Hilfe.. Anwalt??
Hallo, ich brauche Hilfe.. Gibt es hier im Forum vielleicht jemanden der Anwalt ist oder kennt jemanden einen Anwalt bei mir in der Nähe (41068/ MG) der mir helfen könnte?
Es geht um nen Schaden an meinem alten Auto.
Ich hatte den Wagen geparkt, direkt vorm Haus. Ein Kind hat sein Fahrrad daneben abgestellt, welches umgefallen ist und mir nen dicken Kratzer in die Fahrertür gemacht hat.
die Mutter war auch da und ich habe die Polizei gerufen. Die haben aber nur die Personendaten getauscht! Ich war dann bei ner Werkstatt, haben nen KV gemacht. der beläuft sich auf 1100 Euro!
Das ganze ist aber im September passiert. Die Unfallgegnerin hat sich bisher nicht wirklich gemeldet. Ich habe auch schon Kontakt zu der Versicherung aufgenommen, die mir heute aber mitteilte das Sie den Schaden nicht zahlen weil sich die Dame nicht meldet. so, nun sitze ich auf dem Schaden.
Mittlerweile hab ich den Wagen ja verkauft und hatte ne Wertminderung.
Es ist einfach ärgerlich, weil mir anscheinend keiner helfen will/kann.
Ich habe eben nochmals bei der Polizei angerufen und wollte Rat haben, aber die sagten nur, das ich nen Anwalt einschalten soll! Ich habe aber keine Rechtsschutz, also müsste ich das ja selbst zahlen! Nun der Punkt, ich weiß nicht wie teuer so ein Anwalt ist und ich weiß auch nicht ob ich überhaupt Chancen habe an das Geld zu kommen!
Kennt jemand einen Anwalt der mir kostengünstig helfen könnte oder ist jemand selbst Anwalt und könnte mir sagen, wie meine Chancen stehen? Oder was ich machen kann?? Die Dame Anzeigen??
Hilfe....
Beste Antwort im Thema
Leute, warum machen wir uns hier eigentlich an?
Der Threadersteller ist schon lange über die Grenze und nicht mehr erreichbar und
wir diskutieren hier mit verschiedenen Voraussetzungen, weil wir nichts über das Alter
des Kindes oder über die Verletzung der Aufsichtspflicht wissen.
Wenn's dem TE ernst wäre, hätte er sich schon mal wieder zu Wort gemeldet.
49 Antworten
Aber das Kind ist doch 10, dann ist es doch (inzwischen) deliktfähig?!
Und der Schaden ist ja schuldhaft herbeigeführt, da das Fahrrad nicht mit der notwendigen Sorgfalt abgestellt worden ist (also nicht stabil genug auf Ständer gestellt oder Mama hat dem Blag nicht beigebracht, dass es sein Fahrrad mit dem Billigständer NIE NIE NIE in der Nähe eines Autos abstellen darf).
Für mich wäre die versäumte Erziehung auch Beitrag zur Schuldhaftigkeit der Mutter. Leider bin ich kein Richter...
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Aber das Kind ist doch 10, dann ist es doch (inzwischen) deliktfähig?!Und der Schaden ist ja schuldhaft herbeigeführt, da das Fahrrad nicht mit der notwendigen Sorgfalt abgestellt worden ist (also nicht stabil genug auf Ständer gestellt oder Mama hat dem Blag nicht beigebracht, dass es sein Fahrrad mit dem Billigständer NIE NIE NIE in der Nähe eines Autos abstellen darf).
Für mich wäre die versäumte Erziehung auch Beitrag zur Schuldhaftigkeit der Mutter. Leider bin ich kein Richter...
das Kind ist 10 und wird erst am 11. Geburtstag deliktsfähig (mit Vollendung des 10. Lebensjahres)
wäre das Kind nun 12, würde es darauf ankommen, ob es die nötige Einsicht gehabt haben müsste
wenn ja, zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern,
wenn nicht, würde die Haftpflichtversicherung wieder ablehnen (weil kein Verschulden mangels nötiger Einsicht)
ob die nötige Einsicht hätte vorhanden sein müssen, entscheidet dann der Sachbearbeiter der Haftpflichtversicherung bzw. im nächsten Schritt der Richter
Ok, das war mein Denkfehler. Ich meinte Kind ist 11. 😉
Dass man ein Fahrrad aber stabil parkt, sollte ein 11-jähriges Kind "einsichtig" finden.
Edit: Wie sich weiter unten zeigt, war es gar nicht MEIN Denkfehler. Kind bleibt also doch - wie anfangs geschrieben - 10 Jahre ALT, befindet sich also im 11. Lebensjahr. 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Jack Sutherland
das Kind ist 10 und wird erst am 11. Geburtstag deliktsfähig (mit Vollendung des 10. Lebensjahres)
Wenn man das erste Lebensjahr mit dem ersten Geburtstag vollendet hat - wieso sollte dann das zehnte Lebensjahr erst mit dem elften Geburtstag vollendet sein?
Ähnliche Themen
Ab 14 ist das Kind deliktfähig im Sinne des Strafrechts, in diesem Fall kann man das Kind nicht vor den Richter zerren, aber die Haftpflicht der Eltern in Anspruch nehmen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde, da das Kind älter als 6 Jahre ist.
Zitat:
Original geschrieben von Jack Sutherland
aha, wir besprechen hier also keine generelle Regelung, sondern einen Einzelfall?
Ach so, und du willst mir allen Ernstes sagen, dass gerade in Fällen von (angeblich) vernachlässigter Ausichtspflichten keine gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt werden? Das ist doch völlig an der Realität vorbei.
Gerade die Frage der Aufsichtspflicht ist immer wieder Gegenstand von unterschiedlichen Expertenmeinungen, und 828 BGB ist da auch nicht eindeutig. Oder erklär du doch mal den Begriff Aufsichtspflicht, wenn Mama im Garten ist und das 10jährige Kind auf dem Bürgersteig einen Schaden anrichtet. Deine eindeutige Definition würde mich sehr interessieren.
Zitat:
Original geschrieben von Jack Sutherland
das Kind ist 10 und wird erst am 11. Geburtstag deliktsfähig (mit Vollendung des 10. Lebensjahres)
Auch das ist Blödsinn...
Zitat:
Original geschrieben von Jack Sutherland
das Kind ist 10 und wird erst am 11. Geburtstag deliktsfähig (mit Vollendung des 10. Lebensjahres)
????
Deliktfähigkeit beginnt mit Vollendung des 10. Lebensjahres.
Wenn ein Kind zehn wird, dann hat es das zehnte Lebensjahr vollendet, und es ist sein 11. Geburtstag oder die 10. Wiederholung seines Geburtstages.
O.
Das stimmt allerdings, sonst müßte man bei der Geburt gleich den ersten Geburtstag feiern. 😉
Hier mal (nur eines von vielen Beispielen) ein Urteil des BGH:
"Ein normales Kind muss sich beim Spielen im Freien nicht im unmittelbaren Aufsichtsbereich aufhalten, der ein jederzeitiges Eingreifen des Aufsichtspflichtigen ermöglicht. Die Aufsichtspflicht verlangt, dass sich der Aufsichtspflichtige über das Tun und Treiben in groben Zügen einen Überblick verschafft."
Jetzt grenze man bitte mal den Begriff "in groben Zügen" grundsätzlich ab. Bin gespannt 😁
In unserem Fall wäre die Aufsichtspflicht wahrscheinlich "in groben Zügen" gegeben. Die Frage ist, hätte das Kind wissen können, dass man nicht nah neben Autos sein Rad (wackelig) abstellt. Ich meine: JA!
@3dition
@bits1011
nee, war mein Fehler:
das Kind ist 10, hat also das 10te Lebensjahr vollendet, von daher gilt also auch hier schon die Regelung der nötigen Einsicht
@hartgummifelge
Strafrecht und Zivilrecht ist aber etwas Unterschiedliches
in diesem Fall würde auch nicht das Kind vor Gericht gezerrt werden,
sondern die Haftpflichtversicherung, die den Versicherungsnehmer (Mutter) und die mitversicherten Kinder vertritt
Mitversicherung der Kinder heißt hier aber:
grundsätzlich beschäftigt sich der Haftpflichtversicherer mit der Angelegenheit (weil das Kind mitversichert ist),
was jedoch nicht bedeutet, dass hier auch gezahlt wird - Versicherungsschutz und Haftung sind unterschiedliche Dinge
@Neckarwelle
wenn Du Deinen Diskussionston änderst, nehme ich vielleicht auch Stellung zu Deinen postings
Was Vernachlässigung der Aufsichtspflicht im Einzelfall bedeutet, ist nicht einfach mit schwarz oder weiß zu beantworten,
da können wir noch ewig diskutieren und finden kein Ergebnis
Zitat:
Original geschrieben von Jack Sutherland
Was Vernachlässigung der Aufsichtspflicht im Einzelfall bedeutet, ist nicht einfach mit schwarz oder weiß zu beantworten,
da können wir noch ewig diskutieren und finden kein Ergebnis
Ja eben - und das meine ich mit Einzelfallentscheidung, die du um 10:27 noch verneint hast.
Wer kann denn im vorliegenden Fall sagen, ob die Mutter ihre Ausichtspflicht verletzt hat? Du behauptest, die PHV springt hier ein - mit solchen Aussagen die der gültigen Rechtslage nicht entsprechen, ist dem TE jedenfalls nicht geholfen - darum gehts doch.
Zitat:
Original geschrieben von 3dition
In unserem Fall wäre die Aufsichtspflicht wahrscheinlich "in groben Zügen" gegeben. Die Frage ist, hätte das Kind wissen können, dass man nicht nah neben Autos sein Rad (wackelig) abstellt. Ich meine: JA!
Wahrscheinlich, hätte, könnte - Leute, seht doch mal ein, dass es eben nicht so einfach ist. Und gebt doch dem TE nur dann Tipps, wenn ihr euch über die Rechtslage klar seid 😉
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
Du behauptest, die PHV springt hier ein - mit solchen Aussagen die der gültigen Rechtslage nicht entsprechen
Du denkst also, die PHV würde - soweit überhaupt eine besteht - sich überhaupt nicht mit dem Schadensfall befassen?
Zitat:
Original geschrieben von Neckarwelle
ist dem TE jedenfalls nicht geholfen - darum gehts doch.
wir waren und doch aber einig, dass es gar nicht mehr um den TE geht,
denn der hat sich ja bereits aus dem Staub gemacht, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Jack Sutherland
Du denkst also, die PHV würde - soweit überhaupt eine besteht - sich überhaupt nicht mit dem Schadensfall befassen?
Das habe ich doch gar nicht gesagt 😕 Ich behaupte nur nicht wie du, dass die PHV in jedem Fall den Schaden reguliert. Eine solche Aussage würde den Besitz einer Glaskugel nahe legen 🙂
Zitat:
Original geschrieben von Jack Sutherland
wir waren und doch aber einig, dass es gar nicht mehr um den TE geht,
denn der hat sich ja bereits aus dem Staub gemacht, oder?
Und deshalb stellen wir falsche Tatsachen in den Raum?
ich schaffe es einfach nicht, mich so auszudrücken, dass Du es verstehst
schade 🙂🙄
ich bin 'raus