hi bin neu hier
hallo zusammen
habe mir einen 540i gekauft und bin zufallig auf diese seite gekommen und habe gleich etwas hilfreiches gelesen
ich hatte mein 540i 10 tage und mir ist gleich der flansch oben am kühler abgebrochen angeblich materialfehler ich also hin zum freundlichen und gesagt das läuft ja wohl auf garantie sollte es dann auch nur ich sollte dann 30 % materialkosten übernehmen dank euch hatte ich gelesen das der bmw händler 6 monate volle garantie geben muss
und als ich das denn etwas energischer 2 mal erwähnte wurde es auch komplett übernommen .
vieleicht könnt ihr mir ja noch ein paar tipps geben auf was man beim 540 besonders achten sollte
BMW 540i bj 3/98 ca.150 tkm
danke
10 Antworten
Hi,
erstmal willkommen im Forum.
Du hast sicher eine E+ Garantie auf deinen BMW.
Bei dieser Garantie ist es so das du ab 100.000km Laufleistung prozentual steigend mit der Laufleistung eine Selbstbeteiligung hast.
0-100.000km =0%
100.000-120.000=10%
120.000-140.000=20%
140.000-160.000=30%
usw.
Und da du ja bei ca. 150.000km liegst sind die 30% SB eigentlich normal.
Auf was man besonders achten muss: nicht zu dicht auf Kleinwagen auffahren damit der V8 die nicht mit ansaugt:-)
Zitat:
Original geschrieben von ultima-thule
Hi,
erstmal willkommen im Forum.
Du hast sicher eine E+ Garantie auf deinen BMW.
Bei dieser Garantie ist es so das du ab 100.000km Laufleistung prozentual steigend mit der Laufleistung eine Selbstbeteiligung hast.
0-100.000km =0%
100.000-120.000=10%
120.000-140.000=20%
140.000-160.000=30%
usw.Und da du ja bei ca. 150.000km liegst sind die 30% SB eigentlich normal.
Auf was man besonders achten muss: nicht zu dicht auf Kleinwagen auffahren damit der V8 die nicht mit ansaugt:-)
Zitat:
Original geschrieben von ultima-thule
Hi,
Auf was man besonders achten muss: nicht zu dicht auf Kleinwagen auffahren damit der V8 die nicht mit ansaugt:-)
😁😁😁
PS. Willkommen auch von mir
Ähnliche Themen
Hallo .
Habe auch seid einigen Monaten einen 530d .
da wahr schon bei abholung kaputt: die ölpumpe von der Servo-lenkung, PDC ein sensor def., hintere Getränke halter def.
Ich habe einen tag nach abholung bei dem Händler angerufen und ihn über die Mängel informiert . (hat halt nur noch einige wochen bis zu dem Termin gedauert)
ich habe 140tkm drauf und die Freundlichen wollen über E+ abrechnen .
Haben die jetzt ein recht auf Prozentuelle beteidigung meinerseits ?
Also laut E+ 20 Prozent ?
mfg
Zitat:
Original geschrieben von beone
da wahr schon bei abholung kaputt: die ölpumpe von der Servo-lenkung, PDC ein sensor def., hintere Getränke halter def.
mfg
kommt drauf an was du mit dem Händler vereinbart hast weil er die normalerweise ein einwandfreies Auto verkaufen muss oder auf die Mängel hinweisen muss.
Die Ölpumpe geht auf jeden Fall auf E+, bei dem PDC Sensor bin ich nicht sicher. Der Getränkehalter wird wohl kaum von der E+ gedeckt sein.
Wenn du den Wagen erst kurz hast dann sprech mit deinem Freundlichen ob ers auf kulanz macht.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von beone
Hallo .
Habe auch seid einigen Monaten einen 530d .
da wahr schon bei abholung kaputt: die ölpumpe von der Servo-lenkung, PDC ein sensor def., hintere Getränke halter def.
Ich habe einen tag nach abholung bei dem Händler angerufen und ihn über die Mängel informiert . (hat halt nur noch einige wochen bis zu dem Termin gedauert)ich habe 140tkm drauf und die Freundlichen wollen über E+ abrechnen .
Haben die jetzt ein recht auf Prozentuelle beteidigung meinerseits ?
Also laut E+ 20 Prozent ?mfg
hallo beone
also bei mir haben die freundlichen alle kosten inkl. abschleppen übernommen wollten die erst auch nicht haben es aber nachher doch gemacht
ich weiss es nicht genau aber der monteur sagte mir das es unter sachmängelgarantie läuft
und die soll 6 monate gelten auf alle teile
Re: hallo beone
Zitat:
Original geschrieben von W. Röhrl Fan
also bei mir haben die freundlichen alle kosten inkl. abschleppen übernommen wollten die erst auch nicht haben es aber nachher doch gemacht
ich weiss es nicht genau aber der monteur sagte mir das es unter sachmängelgarantie läuft
und die soll 6 monate gelten auf alle teile
Beim Kauf eines gebrauchten KFZ hat man doch sowieso 1 Jahr Gewährleistung auf das Fahrzeug. Das ist gesetzlich festgeschrieben und für den Handel bindend und Pflicht.
Die Gewährleistung kann nur unter Privatlpersonen ausgeschlossen werden, von gewerbsmäßigen Händlern nie !!
Zitat:
Welche Rechte bekomme ich als Kunde durch die Gewährleistung?
Sie haben das Recht auf Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung des Kaufpreises, Rücktritt vom Kaufvertrag und Schadens- oder Aufwendungsersatz.
Der Haken bei der Gewährleistung
Tritt ein Mangel während des ersten halben Jahres nach dem Kauf ein, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. Während dieser Zeit hat der Kunde gute Karten. In den verbleibenden 18 Monaten ist das Gewährleistungsrecht nach Ansicht von Verbraucherschützern das Papier, auf dem es steht nicht mehr wert. Denn dann muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde nachweisen, dass der Defekt bereits beim Kauf vorhanden war. Das ist in den meisten Fällen jedoch extrem schwierig, wenn nicht gar unmöglich.
Wie gehe ich bei einem Gewährleistungsfall vor?
Funktioniert Ihr neues Produkt nicht einwandfrei oder ist es kaputt, dann gehen Sie mit dem Gerät und dem Kaufnachweis (in der Regel der Kassenzettel) zum Händler. Schildern Sie das Problem und verlangen Sie eine Nachbesserung oder ein Austauschgerät. Kann der Mangel nach zwei Nachbesserungsversuchen nicht behoben werden, dann dürfen Sie entweder den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Gegebenenfalls können Sie auch Schadenersatz oder Aufwendungsersatz verlangen.
Garantie
Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Er ist deshalb auch völlig frei in der Gestaltung der Garantiebedingungen, wie z.B. Umfang und Dauer. Ist ein gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im Garantiefall also der Hersteller der Ansprechpartner und nicht - wie bei der Gewährleistung - der Händler.
Wie gehe ich im Garantiefall vor?
Benachrichtigen Sie den Hersteller. Er informiert Sie über das weitere Vorgehen. In der Regel werden Produkte direkt oder über den Händler zum Hersteller geschickt. Er entscheidet dann, ob repariert oder ausgetauscht wird.
Viele Hersteller, vor allem von Elektro- und Elektronikgeräten, bieten sogar einen Abholservice an. Das defekte Gerät wird abgeholt, repariert oder ausgetauscht und wieder nach Hause gebracht. Wichtig: Achten Sie beim Kauf immer darauf, dass die Garantieurkunde ordnungsgemäß ausgefüllt wird. Ohne diesen Nachweis gibt’s keine Garantieleistung!
Produkt defekt - Gewährleistung oder Garantie?
In der Regel fährt man mit der Gewährleistung besser. Schließlich ist es durchsetzbares Recht. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel zu beheben. Allerdings lohnt sich diese Variante aus oben genannten Gründen nur in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf. Danach hilft dann nur noch die Garantie weiter.
In den ersten 6 Monaten alles über die Gewährleistung abwickeln, danach über eine vorhandene Garantie.
Wenn man bei beiden Varianten nichts zuzahlen muss, ist es Wurscht, wer es übernimmt.