Hilfe.. Anwalt??
Hallo, ich brauche Hilfe.. Gibt es hier im Forum vielleicht jemanden der Anwalt ist oder kennt jemanden einen Anwalt bei mir in der Nähe (41068/ MG) der mir helfen könnte?
Es geht um nen Schaden an meinem alten Auto.
Ich hatte den Wagen geparkt, direkt vorm Haus. Ein Kind hat sein Fahrrad daneben abgestellt, welches umgefallen ist und mir nen dicken Kratzer in die Fahrertür gemacht hat.
die Mutter war auch da und ich habe die Polizei gerufen. Die haben aber nur die Personendaten getauscht! Ich war dann bei ner Werkstatt, haben nen KV gemacht. der beläuft sich auf 1100 Euro!
Das ganze ist aber im September passiert. Die Unfallgegnerin hat sich bisher nicht wirklich gemeldet. Ich habe auch schon Kontakt zu der Versicherung aufgenommen, die mir heute aber mitteilte das Sie den Schaden nicht zahlen weil sich die Dame nicht meldet. so, nun sitze ich auf dem Schaden.
Mittlerweile hab ich den Wagen ja verkauft und hatte ne Wertminderung.
Es ist einfach ärgerlich, weil mir anscheinend keiner helfen will/kann.
Ich habe eben nochmals bei der Polizei angerufen und wollte Rat haben, aber die sagten nur, das ich nen Anwalt einschalten soll! Ich habe aber keine Rechtsschutz, also müsste ich das ja selbst zahlen! Nun der Punkt, ich weiß nicht wie teuer so ein Anwalt ist und ich weiß auch nicht ob ich überhaupt Chancen habe an das Geld zu kommen!
Kennt jemand einen Anwalt der mir kostengünstig helfen könnte oder ist jemand selbst Anwalt und könnte mir sagen, wie meine Chancen stehen? Oder was ich machen kann?? Die Dame Anzeigen??
Hilfe....
Beste Antwort im Thema
Leute, warum machen wir uns hier eigentlich an?
Der Threadersteller ist schon lange über die Grenze und nicht mehr erreichbar und
wir diskutieren hier mit verschiedenen Voraussetzungen, weil wir nichts über das Alter
des Kindes oder über die Verletzung der Aufsichtspflicht wissen.
Wenn's dem TE ernst wäre, hätte er sich schon mal wieder zu Wort gemeldet.
49 Antworten
Die Haftpflicht zahlt, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Dafür hat man sie abgeschlossen, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde und es trotzdem zu einem Schaden kommt, zahlt der jenige, der die Aufsicht hatte.
Pech hat man, wenn das Kind unter 6 Jahre ist, dann bleibt man auf dem Schaden sitzen.
...bzw. die Haftpflichtversicherung von dem, der die Aufsichtspflicht hatte. Sofern er eine hat. Richtig?
Zitat:
Original geschrieben von Hartgummifelge
Die Haftpflicht zahlt, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde.
Dafür hat man sie abgeschlossen, wenn die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde und es trotzdem zu einem Schaden kommt, zahlt der jenige, der die Aufsicht hatte.
Pech hat man, wenn das Kind unter 6 Jahre ist, dann bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Unter 7 Jahre.
Im Übrigen: Auch bei Kindern, die die notwendige Einsichtfähigkeit nicht besitzen (in jedem Falle unter 7, evtl. auch bis einschl. 9), besteht überhaupt nur dann eine Haftung, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Das wird leider oft vergessen oder mißverstanden.
Darf ich denn nicht einsichtsfähige Kinder unter 7 dann überhaupt unbeaufsichtigt draußen spielen lassen, ohne meine Aufsichtspflicht zu verletzen? Eher nein, denn ich bin ja zur Aufsicht verpflichtet, vor allem, bei so "Gefahrpotentialen", die noch nicht einmal versichert/haftbar sind.
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Zitat:
Original geschrieben von 3dition
Darf ich denn nicht einsichtsfähige Kinder unter 7 dann überhaupt unbeaufsichtigt draußen spielen lassen, ohne meine Aufsichtspflicht zu verletzen? Eher nein, denn ich bin ja zur Aufsicht verpflichtet, vor allem, bei so "Gefahrpotentialen", die noch nicht einmal versichert/haftbar sind.
Ja, das kann man so sagen. Allerdings ist die Grenze der Aufsichtspflicht vom Gesetzgeber recht fließend gestaltet, weil Kinder ihren "persönlichen Freiraum" (ja, ist wirklich wahr) brauchen.
Also verletzt du nicht notwendigerweise deine Aufsichtspflicht, wenn du nicht ständig 30cm um sie herum bist.
Übrigens gilt das im fließenden Verkehr auch für Kinder bis einschließlich 9 Jahren.
Generell ist bei einer PHV darauf zu achten, dass sie auch deliktunfähige Kinder mit einschließt.