zählt.
Letztlich nicht vergessen - am besten sofort - die finanziernde Bank informieren und gucken was die so denkt was mit der Kreditsicherheit=Auto passieren soll/darf.
Zitat:
@Erenoez schrieb am 12. Juni 2017 um 10:39:48 Uhr:
Mir geht es einfach darum das der restwert upios hoch und nicht realisierbar ist . Habe gelesen das die Versicherungen angebote raushaut von komischen Händlern die dann sowieso das Auto nicht kaufen, es ist ja im Interesse der Versicherung so wenig wie möglich zu zahlen.Vorallem für 7.500 das auto kaufen + 9.000 reparieren = 16.500 eingesetztes Geld für ein wagen was 12.8000 ohne Unfall wert ist ergibt für mich keinen Sinn.
Nein, der Restwert klingt für mich absolut plausibel. Der Aufkäufer sollte dir ja auch nachgewiesen sein und für den ist das gebot bindend. Die 9.000€ Reparaturkosten gelten wahrscheinlich für die VW-Vertragswerkstatt. Der Pole, kurz vor der russischen Grenze in seiner Hinterhofwerkstatt erledigt das aber für ein Bruchteil des Gelds.
Am Ende gibt es nur eine sinnvolle Vorgehensweise:
Das Autowrack an den Aufkäufer für 7.500€ verkaufen und zusammen mit den 4.600€ der Versicherung den Kredit bedienen.
Alles andere wird teuer. Und das die Versicherung die teuren Varianten nicht zahlen mag ... nachvollziehbar.
Wesentlich sinnvoller ist es jedoch, zu Lasten der VK reparieren zu lassen, den Kredit weiter mit den Raten zu Ende zu bedienen und das Fahrzeug zu behalten. Andersrum hätte man kein Auto und müsste auch noch eine Vorfälligkeitsentschädigung bedienen.
Nur wird das nicht die Vollkasko zahlen.
Einfach weil das die Versicherung 4.400€ mehr kosten würde und ohne die Versicherungsbedingungen zu kennen, sage ich dir so, dass das nicht bezahlt wird 😉.