Hilfe.. Anwalt??

Hallo, ich brauche Hilfe.. Gibt es hier im Forum vielleicht jemanden der Anwalt ist oder kennt jemanden einen Anwalt bei mir in der Nähe (41068/ MG) der mir helfen könnte?

Es geht um nen Schaden an meinem alten Auto.

Ich hatte den Wagen geparkt, direkt vorm Haus. Ein Kind hat sein Fahrrad daneben abgestellt, welches umgefallen ist und mir nen dicken Kratzer in die Fahrertür gemacht hat.
die Mutter war auch da und ich habe die Polizei gerufen. Die haben aber nur die Personendaten getauscht! Ich war dann bei ner Werkstatt, haben nen KV gemacht. der beläuft sich auf 1100 Euro!
Das ganze ist aber im September passiert. Die Unfallgegnerin hat sich bisher nicht wirklich gemeldet. Ich habe auch schon Kontakt zu der Versicherung aufgenommen, die mir heute aber mitteilte das Sie den Schaden nicht zahlen weil sich die Dame nicht meldet. so, nun sitze ich auf dem Schaden.
Mittlerweile hab ich den Wagen ja verkauft und hatte ne Wertminderung.
Es ist einfach ärgerlich, weil mir anscheinend keiner helfen will/kann.

Ich habe eben nochmals bei der Polizei angerufen und wollte Rat haben, aber die sagten nur, das ich nen Anwalt einschalten soll! Ich habe aber keine Rechtsschutz, also müsste ich das ja selbst zahlen! Nun der Punkt, ich weiß nicht wie teuer so ein Anwalt ist und ich weiß auch nicht ob ich überhaupt Chancen habe an das Geld zu kommen!

Kennt jemand einen Anwalt der mir kostengünstig helfen könnte oder ist jemand selbst Anwalt und könnte mir sagen, wie meine Chancen stehen? Oder was ich machen kann?? Die Dame Anzeigen??

Hilfe....

Beste Antwort im Thema

Leute, warum machen wir uns hier eigentlich an?

Der Threadersteller ist schon lange über die Grenze und nicht mehr erreichbar und
wir diskutieren hier mit verschiedenen Voraussetzungen, weil wir nichts über das Alter
des Kindes oder über die Verletzung der Aufsichtspflicht wissen.

Wenn's dem TE ernst wäre, hätte er sich schon mal wieder zu Wort gemeldet.

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Und wie wendest du das dann auf den konkreten Fall an?

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Das stimmt, aber wenn man den Fall verallgemeinernd diskutiert, mag das dem einen oder anderen irgendwann auch mal eine Hilfe sein.

gar nicht, denn den konkreten Fall haben wir ja schon aufgrund mangelnder Informationen hinter uns gelassen und befinden uns nun im freien Fall verschiedener Ansätze und Voraussetzungen 🙂

Folgende Szenarien:

Kind jeweils 10 Jahre alt:

1. Kind stellt sein Fahrrad neben dem Auto ab, es fällt sofort um, Mama ist dabei.
2. s.o., Mama ist nicht dabei.
3. Fahrrad fällt erst um, als Mama und Kind schon weg sind.
4a) Kind stellt Fahrrad offensichtlich fehlerhaft auf (also nicht nur zu nah, sondern auch zu wackelig). Ohne Mama.
4b) Mit Mama dabei.

Ich habe keine Ahnung, würde aber sagen, in dem meisten Fälle: Mama zahlt.
Oder?

Die Frage ist ja, ob das zu nahe Abstellen schon ein Vergehen ist.

Mama ist in keinster Weise hier haftbar... da sie die Aufsichtspflicht nicht verletzt hat, oder es auch im Beisein nicht verhindern hätte können. Ein rEchtsanspruch geht nur gegen das Kind... und das ist Aussichtslos. Einzige Chance hier was zu bekommen ist, eine Familienhaftpflicht, oder eine Nette Einsichtige Mama, die trotz allem den Schaden zahlt.
zu den Umfallenden Fahrad könnte man auch natürlich noch das Allgemeine Lebensrisiko hinzu dichten. Jeder muss/kann damit Rechnen, das ein Fahrrad auf dem Gehweg, Laterne, ect, abgestellt wird, und das eben dieses umfallen kann.

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Zitat:

Original geschrieben von ChrissGrolm


zu den Umfallenden Fahrad könnte man auch natürlich noch das Allgemeine Lebensrisiko hinzu dichten.

"hinzu dichten" trifft's sehr genau…

Eine Familienhaftpflicht zahlt, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Für diesen Fall hat man die Versicherung abgeschlossen.
Wurde sie nicht verletzt braucht sie nicht zu zahlen, dann zahlt die aufsichtpflichtige Person (Mutter, Vater, Betreuer)
In beiden Fällen gilt, ist das Kind unter 6, hat der Geschädigte Pech gehabt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartgummifelge


Wurde sie nicht verletzt braucht sie nicht zu zahlen, dann zahlt die aufsichtpflichtige Person (Mutter, Vater, Betreuer)
In beiden Fällen gilt, ist das Kind unter 6, hat der Geschädigte Pech gehabt.

leider keine Punkte😠

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Kind jeweils 10 Jahre alt:
1. Kind stellt sein Fahrrad neben dem Auto ab, es fällt sofort um, Mama ist dabei.

Kind ist nicht haftbar zu machen, Mutter hat Aufsichtspflicht nicht verletzt, ist also auch nicht haftbar zu machen, Geschädigter zahlt den Schaden selbst.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Kind jeweils 10 Jahre alt:
2. s.o., Mama ist nicht dabei.

Kind ist nicht haftbar zu machen, Mutter hat Aufsichtspflicht verletzt, ist also haftbar zu machen, private Haftpflichtversicherung zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Kind jeweils 10 Jahre alt:
3. Fahrrad fällt erst um, als Mama und Kind schon weg sind.
4a) Kind stellt Fahrrad offensichtlich fehlerhaft auf (also nicht nur zu nah, sondern auch zu wackelig). Ohne Mama.
4b) Mit Mama dabei.

3. siehe 1.

4a siehe 2.

4b siehe 1.

@ Jack
leider keine Punkte

Zitat:

Original geschrieben von Jack Sutherland



Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Kind jeweils 10 Jahre alt:
1. Kind stellt sein Fahrrad neben dem Auto ab, es fällt sofort um, Mama ist dabei.
Kind ist nicht haftbar zu machen, Mutter hat Aufsichtspflicht nicht verletzt, ist also auch nicht haftbar zu machen, Geschädigter zahlt den Schaden selbst.

Zitat:

Original geschrieben von Jack Sutherland



Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Kind jeweils 10 Jahre alt:
2. s.o., Mama ist nicht dabei.
Kind ist nicht haftbar zu machen, Mutter hat Aufsichtspflicht verletzt, ist also haftbar zu machen, private Haftpflichtversicherung zahlt.

Zitat:

Original geschrieben von Jack Sutherland



Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Kind jeweils 10 Jahre alt:
3. Fahrrad fällt erst um, als Mama und Kind schon weg sind.
4a) Kind stellt Fahrrad offensichtlich fehlerhaft auf (also nicht nur zu nah, sondern auch zu wackelig). Ohne Mama.
4b) Mit Mama dabei.
3. siehe 1.
4a siehe 2.
4b siehe 1.

Moin Moin,

in vielen neuen PHV - Verträgen gelten Schäden durch nicht deliktsfähige Kinder mitversichert. Die Sublimits können je nach VR abweichen.

Wer Kinder hat, sollte auf diesen Einschluss achten, es lebt sich damit etwas entspannter.

Viele Grüße
johannes

Zitat:

Moin Moin,

in vielen neuen PHV - Verträgen gelten Schäden durch nicht deliktsfähige Kinder mitversichert. Die Sublimits können je nach VR abweichen.

Wer Kinder hat, sollte auf diesen Einschluss achten, es lebt sich damit etwas entspannter.

Viele Grüße
johannes

das stimmt, lieber Johannes, aber es ging hier ja darum, ob jemand haftpflichtig gemacht werden kann und die normale private Haftpflichtversicherung deckt die Schäden so, wie ich es erwähnt habe

darüber hinaus gibt es Haftpflichtversicherungen, die zusätzliche Einschlüsse beinhalten, wie zum Beispiel
- keine Prüfung der Frage nach der Aufsichtspflichtverletzung
- Forderungsaufallversicherung
- Einschluss von gemieteten und geliehenen Sachen
- ...

aber das hat nichts mit der Frage zu tun, ob die Mutter nach der Gesetzeslage des BGB zahlen muss

im Zweifelsfall kann sich der Geschädigte ja nicht darauf berufen, dass man diese Dinge hätte in seine Haftpflichtversicherung einschließen können

Zitat:

Original geschrieben von Jack Sutherland



Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Kind jeweils 10 Jahre alt:
2. s.o., Mama ist nicht dabei.
Kind ist nicht haftbar zu machen, Mutter hat Aufsichtspflicht verletzt, ist also haftbar zu machen, private Haftpflichtversicherung zahlt.

Was auch wieder nicht stimmt.

Nicht immer ist die Aufsichtspflicht verletzt worden, wenn Mama nicht dabei ist; hier kommt es auf eine Einzelfallentscheidung an.

Zitat:

Was auch wieder nicht stimmt.
Nicht immer ist die Aufsichtspflicht verletzt worden, wenn Mama nicht dabei ist; hier kommt es auf eine Einzelfallentscheidung an.

aha, wir besprechen hier also keine generelle Regelung, sondern einen Einzelfall?

dann nenne uns doch bitte mal die Einzelheiten, die bei Dir zu der Annahme führen,
dass es hier anders ist

das letzte posting zu diesem thread könnte danach immer noch lauten:

Haftpflichtversicherung zahlt trotz aller gegebenen Voraussetzungen nicht, weil der Versicherungsnehmer den Beitrag nicht bezahlt hat

Zitat:

Original geschrieben von Jack Sutherland



Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Kind jeweils 10 Jahre alt:
1. Kind stellt sein Fahrrad neben dem Auto ab, es fällt sofort um, Mama ist dabei.
Kind ist nicht haftbar zu machen, Mutter hat Aufsichtspflicht nicht verletzt, ist also auch nicht haftbar zu machen, Geschädigter zahlt den Schaden selbst.

Zitat:

Original geschrieben von Jack Sutherland



Zitat:

Original geschrieben von 3dition


Kind jeweils 10 Jahre alt:
2. s.o., Mama ist nicht dabei.
Kind ist nicht haftbar zu machen, Mutter hat Aufsichtspflicht verletzt, ist also haftbar zu machen, private Haftpflichtversicherung zahlt.

Das ist ja völliger Blödsinn (wenngleich ich nicht sage, dass es nicht vor Gericht so gesehen werden würde): Ist Mama dabei, wenn das Rad ins Auto fällt, ist das nicht versichert, weil sowas "halt passiert". Ist Mama

nicht

dabei, zahlt die Vers., weil Mama ihre Aufsichtspflicht verletzt hat (die aber ja im Grunde egal ist, denn wenn sie dabei gewesen wäre, wäre es nicht versichert). Mamas Aufischt

braucht

den Schaden also

nicht

verhindern, wenn sie aber nicht dabei ist,

konnte

sie das,

was sie aber gar nicht verhindern muss

,

nicht

verhindern, also zahlt Versicherung?!

Logik ist da keine mehr. Ich hoffe, Jack hat da Unrecht...?!

das bürgerliche Gesetzbuch stellt immer (nein, nicht immer, aber in diesen Fällen)
auf das Verschulden ab:

wenn Du schuldhaft einen Schaden verursachst, musst Du diesen auch bezahlen
dafür hast Du Deine Haftpflichtversicherung, die das dann für Dich übernimmt

wenn Du aber einen Schaden nicht schuldhaft verursachst,
dann musst Du diesen nach dem Gesetz auch nicht bezahlen
und die Haftpflichtversicherung lehnt den Schaden für Dich ab

in diesem Fall heißt das also nicht, dass die Mutter aus eigener Tasche zahlen muss,
sondern dass der Geschädigte leer ausgeht

in unserem Fall kann man das Kind gar nicht haftbar machen, weil es deliktsunfähig ist,
man könnte die Mutter dann haftbar machen, wenn man ihr ein Verschulden nachweisen kann (zum Beispiel mangelnde Aufsichtspflicht)
stand sie aber daneben, hat sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, sie trägt also kein Verschulden an dem Schaden und der Geschädigte zahlt selbst

es geht hier um die grundsätzliche Regelung,
bitte fangt nun nicht an, was passieren würde, wenn die Mutter zwar daneben gestanden, aber telefoniert oder sich mit der Nachbarin von gegenüber unterhalten hat....

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