Heute war kein guter Tag

Mercedes C-Klasse S204

Heute war kein guter Tag.

Vermutlich ist damit dieser 204 Geschichte, denn ich fürchte stark es läuft auf Totalschaden hinaus.

Ich war auf dem Weg zur Arbeit und fuhr auf einer Vorfahrtsstraße mit Tempo 50.
Kurz vor dem Ortsausgang mündet noch einmal eine Straße von rechts ein (mit Stop-Schild). Eine Dame mit einem Toyota Aygo wollte wohl links auf die Vorfahrtsstraße abbiegen und tat das unmittelbar, als ich ankam, mit einem Timing, optimaler kann man eigentlich agieren, wenn man getroffen werden will. Ich hatte keine Chance den Unfall zu vermeiden und bin praktisch ungebremst in ihre Seite reingefahren.
Das muss bei ihr ein kompletter Aussetzer gewesen sein, denn eine Nummer wie, es ist zwar knapp, aber das schaff ich noch, kam da nicht in Frage.

Die Sicherheitssysteme im 204 haben jedenfalls perfekt funktioniert, nur der Airbaggestank ist immer noch ein wenig in der Nase (alle drei vorne sind aufgegangen). Ich bin vollkommen unverletzt ausgestigen.
Die Frau im Aygo hat es da nicht ganz so gut gehabt und wurde mit Schmerzen ins Krankenhaus gebracht (ich hoffe es geht ihr gut, aber ich denke schon, denn auch wenn der Rettungssanitäter nichts sagen darf, er hat zumindest mal den Daumen nach oben gehoben).

Naja, mal sehen wie es weiter geht und was nachkommt (ich tendiere wieder zu einem S204, der aktuelle CLS Shooting Breake gefällt mir auch, aber der ist mir noch zu teuer).

Und die Meldung dazu:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110974/3238414

Beste Antwort im Thema

Mann, mann, mann....

Wenn ich das teilweise hier lese, glaube ich, dass mein Totalschaden, den mir ein älterer Herr vor 3 Jahren ungebremst zugefügt hat, fast einen Lottogewinn gleicht...

Gerade beim wirtschaftl. Totalschaden hat man die Arschkarte. Gibt nur noch den Zeitwert, und für das Geld gibt es meist genau 0,0 gleichwertiges.
Dann muss man das Geld für den "neuen" vorstrecken. Für die ganze Rennerei, Aufregung..... gibt es auch nix. Den Leihwagen hat man nur eine sehr begrenzte Zeit und man muss sich echt sputen, was neues zu finden.

Wie soll ich ohne Anwalt z. B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Wertverlust, Verdienstausfall.... als Laie beziffern? Ihr habt Vorstellungen... Und dann kommt die "nette" Versicherung und versucht bei 100% Schuld des anderen noch zu tricksen...

Und zum Thema das es Unmengen an Schmerzensgeld für HWS gibt. Ich hatte HWS und eine deftige Brustkorbprellung, welche sich erst nach einigen Tagen bemerkbar gemacht hat. Ganze Brust war blau, durch den Anschnallgut + eine Krankenwagenfahrt und einen halben Tag Notaufnahme genau 200 Euro Schmerzensgeld bekommen.
Ich glaube, die hier sowas schreiben, haben von der Materie genau NULL Ahnung!!!!!

LG
Wooky

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@wooky_1 Ich glaube du hast übersehen das es nicht darum geht einen Anwalt zu nehmen. Das ist eine notwendige Sache in so einem Fall.
Es geht darum, die zahlreichen "Tipps" wie man noch mehr Geld aus der Sache holen kann/ könnte zu brandmarken.
Einerseits jammern genau diese "Ratgeber" über zu hohe Versicherungsbeiträge, andererseits tragen sie aber eine Mitschuld an dieser Kostensteigerung.

Zitat:

@querkus schrieb am 1. Februar 2016 um 08:24:33 Uhr:


@wooky_1 Ich glaube du hast übersehen das es nicht darum geht einen Anwalt zu nehmen. Das ist eine notwendige Sache in so einem Fall.
Es geht darum, die zahlreichen "Tipps" wie man noch mehr Geld aus der Sache holen kann/ könnte zu brandmarken.
Einerseits jammern genau diese "Ratgeber" über zu hohe Versicherungsbeiträge, andererseits tragen sie aber eine Mitschuld an dieser Kostensteigerung.

Wo ist nur die Schadensminderungspflicht geblieben?😕😎

Wenn man sich anwaltlich vertreten lässt, gibt es keine SchadensminderungsPFLICHT. Kosten der Rechtsverfolgung stellen einen kausalen Schaden dar. Ob es moralisch in Ordnung ist, sofort zum Anwalt zu rennen, ist natürlich die andere Sache...

Zitat:

@bugatti1712 schrieb am 1. Februar 2016 um 10:14:13 Uhr:


Wenn man sich anwaltlich vertreten lässt, gibt es keine SchadensminderungsPFLICHT. Kosten der Rechtsverfolgung stellen einen kausalen Schaden dar. Ob es moralisch in Ordnung ist, sofort zum Anwalt zu rennen, ist natürlich die andere Sache...

Da stimme ich Dir zu allerdings sollten wir uns auch nicht Wundern wenn die Versicherer Quasi Jährlich die Beiträge erhöhen!

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Naja man es gibt aber auch schwarze Schafe bei den Versicherern, die einen über den Tisch ziehen. Bei meinem Unfall rief hatte ich es mit der HUK24 zu tun gehabt. Alles total unkompliziert. Ich rief dort an und er erzählte mir, was mir alles zusteht... Da ich mich mit der Thematik auch auskenne, blieb es dabei. Wenn die Schuldfrage geklärt ist, ist der Weg zum Anwalt meist überflüssig.

Wie war das nochmal mit den Bordellbesuchen, Lustreisen, Swinger-Urlaub usw.

Ok man braucht nicht bei jeder Mücke zum Anwalt, aber bei solch einer Schadenhöhe macht es schon Sinn.
Ich bin kein Anwalt, was ist wenn ich Ansprüche habe, die mir nicht bekannt sind??? Wenn man bei Aldi an der Kasse steht und es fehlt ein cent, dann sagt auch keiner "ist schon gut". Ich habe auch nichts zu verschenken, daher ab zum Anwalt.

Der Werkstatt fehlen in aller Regel auch die erforderlichen rechtlichen Kenntnisse, es bringt einfach nichts wenn man nur in die Werkstatt fährt und denkt die regeln das schon.

Tut mir leid wegen dein Benz. So schlimm sag es echt nicht aus im Gegensatz zu dem anderen Auto.

Aber mit der Schadensminderungspflicht stimmt schon in einer gewissen Richtung.

Den Gutachter darfst du dir auch selbst aussuchen und musst nicht den der gegnerischen Versicherung nehmen. (Bei der Schadenshöhe geht das). Ich habe das immer so gemacht (Schaden immer zwischen 7-12t €)

Aber wie schnell ist man mal unachtsam im Verkehr und schon kracht es. Schön das nix schlimmeres passiert ist.

Also ich hatte erst vor 3 Monaten so einen Fall... Mir ist jemand in mein altes Auto gefahren...
Ablauf war wie folgt:
Da ich der Geschädigte war, konnte ich mir die Werkstatt/den Gutachter aussuchen... Empfehle ich auch dringend, bitte keinen von der Versicherung schicken lassen...
Nach dem Gutachten konnte ich dann entscheiden wie es weiter geht... Reparatur, Geld auszahlen (Differenz von Wiederbeschaffungswert und Restwert), oder Totalschadenabrechnung...
Hab mich in meinem Fall für letzteres entschieden... Ausfallentschädigung gibt es auch noch... Am besten wirklich einen Anwalt hinzuziehen... Die Versicherungen versuchen gerne die Kosten zu drücken... In meinem Fall wollten die erst das Gutachten prüfen, da ihnen der Restwert zu niedrig vorkam...
Am Ende ist alles gut gelaufen, 3 Wochen nach dem Unfall war der Schaden reguliert...

Hallo ins Forum,

nach meinen Erfahrungen hängt es sehr stark am Verhalten der gegnerischen Versicherung. Meinen verlinkten Unfall (Schadenshöhe 21.500 + Wertminderung + Nutzungsausfall (fast 4 Wochen) + Gutachter etc.) konnte ich problemlos ohne jeden Anwalt abwickeln. Gleiches für einen leider später noch abzuwickelnden Unfall (da ging's um 4.500 + Wertminderung + Nutzungsausfall + Gutachter etc.). Dies waren namhafte Versicherer im normalen Geschäft.

Ärger gab's lediglich bei einem Unfall (Schadenshöhe 3.500 + Wertminderung + Nutzungsausfall + Gutachter etc.). Hier brauchte es einen Anwalt, um der Direktversicherungstochter einer sehr großen Versicherung (mit eigenem Namen, der nicht auf die Muttergesellschaft schließen lässt) klar zu machen, dass Gutachterkosten und (freigegebene!) Reparaturkosten auch fristgerecht zu zahlen sind. Die Schadenspauschale und den Nutzungsausfall gab's erst nach Klagedrohung und wegen der Wertmindung ging's in die Klage (mit Gerichtsgutachter), die dann auch für die Versicherung verloren ging (wurde also ziemlich teuer).

Von daher würde ich keine pauschale Aussage treffen, dass ohne Anwalt nix gehen würde.

Viele Grüße

Peter

Hallo Jupp,

ich habe jetzt die 4 Seiten nicht gelesen aber das wichtigste ist, das ihr "beide" relativ unbeschadet davon gekommen seit.

Der Benz hat seinen Job gemacht und dich gut geschützt, was will man mehr. Lass dir von der Versicherung gutes Geld geben und nicht über den Tisch ziehen.

Und danach, kommt wieder ein Benz in die Garage. 😎

Weiter gehts...........................😁

Mit guten Gruß

Roman

Zitat:

@212059 schrieb am 1. Februar 2016 um 22:20:53 Uhr:


Hallo ins Forum,

nach meinen Erfahrungen hängt es sehr stark am Verhalten der gegnerischen Versicherung. Meinen verlinkten Unfall (Schadenshöhe 21.500 + Wertminderung + Nutzungsausfall (fast 4 Wochen) + Gutachter etc.) konnte ich problemlos ohne jeden Anwalt abwickeln. Gleiches für einen leider später noch abzuwickelnden Unfall (da ging's um 4.500 + Wertminderung + Nutzungsausfall + Gutachter etc.). Dies waren namhafte Versicherer im normalen Geschäft.

Ärger gab's lediglich bei einem Unfall (Schadenshöhe 3.500 + Wertminderung + Nutzungsausfall + Gutachter etc.). Hier brauchte es einen Anwalt, um der Direktversicherungstochter einer sehr großen Versicherung (mit eigenem Namen, der nicht auf die Muttergesellschaft schließen lässt) klar zu machen, dass Gutachterkosten und (freigegebene!) Reparaturkosten auch fristgerecht zu zahlen sind. Die Schadenspauschale und den Nutzungsausfall gab's erst nach Klagedrohung und wegen der Wertmindung ging's in die Klage (mit Gerichtsgutachter), die dann auch für die Versicherung verloren ging (wurde also ziemlich teuer).

Von daher würde ich keine pauschale Aussage treffen, dass ohne Anwalt nix gehen würde.

Viele Grüße

Peter

Genau so läuft's. Wenn sich für die Schadensverursacherin eine Direktversicherung oder No-Name-Assekuranz meldet, sollten sämtliche Warnlampen angehen. Dort hapert es oftmals am kompetenten (und damit teuren) Sachverstand und/ oder der Ergebnisdruck ist so hoch, dass die Sachbearbeiter fast gezwungen sind, "erst einmal zu versuchen", den Anspruchsteller hie und da zu "betuppen". Das kann einem natürlich auch bei namhaften Versicherern passieren, aber die sind seltener so blauäugig, sich auf das Rechtsverfolgungsrisiko bei klarer Rechts- und Sachlage einzulassen. Es empfiehlt sich, der gegnerische Versicherung von vornherein darauf hinzuweisen, dass man selbst rechtsschutz- und vollkaskoversichert ist.

Unter absolut gar keinen Umständen darf man sich auf den Schadensgutachter der gegnerischen Versicherung einlassen. Die Gutachter sind an dieser Stelle die Herrscher des Verfahrens. Man nehme einen eigenen, öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter, frage ihn VORAB, ob er häufiger oder überhaupt für die gegnerische "Pfefferminzia-Versicherung" arbeitet (wenn ja, dann anderer Gutachter) und überlasse dem Gutachter frühzeitig alle möglichen Ausstattungs- und Kostenbelege zum Unfallfahrzeug. Die Gutachter können nämlich nicht hellsehen und freuen sich über input. Sodann empfiehlt es sich, von Anfang an ein sehr waches Auge auf die Begutachtung zu werfen und das eigene Autohaus vorher so einzunorden, dass die sich der Mühe unterziehen, den Gutachter entsprechend zu unterstützen (Demontage auf der Bühne? Auto stets in der Wartung? Guter Kunden?) und auf ggfs. verdeckte Schäden hinzuweisen.

Aus Gründen der Schadensminderungspflicht sollte das alles sehr zügig passieren. Kopie des Gutachtens nebst Farbbilder zeitgleich an den Geschädigten senden lassen, nur so kann man rechtzeitig auf etwaige Irrtümer hinweisen.

Und wenn dann noch Sand im Getriebe der Schadensabwicklung ist, kann man jederzeit einen RA einschalten - was ich persönlich bei dem hier vorliegenden Schaden allerdings von vornherein machen würde, allein schon wegen des sich abzeichnenden Schmerzensgeldanspruchs. Fachanwalt für Verkehrsrecht natürlich. Im Falle des Falles sitzen bei der Versicherung nämlich bereits jede Menge Juristen, die den Fremdschaden niedrig schreiben müssen/ wollen ... Die gegnerische Versicherung schenkt einem bekanntlich keinen Cent, nur weil man so "nett" ist, auf den eigenen Interessenvertreter zu verzichten.

Viel Erfolg!

Hallo Jupp!

Und, gibt es schon Neuigkeiten?

Gesundheitlich keine Nachwirkungen?

VG
Wooky

...und wie geht es der frau?

es ist nicht immer so, dass erst der streit kommt und dann die anwälte!
manchmal ist es andersrum.

wünsche allen beteiligten alles gute!

Es gibt keine gesundheitlichen Nachwirkungen.

Ansonsten gibt es noch keine echten Neuigkeiten und über nur halb gelegte Eier will ich noch nicht sprechen 😉.
Aber sieht alles ganz gut aus.

Ein kleines Update:
Ein Nachfolger ist gefunden (hat der eine oder andere sicher mitbekommen und das Profilbild ist aktualisiert):
http://www.motor-talk.de/.../...20-cdi-mit-100000-km-t5575250.html?...

Ansonsten ist das "Fahrzeugwrack" verkauft und zwar an jemand aus einem anderen Forum, der nochmal etwas mehr gegeben hat, als das, was die Versicherung nachgewiesen hat (da dürfte ich also nicht schlecht bei weg kommen).

Der letzte echte Knackpunkt ist jetzt noch die Entscheidung der Versicherung bzgl. der Schuldfrage. Diese wartet weiterhin auf die Polizeiakte, was tatsächlich seine Zeit braucht. Auch klingt das alles noch plausibel für mich, dass bei der Schadenssumme dann doch Automatismen bei der Versicherung greifen, die Sachlage etwas intensiver zu prüfen. Da wird man dann etwas Geduld mitbringen müssen.

Positiv ist schon einmal, dass die Gegenseite bis heute (also 3 Wochen nach dem Unfall), keinerlei Ansprüche gegenüber meiner Haftpflicht angemeldet hat. Die sehen die Sache also vermutlich ähnlich.

Ein juristisches Problem kann sich hier aus meiner Sicht nur noch aus der Schuldfrage ergeben, allerdings sehe ich null Indizien dafür, dass das gegen mich läuft.

P.S.:
Wenn alles durch ist, gibt es natürlich auch noch ein großes Fazit, auch mit entsprechenden Zahlen 😉.

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