Hilfe bei Einschätzung der Situation

Hallo liebes Forum,

ich bin heftig am verzweifeln folgende Sachlage:

Ich habe mir im Juli einen Opel Tigra Twintiop gekauft (Sonderedetion ca 85.000 km bj 2008) mit neuen Tüv etc alles super...
Knapp 5000€ normaler Preis. Bei einem freien Gerbauchwagenhändler

War mit allen sehr zufrieden doch dann am 22.11 fuhr mir eine ältere Dame ins Auto. Ich war nicht im Auto das auto war ordentlich abgestellt etc.. also eigentlich Glasklar.

Bin in die Opel Werkstatt (nicht da woch es gekauft habe.... Vorne links Wirtschaftlicher Totalschaden Licht Kotflügel Stoßstange innenteile )
Gutachter wurde bestellt, da der Chef vom Autohaus meinte wird alles bezahlt kein Problem etc....

Stellte sich raus insgesamt 7902€ Schaden mit mwst
WV 5100
Restwert 350

So... Plan war dann Autohaus Repariert , der Schaden wird fiktiv abgerechnet. Reperatur geht dann genau auf und ich gehe mit Null raus....
Anwalt wurde vom Autohaus beauftragt, ich hab alles abgetreten.

Erstmal hat sich ewig nichts getan nun überschlagen sich die Ereignisse.

Gestern rief das Autohaus an, das die Versicherung wohl bemängelt dass bereits im Mai 2018 ein Totalschaden in dem Bereich berechnet wurde (lt. Gutachten war kein Vorschaden vorhanden)
Deswegen werden die nicht zahlen wollen.
Autohaus meint sie werden den Gutachter beauftragen eine Stellungsnahme zu schreiben und ich hab bilder liefern sollen wo zu sehen ist dass da vorher kein schaden war (hatte ich zum glück)

Nun, hab ich große Angst selber zahlen zu müssen.
Wie ist das muss ich dann den Anwalt auch bezahlen!?

Und kann ich mir das vom Verkäufer zurückklagen?
Dass der Wagen ein Unfall hatte wurde mir nicht gesagt.
Der hat mir nämlich gestern dann auf Nachfrage gesagt dass das nicht sein kann dass es ein Totalschaden war und er habe damals ledeglich die Stoßstange ersetzen müssen....

Sorry für den vielen Text und das große Durcheinander aber das macht mich mittlerweile echt kaputt.

55 Antworten

Würde fast wetten, dass der Verkäufer vom TE nicht der Aufkäufer von der Vorbesitzerin ist.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 28. Februar 2019 um 20:01:16 Uhr:


Würde fast wetten, dass der Verkäufer vom TE nicht der Aufkäufer von der Vorbesitzerin ist.

Doch gehe ich davon aus, da er mir erzählt hat er hat das Auto auf einer Auktion der Versicherung gekauft. Also wohl Restwertbörse das hat er mir allerdings erst jetzt erzählt als ich ihn angesprochen habe wegen Bilder da es ja ein Problem mit der Abrechnung gab... Wobei er da auch nochmal betonte nur die Stoßstange vorne sei defekt gewesen die hat er getauscht...

Wenn er es auf der Auktion der Versicherung gekauft hat, erklärt das auch die teilweise wahnsinnig hohen Gebote von solchen Händlern. Regionale Gebote werden regelmäßig um mehrere 100 € bis über 1.000,- € überboten. Und auch, wie sie dann noch Gewinne realisieren können.

Wundert mich doch sehr.
Wenn in der Kette zwischen Vorhalter und neuem Besitzer nur ein einziger Gebrauchtwagenhändler ist, ist der Betrug doch relativ schnell nachweisbar.
Üblicherweise werden solche "Touren" doch eher durch eine Vielzahl an Zwischenstationen verschleiert.

Ähnliche Themen

Ja. Morgen informiere ich den Anwalt über die Neuigkeiten. Bin gespannt was dabei rum kommt... Irgendwie habe ich jetzt das Gefühl noch mehr drauf sitzen zu bleiben. Ich muss ja jetzt denke ich beweisen dass ich das Auto unfallfrei gekauft habe, das kann ich nicht... Wüsste nicht wie.

Das läuft auf eine Rückabwicklung des Kaufs hinaus.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2019 um 20:28:43 Uhr:


Das läuft auf eine Rückabwicklung des Kaufs hinaus.

Das wäre für mich aber schlecht oder? Habe im Sommer 4900€ bezahlt.
Der Schaden der jetzt entstanden ist also Reperatur ist 4200€...
Würde bedeuten dass ich meine 4900€ bekomme das Auto abgebe und 4200€ bezahlen muss? ???? Das wäre ja Verlust für mich. Oder verstehe ich das falsch?

Käme es zur Rückabwicklung, bekommst Du den KP (evtl. Abzug Nutzungspauschale) zurück und gibst das Auto ab.

Auto kaputt abgeben und Kaufpreis von 4.900,- erstattet bekommen ohne km-Ersatz. Ist eigentlich die beste Lösung für Dich. Wie der Verkäufer den "Schaden" ersetzt bekommt, dass ist dann sein Problem.

Scheint aber nicht (mehr) möglich zu sein, klingt so, als wäre das Auto repariert.

Auto ist repariert war nicht Verkehrstauglich

Dann wären die Rep-kosten als Aufwendungsersatz zusätzlich zu erstatten. 😉

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2019 um 20:56:45 Uhr:


Dann wären die Rep-kosten als Aufwendungsersatz zusätzlich zu erstatten. 😉

Ja, sehe ich genauso. Nur muss ich halt das wohl beweisen... Denke ich. Keine Ahnung versuche nun zur Ruhe zu kommen. Bin gespannt auf morgen halte euch auf dem laufenden. Vielen Dank schonmal für eure Tipps Hinweise etc

Natürlich ist das falsch.(die Befürchtung des TE)
Der Händler müsste Dir dann die 4900.-
wiedergeben. Evtl.abzgl. Abschlag für die Nutzungsdauer .
OK.ganz fit bin ich nicht in der Materie...aber das Du draufzahlst?
Nein. Sicher nicht.
Und die Reparatur kannst Du ja nachweisen.
Hast doch Rechnung und das reparierte Auto.
Oder hast du es schwarz machen lassen.

Zitat:

@Mopedmongo schrieb am 28. Februar 2019 um 21:02:28 Uhr:


Sicher nicht.

Sicher ist in dem Fall mal garnichts.

Er kann die Reparatur des Totalschadens nicht nachweisen weil es keine Reparatur gegebenen hat (die Bilder können völlig verschiedene Fahrzeuge zeigen) und der Verkäufer hat ihm keine Unfallfreiheit zugesichert.

Und wenn er keine Rechtsschutzversicherung hat trägt er für die Auseinandersetzung mit seinem Verkäufer das volle Kostenrisiko.

@TE

Btw ... Wie ist es überhaupt dazu gekommen dass das Fahrzeug repariert wird ohne Deckungszusage?

Und nochmal btw: wie sicher bist du dir, dass der vom Autohaus anempfohlene Anwalt und Gutachter deine Interessen vertritt ?

Deine Antwort
Ähnliche Themen