Hilfe bei Einschätzung der Situation
Hallo liebes Forum,
ich bin heftig am verzweifeln folgende Sachlage:
Ich habe mir im Juli einen Opel Tigra Twintiop gekauft (Sonderedetion ca 85.000 km bj 2008) mit neuen Tüv etc alles super...
Knapp 5000€ normaler Preis. Bei einem freien Gerbauchwagenhändler
War mit allen sehr zufrieden doch dann am 22.11 fuhr mir eine ältere Dame ins Auto. Ich war nicht im Auto das auto war ordentlich abgestellt etc.. also eigentlich Glasklar.
Bin in die Opel Werkstatt (nicht da woch es gekauft habe.... Vorne links Wirtschaftlicher Totalschaden Licht Kotflügel Stoßstange innenteile )
Gutachter wurde bestellt, da der Chef vom Autohaus meinte wird alles bezahlt kein Problem etc....
Stellte sich raus insgesamt 7902€ Schaden mit mwst
WV 5100
Restwert 350
So... Plan war dann Autohaus Repariert , der Schaden wird fiktiv abgerechnet. Reperatur geht dann genau auf und ich gehe mit Null raus....
Anwalt wurde vom Autohaus beauftragt, ich hab alles abgetreten.
Erstmal hat sich ewig nichts getan nun überschlagen sich die Ereignisse.
Gestern rief das Autohaus an, das die Versicherung wohl bemängelt dass bereits im Mai 2018 ein Totalschaden in dem Bereich berechnet wurde (lt. Gutachten war kein Vorschaden vorhanden)
Deswegen werden die nicht zahlen wollen.
Autohaus meint sie werden den Gutachter beauftragen eine Stellungsnahme zu schreiben und ich hab bilder liefern sollen wo zu sehen ist dass da vorher kein schaden war (hatte ich zum glück)
Nun, hab ich große Angst selber zahlen zu müssen.
Wie ist das muss ich dann den Anwalt auch bezahlen!?
Und kann ich mir das vom Verkäufer zurückklagen?
Dass der Wagen ein Unfall hatte wurde mir nicht gesagt.
Der hat mir nämlich gestern dann auf Nachfrage gesagt dass das nicht sein kann dass es ein Totalschaden war und er habe damals ledeglich die Stoßstange ersetzen müssen....
Sorry für den vielen Text und das große Durcheinander aber das macht mich mittlerweile echt kaputt.
55 Antworten
Wie sieht der Kaufvertrag aus den du beim Händler bekommen hast.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 28. Februar 2019 um 21:19:50 Uhr:
Zitat:
@Mopedmongo schrieb am 28. Februar 2019 um 21:02:28 Uhr:
Sicher nicht.Sicher ist in dem Fall mal garnichts.
Er kann die Reparatur des Totalschadens nicht nachweisen weil es keine Reparatur gegebenen hat (die Bilder können völlig verschiedene Fahrzeuge zeigen) und der Verkäufer hat ihm keine Unfallfreiheit zugesichert.
Und wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat trägt er für die Auseinandersetzung mit seinem Verkäufer das volle Kostenrisiko.
@TE
Btw ... Wie ist es überhaupt dazu gekommen dass das Fahrzeug repariert wird ohne Deckungszusage?
Und nochmal btw: wie sicher bist du dir, dass der vom Autohaus anempfohlene Anwalt und Gutachter deine Interessen vertritt ?
Weil ich musste da ich auf das Fahrzeug angewiesen bin und es ja eigentlich ein klarer Fall war.
Aber naja.
Mittlerweile bin ich an den Punkt gekommen wo ich mir selber sage ich will dass es vorbei ist auch wenn es heißt dass ich selber zahlen muss. Lehrgeld bezahlt würde ich sagen... Manchmal wünschte man sich man könnte die Zeit zurück drehen.
Der Kaufvertrag ist ein offizieller von der "Firma"
Steht nur "Fahrzeug historie wurde gescheckt (echt so mit Schreibfehler)
Rechtsschutz hat meine Freundin die Halter ist unterschrieben den Kaufvertrag habe ich in ihren Auftrag. Mal sehen ob das gedeckt wird.
Keine Ahnung
Wenn Du mit Deiner Freundin in häuslicher Gemeinschaft lebst, bist Du in der RS mitversichert. Wichtig ist, dass die richtigen Sparten versichert sind.
Zitat:
@Supershirt1903 schrieb am 28. Februar 2019 um 21:40:43 Uhr:
Mittlerweile bin ich an den Punkt gekommen wo ich mir selber sage ich will dass es vorbei ist auch wenn es heißt dass ich selber zahlen muss. Lehrgeld bezahlt würde ich sagen... Manchmal wünschte man sich man könnte die Zeit zurück drehen.
Dass du frustriert und genervt bist kann man natürlich verstehen, aber so schnell aufgeben würde ich nicht.
Lass dir von der letzten Besitzerin das Gutachten über den Totalschaden und die Angaben zum Aufkäufer zukommen. Idealerweise auch den KV.
Bringt in Erfahrung, ob für die Konstellation die RSV deiner Freundin besteht, was ich mal bejahen würde, und dann geht mit dem Gutachten, dem KV und euerm KV zu einem RA und lasst euch zu euern Optionen beraten. Ich würde dazu nicht den RA nehmen, der jetzt versucht den Schaden bei der Versicherung geltend zu machen.
Das lässt sich schnell umsetzen und danach kann man weitersehen.
Das wäre so in etwa mein Vorschlag ...
Ähnliche Themen
Aber steht im Kaufvertrag
- Unfallschaden?
- Reparieter Unfallschaden
Oder ähnliches ?
Zitat:
@Supershirt1903 schrieb am 27. Februar 2019 um 09:49:29 Uhr:
Gutachter wurde bestellt, da der Chef vom Autohaus meinte wird alles bezahlt kein Problem etc....Stellte sich raus insgesamt 7902€ Schaden mit mwst
WV 5100
Restwert 350So... Plan war dann Autohaus Repariert , der Schaden wird fiktiv abgerechnet. Reperatur geht dann genau auf und ich gehe mit Null raus....
Anwalt wurde vom Autohaus beauftragt, ich hab alles abgetreten.
Ich muss nochmal auf den Eingangspost zurückkommen.
Wenn man sich das zweimal durchgelesen hat (manch einer mags vielleicht beim ersten mal schon raffen) ist das, was das Autohaus hier abgezogen hat jenseits dessen was ich für vertretbar halte.
Wie hat man dir erklärt, dass ein Schaden von knapp 8000 Eur für die Hälfte sach- und fachgerecht repariert werden kann ? Wie hättest du das mal einem späteren Käufer erklären wollen, oder einer Versicherung beim nächsten Schaden ?
Und das so, das es zufällig mit angeblich Null für dich ausgeht ... ?
Bei der Nummer hat es von Anfang nur einen Gewinner geben können, nämlich das AH, und nur einen Verlierer, nämlich dich. Selbst wenn es bei der Versicherung durchgegangen wäre.
Zitat:
@HighspeedRS schrieb am 28. Februar 2019 um 22:12:20 Uhr:
Aber steht im Kaufvertrag
- Unfallschaden?
- Reparieter Unfallschaden
Oder ähnliches ?
Nein nur Fahrzeug history wurde gecheckt
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 28. Februar 2019 um 22:25:39 Uhr:
Ich muss nochmal auf den Eingangspost zurückkommen.Zitat:
@Supershirt1903 schrieb am 27. Februar 2019 um 09:49:29 Uhr:
Gutachter wurde bestellt, da der Chef vom Autohaus meinte wird alles bezahlt kein Problem etc....Stellte sich raus insgesamt 7902€ Schaden mit mwst
WV 5100
Restwert 350So... Plan war dann Autohaus Repariert , der Schaden wird fiktiv abgerechnet. Reperatur geht dann genau auf und ich gehe mit Null raus....
Anwalt wurde vom Autohaus beauftragt, ich hab alles abgetreten.Wenn man sich das zweimal durchgelesen hat (manch einer mags vielleicht beim ersten mal schon raffen) ist das, was das Autohaus hier abgezogen hat jenseits dessen was ich für vertretbar halte.
Wie hat man dir erklärt, dass ein Schaden von knapp 8000 Eur für die Hälfte sach- und fachgerecht repariert werden kann ? Wie hättest du das mal einem späteren Käufer erklären wollen, oder einer Versicherung beim nächsten Schaden ?
Und das so, das es zufällig mit angeblich Null für dich ausgeht ... ?
Bei der Nummer hat es von Anfang nur einen Gewinner geben können, nämlich das AH, und nur einen Verlierer, nämlich dich. Selbst wenn es bei der Versicherung durchgegangen wäre.
Es wurde mir gesagt dass das halt hinhaut, es wird mehr repariert als ersetzt. So in etwa...
Für mich klang das alles plausible.
Soll ich dann die Infos ggf. direkt an einen neuen Anwalt geben oder erstmal das Autohaus sowie "deren /meinen" Anwalt informieren.
Werde auch mit dem Versicherungsmensch meiner Lebensgefährtin nochmal reden wie er die Situation einschätzt.
Achja in dem Fall trage ich auch die Kosten für den Anwalt oder muss den trotzdem die gegnerische Versicherung zahlen? Die Dame ist ja nach wie vor in mein Auto gefahren.
Besprich das Problem mit dem bisherigen Anwalt persönlich und falls Du ein ungutes Gefühl aus dem Gespräch mitnimmst, dann erst wäre der Wechsel sinnvoll und die Mehrkosten ggf. auch erstattungsfähig.
Zitat:
@Supershirt1903 schrieb am 1. März 2019 um 03:35:44 Uhr:
Soll ich dann die Infos ggf. direkt an einen neuen Anwalt geben oder erstmal das Autohaus sowie "deren /meinen" Anwalt informieren.
Es sind 2 verschiedene Vorgänge.
Das eine ist, den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend zu machen. Dafür hast du einen Anwalt dessen Kosten von der Versicherung übernommen werden sollten. Das Gutachten über Totalschaden Nummer 1 kann man ihm in Kopie natürlich vorlegen.
Das zweite ist das evtle. Vorghehen gegen den Verkäufer, dieser Vorgang ist davon getrennt und geht natürlich erstmal auf dich bzw. eure Rechtsschutz. Hierfür bräuchte der Anwalt, sofern du bei diesem bleibst auch ein neues Mandat.
Ob du bei ihm bleibst musst du natürlich selbst wissen. Ich hätte bei Anwälten mit denen ein Autohaus so fix um die Ecke kommt erstmal kein gutes Gefühl.
Zitat:
@Supershirt1903 schrieb am 1. März 2019 um 03:35:44 Uhr:
Werde auch mit dem Versicherungsmensch meiner Lebensgefährtin nochmal reden wie er die Situation einschätzt.
Was Versicherungsmenschen dazu sagen oder nicht sagen ist völlig egal. Da kannst du ebensogut den Zahnarzt fragen.
Entscheidend für das weitere Vorgehen ist die Frage Eintrittspflicht der RS ja oder nein.